Pflege-Ratgeber Wann die Pflegeversicherung zahlt - und wofür

Pflegefall werden – das ist eine große Angst vieler. Mit der Reform die seit 2017 gilt, sind viele besser gestellt worden. Trotzdem ist Pflege noch immer ein riesiger Aufwand. Ein Leitfaden durch den Pflegedickicht.

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Was im Pflegefall zu beachten ist. Quelle: imago images

Die Mutter sitzt auf dem Sofa und wartet auf den Gast. Kaffee ist gekocht. Ein Wasserglas hingestellt. Und die Wohnung sieht chaotisch aus. Normalerweise würde man so niemals einen Gast begrüßen. Das Gäste-WC wäre mit Sicherheit nochmal geputzt worden. Überall stapeln sich Zeitungen und Zeitschriften. Dazwischen Rechnungen, Rezepte, Briefe.

Es ist weit entfernt von einem Messie-Haushalt, aber wer sich Zeit nimmt und sich genau umschaut, der erkennt: Hier will oder kann jemand seinen Alltag nicht mehr meistern. Und genau darum geht es heute auch. Der Radiowecker unterm Plattenspieler zeigt 15:56 Uhr. In vier Minuten soll die Gutachterin vom Medizinischen Dienst vor der Tür stehen. Sie soll bewerten, ob die Mutter eine Pflegestufe bekommen kann.

Das Komplizierte dabei: Eigentlich ist sie noch ganz fit. Kann sich alleine anziehen – wenn ihr auch der Stil etwas verloren gegangen ist -, kann alleine einkaufen – auch wenn sie sehr viele Dinge im Kühlschrank verschimmeln lässt oder falsche Sachen kauft - und kann sich alleine waschen – obwohl der Einstieg in die hohe Badewanne sie gefährlich ins Wanken bringt. Nichts davon wirkt schwerwiegend. Alles zusammen wird zuhause aber nach und nach zum Problem. Marion Grümpel (Name von der Redaktion geändert) leidet an der neurologischen Erkrankung Multiple Sklerose und hat schon mit gerade 60 Jahren erste Anzeichen von Demenz.

Bis auf Gleichgewichtsstörungen und rechts eine leicht versteifte Hüfte kann sie sich ganz gut bewegen. Allerdings wird sie extrem schnell müde und mit der Konzentration hapert’s. Der tägliche Haushalt ist sehr anstrengend, Einkaufen geht gerade noch so. Aber Termine vereinbaren, Rechnungen begleichen und die Krankenkassenabrechnungen (sie ist Beamtin) erledigen – das geht gar nicht mehr.

Ordnung halten und Putzen schafft sie nur an wirklich guten Tagen. Die werden aber seltener. „Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ heißt das im Fachjargon. Darauf setzt Marion Grümpels Tochter als sie den Antrag auf Bewilligung einer Pflegestufe bei der Pflegeversicherung stellt. Etwas mehr Geld für die Mutter und die Tochter, Unterstützung durch einen Pflegedienst – darauf hoffen die Grümpels.

Als die Gutachterin schließlich um 16:02 Uhr klingelt, liegen die Nerven bei Mutter und Tochter blank. Bei der Mutter, weil sie sich Sorgen macht, worüber sie so alles sprechen muss. Ihre Tochter hat sie vorgewarnt – es könnte intim und peinlich werden, aber sie müsse ehrlich auf alles antworten, Schwächen zugeben. Bei der Tochter, weil sie Angst hat, dass die Mutter die Situation beschönigt und nicht deutlich wird, wie schwierig es teilweise ist.

Was sich in der Pflege mit 2017 geändert hat

Bei Grümpels geht der Besuch gut für die Familie aus. Was sie vor drei Stunden zu Mittag hatte, weiß Marion Grümpel nicht – vielmehr behauptet sie, es sei Brot gewesen statt Nudeln. Und auch sonst wirkt sie etwas verwirrt. Der Gutachterin reicht die Situation aus. Eine Pflegestufe wird es damals nicht, aber der Status „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“.

Zum damaligen Zeitpunkt entsprach das noch der inoffiziellen Pflegestufe „null“. Heute aber lautet die Einstufung Pflegegrad zwei. Für die Familie brachte das viel Erleichterung. Nicht nur finanziell wurde es ein klein wenig einfacher. Gespräche mit einer Pflegeberaterin brachten der Tochter mehr Durchblick und Inge, die nette Dame vom Pflegedienst, übernimmt mittlerweile einmal die Woche das Reinemachen in der Wohnung – und geht auch mal mit Einkaufen, wenn Marion Grümpel einen schlechten Tag hat.

Mit der Einführung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2017 wurde Marion Grümpel deutlich besser gestellt. Pflegegrad zwei bedeutet mehr Anerkennung ihrer Erkrankung, mehr Geld, mehr Unterstützung. Denn durch das PSG II sollte Pflegebedürftigkeit neu definiert werden. Menschen mit Demenz und Depressionen – also geistigen und psychischen Erkrankungen – sollten nicht mehr als weniger pflegebedürftig gelten als körperlich beeinträchtigte Menschen, wie es zuvor der Fall war. Abgefangen wurden sie zuvor lediglich mit der „Pflegestufe null“. Das Ziel der Gesundheitsministeriums: „alle(n) Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung (gewähren), unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind.“ Das ist gelungen.

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