Private Vorsorge Die Tücken der Riester-Rente

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Steuervorteile

So viel Rente bekommen Sie
DurchschnittsrentenLaut den aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung bezogen Männer Ende 2014 eine Durchschnittsrente von 1013 Euro. Frauen müssen inklusive Hinterbliebenenrente mit durchschnittlich 762 Euro pro Monat auskommen. Quellen: Deutsche Rentenversicherung; dbb, Stand: April 2016 Quelle: dpa
Ost-Berlin mit den höchsten, West-Berlin mit den niedrigsten RentenDie Höhe der Rente schwankt zwischen den Bundesländern. Männer in Ostberlin können sich mit 1147 Euro Euro über die höchste Durchschnittsrente freuen. In Westberlin liegt sie dagegen mit 980 Euro am niedrigsten. Aktuell bekommen männliche Rentner: in Baden-Württemberg durchschnittlich 1107 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 1031 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 980 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1147 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 1078 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 1040 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 1071 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 1084 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 1027 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 1127 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 1115 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 1069 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 1098 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 1061 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 1064 Euro pro Monat Quelle: AP
Frauen mit deutlich weniger RenteFrauen im Ruhestand bekommen gut ein Drittel weniger als Männer. Auch sie bekommen in Ostberlin mit durchschnittlich 1051 Euro die höchsten Bezüge. Am wenigsten bekommen sie mit 696 Euro in Rheinland-Pfalz. Laut Deutscher Rentenversicherungen beziehen Frauen inklusive Hinterbliebenenrente: in Baden-Württemberg durchschnittlich 772 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 736 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 861 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 975 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 771 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 848 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 760 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 950 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 727 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 749 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 699 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 964 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 983 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 744 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 968 Euro pro Monat Quelle: dpa
Beamtenpensionen deutlich höherStaatsdienern geht es im Alter deutlich besser. Sie erhalten in Deutschland aktuell eine Pension von durchschnittlich 2730 Euro brutto. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist das ein Zuwachs von knapp 27 Prozent. Zwischen den Bundesländern schwankt die Pensionshöhe allerdings. Während 2015 ein hessischer Staatsdiener im Ruhestand im Durchschnitt 3150 Euro ausgezahlt bekam, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 1940 Euro. Im Vergleich zu Bundesbeamten geht es den Landesdienern dennoch gut. Im Durchschnitt kommen sie aktuell auf eine Pension von 2970 Euro. Im Bund sind es nur 2340 Euro. Quelle: dpa
RentenerhöhungIm Vergleich zu den Pensionen stiegen die normalen Renten zwischen 2000 und 2014 deutlich geringer an. Sie wuchsen lediglich um 15,3 Prozent. Quelle: dpa
Reserven der RentenkasseDabei verfügt die deutsche Rentenversicherung über ein sattes Finanzpolster. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung betrug die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2014 genau 35 Milliarden Euro. Das sind rund drei Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor. Rechnerisch reicht das Finanzpolster aus, um fast zwei Monatsausgaben zu bezahlen. Nachfolgend ein Überblick, mit welcher Rente die Deutschen im aktuell im Durchschnitt rechnen können: Quelle: dpa
Abweichungen vom StandardrentnerWer 45 Jahre in den alten Bundesländern gearbeitet hat und dabei den Durchschnittslohn verdiente, bekommt pro Monat 1314 Euro ausgezahlt. Bei 40 Arbeitsjahren verringert sich die monatliche Auszahlung auf 1168 Euro. Wer nur 35 Jahre im Job war, bekommt 1022 Euro. Quelle: Fotolia


Bei den viel beschworenen Steuervorteilen wird es mit Riester nochmal kompliziert. Die Beiträge zu einer Riester-Rente können in der Steuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden, gespart wird also aus dem Bruttoeinkommen. Bei anderen Formen der privaten Vorsorge müssen die Riester-Sparer hingegen ihre Beiträge von ihrem Nettoeinkommen bestreiten. Dafür müssen die Rentenzahlungen im Alter jedoch voll versteuert werden – im Fachjargon ist von nachgelagerter Besteuerung die Rede. Somit ist der Steuervorteil in der Konsequenz lediglich eine Steuerstundung.
Das Finanzamt prüft allerdings, ob für den förderfähigen Sparer eine Riester-Zulage oder der Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung günstiger ist. Wenn die steuerliche Absetzbarkeit höher liegt als der Zulagenanspruch, erhält der Steuerzahler eine Steuerrückerstattung. Ist die Zulage günstiger, wird die auf Antrag direkt dem Vorsorgevertrag gutgeschrieben.

Positiv ist immerhin, dass der individuelle Steuersatz in der Regel mit Renteneintritt sinkt, so dass im Vergleich zur früher üblichen vorgelagerten Besteuerung ein Vorteil entsteht. Dessen Höhe hängt allerdings wesentlich von den individuellen Voraussetzungen ab. Außerdem ist bei Einmalauszahlungen der Riester-Rente nach mindestens zwölfjähriger Ansparphase und ab einem Alter von 62 Jahren die Hälfte des Ertrages – also die Hälfte der Differenz aus Auszahlungssumme und eingezahlten Beiträgen – steuerfrei. Wer sich für Einmalauszahlung entscheidet, muss jedoch die komplette Förderung unverzinst zurückzahlen.

Überblick: Die Kritik an der Riester-Rente


Ein echter Steuervorteil ist die Befreiung von der Abgeltungsteuer, die auf die mit den Ersparnissen erzielten Überschüsse anfällt. Bei anderen Geldanlagen kommen da immerhin inklusive Kirchensteuer Abzüge in Höhe von 26,4 Prozent auf die Sparer zu.

Ob sich Riestern steuerlich nennenswert lohnt, hängt somit von der individuellen Steuersituation des Sparers ab.

Vererbbarkeit

Im Todesfall vor dem Renteneintritt kann das angesparte Guthaben auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners oder des Kindes übertragen werden. Dann bleiben auch die Zulagen und Steuervorteile erhalten. Erbt ein Kind, muss für dieses allerdings noch Kindergeld bezogen werden. Ist der Ehepartner über 60 Jahre alt, ist ein neuer Riester-Vertrag, in den das geerbte Guthaben eingezahlt werden kann, gar nicht mehr möglich.

Soll eine andere Person das Guthaben erben, müssen zudem die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Welche Formen der Übertragung möglich sind, ist zudem in den Produktverträgen unterschiedlich geregelt. Ist zum Beispiel für eine Versicherungsvariante eine Mindestauszahldauer der Rente vertraglich vereinbart, kann unter Umständen auch die für diese Zeit zur Verfügung stehende Gesamtsumme vererbt werden.

Wird die Riester-Rente bereits ausgezahlt, wenn der Versicherte stirbt, sind die verbliebenen Ersparnisse in der Regel verloren. Aber auch das ist von der Produktauswahl abhängig. Bei Riester-Fondssparplänen erhalten Erben zum Beispiel das noch vorhandene Fondsguthaben. Allerdings muss die eventuell erhaltene Förderung in diesem Fall zurückgezahlt werden.

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