Bei den viel beschworenen Steuervorteilen wird es mit Riester nochmal kompliziert. Die Beiträge zu einer Riester-Rente können in der Steuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden, gespart wird also aus dem Bruttoeinkommen. Bei anderen Formen der privaten Vorsorge müssen die Riester-Sparer hingegen ihre Beiträge von ihrem Nettoeinkommen bestreiten. Dafür müssen die Rentenzahlungen im Alter jedoch voll versteuert werden – im Fachjargon ist von nachgelagerter Besteuerung die Rede. Somit ist der Steuervorteil in der Konsequenz lediglich eine Steuerstundung.
Das Finanzamt prüft allerdings, ob für den förderfähigen Sparer eine Riester-Zulage oder der Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung günstiger ist. Wenn die steuerliche Absetzbarkeit höher liegt als der Zulagenanspruch, erhält der Steuerzahler eine Steuerrückerstattung. Ist die Zulage günstiger, wird die auf Antrag direkt dem Vorsorgevertrag gutgeschrieben.
Positiv ist immerhin, dass der individuelle Steuersatz in der Regel mit Renteneintritt sinkt, so dass im Vergleich zur früher üblichen vorgelagerten Besteuerung ein Vorteil entsteht. Dessen Höhe hängt allerdings wesentlich von den individuellen Voraussetzungen ab. Außerdem ist bei Einmalauszahlungen der Riester-Rente nach mindestens zwölfjähriger Ansparphase und ab einem Alter von 62 Jahren die Hälfte des Ertrages – also die Hälfte der Differenz aus Auszahlungssumme und eingezahlten Beiträgen – steuerfrei. Wer sich für Einmalauszahlung entscheidet, muss jedoch die komplette Förderung unverzinst zurückzahlen.
Überblick: Die Kritik an der Riester-Rente
Zehn Jahre ist die staatlich geförderte private Altersvorsorge nun auf dem Markt. Verbraucherschützer und Politiker nahmen dies zum Anlass, die Bilanz der Riester-Rente kritisch zu hinterfragen.
Viele Bundesbürger, deren gesetzliche Altersrente vermutlich zu knapp sein wird, nutzen die Riester-Rente bisher nicht.
Wie stark sich die Riester-Rente lohnt, ist umstritten. Befürworter und Gegner verweisen auf jeweils unterschiedliche Modellrechnungen. Letztlich ist dieser Streit nicht zu entscheiden, da es bisher nur wenige Riester-Rentner gibt. Die Rendite hängt zudem stark davon ab, welche Variante der Riester-Rente und welcher Anbieter gewählt wird.
Insbesondere bei Versicherungsverträgen fallen Vermittlungskosten an. Diese werden von Verbraucherschützern und manchen Politikern als zu hoch kritisiert. Je höher die Kosten sind, um so mehr schmälert das die Rendite des Vertrags.
Der Verkauf über Provisionen beinhaltet nach Ansicht von Verbraucherschützern die Gefahr, dass die Kunden nicht optimal beraten werden und der Vermittler am Ende zu einem Produkt rät, durch das er selbst am meisten verdient.
Viele Anbieter von Riester-Produkten haben wenig Interesse, ihre Daten offen zu legen. Dies zeigte sich zum Beispiel bei einer Studie des Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA).
Die Förderung ist derzeit statisch. Sie sollte im Laufe der Zeit an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden, also dynamisiert werden.
Viele Sparer durchschauen die Regeln der Riester-Rente nicht. Der bürokratische Aufwand ist hoch.
Die Konkurrenz unter den Anbietern ist nicht besonders ausgeprägt. Die Regierung wünscht sich mehr Wettbewerb, um auf diese Weise die Produktqualität zu verbessern.
Mit der Riester-Rente kann man auch eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit abschließen. Der Nachteil aus Sicht von „Finanztest“: Die Altersrente fällt später geringer aus, die Berufsunfähigkeitsrente wäre voll steuerpflichtig. Von einer Berufsunfähigkeitsrente aus einem Vertrag ohne Riester-Förderung wäre dagegen nur ein kleiner Teil steuerpflichtig: der Ertragsanteil.
Der Markt für Riester-Renten wird bisher nicht sehr scharf kontrolliert. Das könnte sich durch neue Kompetenzen für die Finanzaufsicht Bafin künftig ändern.
Ein echter Steuervorteil ist die Befreiung von der Abgeltungsteuer, die auf die mit den Ersparnissen erzielten Überschüsse anfällt. Bei anderen Geldanlagen kommen da immerhin inklusive Kirchensteuer Abzüge in Höhe von 26,4 Prozent auf die Sparer zu.
Ob sich Riestern steuerlich nennenswert lohnt, hängt somit von der individuellen Steuersituation des Sparers ab.
Vererbbarkeit
Im Todesfall vor dem Renteneintritt kann das angesparte Guthaben auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners oder des Kindes übertragen werden. Dann bleiben auch die Zulagen und Steuervorteile erhalten. Erbt ein Kind, muss für dieses allerdings noch Kindergeld bezogen werden. Ist der Ehepartner über 60 Jahre alt, ist ein neuer Riester-Vertrag, in den das geerbte Guthaben eingezahlt werden kann, gar nicht mehr möglich.
Soll eine andere Person das Guthaben erben, müssen zudem die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Welche Formen der Übertragung möglich sind, ist zudem in den Produktverträgen unterschiedlich geregelt. Ist zum Beispiel für eine Versicherungsvariante eine Mindestauszahldauer der Rente vertraglich vereinbart, kann unter Umständen auch die für diese Zeit zur Verfügung stehende Gesamtsumme vererbt werden.
Wird die Riester-Rente bereits ausgezahlt, wenn der Versicherte stirbt, sind die verbliebenen Ersparnisse in der Regel verloren. Aber auch das ist von der Produktauswahl abhängig. Bei Riester-Fondssparplänen erhalten Erben zum Beispiel das noch vorhandene Fondsguthaben. Allerdings muss die eventuell erhaltene Förderung in diesem Fall zurückgezahlt werden.