Nein, überraschen dürfte sie das nicht. Es läuft ja meistens so. Oder besser gesagt: Es läuft eigentlich immer so. Gerät die Rente in die Schlagzeilen, geht es los. Dann kommen die E-Mails, die Anrufe, sogar viele Briefe, oft handgeschrieben. Die Fragen in den Bürgersprechstunden drehen sich dann fast nur noch um dieses eine Thema, Klagen, Ansprüche und Wut stauen sich in den Ablagen ihres Abgeordnetenbüros. Jana Schimke seufzt.
Seit gut drei Jahren sitzt sie für die CDU im Bundestag, Wahlkreis im Brandenburgischen südlich von Berlin. Schimke hat zuvor in Verbänden gearbeitet, mehrere Jahre auch als Mitarbeiterin bei Parlamentariern. Sie kannte die Politik und ihre Mechanismen bestens, bevor sie selber Politikerin wurde. „Bei der Rente“, sagt sie, „gibt es ein ganz eigenes Ungerechtigkeitsempfinden.“
Doch diesen Sommer ist da noch mehr, das spürt Schimke. „Ost-West-Angleichung“, der Begriff klingt so spröde, technisch, blutarm. Doch es geht um die letzten Narben der Deutschen Einheit. Um Geld und Gerechtigkeit. Niemand Geringere als die Bundeskanzlerin, ihre Kanzlerin, nimmt sich der Sache höchstpersönlich an. Auch Schimke ist Ostdeutsche, geboren in Cottbus. Sie weiß: Diesmal geht es nicht einfach um die übliche Rentenaufwallung. Da kommt Größeres.
Vor wenigen Tagen schickte Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) einen Gesetzentwurf ans Kanzleramt. Nahles machte darin einen konkreten Vorschlag, wie die derzeit getrennten west- und ostdeutschen Rentenregeln bis 2020 zusammengeführt werden sollen. „Gleiches Recht für alle“, versprach die Ministerin. So will es der schwarz-rote Koalitionsvertrag. So will es – sie hat es vielfach erklärt – Angela Merkel (CDU). Man könnte meinen, bei so viel geballtem Willen und so viel geballter Macht gäbe es kein Problem.
Auf den ersten Blick soll schließlich endlich zusammenwachsen, was zusammengehört. Mittlerweile existiert ein gesetzlicher Mindestlohn für ganz Deutschland, auch der Hartz-IV-Regelsatz ist überall derselbe, egal, ob er in Chemnitz oder Köln ausgezahlt wird. Nur durch das Rentenrecht läuft tatsächlich noch immer eine Mauer, als wäre 1989 gar nichts passiert.
Ein zentraler Faktor der Rentenformel, der Rentenwert, welcher die Gegenleistung von einem Jahr Beitragszahlung auf den Cent genau bemisst, ist bis heute in Deutschland streng zweigeteilt. Vor allem liegt er im Osten immer noch sechs Prozent niedriger als im Westen, weil die Löhne dort trotz aufholender Konjunktur nach wie vor niedriger sind. Das sorgt regelmäßig für Zorn, weil es wie eine Benachteiligung wirkt. Aber: Gleichzeitig gibt es eine Sonderbehandlung für ostdeutsche Löhne, die sogenannte Höherwertung.
Diese einst als Ausgleich gedachte Maßnahme sorgt unterm Strich dafür, dass ein west- und ein ostdeutscher Beitragszahler bei gleichem Einkommen gar nicht den gleichen Rentenanspruch erwerben – sondern, dass der im Osten sogar um acht Prozent höher liegt (siehe Rechnung Seite 28).
Ist das zeitgemäß im Jahre 26 nach der Einheit? Es ist vor allem kompliziert.
Heikle Renteneinheit
Will die große Koalition wirklich diesen Knoten durchschlagen, eröffnet sie den nächsten Kriegsschauplatz in der Rentenpolitik. Als ob es davon nicht schon genügend gäbe: Da wäre der leidenschaftliche Streit um ein höheres Rentenniveau, den CSU-Chef Horst Seehofer angezettelt hat und der von Gewerkschaften wie jüngst von der IG Metall weiter genährt wird. Es gibt Zweifel an der Riester-Vorsorge, die betriebliche Altersvorsorge lahmt, und dann wäre da noch das Thema Altersarmut. Eigentlich bereits mehr als genug Stoff. Nun also auch noch die heikle Renteneinheit.
Jana Schimke vertritt einen Brandenburger Wahlkreis, der vom adretten Berliner Speckgürtel bis in den lieblichen, aber eher strukturschwachen Spreewald reicht. Sie könnte in ihren Bürgersprechstunden einfache, anbiedernde Antworten geben, die ihren Wählern im Seniorenalter gefallen würden. Aber Schimke ist erst 36, sie hatte schon große Zweifel am Koalitionspaket aus Mütterrente und Frührente ab 63, das gut neun Milliarden Euro jährlich kostet. Das Paket trug zu allem Möglichen bei, aber ganz sicher nicht zu mehr Generationengerechtigkeit. Und überhaupt findet die Abgeordnete, „dass Sozialpolitik nicht bedeutet, Geld mit der Gießkanne auszuschütten“. Also sagt Schimke: „Nahles’ Vorschlag ist ein Alleingang. Der Entwurf schafft neue Schieflagen. Wir können das so nicht mittragen.“
Aber die SPD-Ministerin ist ein Profi der Machtspiele, und sie vereinnahmt die stärkste Partnerin, die man sich in Deutschland wünschen kann. „Ich weiß, dass ich eine Verbündete im Kanzleramt habe“, sagte sie vor Kurzem. Dann fügte Nahles, nicht ohne Hinterlist, hinzu: „Ich gehe mal davon aus, dass da noch eine gewisse Autorität ist.“
Vorschläge zur Renten-Reform
Rund 536 000 Menschen erhalten Grundsicherung im Alter. Künftig dürfte Altersarmut weiter zunehmen, weil mehr Arbeitnehmer gebrochene Erwerbslaufbahnen haben und nicht durchgängig in die Rentenkasse einzahlen. Auch viele Alleinerziehende und Selbstständige ohne ausreichende Eigenvorsorge sind betroffen. Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Axel Reimann, fordert, Selbstständige ohne Altersvorsorge sollten obligatorisch in der Rentenversicherung abgesichert werden.
Rund 40 Prozent der Beschäftigten haben keine Betriebsrente. Arbeitgeber könnten - so diskutiert das derzeit die Koalition - verpflichtet werden, den Arbeitnehmern Angebote zu machen. Geringverdiener könnten mit einem Förderbetrag stärker unterstützt werden. Kleinen und mittleren Unternehmen könnten die Risiken mittels kollektiver Haftungslösungen genommen werden. Die Koalition mildert vielleicht auch das Problem doppelter Krankenkassenbeiträge auf Beiträge und Erträge ab.
Erst ab 63 ist die Rente wegen Erwerbsminderung aus gesundheitlichen Gründen ohne Abschläge möglich. Vorher werden bis zu 10,8 Prozent abgezogen. Vielfach führt Erwerbsminderung zu Armut: Knapp 502 000 Menschen mit Erwerbsminderung erhalten Grundsicherung. Die Opposition fordert die Abschaffung der Abschläge.
Wer bereits mit 63 in Teilrente geht, soll laut einem rot-schwarzen Gesetzentwurf mehr vom Zuverdienst behalten können. Bei der Teilrente mit 63 wird die Rente ab einer Zuverdienstgrenze von 450 Euro heute stark gekürzt. Stärker lohnen soll sich aber auch das Arbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus. Dafür sollen die Arbeitnehmer Rentenbeiträge zahlen können, die dann zu einer Steigerung der Rente führen. Heute zahlen Arbeitgeber bei Beschäftigung eines Rentners den Arbeitgeberanteil, ohne dass das die Rente steigen lässt.
Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) will die versprochene Aufwertung kleiner Renten bald auf den Weg bringen. Bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit sollen angerechnet werden. Eine Krux dabei: Viele Bezieher von Kleinrenten leben in gut situierten Haushalten, etwa wenn der Ehemann gut verdient hat. Deshalb sollen laut Nahles die Partnereinkommen berücksichtigt werden.
Ende 2019 soll die Angleichung der Ost- an die Westrenten kommen. Die Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittslohn liegt in den neuen Ländern bei 1217 Euro - 97 Euro unter dem Westwert. Doch käme die Angleichung konsequent, hätte das negative Folgen für die künftigen Ostrentner. Denn bei der Rentenberechnung werden die Ostlöhne heute noch aufgewertet.
Es soll auf 67 bis 2029 steigen. Weil immer weniger Einzahler in die Rentenkasse künftig für immer mehr Rentenbezieher aufkommen müssen, werden Forderungen nach einer Anhebung des Rentenalters immer lauter. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) etwa ist für eine Kopplung des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung.
Heute liegt es bei rund 48 Prozent - unter 43 Prozent darf dieses Verhältnis von der Standardrente zum Durchschnittslohn bis 2030 laut Gesetz nicht fallen. Doch das schützt immer weniger vor Altersarmut. Immer mehr Politiker aus allen Parteien fordern eine Stabilisierung, die Linke will mit 53 Prozent hier am meisten.
Gut 16 Millionen Bürger haben einen Riester-Vertrag. In knapp einem Fünftel der Verträge fließt aber kein Geld mehr. Nur gut jeder Zweite schöpft die staatliche Förderung voll aus. Der DGB fordert bereits, die Riesterrente auslaufen zu lassen. Vertrauensschutz würde es nur für laufende Verträge geben. Allerdings dürften die Politik der Eigenvorsorge künftig auf der einen oder anderen Weise eher eine bedeutendere als eine kleinere Rolle zumessen, wie man von Politikern oft hört.
Angesichts der Schwächen von Riester- und Betriebsrenten gewinnt die Vorstellung einer einfacheren zusätzlichen Absicherung mit staatlicher Garantie immer mehr Anhänger. Aus der hessischen Landesregierung kam der Vorstoß für eine Deutschlandrente - ein einfaches Standardprodukt für jedermann. Jeder Arbeitnehmer soll über vom Arbeitgeber abgezwackte Beiträge in einen zentralen Fonds einzahlen - sofern sie gegenüber dem Arbeitgeber nicht aktiv widersprechen.
Die Bundeskanzlerin vertritt den Wahlkreis Vorpommern-Rügen. Ihre Getreuen sind immer wieder überrascht, wie gut Merkel die Feinheiten des deutschen Rentenrechts kennt, in dem sich auch Fachleute schon mal verheddern. Die Regierungschefin hat sich zudem für ihre Verhältnisse ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt. „2020 soll die Renteneinheit erreicht sein“, hat sie mehrfach öffentlich versprochen. Das funktioniert allerdings nur, wenn der Prozess noch vor der Bundestagswahl 2017 per Gesetz eingeleitet wird.
Wie immer bei der Rente geht es um zwei große Fragen: Wer bezahlt? Und wer gewinnt oder verliert bei der Neuverteilung? Das Gesetz aus dem Sozialministerium soll alle bestehenden Ost-West-Unterschiede in zwei Stufen, 2018 und 2020, einebnen. Allein in der kommenden Wahlperiode bis 2021 würde das mehr als elf Milliarden Euro kosten. Dieses Geld müsse aus Steuern zugeschossen werden, fordern Ministerin und Rentenversicherung unisono. Was Wolfgang Schäuble (CDU) dazu sagt? Auf Anfrage erklärt das Finanzministerium nur, es sei „zu früh, um über die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt zu sprechen“. Um hinterherzuschicken: „Im aktuellen Finanzplan vom 6. Juli 2016 ist das Vorhaben des BMAS bisher nicht abgebildet.“ Heißt: Die Milliarden sind in der mittelfristigen Finanzplanung nicht vorgesehen. Schäuble wartet erst einmal seelenruhig ab.
Merkel gegen Schäuble also und Nahles mittendrin. Und dann sind da noch ostdeutsche Politiker wie eben Jana Schimke und die Ostministerpräsidenten. Sie fürchten den Zorn ihrer Wähler.
Schimke, Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales, hat den Vorstoß der Sozialministerin genau studiert. Nahles gibt und nimmt zugleich: Sie schraubt den niedrigeren Ostrentenwert künstlich hoch auf Westniveau. Dies wäre eine Sonderrentenerhöhung für mehr als vier Millionen ostdeutsche Senioren. Gleichzeitig will Nahles aber den Hochwertungshebel bei den Löhnen nach unten drücken, bis er 2020 ganz verschwinden soll. Das wäre zwar konsequent und richtig. Aber es bedeutete für rund sechs Millionen Beitragszahler im Osten, dass sie in Zukunft schlechter gestellt wären als heute – zumal auch andere wichtige Bezugsgrößen des Rentenrechts, etwa die Beitragsbemessungsgrenze, von heute 5400 Euro auf das höhere Westniveau von 6200 Euro Monatsgehalt gehoben würden. Auch das wäre für einige Arbeitnehmer unangenehm.
Schönes Versprechen, Vorteil nur für eine Minderheit
Für viele Wähler im Osten dürfte „Rentenanpassung“ also erst einmal wie ein schönes Versprechen klingen. Tatsächlich von Vorteil wäre sie aber nur für die Minderheit der Ruheständler. Die Mehrheit der Jüngeren müsste – wieder mal – zurückstecken. Bereits bei den September-Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin (wo die Rentengrenze durch die Stadt verläuft) dürfte dies Thema werden.
Die Politik weiß das natürlich. Im Januar veröffentlichte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Positionspapier, das die Wechselwirkungen jeder gesetzlichen Anpassung vorrechnete. Vor allem aber listeten die Parlamentarier politische Bedenken auf. Ihre Folgerung: lieber bleiben lassen. „Ich habe meine Zweifel, dass es eines Gesetzes wie dem von Frau Nahles bedarf“, sagt nun auch Schimke. Die Sicht unter den Unionsfachkollegen und den Fraktions-Ostdeutschen sei sowieso eindeutig: „So geht es nicht.“
Die Reform könnte also noch platzen. Schon die letzte schwarz-gelbe Bundesregierung hatte „Renteneinheit“ in den Koalitionsvertrag geschrieben. Das Versprechen geriet aber schnell wieder in Vergessenheit. Man ahnt, warum.
Auch Nahles’ Zwei-Stufen-Plan hat ja durchaus Tücken. Der Kölner Ökonom Eckart Bomsdorf hatte vor einigen Monaten einen eigenen Anpassungsvorschlag ausgetüftelt, der von Nahles’ Fachleuten aufmerksam gelesen wurde. Er sah eine Anpassung nicht in zwei, sondern in fünf Schritten bis 2021 vor. Dies wäre ein sanfterer Weg gewesen, vor allem ein günstigerer. Während der Nahles-Plan im Höchstbelastungsjahr rund 3,9 Milliarden Euro mehr pro Jahr kosten soll, wäre Bomsdorfs Variante für rund zwei Milliarden weniger zu realisieren gewesen.
Warum die Ministerin sich dennoch für einen schärferen Gang entschieden hat? „Einen Vorteil kann ich nicht erkennen“, sagt Bomsdorf. Doch er fügt hinzu: „Die Anpassung als solche muss kommen. Ein unterschiedliches Rentenrecht 30 Jahre nach der Wende ist nicht mehr zu rechtfertigen.“ Der Wirtschaftswissenschaftler kommt zudem in ersten Modellrechnungen zu dem Schluss, dass die künftigen Ansprüche der Ostbeitragszahler „in einer Größenordnung von ein bis zwei Prozent niedriger als nach der geltenden Regelung liegen werden“. Mit anderen Worten: Heutige Ostrentner kassieren mehr, künftige dagegen weniger. Letztere etwa so: Wer vor der Reform eine Rente von 1000 Euro zu erwarten gehabt hätte, müsste hinterher mit etwa 980 bis 990 Euro auskommen.
In Berlin kursieren zwei Interpretationen, welches Kalkül Nahles verfolgt. Die eine lautet: Die außerplanmäßige Erhöhung der Ostrentenwerte für 2018 müsste spätestens Mitte 2017 berechnet und publik gemacht werden. Zur besten Wahlkampfzeit also.
Vielleicht aber, so die andere Lesart, hat die Ministerin auch deshalb einen besonders abrupten Weg gewählt, um ein Scheitern ihrer Reform wahrscheinlicher zu machen. Die Haushälter bis hin zu Finanzminister Schäuble könnten etwa eine Einigung blockieren, ebenso wie ostdeutsche Politiker.
Würde das Vorhaben aber kassiert, so die Spekulation, bliebe mehr finanzieller Spielraum für die vielen anderen Baustellen der Rentenpolitik. Und damit auch für die zuständige Ressortchefin, Andrea Nahles.