Sind IGeL generell notwendig?
Bei manchen der Privatleistungen bestünden erhebliche Zweifel daran, ob sie medizinisch sinnvoll seien, heißt es aus dem Gesundheitsministerium NRW. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums betonte, die Patienten müssten umfassend informiert werden und auch wissen, dass sie die
Kosten selbst tragen. Bietet ein Arzt eine privat zu zahlende Leistung an, muss er die Patienten über den Nutzen und die Zuverlässigkeit der Behandlungsmethode aufklären, eine schriftliche Vereinbarung vom Patienten unterzeichnen lassen und eine Rechnung ausstellen.