Provisionen beim Fondsverkauf Banken droht Klagewelle

Beim Fondsverkauf haben Banken heimlich horrende Provisionen kassiert. Jetzt versuchen sie mit allen Mitteln, eine Klagewelle geschädigter Anleger zu verhindern.

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Die Deutsche Bank und andere Quelle: AP

Holger Starke (Name von der Redaktion geändert) trug die Hiobsbotschaft mit Fassung. Vor wenigen Wochen teilte ihm der Fondsanbieter LHI mit, dass die Finanzverwaltung bei mehreren Filmfonds nachträglich Steuervorteile streichen wolle. Darunter sei vermutlich auch der „Kaledo 3“, der TV-Serien wie Monk (RTL) oder Crossing Jordan (Vox) finanziert hat. Starke hatte 2005 auf Anraten seines Beraters bei der Deutschen Bank 50.000 Euro in den LHI-Fonds investiert – in der Hoffnung auf hohe Steuervorteile. Jetzt rechnet der Hesse mit einer Nachzahlung in fünfstelliger Höhe. „Ich lasse gerade prüfen, ob ich Chancen auf Schadensersatz habe“, sagt er.

Zehntausende Anleger sind derzeit in einer ähnlichen Situation. Nach Schätzungen aus Branchenkreisen trifft die Streichaktion des Fiskus mindestens 50.000 Filmfonds-Investoren, ihnen drohen Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe. Es geht beispielsweise um Fonds der Anbieter LHI, KGAL und Hannover Leasing. Das Problem: Da Filmfonds – wenn überhaupt – nur mickrige Renditen abwerfen, rechnen sie sich nur wegen der Steuervorteile. Sind die futsch, wird das Investment zum Verlustbringer.

Klarstellung der Bundesrichter

Bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen kommt Anlegern ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wie gerufen. Die Bundesrichter haben im Januar klargestellt: Eine Bank ist schadensersatzpflichtig, wenn ihr Kundenberater im Beratungsgespräch nicht offengelegt hat, wie viel Provision das Institut vom Initiator für den Verkauf von Anteilen eines geschlossenen Fonds erhält (XI ZR 510/07). Kunden müssten über solche Rückvergütungen („Kickbacks“) informiert werden, um einschätzen zu können, ob die Bank den Fonds wohlmöglich nur wegen der Provision empfiehlt. Recherchen der WirtschaftsWoche zeigen jedoch: Banken haben oft keineswegs mit offenen Karten gespielt und verschleiern ihre Provisionseinnahmen bisweilen noch immer. Anlegerrechte werden mit Füßen getreten.

Deutsche-Bank-Kunde Starke zum Beispiel hat bis heute nicht erfahren, wie viel das Institut 2005 beim Fondsverkauf verdient hat. Als er schriftlich nachfragte, erhielt er von der Deutschen Bank die lapidare Antwort: „Die von Ihnen erbetene Bescheinigung können wir nicht erstellen.“ Starke solle sich doch bitte an „die Treuhandkommanditistin bzw. die Fondsgesellschaft wenden“. Die Deutsche Bank gab dazu auf Anfrage keine Stellungnahme ab.

Kunden klagen gegen Banken

Auch ein Anleger aus dem Rheinland, der auf einen Vergleich hofft und deshalb ebenfalls nicht namentlich genannt werden will, schimpft über verschwiegene Banker: „Von den Provisionen hat man mir bis heute nichts gesagt.“ Der Jurist hat sich um die Jahrtausendwende mit einer sechsstelligen Summe an zwei Filmfonds des Anbieters KGAL beteiligt, die ihm sein Berater bei der Dresdner Bank empfohlen hatte.

Bereits mit zahlreichen Klagen konfrontiert sieht sich die Commerzbank. Das Institut war 2003 und 2004 der Hauptvertriebskanal der Filmfonds VIP 3 und VIP 4, in die 12.000 betuchte Anleger rund 650 Millionen Euro investiert haben. Bereits 2007 hatte der Fiskus die Steuervorteile der Anleger massiv zusammengestrichen, woraufhin eine Klagewelle losbrach. Inzwischen gibt es etliche Gerichtsurteile, in denen die Commerzbank wegen verschwiegener Provisionen zu Schadensersatz verdonnert wurde – im Einklang mit der Grundsatzentscheidung des BGH vom Januar.

Nachdem der Fiskus jetzt weiteren Filmfonds Steuervorteile aberkannt hat, erwarten Experten eine zweite Welle von Klagen. „Ich rechne mit zahlreichen neuen Prozessen“, sagt Anwalt Heinz Steinhübel von der Kanzlei Steinhübel & von Buttlar in Stuttgart. „Angesichts der BGH-Rechtsprechung sehe ich in vielen Fällen gute Chancen für die Kläger.“ Schließlich hätten Banken ihren Kunden in aller Regel nichts von den Provisionen gesagt.

* Name von der Redaktion geändert

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