Provisionen der Versicherer Was Versicherungsvermittler verdienen

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Neue Richtlinie für den Versicherungsvertrieb

Um den Umgang mit den Vermittlerprovisionen streiten Politik, Lobbyisten und Verbraucherschützer bereits seit langem. Die neue EU-Richtlinie für den Versicherungsvertrieb, auch als Insurance Distribution Directive (IDD) bezeichnet, die sich derzeit in der Umsetzung in deutsches Recht befindet, sorgt für einigen Unmut bei Versicherungen, ihren Vertriebsmitarbeitern und nicht zuletzt Verbraucherschützern und Verbänden.

Diese Versicherer sind systemrelevant
Insgesamt stuft der Financial Stability Board weltweit neun Versicherer als systemrelevant ein. Weil sich das FSB nicht dazu durchringen kann, auch Rückversicherer auf die Liste setzen, sucht man die Namen von Branchengiganten wie Warren Buffetts Berkshire Hathaway oder Munich Re vergeblich. Das Board führt die Liste ohne spezielle Reihenfolge, dementsprechend sind die Assekuradeure alphabetisch geordnet. Den Anfang macht die niederländische Aegon. 1983 gegründet, verwaltet der Konzern aus Den Haag 477 Milliarden Dollar an Vermögen. (Quelle: Financial Stability Forum) Quelle: Handelsblatt
Die Allianz mit Hauptsitz in München ist der einzige deutsche Versicherungskonzern, den das Financial Stability Board als systemrelevant einstuft. Und das aus gutem Grund: Mit einem verwalteten Vermögen von 928 Milliarden US-Dollar ist der 1890 gegründete Konzern in mehr als 70 Ländern der Welt vertreten – und ist damit der zweitgrößte Versicherer Europas. Quelle: REUTERS
Die American International Group (AIG) wurde 1919 gegründet, hat ihren Sitz in New York und beschäftigt weltweit rund 66.000 Mitarbeiter. Aktien der AIG notieren an der NYSE in der Wall Street und in Tokio. Die Amerikaner managen 514 Milliarden Dollar. Quelle: REUTERS
Gleich mehrere britische Konzerne gelten laut FSB als systemrelevant: Aviva, die bis 2002 noch CGNU hießen, gehören zu den fünf größten Erstversicherern der Welt. Aviva verfügt über ein Gesamtvermögen von 574 Milliarden Dollar und beschäftigt etwa 30.000 Mitarbeiter weltweit. Quelle: REUTERS
Die Axa-Gruppe mit Sitz in Paris ist mit 166.000 Mitarbeitern in 64 Ländern der Welt vertreten und knackt mit einem Gesamtvermögen von 1022 Milliarden Dollar die Billionen-Schallmauer. Axa hat mehr als 100 Millionen Kunden und gilt als größter Versicherungskonzern der Welt. Quelle: dpa
Der US-amerikanische Konzern Metropolitan Life Insurance Company, besser bekannt als MetLife, ist der größte Anbieter von Lebensversicherungen in den USA. Das Unternehmen wurde 1868 gegründet und beschäftigt etwa 70.000 Mitarbeiter. Laut aktuellem Quartalbericht kommen die New Yorker auf 952 Milliarden Dollar unter ihren Fittichen. Quelle: AP
Der chinesische Ping An Insurance ist der einzige als systemrelevant erachtete asiatische Versicherer. Ping An wurde 1988 gegründet und ist Hong Kong und Shanghai gelistet. Zu der Holding gehören verschiedene Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor. Die Chinesen verzeichnen ein erfolgreiches Jahr mit starkem Wachstum, gemanagt werden knapp 690 Milliarden Dollar. Quelle: REUTERS

Tatsächlich darf die deutsche Regierung in der Umsetzung der Richtlinie auch über die EU-Vorgaben hinausgehen. Im Vorfeld hatte es deshalb auch immer wieder die Forderung nach einem generellen Provisionsverbot für Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzprodukten gegeben, wie es zum Beispiel in Großbritannien seit Jahren etabliert ist. Im nun vorgelegten Referentenentwurf sind Provisions- und Honorarberater jedoch gleichberechtigt vorgesehen. „Uns wäre ein Provisionsverbot gleich – oder sogar recht“, sagt Cremer von Moneymeets. „Unsere Berater sind festangestellt und erhalten keine Provisionen. Außerdem sind Honorarmodelle im digitalen Bereich deutlich einfacher umzusetzen.“ Sätze wie diese zeigen deutlich, dass für die Vermittler die goldenen Zeiten, in denen sie durch den Vertrieb von Versicherungen ein Einkommen wie ein Manager erzielen konnten, sich dem Ende nähern.

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der IDD-Richtlinie unterstützt allerdings das traditionelle Provisionsmodell, ein Provisionsverbot ist vom Tisch. Die Versicherungswirtschaft begrüßt das ausdrücklich mit dem Argument, der provisionsbasierte Vertrieb habe sich bewährt und für ein breit verfügbares Beratungsangebot gesorgt.

Regulierern und Verbraucherschützern sind hingegen vor allem die hohen Abschlussprovisionen ein Dorn im Auge. Sie befürchten, dass Vermittler Verbraucher deshalb möglichst schnell zum Abschluss drängen und dabei Produkte empfehlen, die ihnen besonders hohe Provisionseinnahmen versprechen. Die Gefahr bestehe, dass Kunden viel Geld für die Vermittlung bezahlen, aber am Ende mit einem unpassenden Versicherungsschutz dastehen. Die Kundenbedürfnisse wären dann nachrangig.

Besonders deutlich wird das beim Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung sowie bei der privaten Krankenvollversicherung. Hier sind die gezahlten Abschlussprovisionen am höchsten, die Bestandprovisionen hingegen gering. Mit dem Abschluss erhält der Vermittler mitunter Tausende Euro als Provision vom Versicherer. Dass die provisionsbasierte Beratung zu besseren Vertragsabschlüssen führt, lässt sich allerdings nicht feststellen. Nur etwa ein Drittel der Versicherungsnehmer hält ihren Vertrag durch, ein Drittel wird schon innerhalb der ersten drei Jahre durch den Versicherungsnehmer gekündigt. Nur bei einem Vertragsstorno innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre müssen Vermittler einen Teil ihrer Provision zurückgeben. Wird ein Vertrag zum Beispiel nach zwei Jahren gekündigt, muss der Vermittler drei Fünftel seiner Provision zurückzahlen.

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