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Thema: Krankenversicherung

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20.03.2013

Privatleistungen beim Arzt: Was Sie über IGeL-Behandlungen wissen müssen

Gesetzlich versicherte Patienten bekommen beim Arzt immer mehr privat zu zahlende Leistungen angeboten. Diese IGeL-Leistungen stehen aber noch immer in der Kritik. Ärzte verdienen gut daran, Patienten müssen sie aus eigener Tasche bezahlen - und die Regierung fördert Verkaufstrainings. Welche Defizite es im Umgang mit IGeL noch gibt und was Sie wissen sollten.

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Was ist an den IGeL-Leistungen problematisch?Unproblematisch ist die Entscheidung immer dann, wenn Patienten von sich aus medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, die von den Kassen nicht bezahlt werden: Etwa Tauglichkeitsuntersuchungen fürs Fallschirmspringen. Da es sich dabei um Hobbys handelt und die Untersuchung für den Erhalt der Gesundheit nicht notwendig ist, sind die Kosten für den Medizin-Check selbst zu tragen. Schlägt dagegen der behandelnde Arzt eine IGeL-Behandlung vor, kann der Patient selten  beurteilen, ob dies zweckmäßig und medizinisch notwendig ist. Und: Bei manchen der Leistungen bestünden erhebliche Zweifel daran, ob sie medizinisch sinnvoll seien, heißt es aus dem Gesundheitsministerium NRW. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums betonte, die Patienten müssten umfassend informiert werden und auch wissen, dass sie die Kosten selbst tragen. Im neuen Patientenrechtegesetz, das im Herbst vom Bundesrat behandelt werden solle, sei eine weitere Stärkung der Informationsrechte vorgesehen. Die SPD vermutet, dass viele Patienten zum Teil durch aggressives Marketing zu den Leistungen gedrängt werden. Sie fordert deshalb, dass Ärzte nicht mehr am selben Tag IGeL- und Kassenleistungen vornehmen dürfen, damit die Patienten Bedenkzeit bekommen. Quelle: dapd
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Was ist an den IGeL-Leistungen problematisch?

Unproblematisch ist die Entscheidung immer dann, wenn Patienten von sich aus medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, die von den Kassen nicht bezahlt werden: Etwa Tauglichkeitsuntersuchungen fürs Fallschirmspringen. Da es sich dabei um Hobbys handelt und die Untersuchung für den Erhalt der Gesundheit nicht notwendig ist, sind die Kosten für den Medizin-Check selbst zu tragen.

Schlägt dagegen der behandelnde Arzt eine IGeL-Behandlung vor, kann der Patient selten beurteilen, ob dies zweckmäßig und medizinisch notwendig ist. Und: Bei manchen der Leistungen bestünden erhebliche Zweifel daran, ob sie medizinisch sinnvoll seien, heißt es aus dem Gesundheitsministerium NRW. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums betonte, die Patienten müssten umfassend informiert werden und auch wissen, dass sie die
Kosten selbst tragen. Im neuen Patientenrechtegesetz, das im Herbst vom Bundesrat behandelt werden solle, sei eine weitere Stärkung der Informationsrechte vorgesehen. Die SPD vermutet, dass viele Patienten zum Teil durch aggressives Marketing zu den Leistungen gedrängt werden. Sie fordert deshalb, dass Ärzte nicht mehr am selben Tag IGeL- und Kassenleistungen vornehmen dürfen, damit die Patienten Bedenkzeit bekommen.

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