In der gesetzlichen Rentenversicherung läuft es derzeit ausnahmsweise richtig gut: Dank hoher Beschäftigungszahlen sammelt die staatliche Rentenkasse Reserven in Milliardenhöhe an, ab 2013 sinkt deshalb der Beitragssatz von aktuell 19,6 auf 19,0 Prozent vom Bruttoeinkommen. Das ist vor allem aus deshalb möglich, weil das Rentenversprechen nicht gerade üppig ausfällt: 2030 soll ein Ruheständler nur noch 43 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens als Rente erhalten. Noch sind es für neue Rentner 50 Prozent. Doch so oder so: Wer sein Arbeitsleben beendet, wird mit der staatlichen Rente allein kaum auskommen.
Um sich im Alter nicht allzu sehr einschränken zu müssen, ist also private Altersvorsorge dringend vonnöten – je eher, desto besser. Und weil das keine neue Erkenntnis ist, hat Vater Staat bereits vor elf Jahren - und für Kritiker trotzdem viel zu spät – die sogenannte Riester-Rente eingeführt. Die Angst vor Rentenlücke und Altersarmut hat inzwischen 15 Millionen Verbraucher dazu bewegt, Ersparnisse in einen Riester-Vertrag zu stecken. Hauptargumente für den Abschluss waren dabei vor allem die staatlichen Zulagen und Steuervorteile während der Ansparphase.
Überblick: Das neue Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz
Die Regierung begründet die Änderungen bei der Riester-Rente so:
„Die deutsche Gesellschaft steht, ähnlich wie diejenige anderer Industrieländer, vor starken und nachhaltigen demografischen Veränderungen. Sinkende bzw. dauerhaft niedrige Geburtenraten und eine zunehmende Lebenserwartung werden dazu führen, dass eine wachsende Zahl von Menschen im Rentenalter einer abnehmenden Zahl von Personen im aktiven Erwerbsleben gegenübersteht.“
Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG)
10 Jahre nach der Einführung der Riester-Rente und sieben Jahre nach Einführung der Basisrente zeige sich Anpassungsbedarf insbesondere in Hinblick auf den Verbraucherschutz.
– Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge
– Vereinfachung der Eigenheimrente
– Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes
– Stärkung der Verbraucher im Markt
– Verbesserung des Anlegerschutzes
„Zur Erhöhung der Transparenz und der Vergleichbarkeit von geförderten Altersvorsorgeprodukten wird statt der bisherigen vorvertraglichen Informationspflichten ein verpflichtendes Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen zertifizierter Altersvorsorgeverträge eingeführt. Dieses Produktinformationsblatt soll dem Verbraucher in gebündelter, leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen.“
bei der Basisversorgung im Alter:
– Anhebung der Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro auf 24.000 Euro
– Verbesserung der steuerlich begünstigten Absicherung der Berufsunfähigkeit beziehungsweise verminderten Erwerbsfähigkeit
– Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes bei Altersvorsorgeverträgen
– Meldung bei Übertragungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs auch bei ausschließlich ungefördertem Altersvorsorgevermögen
– Streichung der Bescheinigungspflicht der Erträge (§ 94 Absatz 1 EStG)
– Verbesserungen bei der Ausgestaltung des genossenschaftlichen Riester-Anlageprodukts
– jederzeitige Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum in der Ansparphase
– jederzeitige Einmal-Besteuerung des Wohnförderkontos während der Auszahlungsphase
– Erleichterungen im Hinblick auf die Absicherung der weiteren Geschäftsanteile einer Genossenschaft
– Flexibilisierung und Verlängerung des Reinvestitionszeitraums
– Zulassung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags zwischen 75 und 100 Prozent des geförderten Kapitals
– Absenkung der jährlichen Erhöhung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge von 2 auf 1 Prozent
– rechtzeitiger Antrag auf Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags vor der Auszahlungsphase
– Einbeziehung eines Umbaus zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung in die Eigenheimrenten-Förderung
Aber das Interesse an der Riester-Rente sinkt seit Jahren. Eine aktuelle Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Postbank schlägt Alarm: 42 Prozent der Berufstätigen in Deutschland wollen ihre private Altersvorsorge nicht mehr erweitern, die monatlich dafür angesparten Beträge sind in den vergangenen acht Jahren um fast zehn Prozent gesunken. Der repräsentativen Umfrage unter 1642 Bürgern zufolge ist gerade auch das Ansehen der Riester-Rente in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. 2009 hielten demnach noch 23 Prozent der Bevölkerung die private Riester-Rente für besonders sicher. Dieser Wert ist mittlerweile auf nur noch 16 Prozent gesunken. Nur noch acht Prozent derjenigen, die ihre Altersvorsorge aufstocken möchten, interessieren sich für die staatlich geförderte Riester-Rente.
Die Gründe für den Ansehensverlust der Riester-Rente sind leicht ausgemacht: Zunehmend kritische Medienberichte (die WirtschaftsWoche hat die Rentabilität von Riester-Verträgen seit 2009 mehrfach angezweifelt), Verbraucherschützer und ein Teil der Wissenschaftler halten Riester-Verträge für intransparent, teuer und für meist unrentabel. Regierung, Produktanbieter, Verbände sowie ein anderer Teil der Experten und Wissenschaftler verteidigen diese Form der privaten Altersvorsorge als besonders sicher sowie durchaus rentabel und stellen Verbesserungen in punkto Transparenz in Aussicht. Beide Seiten führen im Streit um Sinn und Unsinn der Riester-Rente gute Argumente an – und verwirren damit den Verbraucher zusätzlich. Für ihn ist es letztlich die Frage, welcher Seite er mehr Glauben schenkt und ob die Argumente auf seine individuellen Voraussetzungen beim Abschluss eines Riester-Vertrags zutreffen. Mit seiner Entscheidung für oder gegen einen Vertrag ist der Verbraucher allen Diskussionen zum Trotz letztlich ganz allein.
Wo „riestern“ punktet, wo verliert
Weil die Materie sehr komplex und individuell sehr unterschiedlich gelagert ist, lassen sich auch kaum allgemeingültige Aussagen darüber treffen, ob Riester-Verträge empfehlenswert sind oder nicht. Regel- und Zahlenwerk fallen ganz unterschiedlich je nach Einkommens- und Familiensituation, Alter und Sparrate sowie individueller Steuerbelastung aus. Noch dazu gibt es die Riester-Rente gar nicht, betonen Experten gerne. Schließlich werden Riester-Verträge in den verschiedensten Sparformen und Produktvarianten angeboten. Abgesehen von den gesetzlichen Mindestanforderungen an ein Riester-Produkt gibt es gewaltige Unterschiede – was sich letztlich auch den Kosten und damit in der Rentabilität niederschlägt. Dennoch lassen sich anhand der wesentlichen Anforderungen an eine Altersvorsorge einige grundsätzliche Vor- und Nachteile einer Riester-Rente gegenüberstellen.
Sicherheit
Wer in einen Riester-Vertrag spart, erhält nach Renteneintritt bis zu seinem Lebensende eine garantierte Rente. Diese Garantie ist ein Versprechen, wie es auch die gesetzliche Rentenversicherung bietet: Sollte der Sparer besonders lange Leben, bezieht er auch dann noch seine Rente, wenn seine Einzahlungen und Kapitalerträge rein rechnerisch schon längst aufgebraucht beziehungsweise verrentet sind. Bei riester-fähigen Fondssparplänen etwa führt diese Garantie dazu, dass bei einer kompletten Auszahlung zum Rentenbeginn auch schon mal ein Viertel der Summe einbehalten wird, um diesen als Einmalbetrag in eine Rentenversicherung zu investieren. Damit wird sichergestellt, dass die Rente lebenslang gezahlt werden kann.
Vor allem aber sind Anbieter von Riester-Produkten gesetzlich verpflichtet, zumindest die eingezahlten Sparbeiträge für die Rentenbezugsphase zu garantieren. Die Sicherheit der Vorsorge ist daher gegenüber anderen Formen des privaten Sparens ein klarer Vorteil. Anders als bei nicht riester-fähigen Fonds oder Aktiensparplänen kann der Sparer bis zum Rentenbeginn also nominell kein Geld verlieren.
Kernpunkte der Riester-Förderung
Förderung der privaten Altersvorsorge durch jährliche Zulagen und Steuervorteile
Quelle: LBS
154 Euro pro Person
185 Euro je Kind, geboren vor 2008
300 Euro je Kind, geboren ab 2008
Sparer können ihre Einzahlungen als Sonderausgaben absetzen. Die Auszahlungen der Riester-Rente sind voll steuerpflichtig zum individuellen Steuersatz. Dieser dürfte im Alter jedoch niedriger sein als während des Berufslebens.
Für die volle Förderung müssen Einzahlungen in Höhe von vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres vorgenommen.
Es werden maximal 2.100 Euro Einzahlungen gefördert.
Die geflossenen Zulagen reduzieren die erforderliche eigene Sparleistung.
Die Förderung ist unabhängig von der Höhe des eigenen Einkommens.
Eine gesetzlich garantierte Rendite gibt es vor allem bei Renten- und Lebensversicherungen und sie gilt auch für Riester-Policen. Derzeit liegt dieser Garantiezins auf die Vorsorgeersparnisse bei 1,75 Prozent pro Jahr. Das ist im Niedrigzinsumfeld zwar immer noch besser als nichts, aber dürfte kaum genügen, um den schleichenden Kaufkraftverlust der Ersparnisse durch Inflation zu verhindern. Insofern bietet „riestern“ zwar Sicherheit, schützt aber nicht davor, dass die spätere Rentenlücke durch Geldentwertung wieder größer wird.
Rendite vs. Kosten
Dass die Renditen von Riester-Verträgen häufig in der Kritik stehen, hat gleich mehrere Ursachen.
Zum einen werden häufig Renditen der Riester-Verträge beworben, aber dabei vornehm verschwiegen, welche effektiven Verwaltungs- und Abschlusskosten mit den Verträgen einhergehen. Vor allem bei Riester-Policen - also Rentenversicherungen - schlagen Provisionen in den ersten fünf Jahren der Ansparphase massiv zu Buche und reduzieren den angesparten Betrag. Diese Kosten müssen durch die Zinsen auf die Ersparnisse erst wieder hereingeholt werden – denn nur für Einzahlungen abzüglich der Kosten gelten die Renditeversprechen.
Stein des Anstoßes war zuletzt auch die Kalkulation des sogenannten Langlebigkeitsrisikos. Die Anbieter kalkulieren mit den Sterbetafeln ihrer Branche – und gehen dabei von einer höheren Lebenserwartung aus, als sie laut Statistischem Bundesamt erreicht werden wird. Das geht natürlich zu Lasten der monatlichen Rentenhöhe – und kostet somit Rendite. Anderseits sind die Anbieter von Vorsorgeprodukten aufsichtsrechtlich verpflichtet, konservativ zu kalkulieren, damit die Rentenversprechen auf jeden Fall zu halten sind. Jeder Anbieter muss zudem ausgehend von Alter und Gesundheitszustand seiner Versicherten seine Risiken kalkulieren. Forschungen der Universität Ulm kamen zu dem Ergebnis, dass die Sterbetafeln der Versicherer angemessen seien.
Riester-Versicherungen: Tops und Flops
Fünfmal gut, achtmal ausreichend, keinmal sehr gut. Das ist das Ergebnis der jüngsten Riester-Untersuchung von Finanztest. Das Gros der getesteten 29 Angebote für eine klassische Riester-Rentenversicherung kam über ein befriedigend nicht hinaus.
Quelle: Finanztest, Oktober 2012
Den dritten Platz bim Vergleich belegt die Debeka mit der Note 2,5. Ausgezeichnet wurde der Tarif Debeka Riester-Rente, F1 (01/12)
Zweitbester im Vergleich war die Alte Leipziger, die ebenfalls die Note 2,5 erhielt. Die gilt für den Tarif Alte Leipziger Klass. Riester-Rente, RV50
Kommt aus Franken. Bester Tarif war der Huk24 Riester-Rente, RZU24 mit der Note 2,4.
Viele Tarife erhielten aber schlechte Noten. Acht Anbieter erhielten nur ein "ausreichend". Es folgen die drei schlechtesten Produkte.
Platz 23 belegte die Neue Leben mit dem Tarif Riester-Rente R7 mit der Note 3,8.
Noch schlechter schnitt die Gothaer ab. Der Tarif Ergänzungsvorsorge – Classic, PRRC1B wurde mit 3,9 bewertet.
Der schwächste Tarif im Test war die Klassik-Riester-Rente, ARG1 von der Axa. Die Note von Finanztest: 4,0.
Die kompletten Ergebnisse können Sie im Internet gegen eine Gebühr von 2,50 Euro erwerben: www.test.de/riester-versicherung
Hanse Merkur24, Riestermeister, RM 2012
Für die Rentabilität einer Riester-Rente spielen jedoch die staatlichen Zulagen eine wichtige Rolle - vor allem für Geringverdiener und Kinderreiche. Normal- bis Gutverdiener profitieren eher von den Steuervorteilen. Wer förderfähig ist – und dass sind praktisch alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sowie Beamte – wird mit 154 Euro im Jahr vom Fiskus gesponsert. Auch für den Ehepartner mit eigenem Riester-Vertrag sind 154 Euro drin – und für jedes Kind nochmals 300 Euro, sofern es nach 2008 geboren wurde. Um die Förderung zu erhalten, muss allerdings ein Mindestbetrag im Jahr angespart werden, der sich nach der Einkommenshöhe richtet. Wer wenig verdient, kann schon mit 60 Euro loslegen, darunter geht nichts. Der Mindesteigenbeitrag beträgt ansonsten vier Prozent von sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens. Da die Förderhöhe starr ist, geht ein höherer Eigenbeitrag mit einer niedrigeren Rendite einher.
Wer seinen Riester-Vertrag in Form einer klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung wählt, muss für eine gute Rendite vor allem auf die Überschussbeteiligung hoffen. Erwirtschaften die Versicherer mehr als die garantierte Rendite von 1,75 Prozent, müssen sie die Versicherten daran beteiligen - bei den Kapitalanlageüberschüssen zu 90 Prozent, bei den Risikoüberschüssen zu 75 Prozent. Viele Versicherer schütten aber auch mehr an ihre Versicherten aus. Dennoch wird ein Teil der Überschüsse von den Versicherern einbehalten, um Haftungskapital und Risikorücklagen zu bilden.
Auf einer Podiumsdiskussion des House of Finance an der Frankfurter Goethe-Universität waren die Positionen der Experten im Hinblick auf die Rentabilität der Riester-Rente kontrovers. Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten sieht die Mehrzahl der Angebote kritisch und wirft den Versicherern vor, die Schere zwischen der von ihnen kalkulierten Lebenserwartung und dem realistisch zu erwartenden Lebensalter immer weiter aufzuspannen. Im zufolge hätte ein Vergleich der Angebote von 2001 bis 2011 gezeigt, dass die Produkte für den Kunden schlechter geworden seien. Versicherte müssten mittlerweile sehr alt werden, um von ihren Einzahlungen zu profitieren.
Steuervorteile
Bei den viel beschworenen Steuervorteilen wird es mit Riester nochmal kompliziert. Die Beiträge zu einer Riester-Rente können in der Steuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden, gespart wird also aus dem Bruttoeinkommen. Bei anderen Formen der privaten Vorsorge müssen die Riester-Sparer hingegen ihre Beiträge von ihrem Nettoeinkommen bestreiten. Dafür müssen die Rentenzahlungen im Alter jedoch voll versteuert werden – im Fachjargon ist von nachgelagerter Besteuerung die Rede. Somit ist der Steuervorteil in der Konsequenz lediglich eine Steuerstundung.
Das Finanzamt prüft allerdings, ob für den förderfähigen Sparer eine Riester-Zulage oder der Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung günstiger ist. Wenn die steuerliche Absetzbarkeit höher liegt als der Zulagenanspruch, erhält der Steuerzahler eine Steuerrückerstattung. Ist die Zulage günstiger, wird die auf Antrag direkt dem Vorsorgevertrag gutgeschrieben.
Positiv ist immerhin, dass der individuelle Steuersatz in der Regel mit Renteneintritt sinkt, so dass im Vergleich zur früher üblichen vorgelagerten Besteuerung ein Vorteil entsteht. Dessen Höhe hängt allerdings wesentlich von den individuellen Voraussetzungen ab. Außerdem ist bei Einmalauszahlungen der Riester-Rente nach mindestens zwölfjähriger Ansparphase und ab einem Alter von 62 Jahren die Hälfte des Ertrages – also die Hälfte der Differenz aus Auszahlungssumme und eingezahlten Beiträgen – steuerfrei. Wer sich für Einmalauszahlung entscheidet, muss jedoch die komplette Förderung unverzinst zurückzahlen.
Überblick: Die Kritik an der Riester-Rente
Zehn Jahre ist die staatlich geförderte private Altersvorsorge nun auf dem Markt. Verbraucherschützer und Politiker nahmen dies zum Anlass, die Bilanz der Riester-Rente kritisch zu hinterfragen.
Viele Bundesbürger, deren gesetzliche Altersrente vermutlich zu knapp sein wird, nutzen die Riester-Rente bisher nicht.
Wie stark sich die Riester-Rente lohnt, ist umstritten. Befürworter und Gegner verweisen auf jeweils unterschiedliche Modellrechnungen. Letztlich ist dieser Streit nicht zu entscheiden, da es bisher nur wenige Riester-Rentner gibt. Die Rendite hängt zudem stark davon ab, welche Variante der Riester-Rente und welcher Anbieter gewählt wird.
Insbesondere bei Versicherungsverträgen fallen Vermittlungskosten an. Diese werden von Verbraucherschützern und manchen Politikern als zu hoch kritisiert. Je höher die Kosten sind, um so mehr schmälert das die Rendite des Vertrags.
Der Verkauf über Provisionen beinhaltet nach Ansicht von Verbraucherschützern die Gefahr, dass die Kunden nicht optimal beraten werden und der Vermittler am Ende zu einem Produkt rät, durch das er selbst am meisten verdient.
Viele Anbieter von Riester-Produkten haben wenig Interesse, ihre Daten offen zu legen. Dies zeigte sich zum Beispiel bei einer Studie des Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA).
Die Förderung ist derzeit statisch. Sie sollte im Laufe der Zeit an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden, also dynamisiert werden.
Viele Sparer durchschauen die Regeln der Riester-Rente nicht. Der bürokratische Aufwand ist hoch.
Die Konkurrenz unter den Anbietern ist nicht besonders ausgeprägt. Die Regierung wünscht sich mehr Wettbewerb, um auf diese Weise die Produktqualität zu verbessern.
Mit der Riester-Rente kann man auch eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit abschließen. Der Nachteil aus Sicht von „Finanztest“: Die Altersrente fällt später geringer aus, die Berufsunfähigkeitsrente wäre voll steuerpflichtig. Von einer Berufsunfähigkeitsrente aus einem Vertrag ohne Riester-Förderung wäre dagegen nur ein kleiner Teil steuerpflichtig: der Ertragsanteil.
Der Markt für Riester-Renten wird bisher nicht sehr scharf kontrolliert. Das könnte sich durch neue Kompetenzen für die Finanzaufsicht Bafin künftig ändern.
Ein echter Steuervorteil ist die Befreiung von der Abgeltungsteuer, die auf die mit den Ersparnissen erzielten Überschüsse anfällt. Bei anderen Geldanlagen kommen da immerhin inklusive Kirchensteuer Abzüge in Höhe von 26,4 Prozent auf die Sparer zu.
Ob sich Riestern steuerlich nennenswert lohnt, hängt somit von der individuellen Steuersituation des Sparers ab.
Vererbbarkeit
Im Todesfall vor dem Renteneintritt kann das angesparte Guthaben auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners oder des Kindes übertragen werden. Dann bleiben auch die Zulagen und Steuervorteile erhalten. Erbt ein Kind, muss für dieses allerdings noch Kindergeld bezogen werden. Ist der Ehepartner über 60 Jahre alt, ist ein neuer Riester-Vertrag, in den das geerbte Guthaben eingezahlt werden kann, gar nicht mehr möglich.
Soll eine andere Person das Guthaben erben, müssen zudem die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Welche Formen der Übertragung möglich sind, ist zudem in den Produktverträgen unterschiedlich geregelt. Ist zum Beispiel für eine Versicherungsvariante eine Mindestauszahldauer der Rente vertraglich vereinbart, kann unter Umständen auch die für diese Zeit zur Verfügung stehende Gesamtsumme vererbt werden.
Wird die Riester-Rente bereits ausgezahlt, wenn der Versicherte stirbt, sind die verbliebenen Ersparnisse in der Regel verloren. Aber auch das ist von der Produktauswahl abhängig. Bei Riester-Fondssparplänen erhalten Erben zum Beispiel das noch vorhandene Fondsguthaben. Allerdings muss die eventuell erhaltene Förderung in diesem Fall zurückgezahlt werden.
Flexibilität und Produktvielfalt
Flexibilität
Je nach Auswahl des Riester-Produkts kann diese staatlich geförderte Altersvorsorge auch sehr flexibel sein. Anbieterwechsel, Beitragsfreistellung, Teilauszahlung sowie die Wahl zwischen Einmalzahlung oder Verrentung bei Renteneintritt sind grundsätzlich möglich. Hier ist jedoch ein gewissenhafte Produktauswahl anhand der eigenen Vorstellungen oder eine detaillierte Beratung erforderlich.
Grundsätzlich lassen sich Riester-Verträge auch vor Renteneintritt kündigen. Dann sind allerdings eventuell erhaltene Zulagen vom Staat beziehungsweise gewährte Steuervorteile zurückzuzahlen. Für den Sparer kann das unter Umständen dennoch vorteilhaft sein, weil die inzwischen aufgelaufene Rendite auf die angesparte Summe von der Abgeltungssteuer befreit bleibt.
Riesterrente von A bis Z
Das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Altersvermögensgesetz soll dem sinkenden Rentenniveau entgegenwirken: Wegen der Förderung bestimmter privater Altersvorsorgeprodukte erhalten Bürger den Anreiz, in einer kapitalgedeckten Rentenversicherung für ihr Alter zu sparen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist das für die Riesterprodukte zuständige Ministerium.
Für die Beantragung der Zulage werden Angaben über Familie, Einkommen und Kindergeldbezug benötigt. Die Anbieter des Riesterproduktes müssen diese Daten abfragen und bearbeiten. Die Daten werden dann an die zentrale Zulagenstelle übermittelt, die die Zulage vorläufig berechnet und an den Anbieter auszahlt. Danach finden Überprüfungen der gemachten Angaben statt. Zu diesem Zweck steht die zentrale Zulagenstelle im Datenaustausch mit Behörden wie Finanzämtern und Besoldungsstellen.
Die Beiträge in die Riesterrente können zwar vorteilhaft während der Ansparzeit als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Doch die Riesterrente hat auch steuerliche Nachteile: Während der Auszahlung im Rentenalter ist die Riesterrente zu versteuern. Bemessungsgrundlage ist dabei nicht nur – wie bei anderen Privatrenten – der so genannte Ertragsanteil, sondern der volle Betrag der Riesterrente.
Die staatliche Förderung setzt sich aus der Zulage und einem Steuervorteil (Beiträge als Sonderausgabe) zusammen. Förderfähige Sparformen sind Banksparplan, Rentenversicherung, Fondsrentenversicherung, Fondssparplan und auch Sparleistungen für das Eigenheim.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH, Az.: C-269/07) wurde bestimmt: Wohnt jemand in Deutschland, arbeitet aber im Ausland, so besteht, wenn die ausländische Pflicht zur Einzahlung in eine gesetzliche Rentenversicherung vor dem 1. Januar 2010 begründet wurde und der Riester-Vertrag bereits ebenso vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossen wurde, weiterhin unmittelbare Zulageberechtigung.
Der ehemalige Gewerkschaftsfunktionär und Politiker Walter Riester (SPD) war von 1998 bis 2002 im Kabinett Gerhard Schröder Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. In dieser Zeit wurde auf seine Initiative die staatlich bezuschusste private Altersvorsorge, die „Riester-Rente, eingeführt.
Die geleisteten Beiträge und die Zulage können zusammen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung bis zu 2100 Euro pro Jahr (seit 2008) berücksichtigt werden. Zulagen und Steuereffekt werden miteinander verrechnet, wobei jeweils das für den Sparer günstigere Verfahren Anwendung findet. Ergibt sich keine Steuerersparnis, enthält der Bescheid über die Einkommensteuer den Passus: „Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeträge (10 EStG) in Höhe von … kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist.“ Ergibt sich eine Steuerersparnis, wird die Zulage trotzdem gewährt und es „erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage.“
Auch für die Finanzierung einer Wohnung oder selbstgenutzten Immobilie kann seit 2008 das steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen genutzt werden. Nach dem Wohn-Riester oder der Eigenheimrente werden eine Wohnung in einem eigenen Haus, eine eigene Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung gefördert. Voraussetzung ist, dass diese Wohnung vom Zulageberechtigten selbst genutzt wird, die Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Zulageberechtigten darstellt. Voraussetzung für die Förderung war nach dem Gesetz, dass die Immobilie im Inland liegt.
Mit seinem Urteil vom 10. September 2009 hat der Europäische Gerichtshof gerügt, dass es Grenzarbeitnehmern nicht gestattet ist, die Zulagenförderung für eine Immobilie im Ausland zu verwenden. Dies verstößt seiner Auffassung nach gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft. Kompliziert ist beim Wohn-Riester auch die nachgelagerte Besteuerung geregelt: Über ein fiktives Wohnförderkonto werden der Entnahmebetrag, die geförderten Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen verbucht und addiert. Zu Beginn der Auszahlungsphase wird der aktuelle Stand des Wohnförderkontos durch die Anzahl der Jahre bis zum 85. Lebensjahr des Förderberechtigten geteilt. Diesen Teilbetrag muss der Förderberechtigte dann jedes Jahr in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Er wird dann Jahr für Jahr dem zu versteuernden Einkommen des Förderberechtigten hinzugerechnet.
Die ZfA führt als Verwaltungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund die Berechnung, Kontrolle, Auszahlung und Rückforderung von Zulagen der Riesterrente durch.
Gefördert werden nur so genannte „zertifizierte Altersvorsorgeprodukte“. Voraussetzung dafür sind unter anderem, dass zu Beginn der Auszahlungsphase vom Anbieter mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung und staatliche Zulage) garantiert werden, die Auszahlung nur in Form einer Leibrente (lebenslange Rente) oder eines ab dem 85. Lebensjahr mit einer Leibrente verbundenen Auszahlplan erfolgt und die Beiträge laufend entrichtet werden. Zulage besteht aus einer Grundzulage von 154 Euro pro Person und Jahr.
Die Zulage besteht aus einer Grundzulage von 154 Euro pro Person und Jahr, und kann sich um eine Kinderzulage erhöhen. Ansprüche auf eine Kinderzulage haben Eltern, die im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bekommen. Die Kinderzulage beträgt für bis einschließlich 2007 geborene Kinder 185 Euro pro Kind und Jahr, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Voraussetzung für die volle Zulage ist jedoch ein bestimmter Eigenbeitrag der Riester-Sparer.
Produktvielfalt
Klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen, Sparbücher, Investmentfonds und Bauspardarlehen sowie -verträge sind förderungsfähig, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die Riester-Zertifizierung erfüllen. Für den Sparer ist das breite Angebot Fluch und Segen zugleich.
Vorteilhaft für den Sparer ist, dass er je nach Lebenssituation und Lebensplanung die für ihn am besten passende Sparform wählen kann. Wer etwa vor allem ein flexibles Produkt wünscht, das auch Änderungen der Einkommenssituation oder auch beitragsfreie Zeiten mitmacht, kann zum Beispiel zu einem Fondssparplan greifen. Wer einen Teil seiner Ersparnisse in ein Eigenheim stecken möchte, kann den Wohn-Riester in Form eines Bausparvertrages oder Baudarlehens nutzen und seine Hypothek mit den staatlichen Zulagen langsam zurückzahlen.
Gleichzeitig ist die breite Produktpalette auch ein Nachteil, denn für jede der genannten Formen gibt es zahlreiche Anbieter, die die unterschiedlichsten Produktvarianten anbieten. Die richtige Auswahl zu treffen, ist ein mühsames Stück Arbeit.
Mangelnde Transparenz
Transparenz
Womit wir zu einem zentralen Kritikpunkt an der Riester-Rente kommen: Kaum jemand versteht sie zur Gänze. Das umfangreiche Regelwerk mit zahlreichen Ausnahmen und Sonderregeln überfordert den Normalsparer – und damit den größten Teil der Adressaten der staatlich geförderten Vorsorge. Hinzu kommen noch die in den Produktverträgen enthaltenen Spielregeln der Anbieter, die ebenfalls häufig Übersichtlichkeit und Verständlichkeit vermissen lassen. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schätzt etwa, dass neun von zehn Altersvorsorgeverträgen nicht dem individuellen Bedarf des Versicherten entsprechen. „In drei Viertel der Fälle sind die Verträge zu teuer“, sagte er auf der Podiumsdiskussion in Frankfurt. Auch Stephan Schinnenburg, Geschäftsführer im Analysehaus Morgen & Morgen, konstatierte kürzlich nach einer umfangreichen Untersuchung von 60 Riester-Tarifen: „Kaum ein Vorsorgesparer dürfte wissen, was er eigentlich abgeschlossen hat“.
Inzwischen scheinen jedoch Versicherungsbranche und Staat erkannt zu haben, dass in punkto Transparenz Nachbesserungsbedarf besteht. Einige Anbieter werben bereits mit besonders transparenten Produkten und weisen klar auf Kosten und Risiko der Geldanlage hin.
Der Staat hat indes das lang diskutierte Projekt „Beipackzettel“ auf den Weg gebracht. Mit diesem vereinfachten Produktinformationsblatt soll der interessierte Kunde auf einen Blick erkennen, wie es um Chancen, Risiken und Kosten für seine Vorsorgeersparnisse bestellt ist. Eine neue Behörde mit dem schönen Titel „Produktinformationsstelle Altersvorsorge“ soll zudem Riester- und Rürup-Produkte in Chancen- und Risikoklassen einteilen. Auch so sollen die Unterschiede verschiedener Produkte deutlicher werden.
Dennoch darf bezweifelt werden, dass mit diesen Maßnahmen das Riester-Konstrukt leicht verständlich wird. Eine fundierte Beratung durch einen Fachmann – möglichst durch einen unabhängigen Honorarberater, der keine Provision an der Vermittlung verdient – bleibt wohl weiterhin der beste Weg zu einer passenden und rentablen privaten Altersvorsorge.