Bild: dapdKein Reibach für die Finanzbranche
„Die staatlich geförderte private Altersvorsorge ist nicht dazu da, dass die Finanzbranche den großen Reibach macht. Sie ist dazu da, dass Anleger angesichts sinkender Rentenbezüge so privat vorsorgen, dass es sich später auszahlt – und dabei steht ihnen der Staat zur Seite!
Wo der Staat fördert, darf es keinen Zweifel an der Qualität geben!“Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU).

Ein Blindflug des Kabinetts
"Wie aus dem Gesetzentwurf und den zugehörigen Verordnungsentwürfen hervorgeht, soll vor allem die Kostentransparenz bei Riester-Angeboten demnächst durch Angabe der „Effektivkosten“ erreicht werden. Als neue Kenngröße wird dabei die „Reduction in Yield“ eingeführt. Sie gibt an, um wie viel Prozentpunkte die Bruttorendite eines Riester-Vertrags durch Abschluss- und Verwaltungskosten sinkt. Problematisch ist dabei, dass schon die Bruttorendite willkürlich - und überhöht - angesetzt sein kann. Außerdem werden nur die Kosten in der Ansparphase eingerechnet. „Wie viel der Vertrag insgesamt wirklich kostet, bleibt Verbrauchern daher weiterhin verborgen. Außerdem lassen sich unterschiedliche Verträge anhand der neuen Kenngröße gar nicht vergleichen“, erklärt Kleinlein. Ein wichtiges Ziel der Riester-Reform, nämlich die Verträge über alle Produktgruppen hinweg vergleichbar zu machen, bleibt damit auf der Strecke. „Das war wohl ein Blindflug des Kabinetts“, so der Verbraucherschützer."
Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten, am 28. September 2012
Bild: dapdRiestern wird einfacher und attraktiver
„Die Riester-Rente ist ein wichtiger Baustein neben der gesetzlichen Rente – insbesondere für junge Menschen, die bei der Altersvorsorge mit einem aus demografischen Gründen deutlich abgesenkten Rentenniveau kalkulieren müssen. Deshalb planen wir nicht nur neue Regeln, die Riestern einfacher und attraktiver machen: einen Deckel bei den Wechselkosten, eine bessere Beteiligung an den Überschüssen der Versicherungen und glasklare Informationen zum einfachen Produktvergleich. Ganz entscheidend ist zudem, dass sich Riestern auch für Geringverdiener lohnt, die in Zukunft besonders von Altersarmut bedroht sind. Sie können bereits mit fünf Euro pro Monat einen Riester-Vertrag abschließen.“
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), am Kabinettstisch

Es werden Milliarden verpulvert
„Die Riester-Rente war eine schlechte Idee, die noch schlechter umgesetzt wurde. Die Banken und Versicherungen haben die staatlichen Subventionen zur Maximierung ihrer Profite missbraucht. Es werden Milliarden verpulvert, die in den Kassen der Finanzmarktspekulanten anstatt in den Portemonnaies der Rentnerinnen und Rentner landen. Staatliche Subventionen, die ihr Ziel nicht erreichen, sind überflüssig. Wir sind dafür, dass alle staatlichen Subventionen für die Riester-Rente gestrichen und in die Finanzierung einer solidarischen Mindestrente gesteckt werden. Das wären zwei Milliarden Euro pro Jahr, die wir im Kampf gegen Altersarmut dringend brauchen.“
Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Linken
Fotografin: Barbara Dietl, bdietl.com
Bild: dpaMindestsicherung im Alter durch Steuern finanzieren
„Rentenreformen sind teuer. Allein wer sie bezahlt, ist die Frage. DIE LINKE will den schleichenden Ausstieg der Arbeitgeberseite aus der Altersvorsorge stoppen, wie er mit der Riester-Rente begonnen hat und durch die Pläne der SPD, die betriebliche Alterssicherung auszubauen, fortgesetzt werden würde. Jegliche Form der Mindestsicherung im Alter ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss dementsprechend auch gesamtgesellschaftlich, also durch Steuern finanziert werden.“
Rentenpolitische Grundsätze: Vorgestellt am 19. September 2012 von den Vorsitzenden von Fraktion und Partei DIE LINKE: Bernd Riexinger, Katja Kipping, Gregor Gysi

Provisionen härter regulieren
„Versicherungsanbieter kalkulieren mit Sterbetafeln die eine Lebenserwartung von knapp 100 Jahren als Grundlage haben. Somit wird die Rendite der Verträge erheblich gemindert. Hier muss es klare Vorgaben geben, welche Sterbetafeln Anbieter nutzen dürfen. Weiterhin fehlt bei den Riester-Produkten eine Kostenbegrenzung bei einem Anbieterwechsel, sowie eine Regelung, welche Kostenanteile überhaupt in Rechnung gestellt werden dürfen. Nur eine Ausweisung aller Kosten in Euro und Cent sorgt für Klarheit beim Kunden. Die von der Regierung geplante Ausweisung der Kosten alleine in Prozent sorgt nicht für mehr Durchblick. Auch die Provisionen müssen härter reguliert werden. Provisionen müssen gedeckelt und über längere Zeit gestreckt werden.“
Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik, die Grünen

Die Menschen dürfen nicht abgezockt werden
„Wir brauchen einen besseren Verbraucherschutz. Die Menschen dürfen nicht abgezockt werden und müssen gut informiert werden. Wer hat wirklich einen Überblick über die mittlerweile 5 000 Produkte? Ich jedenfalls nicht. Auch für einen funktionierenden Wettbewerb ist es wichtig, eine übersichtliche Zahl von Produkten zu haben. 5 000 sind eigentlich zu viel. Dann ist es so, dass die Produkte nicht wirklich vergleichbar sind. So etwas wie ein Produktinformationsblatt ist sicherlich wichtig, wobei zu fragen ist, was genau darin enthalten sein soll. Es muss klar sein, wann sich eine Riester-Rente tatsächlich lohnt.“
Wolfgang Strengmann-Kuhn, Bundestagsabgeordneter der Grünen
Bild: dpaDie Riester-Rente ist gerecht
„Am Ende hat die Riester-Rente dazu geführt, dass es beim Sparen nicht nur gerecht zugeht, sondern auch sozial gerecht. Sie ist deshalb gerecht, weil derjenige, der spart, zumindest wenn er in Riester-Verträge spart, steuerlich genauso behandelt wird wie jemand, der heute konsumiert. Letztendlich ist der Riester-Vertrag nur eine Verlagerung der Steuerlast in die Rentenphase, zumindest für diejenigen, die normal Einkommensteuer zahlen. Gleichzeitig ist sie sozial gerecht, weil man ebenfalls diejenigen fördert, die keine Steuern zahlen. Das geschieht über die Zulagen. Das heißt, es handelt sich um ein sozial gerechtes Vorsorgesparen. Deshalb ist es schlecht, wenn man das jetzt schlechtredet.“
Frank Schäffler, FDP-Bundestagsabgeordneter

Weniger an Vermittler, mehr an Versicherte
"Um Versorgungslücken zu mindern, wollen wir Riester und Rürup attraktiver machen. Entscheidend sind erstens: mehr Transparenz für den Verbraucher durch ein einheitliches Produktinformationsblatt. Es darf nicht mehr so viel bei den Vermittlern hängen, sondern mehr Leistung muss beim Versicherten ankommen. Zweitens: Mehr Beweglichkeit in der Verwendung des Ansparvermögens zum Beispiel für einen altersgerechten Umbau beim Wohn-Riester."
Mathias Middelberg, CDU-Bundestagsabgeordneter

Gebühren deckeln und konservativ anlegen
„Schauen Sie sich die Niederlande, Schweden oder die anderen Nachbarländer an, die sich intensiv damit beschäftigt haben. Diese Länder haben die Höhe der Gebühren gedeckelt und für ein konservatives Portfolio gesorgt. Durch die Aufsichtsgremien wird immer wieder kontrolliert, sodass dort keine Spekulation stattfinden kann. Es gibt dort eine große Transparenz, und sie haben ein einfaches Informationsblatt erstellt, das für jeden nachvollziehbar und transparent sein muss. Eine Altersvorsorge bedeutet nämlich nicht, dass man das Geld, das man nicht konsumieren, sondern anlegen möchte, spekulativ anlegt; denn diese Anlage dient der Altersvorsorge.“
Petra Hinz, SPD-Bundestagsabgeordnete
Kein Reibach für die Finanzbranche
„Die staatlich geförderte private Altersvorsorge ist nicht dazu da, dass die Finanzbranche den großen Reibach macht. Sie ist dazu da, dass Anleger angesichts sinkender Rentenbezüge so privat vorsorgen, dass es sich später auszahlt – und dabei steht ihnen der Staat zur Seite!
Wo der Staat fördert, darf es keinen Zweifel an der Qualität geben!“
Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU).
In der gesetzlichen Rentenversicherung läuft es derzeit ausnahmsweise richtig gut: Dank hoher Beschäftigungszahlen sammelt die staatliche Rentenkasse Reserven in Milliardenhöhe an, ab 2013 sinkt deshalb der Beitragssatz von aktuell 19,6 auf 19,0 Prozent vom Bruttoeinkommen. Das ist vor allem aus deshalb möglich, weil das Rentenversprechen nicht gerade üppig ausfällt: 2030 soll ein Ruheständler nur noch 43 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens als Rente erhalten. Noch sind es für neue Rentner 50 Prozent. Doch so oder so: Wer sein Arbeitsleben beendet, wird mit der staatlichen Rente allein kaum auskommen.

Um sich im Alter nicht allzu sehr einschränken zu müssen, ist also private Altersvorsorge dringend vonnöten – je eher, desto besser. Und weil das keine neue Erkenntnis ist, hat Vater Staat bereits vor elf Jahren - und für Kritiker trotzdem viel zu spät – die sogenannte Riester-Rente eingeführt. Die Angst vor Rentenlücke und Altersarmut hat inzwischen 15 Millionen Verbraucher dazu bewegt, Ersparnisse in einen Riester-Vertrag zu stecken. Hauptargumente für den Abschluss waren dabei vor allem die staatlichen Zulagen und Steuervorteile während der Ansparphase.
Überblick: Das neue Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz
Anlass
Die Regierung begründet die Änderungen bei der Riester-Rente so:
„Die deutsche Gesellschaft steht, ähnlich wie diejenige anderer Industrieländer, vor starken und nachhaltigen demografischen Veränderungen. Sinkende bzw. dauerhaft niedrige Geburtenraten und eine zunehmende Lebenserwartung werden dazu führen, dass eine wachsende Zahl von Menschen im Rentenalter einer abnehmenden Zahl von Personen im aktiven Erwerbsleben gegenübersteht.“Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG)
Verbraucher
10 Jahre nach der Einführung der Riester-Rente und sieben Jahre nach Einführung der Basisrente zeige sich Anpassungsbedarf insbesondere in Hinblick auf den Verbraucherschutz.
Ziele
– Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge
– Vereinfachung der Eigenheimrente
– Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes
– Stärkung der Verbraucher im Markt
– Verbesserung des AnlegerschutzesTransparenz
„Zur Erhöhung der Transparenz und der Vergleichbarkeit von geförderten Altersvorsorgeprodukten wird statt der bisherigen vorvertraglichen Informationspflichten ein verpflichtendes Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen zertifizierter Altersvorsorgeverträge eingeführt. Dieses Produktinformationsblatt soll dem Verbraucher in gebündelter, leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen.“
Fördergrenzen
bei der Basisversorgung im Alter:
– Anhebung der Förderhöchstgrenze von 20 000 Euro auf 24 000 Euro
– Verbesserung der steuerlich begünstigten Absicherung der Berufsunfähigkeit beziehungsweise verminderten ErwerbsfähigkeitRiester-Rente
– Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes bei Altersvorsorgeverträgen
– Meldung bei Übertragungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs auch bei ausschließlich ungefördertem Altersvorsorgevermögen
– Streichung der Bescheinigungspflicht der Erträge (§ 94 Absatz 1 EStG)
– Verbesserungen bei der Ausgestaltung des genossenschaftlichen Riester-AnlageproduktsWohn-Riester (1)
– jederzeitige Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum in der Ansparphase
– jederzeitige Einmal-Besteuerung des Wohnförderkontos während der Auszahlungsphase
– Erleichterungen im Hinblick auf die Absicherung der weiteren Geschäftsanteile einer Genossenschaft
– Flexibilisierung und Verlängerung des ReinvestitionszeitraumsWohn-Riester (2)
– Zulassung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags zwischen 75 und 100 Prozent des geförderten Kapitals
– Absenkung der jährlichen Erhöhung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge von 2 auf 1 Prozent
– rechtzeitiger Antrag auf Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags vor der Auszahlungsphase
– Einbeziehung eines Umbaus zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung in die Eigenheimrenten-Förderung
Aber das Interesse an der Riester-Rente sinkt seit Jahren. Eine aktuelle Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Postbank schlägt Alarm: 42 Prozent der Berufstätigen in Deutschland wollen ihre private Altersvorsorge nicht mehr erweitern, die monatlich dafür angesparten Beträge sind in den vergangenen acht Jahren um fast zehn Prozent gesunken. Der repräsentativen Umfrage unter 1642 Bürgern zufolge ist gerade auch das Ansehen der Riester-Rente in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. 2009 hielten demnach noch 23 Prozent der Bevölkerung die private Riester-Rente für besonders sicher. Dieser Wert ist mittlerweile auf nur noch 16 Prozent gesunken. Nur noch acht Prozent derjenigen, die ihre Altersvorsorge aufstocken möchten, interessieren sich für die staatlich geförderte Riester-Rente.
Die Gründe für den Ansehensverlust der Riester-Rente sind leicht ausgemacht: Zunehmend kritische Medienberichte (die WirtschaftsWoche hat die Rentabilität von Riester-Verträgen seit 2009 mehrfach angezweifelt), Verbraucherschützer und ein Teil der Wissenschaftler halten Riester-Verträge für intransparent, teuer und für meist unrentabel. Regierung, Produktanbieter, Verbände sowie ein anderer Teil der Experten und Wissenschaftler verteidigen diese Form der privaten Altersvorsorge als besonders sicher sowie durchaus rentabel und stellen Verbesserungen in punkto Transparenz in Aussicht. Beide Seiten führen im Streit um Sinn und Unsinn der Riester-Rente gute Argumente an – und verwirren damit den Verbraucher zusätzlich. Für ihn ist es letztlich die Frage, welcher Seite er mehr Glauben schenkt und ob die Argumente auf seine individuellen Voraussetzungen beim Abschluss eines Riester-Vertrags zutreffen. Mit seiner Entscheidung für oder gegen einen Vertrag ist der Verbraucher allen Diskussionen zum Trotz letztlich ganz allein.
Bild: dpaWenn Sie heute eine Rentenlücke in Höhe von 1000 Euro feststellen - Ihnen nach jetzigem Standpunkt und heutiger Kaufkraft trotz gesetzlicher Rente 1000 Euro fehlen würden, um all Ihre Ausgaben decken zu können - kann sich das Bild in den nächsten fünf Jahren weiter verdüstern. In fünf Jahren würden aus diesen fehlenden 1000 Euro:
1.051 Euro bei einer Inflation von einem Prozent
1.104 Euro bei einer Inflation von zwei Prozent
1.159 Euro bei einer Preissteigerung von drei Prozent
1.217 Euro bei vier Prozent
1.276 Euro bei einer Inflation von fünf Prozent
Bild: dpaAuf zehn Jahre betrachtet, vergrößert die Inflation die heutige Lücke von 1000 Euro wie folgt:
1.105 Euro bei einem Prozent Inflation
1.219 Euro bei zwei Prozent Inflation
1.344 Euro bei drei Prozent Inflation
1.480 Euro bei vier Prozent Inflation
1.629 Euro bei fünf Prozent Inflation
Bild: dapdIn 15 Jahren beträgt die monatliche Rentenlücke dann:
1.161 Euro (ein Prozent Inflation)
1.346 Euro (zwei Prozent)
1.558 Euro (drei Prozent)
1.801 Euro (vier Prozent)
2.079 Euro (fünf Prozent Inflation)
Bild: dpaDie Inflation macht auch denjenigen das Rentenleben schwer, die noch 20 Jahre Arbeitsleben vor sich haben. Wem jetzt 1000 Euro monatlich fehlen würden, fehlen in 20 Jahren
1.220 Euro bei einer Inflation von einem Prozent
1.486 Euro bei einer Inflation von zwei Prozent
1.806 Euro bei einer Inflation von drei Prozent
2.191 Euro bei einer Inflation von vier Prozent
2.653 Euro bei einer Inflation von fünf Prozent- jedenfalls, wenn er oder sie jetzt nicht schnell seine private Vorsorge aufstockt.
Bild: dpa/dpawebNach 25 Jahren sind aus den fehlenden 1000 Euro
1.282 Euro bei einer Inflation von einem Prozent
1.641 Euro bei einer Inflation von zwei Prozent
2.094 Euro bei einer Inflation von drei Prozent
2.666 Euro bei einer Inflation von vier Prozent
3.386 Euro bei einer Inflation von fünf Prozentgeworden.
Bild: dpaNoch ernster wird es für Arbeitnehmer mit Mitte, Ende 30, die jetzt, 30 Jahre vor Renteneintritt, feststellen, dass ihnen nach heutigem Stand monatlich 1000 Euro im Geldbeutel fehlen würden. Bis es soweit ist, werden aus den 1000 Euro nämlich:
1.348 Euro bei einer Inflation von einem Prozent
1.811 Euro bei einer Inflation von zwei Prozent
2.427 Euro bei einer Inflation von drei Prozent
3.243 Euro bei einer Inflation von vier Prozent
4.322 Euro bei einer Inflation von fünf Prozent
Wenn Sie heute eine Rentenlücke in Höhe von 1000 Euro feststellen - Ihnen nach jetzigem Standpunkt und heutiger Kaufkraft trotz gesetzlicher Rente 1000 Euro fehlen würden, um all Ihre Ausgaben decken zu können - kann sich das Bild in den nächsten fünf Jahren weiter verdüstern. In fünf Jahren würden aus diesen fehlenden 1000 Euro:
1.051 Euro bei einer Inflation von einem Prozent
1.104 Euro bei einer Inflation von zwei Prozent
1.159 Euro bei einer Preissteigerung von drei Prozent
1.217 Euro bei vier Prozent
1.276 Euro bei einer Inflation von fünf Prozent
Weil die Materie sehr komplex und individuell sehr unterschiedlich gelagert ist, lassen sich auch kaum allgemeingültige Aussagen darüber treffen, ob Riester-Verträge empfehlenswert sind oder nicht. Regel- und Zahlenwerk fallen ganz unterschiedlich je nach Einkommens- und Familiensituation, Alter und Sparrate sowie individueller Steuerbelastung aus. Noch dazu gibt es die Riester-Rente gar nicht, betonen Experten gerne. Schließlich werden Riester-Verträge in den verschiedensten Sparformen und Produktvarianten angeboten. Abgesehen von den gesetzlichen Mindestanforderungen an ein Riester-Produkt gibt es gewaltige Unterschiede – was sich letztlich auch den Kosten und damit in der Rentabilität niederschlägt. Dennoch lassen sich anhand der wesentlichen Anforderungen an eine Altersvorsorge einige grundsätzliche Vor- und Nachteile einer Riester-Rente gegenüberstellen.
Sicherheit
Wer in einen Riester-Vertrag spart, erhält nach Renteneintritt bis zu seinem Lebensende eine garantierte Rente. Diese Garantie ist ein Versprechen, wie es auch die gesetzliche Rentenversicherung bietet: Sollte der Sparer besonders lange Leben, bezieht er auch dann noch seine Rente, wenn seine Einzahlungen und Kapitalerträge rein rechnerisch schon längst aufgebraucht beziehungsweise verrentet sind. Bei riester-fähigen Fondssparplänen etwa führt diese Garantie dazu, dass bei einer kompletten Auszahlung zum Rentenbeginn auch schon mal ein Viertel der Summe einbehalten wird, um diesen als Einmalbetrag in eine Rentenversicherung zu investieren. Damit wird sichergestellt, dass die Rente lebenslang gezahlt werden kann.
Vor allem aber sind Anbieter von Riester-Produkten gesetzlich verpflichtet, zumindest die eingezahlten Sparbeiträge für die Rentenbezugsphase zu garantieren. Die Sicherheit der Vorsorge ist daher gegenüber anderen Formen des privaten Sparens ein klarer Vorteil. Anders als bei nicht riester-fähigen Fonds oder Aktiensparplänen kann der Sparer bis zum Rentenbeginn also nominell kein Geld verlieren.
Kernpunkte der Riester-Förderung
Idee
Förderung der privaten Altersvorsorge durch jährliche Zulagen und Steuervorteile
Quelle: LBS
Grundzulage
154 Euro pro Person
Kinderzulage
185 Euro je Kind, geboren vor 2008
300 Euro je Kind, geboren ab 2008Steuervorteile
Sparer können ihre Einzahlungen als Sonderausgaben absetzen. Die Auszahlungen der Riester-Rente sind voll steuerpflichtig zum individuellen Steuersatz. Dieser dürfte im Alter jedoch niedriger sein als während des Berufslebens.
Voraussetzung
Für die volle Förderung müssen Einzahlungen in Höhe von vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres vorgenommen.
Obergrenze
Es werden maximal 2.100 Euro Einzahlungen gefördert.
Vorteil
Die geflossenen Zulagen reduzieren die erforderliche eigene Sparleistung.
Sozial
Die Förderung ist unabhängig von der Höhe des eigenen Einkommens.
Eine gesetzlich garantierte Rendite gibt es vor allem bei Renten- und Lebensversicherungen und sie gilt auch für Riester-Policen. Derzeit liegt dieser Garantiezins auf die Vorsorgeersparnisse bei 1,75 Prozent pro Jahr. Das ist im Niedrigzinsumfeld zwar immer noch besser als nichts, aber dürfte kaum genügen, um den schleichenden Kaufkraftverlust der Ersparnisse durch Inflation zu verhindern. Insofern bietet „riestern“ zwar Sicherheit, schützt aber nicht davor, dass die spätere Rentenlücke durch Geldentwertung wieder größer wird.
Bild: dpa/dpawebPlatz sechs: Hamburger Sparkasse
Das Deutsche Institut für Service-Qualität hat sich 15 regional und überregional tätige Banken vorgeknöpft:
- Wie gut ist deren Beratung zur privaten Altersvorsorge?
- Passen die empfohlenen Produkte zum Kunden und wird dessen individuelle Rentenlücke richtig berechnet?
Die Hamburger Sparkasse hat es im Test auf immerhin 60 Punkte und Platz sechs von 15 geschafft, die Unterlagen, die die Berater verwenden wurden von den Testern sogar mit 68,8 Punkten und dem zweiten Platz belohnt. Nur was die vermeintlichen Rentenprofis daraus machen, lässt zu wünschen übrig. Die Beratung vor Ort hat es im Vergleich nur auf den neunten Platz geschafft.
Testsieger wurde übrigens die deutsche Bank: Sie bot neben der besten Beratung auch die hochwertigsten Beratungsunterlagen. Die Mitarbeiter gingen am umfassendsten und sehr individuell auf die Situation der Kunden ein. An zweiter Stelle positionierte sich Berliner Sparkasse mit überdurchschnittlicher Kompetenz bei der richtigen Bewertung des Vorsorgebedarfs. Auf dem dritten Rang folgte Berliner Volksbank. Die Mitarbeiter analysierten ausführlich die finanzielle Situation des Kunden und stellten neben den Vorteilen der Produkte auch mögliche Risiken transparent dar.
Bild: APPlatz sieben: Hypo Vereinsbank
"Bei jedem fünften Beratungsgespräch wurde nicht nach dem Einkommen gefragt. Ohne diese Angabe ist jedoch keine individuelle Altersvorsorge möglich", kritisiert Markus Hamer, Geschäftsführer des Marktforschungsinstituts. Auch detaillierte Informationen, etwa über Haushaltsausgaben oder Kreditverpflichtungen spielten häufig keine Rolle. Dementsprechend zeigte nicht einmal die Hälfte der Beratungen konkret die Höhe der individuellen Rentenlücke auf.
Auch die Hypo Vereinsbank bekleckert sich der Studie gemäß nicht mit Ruhm: Die Beratung in den Filialen bekommt 55,2 Punkte und landet auf Platz zehn, dabei sind die Unterlagen, die die Berater zur Hand haben, deutlich besser: 66,5 Punkte beziehungsweise den dritten Platz gibt es für die Papiere. Insgesamt macht das Platz sieben im Ranking.
Bild: dpaPlatz acht: Santander
Den achten Platz belegt die spanische Santander Bank. Dabei machen die Berater des Instituts noch einen relativ guten Job. Jedenfalls sind die Unterlagen der Bank mit 47,7 Punkten und dem neunten Platz relativ schlecht bewertet, die Beratung vor Ort schafft es noch auf Platz acht.
Ein bei den Unterlagen aller Banken häufig festgestellter Mangel ist, dass in 72 Prozent der überreichten Unterlagen die gewünschten Informationen zur Rentenlücke fehlten. Auch Dokumentationen, die das Beratungsgespräch zusammenfassten, blieben selten.
Bild: dpaPlatz neun: Commerzbank
Die Analyse der Bankunterlagen zeigte außerdem, dass die Banken anfallende Kosten vielfach nicht vollständig offen legten.
Den Vorwurf muss sich die Commerzbank allerdings nicht gefallen lassen. Ihre Unterlagen schaffen es mit 65,4 Punkten auf Platz vier. Dagegen hat die Beratung in der Filiale nur auf den elften Rang geschafft. Insgesamt ergibt sich also mit 54,5 Punkten der neunte Platz für das Kreditinstitut.
Bild: APPlatz zehn: Hamburger Volksbank
Besonders aufgefallen ist den Testern die mangelnde Kundenorientierung der Banken. So erhielt jeder fünfte Kunde nach einer Beratung gar kein individuelles Angebot sondern allenfalls Produktbroschüren und den Hinweis auf notwendige Folgeberatungen.
Die Hamburger Volksbank, schon die zweite Hamburger Bank im Ranking der schlechten Rentenberater, bringt es mit ihrer Vor-Ort-Beratung zwar noch auf den siebten Platz, die Unterlagen landen allerdings nur noch auf Rang 13. Insgesamt gibt es also nur den zehnten Platz für die Rentenberatung der Hamburger Volksbank.

Platz elf: Sparda-Bank München
Ein ganz vernichtendes Zeugnis stellten die Tester den Unterlagen der Münchner Sparda-Bank aus: Letzter Platz, Null Punkte. Was Qualität und Kundenorientierung der Beratungsunterlagen und des Beratungsprotokolls angeht, stimmt hier gar nichts. Dafür arbeiten in den Filialen scheinbar clevere Leute: Für die Beratung vor Ort gab es 75,4 Punkte und Platz vier. In der Gesamtwertung reicht es aber trotzdem nur für den elften Platz.
Bild: obsPlatz zwölf: Targobank
Serviceexperte Hamer kritisiert außerdem, dass bei allen Banken die "Berater in etwa 80 Prozent der Gespräche ausgiebig die Vorteile des eigenen Angebots darstellten, aber nur in 38 Prozent auch auf mögliche Risiken hinweisen."
Auch bei der Targobank sollten Verbraucher sich nicht unbedingt zur privaten Altersvorsorge informieren. Die Bank schafft es mit 51,9 Punkten nur auf den zwölften Platz.
Bild: PressebildPlatz 13: Münchner Bank
Auch die Kunden der Münchner Bank sollten es sich zweimal überlegen, ob sie ihre private Altersvorsorge bei ihrer Hausbank besprechen: Die Qualität der Beratungsunterlagen wurde mit 37,9 Punkten (Platz zwöf) bewertet, die der Beratung mit 33,8 Punkten (Platz 13).
Bild: PressebildPlatz 14: Sparda-Bank Hamburg
Mit der Sparda-Bank Hamburg hat es die dritte Hamburger Regionalbank in das Ranking der schlechten Rentenberater geschafft. Die Hanseaten tuen also gut daran, ihre private Altersvorsorge bei Deutscher Bank und Co zu planen. Ihre Hausbank schafft es nämlich sowohl bei den Beratungsunterlagen als auch bei der Beratungsqualität nur auf den 14. Platz.
Bild: dapdPlatz 15: Postbank
Schlusslicht ist die Postbank mit insgesamt 11,7 Punkten. Besonders miserabel hat die Beratung in den Filialen abgeschnitten: Null Punkte für die Rentenberater. Da helfen auch die 39 Punkte (Platz elf) für die Unterlagen nichts mehr. Wer seine private Altersvorsorge in Angriff nehmen will, sollte um die Postbank besser einen Bogen machen.
Platz sechs: Hamburger Sparkasse
Das Deutsche Institut für Service-Qualität hat sich 15 regional und überregional tätige Banken vorgeknöpft:
- Wie gut ist deren Beratung zur privaten Altersvorsorge?
- Passen die empfohlenen Produkte zum Kunden und wird dessen individuelle Rentenlücke richtig berechnet?
Die Hamburger Sparkasse hat es im Test auf immerhin 60 Punkte und Platz sechs von 15 geschafft, die Unterlagen, die die Berater verwenden wurden von den Testern sogar mit 68,8 Punkten und dem zweiten Platz belohnt. Nur was die vermeintlichen Rentenprofis daraus machen, lässt zu wünschen übrig. Die Beratung vor Ort hat es im Vergleich nur auf den neunten Platz geschafft.
Testsieger wurde übrigens die deutsche Bank: Sie bot neben der besten Beratung auch die hochwertigsten Beratungsunterlagen. Die Mitarbeiter gingen am umfassendsten und sehr individuell auf die Situation der Kunden ein. An zweiter Stelle positionierte sich Berliner Sparkasse mit überdurchschnittlicher Kompetenz bei der richtigen Bewertung des Vorsorgebedarfs. Auf dem dritten Rang folgte Berliner Volksbank. Die Mitarbeiter analysierten ausführlich die finanzielle Situation des Kunden und stellten neben den Vorteilen der Produkte auch mögliche Risiken transparent dar.
Dass die Renditen von Riester-Verträgen häufig in der Kritik stehen, hat gleich mehrere Ursachen.
Zum einen werden häufig Renditen der Riester-Verträge beworben, aber dabei vornehm verschwiegen, welche effektiven Verwaltungs- und Abschlusskosten mit den Verträgen einhergehen. Vor allem bei Riester-Policen - also Rentenversicherungen - schlagen Provisionen in den ersten fünf Jahren der Ansparphase massiv zu Buche und reduzieren den angesparten Betrag. Diese Kosten müssen durch die Zinsen auf die Ersparnisse erst wieder hereingeholt werden – denn nur für Einzahlungen abzüglich der Kosten gelten die Renditeversprechen.
Stein des Anstoßes war zuletzt auch die Kalkulation des sogenannten Langlebigkeitsrisikos. Die Anbieter kalkulieren mit den Sterbetafeln ihrer Branche – und gehen dabei von einer höheren Lebenserwartung aus, als sie laut Statistischem Bundesamt erreicht werden wird. Das geht natürlich zu Lasten der monatlichen Rentenhöhe – und kostet somit Rendite. Anderseits sind die Anbieter von Vorsorgeprodukten aufsichtsrechtlich verpflichtet, konservativ zu kalkulieren, damit die Rentenversprechen auf jeden Fall zu halten sind. Jeder Anbieter muss zudem ausgehend von Alter und Gesundheitszustand seiner Versicherten seine Risiken kalkulieren. Forschungen der Universität Ulm kamen zu dem Ergebnis, dass die Sterbetafeln der Versicherer angemessen seien.
Riester-Versicherungen: Tops und Flops
Noten
Fünfmal gut, achtmal ausreichend, keinmal sehr gut. Das ist das Ergebnis der jüngsten Riester-Untersuchung von Finanztest. Das Gros der getesteten 29 Angebote für eine klassische Riester-Rentenversicherung kam über ein befriedigend nicht hinaus.
Quelle: Finanztest, Oktober 2012
Die besten Tarife: Platz 3
Den dritten Platz bim Vergleich belegt die Debeka mit der Note 2,5. Ausgezeichnet wurde der Tarif Debeka Riester-Rente, F1 (01/12)
Platz 2
Zweitbester im Vergleich war die Alte Leipziger, die ebenfalls die Note 2,5 erhielt. Die gilt für den Tarif Alte Leipziger Klass. Riester-Rente, RV50
Der Testsieger
Kommt aus Franken. Bester Tarif war der Huk24 Riester-Rente, RZU24 mit der Note 2,4.
Die Unterklasse
Viele Tarife erhielten aber schlechte Noten. Acht Anbieter erhielten nur ein "ausreichend". Es folgen die drei schlechtesten Produkte.
Drittletzter
Platz 23 belegte die Neue Leben mit dem Tarif Riester-Rente R7 mit der Note 3,8.
Platz 24
Noch schlechter schnitt die Gothaer ab. Der Tarif Ergänzungsvorsorge – Classic, PRRC1B wurde mit 3,9 bewertet.
Der Letzte
Der schwächste Tarif im Test war die Klassik-Riester-Rente, ARG1 von der Axa. Die Note von Finanztest: 4,0.
Die kompletten Ergebnisse können Sie im Internet gegen eine Gebühr von 2,50 Euro erwerben: www.test.de/riester-versicherung
Ohne Urteil
Hanse Merkur24, Riestermeister, RM 2012
Für die Rentabilität einer Riester-Rente spielen jedoch die staatlichen Zulagen eine wichtige Rolle - vor allem für Geringverdiener und Kinderreiche. Normal- bis Gutverdiener profitieren eher von den Steuervorteilen. Wer förderfähig ist – und dass sind praktisch alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sowie Beamte – wird mit 154 Euro im Jahr vom Fiskus gesponsert. Auch für den Ehepartner mit eigenem Riester-Vertrag sind 154 Euro drin – und für jedes Kind nochmals 300 Euro, sofern es nach 2008 geboren wurde. Um die Förderung zu erhalten, muss allerdings ein Mindestbetrag im Jahr angespart werden, der sich nach der Einkommenshöhe richtet. Wer wenig verdient, kann schon mit 60 Euro loslegen, darunter geht nichts. Der Mindesteigenbeitrag beträgt ansonsten vier Prozent von sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens. Da die Förderhöhe starr ist, geht ein höherer Eigenbeitrag mit einer niedrigeren Rendite einher.
Wer seinen Riester-Vertrag in Form einer klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung wählt, muss für eine gute Rendite vor allem auf die Überschussbeteiligung hoffen. Erwirtschaften die Versicherer mehr als die garantierte Rendite von 1,75 Prozent, müssen sie die Versicherten daran beteiligen - bei den Kapitalanlageüberschüssen zu 90 Prozent, bei den Risikoüberschüssen zu 75 Prozent. Viele Versicherer schütten aber auch mehr an ihre Versicherten aus. Dennoch wird ein Teil der Überschüsse von den Versicherern einbehalten, um Haftungskapital und Risikorücklagen zu bilden.
Auf einer Podiumsdiskussion des House of Finance an der Frankfurter Goethe-Universität waren die Positionen der Experten im Hinblick auf die Rentabilität der Riester-Rente kontrovers. Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten sieht die Mehrzahl der Angebote kritisch und wirft den Versicherern vor, die Schere zwischen der von ihnen kalkulierten Lebenserwartung und dem realistisch zu erwartenden Lebensalter immer weiter aufzuspannen. Im zufolge hätte ein Vergleich der Angebote von 2001 bis 2011 gezeigt, dass die Produkte für den Kunden schlechter geworden seien. Versicherte müssten mittlerweile sehr alt werden, um von ihren Einzahlungen zu profitieren.
Bild: dpaAktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes zeigen: Beamte bekommen im Ruhestand fast doppelt so viel Geld wie Rentner, die nicht im Staatsdienst gewesen sind. Ihre Pensionen sind darüber hinaus im zweistelligen Bereich gestiegen.
Ein Bundesbeamter mit durchschnittlicher Pension bekam im Jahr 2002 Altersbezüge in Höhe von 2070 Euro im Monat, 2012 waren es 2340 Euro. Das entspricht einem Zuwachs von rund 13 Prozent.Bei einem Landesbeamten betrug die durchschnittliche Pension 2002 monatlich 2240 Euro, 2012 waren es schon 14,7 Prozent mehr, nämlich 2570 Euro.
Die Kommunalbeamten verbuchten den größten Zuwachs: Binnen zehn Jahren stiegen ihre Pensionen um mehr als 14,9 Prozent von 2070 Euro auf durchschnittlich 2380 Euro.
Bild: dpaBei den normalen Renten lag der prozentuale Anstieg zwischen den Jahren 2002 und 2012 nur bei 8,51 Prozent, beziehungsweise 9,69 Prozent in den neuen Bundesländern. Nach 45 Beitragsjahren bekamen Männer im Jahr 2012 durchschnittlich 1263 Euro im Monat. Im Osten waren es durchschnittlich 1121 Euro monatlich. Die Rente der Durchschnittsfrau lag sowohl in Ost als auch West deutlich unter 1000 Euro im Monat.
Dabei verfügt die deutsche Rentenversicherung offenbar über ein Finanzpolster wie nie zuvor. Wie die "Stuttgarter Zeitung" unter Berufung auf den Jahresabschluss berichtet, betrug die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage im Dezember 2012 29,42 Milliarden Euro. Das seien rund fünf Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor - und so viel, wie nie zuvor in der Geschichte der Rentenkasse. "Selten ging es der Rentenversicherung so gut wie heute", sagte der CDU-Sozialexperte Peter Weiß dem Blatt. Rechnerisch reicht das Finanzpolster laut Bericht derzeit aus, um 1,69 Monatsausgaben zu bezahlen. Wegen der Beitragssenkung zu Jahresbeginn erwartet die Rentenversicherung im Jahresverlauf geringere Rücklagen.Nachfolgend ein Überblick, wie viel Rente Sie bei unterschiedlichen Gehaltsstufen einmal bekommen werden:
Bild: dpaBei einem Monatslohn von 1.900,00 Euro
(alle Angaben in Euro)Stundenlohn: 10,80
Nettorente bei 51-Prozent-Niveau:
620,30 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
708,92 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)Nettorente bei 43-Prozent-Niveau:
523,00 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
597,71 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bild: FotoliaBei einem Monatslohn von 2.100,00 Euro
(alle Angaben in Euro)Stundenlohn: 11,93
Nettorente bei 51-Prozent-Niveau:
685,60 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
783,54 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)Nettorente bei 43-Prozent-Niveau:
578,05 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
660,63 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)
Bild: FotoliaBei einem Monatslohn von 2.300,00 Euro
(alle Angaben in Euro)Stundenlohn: 13,07
Nettorente bei 51-Prozent-Niveau:
750,89 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
858,16 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)Nettorente bei 43-Prozent-Niveau:
633,10 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
723,55 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)
Bild: dpaBei einem Monatslohn von 2.500,00 Euro
(alle Angaben in Euro)Stundenlohn: 14,20
Nettorente bei 51-Prozent-Niveau:
816,19 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
932,78 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)Nettorente bei 43-Prozent-Niveau:
688,16 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
786,46 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)
Bild: dpaBei einem Monatslohn von 2.700,00 Euro
(alle Angaben in Euro)Stundenlohn: 15,34
Nettorente bei 51-Prozent-Niveau:
881,48 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
1.007,41 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)Nettorente bei 43-Prozent-Niveau:
743,21 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
849,38 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)
Bild: dapdBei einem Monatslohn von 2.900,00 Euro
(alle Angaben in Euro)Stundenlohn: 16,48
Nettorente bei 51-Prozent-Niveau:
946,77 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
1.082,03 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)Nettorente bei 43-Prozent-Niveau:
798,26 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
912,30 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)
Aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes zeigen: Beamte bekommen im Ruhestand fast doppelt so viel Geld wie Rentner, die nicht im Staatsdienst gewesen sind. Ihre Pensionen sind darüber hinaus im zweistelligen Bereich gestiegen.
Ein Bundesbeamter mit durchschnittlicher Pension bekam im Jahr 2002 Altersbezüge in Höhe von 2070 Euro im Monat, 2012 waren es 2340 Euro. Das entspricht einem Zuwachs von rund 13 Prozent.
Bei einem Landesbeamten betrug die durchschnittliche Pension 2002 monatlich 2240 Euro, 2012 waren es schon 14,7 Prozent mehr, nämlich 2570 Euro.
Die Kommunalbeamten verbuchten den größten Zuwachs: Binnen zehn Jahren stiegen ihre Pensionen um mehr als 14,9 Prozent von 2070 Euro auf durchschnittlich 2380 Euro.
Bei den viel beschworenen Steuervorteilen wird es mit Riester nochmal kompliziert. Die Beiträge zu einer Riester-Rente können in der Steuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden, gespart wird also aus dem Bruttoeinkommen. Bei anderen Formen der privaten Vorsorge müssen die Riester-Sparer hingegen ihre Beiträge von ihrem Nettoeinkommen bestreiten. Dafür müssen die Rentenzahlungen im Alter jedoch voll versteuert werden – im Fachjargon ist von nachgelagerter Besteuerung die Rede. Somit ist der Steuervorteil in der Konsequenz lediglich eine Steuerstundung.
Das Finanzamt prüft allerdings, ob für den förderfähigen Sparer eine Riester-Zulage oder der Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung günstiger ist. Wenn die steuerliche Absetzbarkeit höher liegt als der Zulagenanspruch, erhält der Steuerzahler eine Steuerrückerstattung. Ist die Zulage günstiger, wird die auf Antrag direkt dem Vorsorgevertrag gutgeschrieben.
Positiv ist immerhin, dass der individuelle Steuersatz in der Regel mit Renteneintritt sinkt, so dass im Vergleich zur früher üblichen vorgelagerten Besteuerung ein Vorteil entsteht. Dessen Höhe hängt allerdings wesentlich von den individuellen Voraussetzungen ab. Außerdem ist bei Einmalauszahlungen der Riester-Rente nach mindestens zwölfjähriger Ansparphase und ab einem Alter von 62 Jahren die Hälfte des Ertrages – also die Hälfte der Differenz aus Auszahlungssumme und eingezahlten Beiträgen – steuerfrei. Wer sich für Einmalauszahlung entscheidet, muss jedoch die komplette Förderung unverzinst zurückzahlen.
Überblick: Die Kritik an der Riester-Rente
Anlass
Zehn Jahre ist die staatlich geförderte private Altersvorsorge nun auf dem Markt. Verbraucherschützer und Politiker nahmen dies zum Anlass, die Bilanz der Riester-Rente kritisch zu hinterfragen.
Effizienz
Viele Bundesbürger, deren gesetzliche Altersrente vermutlich zu knapp sein wird, nutzen die Riester-Rente bisher nicht.
Rendite
Wie stark sich die Riester-Rente lohnt, ist umstritten. Befürworter und Gegner verweisen auf jeweils unterschiedliche Modellrechnungen. Letztlich ist dieser Streit nicht zu entscheiden, da es bisher nur wenige Riester-Rentner gibt. Die Rendite hängt zudem stark davon ab, welche Variante der Riester-Rente und welcher Anbieter gewählt wird.
Kosten
Insbesondere bei Versicherungsverträgen fallen Vermittlungskosten an. Diese werden von Verbraucherschützern und manchen Politikern als zu hoch kritisiert. Je höher die Kosten sind, um so mehr schmälert das die Rendite des Vertrags.
Provisionen
Der Verkauf über Provisionen beinhaltet nach Ansicht von Verbraucherschützern die Gefahr, dass die Kunden nicht optimal beraten werden und der Vermittler am Ende zu einem Produkt rät, durch das er selbst am meisten verdient.
Transparenz
Viele Anbieter von Riester-Produkten haben wenig Interesse, ihre Daten offen zu legen. Dies zeigte sich zum Beispiel bei einer Studie des Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA).
Förderung
Die Förderung ist derzeit statisch. Sie sollte im Laufe der Zeit an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden, also dynamisiert werden.
Komplexität
Viele Sparer durchschauen die Regeln der Riester-Rente nicht. Der bürokratische Aufwand ist hoch.
Wettbewerb
Die Konkurrenz unter den Anbietern ist nicht besonders ausgeprägt. Die Regierung wünscht sich mehr Wettbewerb, um auf diese Weise die Produktqualität zu verbessern.
Zusatzschutz
Mit der Riester-Rente kann man auch eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit abschließen. Der Nachteil aus Sicht von „Finanztest“: Die Altersrente fällt später geringer aus, die Berufsunfähigkeitsrente wäre voll steuerpflichtig. Von einer Berufsunfähigkeitsrente aus einem Vertrag ohne Riester-Förderung wäre dagegen nur ein kleiner Teil steuerpflichtig: der Ertragsanteil.
Kontrolle
Der Markt für Riester-Renten wird bisher nicht sehr scharf kontrolliert. Das könnte sich durch neue Kompetenzen für die Finanzaufsicht Bafin künftig ändern.
Ein echter Steuervorteil ist die Befreiung von der Abgeltungsteuer, die auf die mit den Ersparnissen erzielten Überschüsse anfällt. Bei anderen Geldanlagen kommen da immerhin inklusive Kirchensteuer Abzüge in Höhe von 26,4 Prozent auf die Sparer zu.
Ob sich Riestern steuerlich nennenswert lohnt, hängt somit von der individuellen Steuersituation des Sparers ab.
Vererbbarkeit
Im Todesfall vor dem Renteneintritt kann das angesparte Guthaben auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners oder des Kindes übertragen werden. Dann bleiben auch die Zulagen und Steuervorteile erhalten. Erbt ein Kind, muss für dieses allerdings noch Kindergeld bezogen werden. Ist der Ehepartner über 60 Jahre alt, ist ein neuer Riester-Vertrag, in den das geerbte Guthaben eingezahlt werden kann, gar nicht mehr möglich.
Soll eine andere Person das Guthaben erben, müssen zudem die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Welche Formen der Übertragung möglich sind, ist zudem in den Produktverträgen unterschiedlich geregelt. Ist zum Beispiel für eine Versicherungsvariante eine Mindestauszahldauer der Rente vertraglich vereinbart, kann unter Umständen auch die für diese Zeit zur Verfügung stehende Gesamtsumme vererbt werden.
Wird die Riester-Rente bereits ausgezahlt, wenn der Versicherte stirbt, sind die verbliebenen Ersparnisse in der Regel verloren. Aber auch das ist von der Produktauswahl abhängig. Bei Riester-Fondssparplänen erhalten Erben zum Beispiel das noch vorhandene Fondsguthaben. Allerdings muss die eventuell erhaltene Förderung in diesem Fall zurückgezahlt werden.
Bild: dpaIrrtum 1: Riestern bringt hohe Steuervorteile
Dichtung:
"Die Riester Rente lohnt sich vielfach, vor allem für Familien mit Kindern", schreibt die Hannoversche Versicherung. Der Staat zahle Grundzulage und Kinderzulage. "Außerdem können Sie die Beiträge von der Steuer absetzen. Diese Vorteile machen die Riester Rente zu einem der rentabelsten Wege, für den Ruhestand vorzusorgen." Nicht übel - wer zahlt schon gerne Steuern. Doch da gibt es ein Problem...
Bild: dpaIrrtum 1: Riestern bringt hohe Steuervorteile
Wahrheit:
Richtig ist: Riester-Sparer dürfen ihre Beiträge aus dem unversteuerten Brutto-Einkommen zahlen. Jedes Jahr erstattet das Finanzamt ihnen den Steuervorteil für die gezahlten Riester-Beiträge. Ein Steuerspar-Trick ist das trotzdem nicht: Im Gegenzug wird im Ruhestand die ausgezahlte Riester-Rente voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Die Steuer ist also nur gestundet. Bislang ergibt sich meist dadurch ein Vorteil, dass die Steuersätze der Rentner unter den Steuersätzen der Erwerbstätigen liegen. Da der Fiskus künftig im Alter stärker zugreifen will, wird dieser steuerliche Vorteil jedoch sinken. Sparer sollten darauf nicht bauen. Im Vergleich zu anderen abgeltungsteuerpflichtigen Anlagen bietet Riester aber tatsächlich einen Vorteil: Sparer müssen in der Ansparphase keine Abgeltungsteuer auf die Erträge zahlen.
Bild: dpaIrrtum 2: Mit Riester können Sparer kein Geld verlieren
Dichtung:
"Selbst wenn die Geldanlage im schlimmsten Fall keine Wertentwicklung verzeichnet, machen Sparer noch Gewinne", schreibt zum Beispiel die Stiftung Warentest 2008 in einem Artikel zur Riester-Rente. Auf der Internetseite der Genossenschaftsbank Unterallgäu heißt es zum angebotenen Riester-Fondssparplan: "So können wir Ihnen garantieren, dass von Ihren eingezahlten Beiträgen kein Cent verloren geht." Tatsächlich müssen alle Riester Riester-Anbieter garantieren, dass zu Rentenbeginn wenigstens die Summe aus eingezahlten Beiträgen und staatlichen Zulagen auf dem Sparkonto liegt. Es scheint daher logisch, dass Riester-Sparer kein Geld verlieren können – warum es trotzdem nur Dichtung ist?
Bild: dpaIrrtum 2: Mit Riester können Sparer kein Geld verlieren
Wahrheit:
Das Riester-Guthaben zu Beginn der Rentenzahlung ist aus Sicht der Sparer eine fiktive Summe: Sie können auf dieses Guthaben nicht komplett zugreifen. Lassen sie sich ihr Guthaben auf einen Schlag auszahlen, müssen sie alle erhaltenen Vorteile zurückzahlen, sowohl Zulagen als auch Steuervorteile. Allenfalls 30 Prozent der Summe sind frei verfügbar, ohne dass sie die staatliche Förderung erstatten müssen. Im Regelfall erhalten Sparer aus dem Guthaben aber eine lebenslange Rente. Wie viel Geld der Riester-Sparer insgesamt bekommt, hängt daher vor allem von seiner Lebensdauer ab: Wer vor Erreichen des 80. Lebensjahres stirbt, kann mit Riester sehr wohl Geld verlieren. Auch in der Ansparphase sind Verluste möglich. Wer dann aus seinem Vertrag aussteigt, verliert ebenfalls Geld. Im schlimmsten Fall machen Riester-Sparer also anders als dargestellt keinen Gewinn, sondern Verluste.
Bild: dpaIrrtum 3: Kinder bringen Riester-Sparern viel Geld
Dichtung:
"Bei Familien mit Kindern meint es der Staat besonders gut: Für jedes Kind zahlt er bei einem Riester-Vertrag eine Zulage von 185 EUR", wirbt der Versicherer Hanse Merkur 24 in einer Beispielrechnung. Für alle seit 2008 geborenen Kinder gibt es sogar 300 Euro. Klingt gut - ist es oft aber nicht.
Bild: dpaIrrtum 3: Kinder bringen Riester-Sparern viel Geld
Wahrheit:
In den meisten Fällen ändert sich die Rendite der Riester-Sparer durch die Geburt eines Kindes nicht. Zwar erhalten Sparer nach der Geburt zusätzlich zu ihrer eigenen Zulage (154 Euro) tatsächlich noch die Kinderzulage (185 Euro, für seit 2008 geborene Kinder 300 Euro). Doch neben den Zulagen gibt es auch noch einen Steuervorteil. Das Problem: Das Finanzamt zieht vom rechnerischen Steuervorteil (Gesamt-Riesterbeitrag multipliziert mit dem persönlichen Steuersatz) alle bereits ausgezahlten Zulagen ab – sowohl die eigene Zulage als auch alle Kinderzulagen. Daher fällt nach der Geburt eines Kindes der Steuervorteil meist genau um den Betrag der Kinderzulage. Solange der rechnerische Steuervorteil über der Summe der Zulagen liegt – und das ist in der Regel so –, verändert sich die Förderung insgesamt nicht. Die Summe aus Zulagen und tatsächlichem Steuervorteil bleibt dann nach der Geburt des Kindes gleich. Einen echten finanziellen Nutzen durch den Nachwuchs haben nur kinderreiche Sparer (etwa ab dem dritten Kind) oder Geringverdiener (unter 40 000 Euro).
Bild: dpaIrrtum 4: Sparpläne vermeiden eine Beitragsverrentung
Dichtung:
"Bei der Riester-Rente entscheiden Sie sich zuerst für ein Vorsorgeprodukt, mit dem Sie Kapital für Ihr Alter ansparen wollen. Das kann etwa eine private Rentenversicherung, ein Fondssparplan oder ein Banksparplan sein", schreibt das Bundesfinanzministerium zur geförderten Altersvorsorge. Falsch ist das nicht. Die ganze Wahrheit aber auch nicht...
Bild: dapdIrrtum 4: Sparpläne vermeiden eine Beitragsverrentung
Wahrheit:
Auch wer sich für ein anderes Riester-Produkt, etwa einen Fondssparplan oder einen Banksparplan entscheidet, bekommt indirekt eine Rentenversicherung. Zwar fließt die spätere Rente anfangs in der Regel direkt aus dem angesparten Guthaben im Sparplan. Damit die Anbieter der Sparpläne ihnen aber wirklich eine lebenslange Rente garantieren können, schließen diese zu Rentenbeginn für die Kunden bei einem Versicherer eine Rentenversicherung ab. Die Police übernimmt dann alle Auszahlungen vom 85. Lebensjahr an. Tatsächlich muss also bei allen Riester-Sparprodukten eine Rentenversicherung genutzt werden. Nur wer vorzeitig aussteigt, kann diese Police meiden.
Irrtum 1: Riestern bringt hohe Steuervorteile
Dichtung:
"Die Riester Rente lohnt sich vielfach, vor allem für Familien mit Kindern", schreibt die Hannoversche Versicherung. Der Staat zahle Grundzulage und Kinderzulage. "Außerdem können Sie die Beiträge von der Steuer absetzen. Diese Vorteile machen die Riester Rente zu einem der rentabelsten Wege, für den Ruhestand vorzusorgen." Nicht übel - wer zahlt schon gerne Steuern. Doch da gibt es ein Problem...
Flexibilität
Je nach Auswahl des Riester-Produkts kann diese staatlich geförderte Altersvorsorge auch sehr flexibel sein. Anbieterwechsel, Beitragsfreistellung, Teilauszahlung sowie die Wahl zwischen Einmalzahlung oder Verrentung bei Renteneintritt sind grundsätzlich möglich. Hier ist jedoch ein gewissenhafte Produktauswahl anhand der eigenen Vorstellungen oder eine detaillierte Beratung erforderlich.
Grundsätzlich lassen sich Riester-Verträge auch vor Renteneintritt kündigen. Dann sind allerdings eventuell erhaltene Zulagen vom Staat beziehungsweise gewährte Steuervorteile zurückzuzahlen. Für den Sparer kann das unter Umständen dennoch vorteilhaft sein, weil die inzwischen aufgelaufene Rendite auf die angesparte Summe von der Abgeltungssteuer befreit bleibt.
Riesterrente von A bis Z
Altersvermögensgesetz
Das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Altersvermögensgesetz soll dem sinkenden Rentenniveau entgegenwirken: Wegen der Förderung bestimmter privater Altersvorsorgeprodukte erhalten Bürger den Anreiz, in einer kapitalgedeckten Rentenversicherung für ihr Alter zu sparen.
BMAS
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist das für die Riesterprodukte zuständige Ministerium.
Datenschutz
Für die Beantragung der Zulage werden Angaben über Familie, Einkommen und Kindergeldbezug benötigt. Die Anbieter des Riesterproduktes müssen diese Daten abfragen und bearbeiten. Die Daten werden dann an die zentrale Zulagenstelle übermittelt, die die Zulage vorläufig berechnet und an den Anbieter auszahlt. Danach finden Überprüfungen der gemachten Angaben statt. Zu diesem Zweck steht die zentrale Zulagenstelle im Datenaustausch mit Behörden wie Finanzämtern und Besoldungsstellen.
Einkommenssteuer
Die Beiträge in die Riesterrente können zwar vorteilhaft während der Ansparzeit als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Doch die Riesterrente hat auch steuerliche Nachteile: Während der Auszahlung im Rentenalter ist die Riesterrente zu versteuern. Bemessungsgrundlage ist dabei nicht nur – wie bei anderen Privatrenten – der so genannte Ertragsanteil, sondern der volle Betrag der Riesterrente.
Förderung
Die staatliche Förderung setzt sich aus der Zulage und einem Steuervorteil (Beiträge als Sonderausgabe) zusammen. Förderfähige Sparformen sind Banksparplan, Rentenversicherung, Fondsrentenversicherung, Fondssparplan und auch Sparleistungen für das Eigenheim.
Europäischer Gerichtshof
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH, Az.: C-269/07) wurde bestimmt: Wohnt jemand in Deutschland, arbeitet aber im Ausland, so besteht, wenn die ausländische Pflicht zur Einzahlung in eine gesetzliche Rentenversicherung vor dem 1. Januar 2010 begründet wurde und der Riester-Vertrag bereits ebenso vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossen wurde, weiterhin unmittelbare Zulageberechtigung.
Walter Riester
Der ehemalige Gewerkschaftsfunktionär und Politiker Walter Riester (SPD) war von 1998 bis 2002 im Kabinett Gerhard Schröder Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. In dieser Zeit wurde auf seine Initiative die staatlich bezuschusste private Altersvorsorge, die „Riester-Rente, eingeführt.
Sonderausgabenabzug
Die geleisteten Beiträge und die Zulage können zusammen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung bis zu 2100 Euro pro Jahr (seit 2008) berücksichtigt werden. Zulagen und Steuereffekt werden miteinander verrechnet, wobei jeweils das für den Sparer günstigere Verfahren Anwendung findet. Ergibt sich keine Steuerersparnis, enthält der Bescheid über die Einkommensteuer den Passus: „Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeträge (10 EStG) in Höhe von … kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist.“ Ergibt sich eine Steuerersparnis, wird die Zulage trotzdem gewährt und es „erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage.“
Wohn-Riester
Auch für die Finanzierung einer Wohnung oder selbstgenutzten Immobilie kann seit 2008 das steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen genutzt werden. Nach dem Wohn-Riester oder der Eigenheimrente werden eine Wohnung in einem eigenen Haus, eine eigene Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung gefördert. Voraussetzung ist, dass diese Wohnung vom Zulageberechtigten selbst genutzt wird, die Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Zulageberechtigten darstellt. Voraussetzung für die Förderung war nach dem Gesetz, dass die Immobilie im Inland liegt.
Mit seinem Urteil vom 10. September 2009 hat der Europäische Gerichtshof gerügt, dass es Grenzarbeitnehmern nicht gestattet ist, die Zulagenförderung für eine Immobilie im Ausland zu verwenden. Dies verstößt seiner Auffassung nach gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft. Kompliziert ist beim Wohn-Riester auch die nachgelagerte Besteuerung geregelt: Über ein fiktives Wohnförderkonto werden der Entnahmebetrag, die geförderten Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen verbucht und addiert. Zu Beginn der Auszahlungsphase wird der aktuelle Stand des Wohnförderkontos durch die Anzahl der Jahre bis zum 85. Lebensjahr des Förderberechtigten geteilt. Diesen Teilbetrag muss der Förderberechtigte dann jedes Jahr in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Er wird dann Jahr für Jahr dem zu versteuernden Einkommen des Förderberechtigten hinzugerechnet.
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
Die ZfA führt als Verwaltungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund die Berechnung, Kontrolle, Auszahlung und Rückforderung von Zulagen der Riesterrente durch.
Zertifizierung
Gefördert werden nur so genannte „zertifizierte Altersvorsorgeprodukte“. Voraussetzung dafür sind unter anderem, dass zu Beginn der Auszahlungsphase vom Anbieter mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung und staatliche Zulage) garantiert werden, die Auszahlung nur in Form einer Leibrente (lebenslange Rente) oder eines ab dem 85. Lebensjahr mit einer Leibrente verbundenen Auszahlplan erfolgt und die Beiträge laufend entrichtet werden. Zulage besteht aus einer Grundzulage von 154 Euro pro Person und Jahr.
Zulagen
Die Zulage besteht aus einer Grundzulage von 154 Euro pro Person und Jahr, und kann sich um eine Kinderzulage erhöhen. Ansprüche auf eine Kinderzulage haben Eltern, die im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bekommen. Die Kinderzulage beträgt für bis einschließlich 2007 geborene Kinder 185 Euro pro Kind und Jahr, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Voraussetzung für die volle Zulage ist jedoch ein bestimmter Eigenbeitrag der Riester-Sparer.
Produktvielfalt
Klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen, Sparbücher, Investmentfonds und Bauspardarlehen sowie -verträge sind förderungsfähig, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die Riester-Zertifizierung erfüllen. Für den Sparer ist das breite Angebot Fluch und Segen zugleich.
Vorteilhaft für den Sparer ist, dass er je nach Lebenssituation und Lebensplanung die für ihn am besten passende Sparform wählen kann. Wer etwa vor allem ein flexibles Produkt wünscht, das auch Änderungen der Einkommenssituation oder auch beitragsfreie Zeiten mitmacht, kann zum Beispiel zu einem Fondssparplan greifen. Wer einen Teil seiner Ersparnisse in ein Eigenheim stecken möchte, kann den Wohn-Riester in Form eines Bausparvertrages oder Baudarlehens nutzen und seine Hypothek mit den staatlichen Zulagen langsam zurückzahlen.
Gleichzeitig ist die breite Produktpalette auch ein Nachteil, denn für jede der genannten Formen gibt es zahlreiche Anbieter, die die unterschiedlichsten Produktvarianten anbieten. Die richtige Auswahl zu treffen, ist ein mühsames Stück Arbeit.
Bild: dpaRente mit 67 ab 2012
Der erste Jahrgang in Deutschland, der für die vollen Rentenbezüge bis zum 67. Lebensjahr arbeiten muss, ist der Geburtsjahrgang 1964. Diese Frauen und Männer sind heute 47 Jahre oder jünger. Das Regelalter für die abschlagsfreie Rente steigt schrittweise von Monat zu Monat an. Dadurch soll 2029 die Anhebung auf 67 Jahre erreicht sein.
Bild: dpaRentenbeginn wie vor 40 Jahren
Erst mit 65 in Rente? Für die Männer und Frauen des Jahrgangs 1945 nichts ungewöhnliches. Laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung verabschieden sich ganze 43 Prozent der Arbeitenden dieses Jahrgangs erst mit 65 Jahren aus dem Berufsleben. Ein solch hoher Prozentsatz wurde lange nicht erreicht. Der letzte Jahrgang, in dem so viele Menschen erst mit 65 in Rente gingen, war der von 1908. Damals waren es sogar 49 Prozent.
Bild: APLänger leben, länger Rentner sein
In den vergangenen 40 Jahren ist die Dauer, wie lange Rente bezogen wird, deutlich angestiegen. Während ein Bürger der Bundesrepublik 1970 im Schnitt 11 Jahre Rente bezog, waren es 2010 bereits über 18 Jahre. Gleichzeitig stieg die durchschnittliche Lebenserwartung der Deutschen von etwa 70 auf rund 80 Jahre. Wer sich nicht ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlassen möchte, sollte schon in jungen Jahren über eine private Vorsorge nachdenken.
Bild: dpaKürzung bei der Hälfte der Neurentner
Aufgrund der erhöhten Regelaltersgrenze von 65 Jahren und einem durchschnittlichen Renteneinstiegsalter von 63 Jahren sind 2010 über die Hälfte der Neurentner 2010 mit Abschlägen in Rente gegangen. Dabei wird für jeden Monat, den man vor der Grenze in Rente geht, 0,3 Prozent vom Rentenanspruch abgezogen. Das summierte sich ordentlich...
Bild: dpa113 Euro weniger für einen frühen "Feierabend"
Früher in Rente gehen, mehr vom Lebensabend haben. Das wünschen sich viele Deutsche. Fast jeder zweite, der in Rente geht, nimmt für eine vorzeitige Altersrente Abschläge in Kauf. Doch mit der Erhöhung des Renteneinstiegsalters sind auch die durchschnittlichen Abschläge immer weiter gestiegen. Während Bundesbürger 1997 durchschnittlich knapp 18 Euro pro Monat an Brutto-Abschlägen für eine vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben in Kauf nehmen mussten, waren es 2010 bereits 113 Euro.
Bild: dpa„Normale Rente“ derzeit mit 63
Im Schnitt gehen die Deutschen heute mit 63 Jahren in Rente, wobei Frauen durchschnittlich einige Monate früher die Segel streichen als Männer. Rechnet man allerdings die Frührentner mit ein, so sinkt das durchschnittliche Rentenzugangsalter auf 60,7 Jahre.
Bild: dpaIm Osten ist früher Schluss
Wer in den neuen deutschen Bundesländern arbeitet, geht im Schnitt früher in Rente als in den alten Bundesländern. Während 2010 das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Co. bei 61 lag, kommen die neuen Bundesländer auf ein Durchschnittsalter von 59,2. Übrigens der gleiche Wert wie in der Bundesrepublik 1960.
Rente mit 67 ab 2012
Der erste Jahrgang in Deutschland, der für die vollen Rentenbezüge bis zum 67. Lebensjahr arbeiten muss, ist der Geburtsjahrgang 1964. Diese Frauen und Männer sind heute 47 Jahre oder jünger. Das Regelalter für die abschlagsfreie Rente steigt schrittweise von Monat zu Monat an. Dadurch soll 2029 die Anhebung auf 67 Jahre erreicht sein.
Transparenz
Womit wir zu einem zentralen Kritikpunkt an der Riester-Rente kommen: Kaum jemand versteht sie zur Gänze. Das umfangreiche Regelwerk mit zahlreichen Ausnahmen und Sonderregeln überfordert den Normalsparer – und damit den größten Teil der Adressaten der staatlich geförderten Vorsorge. Hinzu kommen noch die in den Produktverträgen enthaltenen Spielregeln der Anbieter, die ebenfalls häufig Übersichtlichkeit und Verständlichkeit vermissen lassen. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schätzt etwa, dass neun von zehn Altersvorsorgeverträgen nicht dem individuellen Bedarf des Versicherten entsprechen. „In drei Viertel der Fälle sind die Verträge zu teuer“, sagte er auf der Podiumsdiskussion in Frankfurt. Auch Stephan Schinnenburg, Geschäftsführer im Analysehaus Morgen & Morgen, konstatierte kürzlich nach einer umfangreichen Untersuchung von 60 Riester-Tarifen: „Kaum ein Vorsorgesparer dürfte wissen, was er eigentlich abgeschlossen hat“.
Inzwischen scheinen jedoch Versicherungsbranche und Staat erkannt zu haben, dass in punkto Transparenz Nachbesserungsbedarf besteht. Einige Anbieter werben bereits mit besonders transparenten Produkten und weisen klar auf Kosten und Risiko der Geldanlage hin.
Bild: FotoliaWer auf eine Zusatzrente setzt, um seine Altersvorsorge aufzubessern, muss je nach Startzeitpunkt mehr oder weniger monatlich sparen. Dabei gilt: Wer früher mit dem Sparen anfängt, hat als Rentner mehr zum Leben.
Die folgenden Beispielrechnungen zeigen, in welchem Alter Sparer was für eine Summe zurücklegen müssen, um auf einen bestimmten Rentenbetrag zu kommen.
Zur Erklärung: „Spareinstieg mit 40 Jahren, 300 Euro = 123,43 Euro“ heißt: Wer ab dem 67. Lebensjahr eine monatliche private Zusatzrente von 300 Euro erhalten möchte, muss als 40-Jähriger 123,43 Euro monatlich sparen.
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, März 2011
Bild: gmsSpareinstieg mit 20 Jahren
monatliche Zusatzrente von 100 Euro = 15,34 Euro monatlich sparen
300 Euro = 43,98 Euro monatlich
500 Euro = 72,63 Euro monatlich
700 Euro = 101,27 Euro monatlich
1.000 Euro = 144,23 Euro monatlich
Bild: FotoliaSpareinstieg mit 30 Jahren
monatliche Zusatzrente von 100 Euro = 24,47 Euro monatlich sparen
300 Euro = 71,35 Euro monatlich
500 Euro = 118,24 Euro monatlich
700 Euro = 165,12 Euro monatlich
1.000 Euro = 235,45 Euro monatlich
Bild: FotoliaSpareinstieg mit 40 Jahren
monatliche Zusatzrente von 100 Euro = 41,93 Euro monatlich sparen
300 Euro = 123,74 Euro monatlich
500 Euro = 205,55 Euro monatlich
700 Euro = 287,32 Euro monatlich
1.000 Euro = 410,09 Euro monatlich
Bild: FotoliaSpareinstieg mit 50 Jahren
für eine Zusatzrente von 100 Euro = 82,28 Euro monatlich sparen
300 Euro = 244,79 Euro monatlich
500 Euro = 407,31 Euro monatlich
700 Euro = 569,82 Euro monatlich
1.000 Euro = 813,59 Euro monatlich
Wer auf eine Zusatzrente setzt, um seine Altersvorsorge aufzubessern, muss je nach Startzeitpunkt mehr oder weniger monatlich sparen. Dabei gilt: Wer früher mit dem Sparen anfängt, hat als Rentner mehr zum Leben.
Die folgenden Beispielrechnungen zeigen, in welchem Alter Sparer was für eine Summe zurücklegen müssen, um auf einen bestimmten Rentenbetrag zu kommen.
Zur Erklärung: „Spareinstieg mit 40 Jahren, 300 Euro = 123,43 Euro“ heißt: Wer ab dem 67. Lebensjahr eine monatliche private Zusatzrente von 300 Euro erhalten möchte, muss als 40-Jähriger 123,43 Euro monatlich sparen.
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, März 2011
Der Staat hat indes das lang diskutierte Projekt „Beipackzettel“ auf den Weg gebracht. Mit diesem vereinfachten Produktinformationsblatt soll der interessierte Kunde auf einen Blick erkennen, wie es um Chancen, Risiken und Kosten für seine Vorsorgeersparnisse bestellt ist. Eine neue Behörde mit dem schönen Titel „Produktinformationsstelle Altersvorsorge“ soll zudem Riester- und Rürup-Produkte in Chancen- und Risikoklassen einteilen. Auch so sollen die Unterschiede verschiedener Produkte deutlicher werden.
Dennoch darf bezweifelt werden, dass mit diesen Maßnahmen das Riester-Konstrukt leicht verständlich wird. Eine fundierte Beratung durch einen Fachmann – möglichst durch einen unabhängigen Honorarberater, der keine Provision an der Vermittlung verdient – bleibt wohl weiterhin der beste Weg zu einer passenden und rentablen privaten Altersvorsorge.



























