Kommentare zu: Lieber legale Hilfen für die Pflege zu Hause

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8 Kommentare
  • 04.02.2008, 20:28 UhrAnonymer Benutzer: Wolfgang Bindt

    Folgender Text ihres Artikels ist m. E. verbesserungsbedürftig, um keinen falschen Eindruck entstehen zu lassen:
    "Eine Alternative zu den im Heimatland festangestellten Hilfen sind vermeintlich selbstständige Pflegerinnen. Fliegt aber auf, dass sie in Deutschland tatsächlich nur für eine Person arbeiten, gelten sie als scheinselbstständig, und die Familie muss Sozialversicherung und Steuern nachzahlen."

    Die z. b. in Polen als selbständige angemeldeten betreungskräfte sind nicht "vermeindlich" angemeldet. Sie können eine Anmeldenummer (Gewerbenummer und Steuernummer) nachweisen und sind in Polen auch als Selbständige in der Sozialversicherung pflichtversichert. Ebenso gilt das Entsendeland-Prinzip, d.h. es gelten für den Dienstleister die bedingungen des Heimatlandes (Entsendelandes). Der Einwand der Gefahr der Scheinselbständigkeit ist durch Vorlage des Formulars E101, das auch für Selbständige Anwendung findet, damit nicht mehr gegeben. E101 weist nach, daß Sozialbeiträge im Heimatland abgeführt werden. Der begriff der Scheinselbständigkeit (seit 1.1.2003 aus dem Sozialgesetzbuch gestrichen) umfasst nicht ausschließlich die Prüfung der Anzahl der Auftraggeber. Die z. b. in Polen angemeldeten selbständigen Dienstleister (betreuungkräfte) arbeiten nach geltendem EU-Recht im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit und unterliegen nicht dem deutschen Sozialgesetzbuch.

    ich hoffe, Sie haben die Möglichkeit, meine Ausführungen mit ihren Fachleuten noch einmal zu diskutieren. Gerade auf dem Gebiet der EU-Dienstleister wird meines Erachtens zu oft mit der "Scheinselbständigkeit" argumentiert. Es wäre sehr schön, wenn Sie mit ihrem überaus lobenswerten Artikel etwas zur Aufklärung und Rechtssicherheit für viele Leser und "betroffene" unterstützungbedürftigen Menschen erreichen können.

    Mit freundlichem Gruß

    Wolfgang bindt
    Schindlerstr. 20
    52074 Aachen

  • 05.02.2008, 19:11 UhrAnonymer Benutzer: Gero Funke

    Vielen Dank für ihre Klarstellung!

  • 03.05.2008, 20:29 UhrAnonymer Benutzer: carina

    Ja,ich wohne in Rumanien und hab ich gearbeitet in Deutschland zum Familien in haus.ich bin economist(hab icn in der bank gearbeitet)und ich findet das ist richtig,musst legal arbeitet mit versicherung und ohne problemen.

  • 14.07.2009, 15:34 UhrAnonymer Benutzer: Jan Grote

    Richtig Herr bindt, hier betreibt jemand die Werbung in eigener Sache

  • 14.07.2009, 15:47 UhrAnonymer Benutzer: Ala

    manche Artikel werden gesponsert also bitte lesen Sie genau und fragen bei ihrem Anwalt nach. Die Selbständige aus Polen fallen überhaupt nicht unter den begriff der Scheinselbständigkeit - vorausgesetzt E 101 . Die in Deutschland sollten tatsächlich mehrere Auftraggeber im Jahr vorweisen können und selbstverständlich Krankversichert sein. Dürfen also grob bis zu 3 Mon. bei einem Auftraggeber bleiben. Also bitte, wenn schon dann klare ausfürliche Tatsachen und keine Unsicherheiten im interesse von einigen Firmen wie die SCa Schreiben.

  • 28.07.2009, 18:47 UhrAnonymer Benutzer: Albert Veith

    Selbstverständlich sind die Selbstständigen automatisch scheinselbstständig. Meine Nachfrage beim Arbeitsamt ergab, wenn eine "Selbstständige" bei einer betreuten Person wohnt, ist sie bereits scheinselbstständig, vollkommen egal, ob man mehrere Auftraggeber hat oder nicht.

    Es gibt zudem ein Gerichtsurteil dazu, das dies abschließend beurteilt. ich wäre fast auf sowas reingefallen. ich kann nur zur Vorsicht raten.

    Zudem, was mir bei meiner Suche aufgefallen ist, sind Vermittler, die tun so, als seien sie umsonst, die wollen kein Geld. Die verdienen dann an den Gehältern der Frauen, die bekommen dann natürlich weniger und natürlich ist das dann nun wirklich Ausbeutung, wenn die Frau auch noch für den deutschen Vermittler arbeiten muss.

    ich habe eine Firma gefunden, welche wirklich gut ist, ich will keine Werbung hier machen, darum schreibe ich den Namen nicht. ich bin seit fast 2 Jahren dort Kunde und binn immer gut bedient worden und die betreuerin bekommt in Relation zum Gesamtbetrag anständig Geld.

  • 07.09.2010, 22:16 UhrAnonymer Benutzer: sirot

    das ist beides nicht korrekt. Ferner, lieber A.V., wer soll die Kräfte, die vo der Arge vermittelt werden, bezahlen? ich kann es nicht, zu teuer. Weiterhin wird nicht für Ersatz bei Urlaub der Damen gesorgt. ist also nicht realisierbar.
    Ala: ALLE Selbständigen aus Osteuropa, die im Haushalt leben, Anweisungen entgegen nehmen, keine Steuer iD, keinen Gewerbeschein usw., haben, sind Scheinselbständig. Die E101 wird im Rahmen der Freizügigkeit für Selbständige nicht benötigt.

  • 07.09.2010, 22:16 UhrAnonymer Benutzer: sirot

    das ist beides nicht korrekt. Ferner, lieber A.V., wer soll die Kräfte, die vo der Arge vermittelt werden, bezahlen? ich kann es nicht, zu teuer. Weiterhin wird nicht für Ersatz bei Urlaub der Damen gesorgt. ist also nicht realisierbar.
    Ala: ALLE Selbständigen aus Osteuropa, die im Haushalt leben, Anweisungen entgegen nehmen, keine Steuer iD, keinen Gewerbeschein usw., haben, sind Scheinselbständig. Die E101 wird im Rahmen der Freizügigkeit für Selbständige nicht benötigt.

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