
Ausgerechnet von ihrer größten Gegnerin – Ulla Schmidt (SPD) – kommt zurzeit die beste Werbung für Deutschlands private Krankenkassen. Denn zum 1. Januar startet der Gesundheitsfonds für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), den die Gesundheitsministerin mit Vehemenz durchboxte. Ab Jahresbeginn müssen alle Mitglieder gesetzlicher Kassen den neuen Einheitsbeitrag von stolzen 15,5 Prozent zahlen, egal, welcher Krankenkasse sie angehören. Für die freiwillig gesetzlich Versicherten heißt das in Cent und Euro: Sie und ihr Arbeitgeber sind mit dem Höchstsatz von rund 590 Euro dabei. Da ist es nicht verwunderlich, dass die privaten Krankenversicherer (PKV) die Gebeutelten umgarnen und ihnen zum halben Preis doppelte Leistung versprechen.
Höchste Zeit also für GKV-Kunden, für weniger Geld und bessere Versorgung in die PKV zu wechseln? Nicht für alle. Auch für Alt-Kunden der PKV bringt der Jahresbeginn Neuigkeiten: Wie seit vielen Jahren gefordert, können Unzufriedene nun endlich den Anbieter wechseln. Jetzt oder nie? Auch nicht für alle.
Die WirtschaftsWoche beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Krankenversicherung.
Wann lohnt sich der Wechsel von der einen zur anderen privaten Krankenversicherung?
Viele der rund 8,6 Millionen Privatversicherten haben tatsächlich gute Gründe umzusteigen. Die Klagen unzufriedener Kunden häufen sich bei der Versicherungsaufsicht in Bonn und dem Branchen-Ombudsmann in Berlin. Gestritten wird über die Notwendigkeit von Therapien und die damit verbundenen Kosten, über Tariferhöhungen, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse. Von rund 2300 im Jahr 2002 auf 3900 im Jahr 2007 stieg die Zahl der Beschwerden beim Ombudsmann. Im vergangenen Jahr endeten rund 29 Prozent der Beschwerden mit einer Empfehlung des Unparteiischen zugunsten der Kunden.
Darüber, wie viel Ärger die Versicherungsvertreter vor Ort schon abfangen, gibt es leider keine Zahlen.
Der Grund für den Ärger: Die fetten Jahre in der PKV sind lange vorbei, auch die privaten Kassen können nicht mehr alles zahlen, was sich Versicherte wünschen oder Ärzte mithilfe von Computerprogrammen abrechnen, die das Maximale für das Budget des Mediziners herausholen. Den Unternehmen geht das Geld aus, denn die medizinischen Kosten und die Lebenserwartung steigen bei den PKV-Kunden nicht weniger als bei den gesetzlich Versicherten.
Für die Kunden heißt das: Ihre Beiträge werden weiter jährlich steigen, fünf bis acht Prozent gelten schon als guter Wert. Viele stoßen aber auch damit an die Schmerzgrenze ihres Budgets. Doch die Tariferhöhungen werden nicht am Vorstandstisch ausgewürfelt, sondern müssen von der Versicherungsaufsicht abgesegnet werden. Einerseits ist das beruhigend, andererseits gibt es dann aber auch kein Entrinnen. Vielen Kunden platzt deshalb der Kragen und sie überlegen, zur Konkurrenz zu wechseln.
Bisher war das faktisch nur mit Verlust möglich, denn die Unternehmen behielten die vom Kunden oft in Jahrzehnten angesparten sogenannten Altersrückstellungen ein. Sie bilden die Rücklagen, damit die Tarife im hohen Alter und mit steigenden Kosten den Versicherten nicht vollends ruinieren. Satte 123 Milliarden Euro Kundengelder horten die privaten Kassen für ihre Versicherten.
Dank der Gesundheitsreform können PKV-Versicherte nun trotz des jahrzehn-telangen Streits um die Rücklagen ihren Anbieter wechseln – allerdings gilt auch das nur mit vier erschwerenden Einschränkungen.
Das Wechselrecht besteht für Alt-Kunden grundsätzlich nur im ersten Halbjahr 2009. Auch beim Umstieg zu einem neuen Anbieter ist eine ausführliche Gesundheitsprüfung erforderlich. Die könnte den neuen Wunschtarif mächtig verteuern, denn der Kandidat ist über die Jahre bei seinem bisherigen Anbieter älter und womöglich auch kränklicher geworden.
Frank Schön, Versicherungsmakler aus Rösrath bei Köln, warnt davor, bei der Gesundheitsprüfung zu mogeln: „Wer alles angibt, am besten noch ausführlich auf Zusatzblättern, legt die Verantwortung in die Hände der Versicherung.“ Sie kann dann später keine Leistung mit dem Verweis abbügeln, der Versicherte hätte bei der Gesundheitsprüfung die Fragen nicht vollständig beantwortet. Das erspart im Ernstfall auch Jahre später noch viel Ärger.
Eine Variante, um Aufnahme in die PKV zu ersuchen, funktioniert nach Erfahrung von Schön aber kaum noch: der anonymisierte Probeantrag. Der hat großen Charme: Wird ein Antragsteller wegen sogenannter schlechter Risiken bei einem Anbieter abgelehnt oder werden bestimmte Krankheiten beim Versicherungsschutz ausgeschlossen, gelangen diese Daten für alle anderen Anbieter einsehbar in eine branchenweite Datei. Unter Umständen findet ein Antragsteller so nirgends mehr oder nur überteuert einen Vertragspartner.
„Viele Anbieter scheuen bei anonymen Anträgen die Kosten, bei den Ärzten nach Erkrankungen des Antragstellers zurückzufragen. Rund 90 Prozent der Unternehmen machen auf anonyme Fragebögen hin ohnehin keine Versicherungszusage, weil ihnen die Angaben zu vage sind“, sagt Schön.
Kunden dürfen nicht ihre kompletten Altersrückstellungen zu ihrer neuen Versicherung mitnehmen, sondern nur so viel, wie dem sogenannten Basistarif, dem ab Januar gesetzlich vorgeschriebenen Billig-Angebot, entspricht. Der Tarif wird derzeit noch kalkuliert und bietet Leistungen wie in der gesetzlichen Kasse zum Preis der gesetzlichen Kasse. Entsprechend gering fallen die Altersrückstellungen aus, die ein Kunde mitnehmen kann. Wer also schon lange oder hohe Reserven angehäuft hat, lässt zwangsläufig eine hohe Summe beim alten Anbieter und muss beim neuen wieder von vorne Rücklagen bilden. Der größte Haken: Wer umsteigt, muss 18 lange Monate im mageren Basistarif bleiben, bevor er in einen besser ausgestatteten Tarif des neuen Anbieters wechseln darf.





