Ein Blindflug des Kabinetts
"Wie aus dem Gesetzentwurf und den zugehörigen Verordnungsentwürfen hervorgeht, soll vor allem die Kostentransparenz bei Riester-Angeboten demnächst durch Angabe der „Effektivkosten“ erreicht werden. Als neue Kenngröße wird dabei die „Reduction in Yield“ eingeführt. Sie gibt an, um wie viel Prozentpunkte die Bruttorendite eines Riester-Vertrags durch Abschluss- und Verwaltungskosten sinkt. Problematisch ist dabei, dass schon die Bruttorendite willkürlich - und überhöht - angesetzt sein kann. Außerdem werden nur die Kosten in der Ansparphase eingerechnet. „Wie viel der Vertrag insgesamt wirklich kostet, bleibt Verbrauchern daher weiterhin verborgen. Außerdem lassen sich unterschiedliche Verträge anhand der neuen Kenngröße gar nicht vergleichen“, erklärt Kleinlein. Ein wichtiges Ziel der Riester-Reform, nämlich die Verträge über alle Produktgruppen hinweg vergleichbar zu machen, bleibt damit auf der Strecke. „Das war wohl ein Blindflug des Kabinetts“, so der Verbraucherschützer."
Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten, am 28. September 2012