Neues Gesetz Konzerne können Pensionsvermögen bündeln

Die Koalition will den Fondsstandort Deutschland stärken. Weltweit tätige Konzerne können Pensionsvermögen von Deutschland aus zentral verwalten. Mit dem Gesetz wird auch der Kampf gegen Steuerbetrug vorangetrieben.

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Senioren sitzen auf einer Parkbank: Mit dem neuen Gesetz können international agierende Konzerne Pensionsvermögen aus Deutschland zentral verwalten. Quelle: dpa

Berlin Weltweit tätige deutsche Konzerne können künftig auch das im Ausland verstreute Milliarden-Vermögen für die betriebliche Altersversorgung bündeln. Einen entsprechenden Gesetzentwurf billigte am Donnerstag der Bundestag in Berlin. Von einer zentralen Verwaltung ihres internationales Pensionsvermögens über spezielle Gesellschaften verspricht sich die Wirtschaft Einsparungen, ein besseres Management sowie höhere Renditen durch die Anlage großer Kapitalbeträge.

Mit dem „AIFM-Steueranpassungsgesetz“ will die schwarz-gelbe Koalition nach eigenen Angaben den Fondsstandort Deutschland stärken. Für international tätige Unternehmen soll es attraktiver sein, das Altersvorsorgevermögen zentral in Deutschland zu verwalten und nicht in ausländische Standorte auszuweichen. Dem Gesetz muss laut Koalition auch der Bundesrat noch zustimmen.

Bisher ist eine Bündelung des Pensionsvermögens („Pension Asset Pooling“) auf in Deutschland ansässige Tochterfirmen beschränkt. International tätige Unternehmen unterhalten aber in verschiedenen Staaten Pensionssysteme. Für eine zentrale Verwaltung in Deutschland gab es steuerrechtliche Hindernisse. Dadurch geht Deutschland nach Angaben aus der Wirtschaft ein Milliarden-Anlagevermögen verloren. Als neues Anlagevehikel wird die Investment-Kommanditgesellschaft eingeführt.

Mit dem Gesetz werden zudem verschiedene „ungewollte Gestaltungsmöglichkeiten“ im Rahmen des Investmentsteuerrechts beschränkt. Schließlich müssen die Finanzbehörden der Länder dem Bundeszentralamt für Steuern bestimmte Daten für Bundes-Betriebsprüfungen zur Verfügung stellen.

Die Koalition stellt zudem die Weichen für eine rasche Umsetzung des sogenannten FATCA-Abkommens zur Bekämpfung von Steuerbetrug über ausländische Kapitalanlagen. Ein entsprechendes Abkommen Deutschlands mit den USA zu einem automatischen Informationsaustausch stehe kurz vor der Unterzeichnung. Dieses Abkommen sei auch Vorbild für einen generellen automatischen Informationsaustausch auf europäischer und internationaler Ebene.


USA informieren Finanzämter über Dividendeneinkünfte

Zur Umsetzung des FATCA-Gesetzes („Foreign Account Tax Compliance Act“) der USA sollen sich ausländische Finanzinstitute verpflichten, der US-Steuerbehörde Informationen über Kunden mit US-Steuerbezug zur Verfügung zu stellen. Mit dem „AIFM-Steueranpassungsgesetz“ werden den Angaben zufolge die Begleitregeln erlassen.

Deutschland und die USA hatten eine engere Zusammenarbeit „zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Transfers“ sowie einen besseren Informationsaustausch vereinbart. Danach verpflichtet sich Deutschland, von den hierzulande ansässigen Finanzinstituten Informationen über Konten zu erheben, die für US-Kunden geführt werden, und der US-Behörde zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug sollen die USA deutschen Behörden Angaben über Zins- und Dividendeneinkünfte bereitstellen.

Mit dem FATCA-Gesetz vom März 2010 nimmt der amerikanische Fiskus IRS Steuerbetrüger weltweit ins Visier. Mit neuen Vorschriften sollen im Ausland versteckte Vermögen von US-Steuerpflichtigen aufgespürt werden. Finanzinstitute außerhalb der USA sind künftig verpflichtet, mit der US-Steuerbehörde zu kooperieren.

Ausländische Vermögensverwalter, Banken und Fonds müssen dem US-Fiskus detaillierte Angaben über Kunden geben, die in den USA steuerpflichtig sind. Ebenso sollen ausländische Finanzinstitute unter bestimmten Voraussetzungen Steuern auf Erträge aus amerikanischen Quellen zugunsten der USA einbehalten.

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