Pflegereform Was Pflegebedürftige jetzt wissen müssen

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Was gilt für Pflegebedürftige in Heimen?

Für die Pflegegrade 2 bis 5 sind die pflegebedingten Eigenanteile gleich hoch und erhöhen sich nicht mehr durch steigende Pflegebedürftigkeit. Für übergeleitete Leistungsempfänger, deren Eigenanteil im Januar höher ist als bisher, zahlt die Pflegekasse die Differenz.

Gibt es Verbesserungen für pflegende Angehörige?

Ja. Der Gesetzgeber will, dass der Pflegebedürftige möglichst lange in seinem persönlichen Umfeld bleiben kann. Daher stärkt er privates Engagement für die schwere Pflegearbeit - vor allem in der Familie. Pflegende Angehörige sollen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert werden. Zudem werden Hilfen - etwa für Urlaub oder bei Krankheit - verbessert.

Was ist nun der Kern der Änderungen?

Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff bewirkt, dass künftig nicht mehr nur Personen mit körperlicher Einschränkung voll in den Leistungskatalog einbezogen werden, sondern gleichberechtigt auch 1,6 Millionen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und schwindender geistiger Kraft wie Demenzerkrankte. Entsprechend ändern sich die Begutachtungsverfahren grundlegend: Es wird nicht mehr nach Minuten abgerechnet, sondern nach dem Grad der Selbstständigkeit oder Unselbstständigkeit.

von Cordula Tutt, Max Haerder

Wie wird Selbstständigkeit beurteilt?

Die neue Begutachtung geht über den Hilfsbedarf bei Körperpflege, Mobilität und Ernährung hinaus. Und die zusätzlich bewerteten Bereiche sind insbesondere für Demenzerkrankte, aber auch für andere Pflegebedürftige wichtig. Können sie sich zeitlich gut orientieren, können sie sich erinnern? Sind sie aggressiv gegenüber Pflegenden? Können sie ihre Medikamente selbst einnehmen und den Arzt aufsuchen? Kann der Pflegebedürftige seinen Alltag selber organisieren, hat er einen Tag-Nacht-Rhythmus?

Wie wird alles finanziert?

Die Mehrleistungen von insgesamt gut sechs Milliarden Euro werden über Erhöhungen des Pflegeversicherungsbeitrags von zusammen 0,5 Prozentpunkten finanziert. Anfang 2017 steigt der Beitragssatz um 0,2 auf 2,55 Prozent vom Brutto.

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