Provisionen der Versicherer Was Versicherungsvermittler verdienen

Finanzvermittler zittern um ihren fetten Provisionen, weil Konkurrenten im Internet ihre Provisionen mit den Kunden teilen. Doch die Versicherungslobby interveniert erfolgreich. Wie sich der Versicherungsvertrieb wandelt.

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Versicherungsvermittler: Steht der Kunde oder die Provision im Vordergrund? Quelle: Getty Images

Über eine gute Versicherung freut man sich als Kunde eigentlich nur, wenn ein Schaden aufgetreten ist, den die Versicherung übernimmt. Aber bis es soweit ist, kostet die Police erst einmal nur Geld. Viele Verbraucher versuchen daher, möglichst günstige Versicherungstarife abzuschließen. Und weil viele Verbraucher befürchten, dass sich der Versicherungsvermittler vor allem mit hohen Provisionszahlungen die Taschen vollmacht, aber nicht immer das beste Produkt für den Kunden auswählt, stehen die hohen Abschlussprovisionen zunehmend in der öffentlichen Kritik.

Welche Provisionen Versicherungsberater einstreichen

Grundsätzlich müssen Abschluss- und Bestandprovisionen unterschieden werden. Eine Bestandsprovision fließt solange, wie der Vertrag mit dem Kunden läuft. Üblich ist ein prozentualer Anteil des Jahresbeitrags, den der Vermittler für die Betreuung des Kunden erhält. Dem steht die Abschlussprovision gegenüber. Hier erhält der Vermittler einmalig einen gewissen Prozentsatz der Beitrags- bzw. Versicherungssumme kurz nach Vertragsabschluss.

Typische Provisionshöhen der Versicherungsbranche

Das machen sich neue Wettbewerber zunutze, vor allem die wachsende Konkurrenz im Internet, also sogenannte Fintechs oder Insuretechs. Mit schlanken Strukturen, smarter Software, frischen Ideen und auch niedrigeren Preisen dringen die jungen Unternehmen immer tiefer in den tradierten Markt der Versicherungen mit ihren lokalen Niederlassungen, Versicherungsvertretern, Mehrfachagenten, Strukturvertrieben und Maklern vor.

Einer dieser Angreifer auf die etablierten Vermittler von Versicherungen ist Johannes Cremer, Geschäftsführer des Online-Versicherungsvermittlers Moneymeets. Er sieht den Vertrieb von Versicherungen vor einschneidenden Veränderungen, wie sie etwa bei Banken bereits umgesetzt wurden – insbesondere was die Bezahlung der Vermittler angeht. „Die Banken sind durch Richtlinien wie Mifid viel schärfer reguliert als die Versicherungsbranche. Demnach dürfen etwa Banken eine Vermittlungsprovision nur behalten, wenn der Kunde sie explizit an die Bank abtritt. Diese Regelung wird künftig auch Versicherungen treffen“, ist Cremer überzeugt. „Rein rechtlich ist es bereits so, dass die Provision dem Kunden zusteht. Juristisch hat sich durchgesetzt, dass der Kunde beim Abschluss einer Versicherungspolice eine Vereinbarung unterschreibt, in der er selbst auf die Provision und der Vermittler auf ein Honorar verzichtet, so dass im Ergebnis der Vermittler die Provision einstreichen kann." Die wenigsten Makler agieren laut Cremer aber bereits so. "Juristisch gesehen sind sie auf dünnem Eis unterwegs.“

Diese Versicherungen können Sie sich schenken
Platz zehn: Die GlasbruchversicherungEine Glasbruchversicherung lohnt sich eigentlich nur, wenn Sie einen Wintergarten besitzen oder ihr gesamtes Haus verglast ist – womöglich noch mit verspiegeltem Spezialglas. Andernfalls ist es deutlich günstiger, wenn Sie eine kaputte Scheibe selber bezahlen, als jeden Monat ein paar Euro dafür zu zahlen, dass Sie vielleicht einmal eine Scheibe ruinieren. Quelle: Bund der Versicherten e.V. Quelle: dpa
Platz neun: Die BrillenversicherungWer eine Brillenversicherung abschließt, bekommt den Wert seiner Brille im Schadensfall nicht vollständig ersetzt. Die Versicherung zahlt ein neues Gestell, wenn die Brille zerbrochen oder beschädigt oder mindestens zwei Jahre alt ist. Einfache Gläser gibt es nur bei Beschädigung oder einer deutlichen Sehstärkenveränderung (mindestens 0,5 Dioptrien). Wer spezielle Gläser oder eine schicke Fassung statt des Kassenmodells will, zahlt kräftig dazu. Also ganz so, wie beim Brillenkauf an sich auch. Quelle: dpa
Platz acht: Die KrankenhaustagegeldversicherungOb die Krankenhaustagegeldversicherung die finanzielle Grundlage fürs tägliche Obst oder für das Fernsehgerät im Krankenhaus sein muss, ist mehr als fraglich. Mit diesem Argument bieten jedenfalls Versicherer solche Policen an. Quelle: dpa
Platz sieben: Die ReisegepäckversicherungWer sein Reisegepäck gegen Diebstahl und Schaden versichern will, muss es trotzdem hüten, wie seinen Augapfel. Sonst zahlt die Versicherung nämlich nicht. Koffer dürfen nicht unbeaufsichtigt sein, Wertgegenstände sind in der Regel nur unzureichend mitversichert. Grundsätzlich werfen die Versicherer ihren Kunden gerne vor, grob fahrlässig mit dem Gepäck umgegangen zu sein. Der Geschädigte muss das Gegenteil beweisen können. Quelle: dapd
Platz sechs: Die Handyversicherung Wer ein Handy versichern möchte, sollte wissen, dass er bei Verlust oder Diebstahl nur den aktuellen Wert, nicht aber den Kaufpreis zurückerstattet bekommt – und den auch nicht vollständig. Ein neues Handy zu kaufen, dürfte nervenschonender sein. Quelle: AP
Platz fünf: Die Hochzeits-Rücktrittskostenversicherung Wenn eine Hochzeit platzt, ist das für alle Beteiligten schon unschön genug. Eine Versicherung, die die Stornokosten für Partylocation, Hochzeitstorte und Kleid anteilig übernimmt, macht es auch nicht besser. Schon gar nicht, wenn sie nur dann greift, wenn Braut oder Bräutigam schwer erkranken oder die Wohnung des Brautpaares am Hochzeitsmorgen in Flammen steht. Quelle: dpa
Platz vier: Die Versicherung gegen „häusliche Notfälle“ Sie haben sich ausgesperrt? Ihre Heizung ist ausgefallen? In solchen und anderen Fällen werden Sie vermutlich einen Notdienst rufen. Zwar kostet das mehr als der Handwerker üblicherweise, aber in finanzielle Not geraten Sie damit sicherlich nicht. Deshalb wird sich eine Versicherung gegen „häusliche Notfälle“ kaum für Sie auszahlen. Denn die träte auch nur begrenzt ein. Mieter müssen ohnehin nicht für Schäden an Mietsachen aufkommen, die sie nicht selbst verursacht haben. Quelle: dpa

Cremer kennt die Rechtslage deshalb so genau, weil das von ihm 2012 gegründete Unternehmen Moneymeets erst Mitte November ein Berufungsverfahren zu dieser Frage vor dem Oberlandesgericht Köln gewinnen konnte. Darin ging es um das Provisionsabgabeverbot, also die Weitergabe der Provision oder von Provisionsteilen an den Kunden, gegen die ein anderer Versicherungsmakler geklagt hatte.

Für das Fintech Moneymeets gehört das hälftige Teilen der Versicherungsprovision mit dem Kunden zum Geschäftsmodell, der Kunde profitiert so von Kostenvorteilen gegenüber dem klassischen Vertrieb. „Ähnliches kennen wir seit Jahren aus dem Bankgeschäft mit Investmentfonds.“ Mit dem Siegeszug der Online-Broker wie Consors, DAB-Bank, Comdirect und anderen erhielten Kunden immer mehr Fondsprodukte ohne den sogenannten Ausgabeaufschlag. "Jetzt hat dieses Thema endlich auch den Versicherungsmarkt erreicht“, so Cremer.

Zum Hintergrund: Im klassischen Vertrieb durch Banken und Vermögensverwalter belaufen sich diese Abschlusskosten für den Fondskäufer regelmäßig auf fünf Prozent der angelegten Summe, die Branche spricht von Ausgabeaufschlag. Mittlerweise ist es für Anleger jedoch relativ einfach, rabattierte Produkte über Online-Banken oder spezialisierte Fondsboutiquen zu bekommen, viele Fonds gibt es sogar ganz ohne Ausgabeaufschlag.

Neue Richtlinie für den Versicherungsvertrieb

Um den Umgang mit den Vermittlerprovisionen streiten Politik, Lobbyisten und Verbraucherschützer bereits seit langem. Die neue EU-Richtlinie für den Versicherungsvertrieb, auch als Insurance Distribution Directive (IDD) bezeichnet, die sich derzeit in der Umsetzung in deutsches Recht befindet, sorgt für einigen Unmut bei Versicherungen, ihren Vertriebsmitarbeitern und nicht zuletzt Verbraucherschützern und Verbänden.

Diese Versicherer sind systemrelevant
Insgesamt stuft der Financial Stability Board weltweit neun Versicherer als systemrelevant ein. Weil sich das FSB nicht dazu durchringen kann, auch Rückversicherer auf die Liste setzen, sucht man die Namen von Branchengiganten wie Warren Buffetts Berkshire Hathaway oder Munich Re vergeblich. Das Board führt die Liste ohne spezielle Reihenfolge, dementsprechend sind die Assekuradeure alphabetisch geordnet. Den Anfang macht die niederländische Aegon. 1983 gegründet, verwaltet der Konzern aus Den Haag 477 Milliarden Dollar an Vermögen. (Quelle: Financial Stability Forum) Quelle: Handelsblatt
Die Allianz mit Hauptsitz in München ist der einzige deutsche Versicherungskonzern, den das Financial Stability Board als systemrelevant einstuft. Und das aus gutem Grund: Mit einem verwalteten Vermögen von 928 Milliarden US-Dollar ist der 1890 gegründete Konzern in mehr als 70 Ländern der Welt vertreten – und ist damit der zweitgrößte Versicherer Europas. Quelle: REUTERS
Die American International Group (AIG) wurde 1919 gegründet, hat ihren Sitz in New York und beschäftigt weltweit rund 66.000 Mitarbeiter. Aktien der AIG notieren an der NYSE in der Wall Street und in Tokio. Die Amerikaner managen 514 Milliarden Dollar. Quelle: REUTERS
Gleich mehrere britische Konzerne gelten laut FSB als systemrelevant: Aviva, die bis 2002 noch CGNU hießen, gehören zu den fünf größten Erstversicherern der Welt. Aviva verfügt über ein Gesamtvermögen von 574 Milliarden Dollar und beschäftigt etwa 30.000 Mitarbeiter weltweit. Quelle: REUTERS
Die Axa-Gruppe mit Sitz in Paris ist mit 166.000 Mitarbeitern in 64 Ländern der Welt vertreten und knackt mit einem Gesamtvermögen von 1022 Milliarden Dollar die Billionen-Schallmauer. Axa hat mehr als 100 Millionen Kunden und gilt als größter Versicherungskonzern der Welt. Quelle: dpa
Der US-amerikanische Konzern Metropolitan Life Insurance Company, besser bekannt als MetLife, ist der größte Anbieter von Lebensversicherungen in den USA. Das Unternehmen wurde 1868 gegründet und beschäftigt etwa 70.000 Mitarbeiter. Laut aktuellem Quartalbericht kommen die New Yorker auf 952 Milliarden Dollar unter ihren Fittichen. Quelle: AP
Der chinesische Ping An Insurance ist der einzige als systemrelevant erachtete asiatische Versicherer. Ping An wurde 1988 gegründet und ist Hong Kong und Shanghai gelistet. Zu der Holding gehören verschiedene Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor. Die Chinesen verzeichnen ein erfolgreiches Jahr mit starkem Wachstum, gemanagt werden knapp 690 Milliarden Dollar. Quelle: REUTERS

Tatsächlich darf die deutsche Regierung in der Umsetzung der Richtlinie auch über die EU-Vorgaben hinausgehen. Im Vorfeld hatte es deshalb auch immer wieder die Forderung nach einem generellen Provisionsverbot für Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzprodukten gegeben, wie es zum Beispiel in Großbritannien seit Jahren etabliert ist. Im nun vorgelegten Referentenentwurf sind Provisions- und Honorarberater jedoch gleichberechtigt vorgesehen. „Uns wäre ein Provisionsverbot gleich – oder sogar recht“, sagt Cremer von Moneymeets. „Unsere Berater sind festangestellt und erhalten keine Provisionen. Außerdem sind Honorarmodelle im digitalen Bereich deutlich einfacher umzusetzen.“ Sätze wie diese zeigen deutlich, dass für die Vermittler die goldenen Zeiten, in denen sie durch den Vertrieb von Versicherungen ein Einkommen wie ein Manager erzielen konnten, sich dem Ende nähern.

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der IDD-Richtlinie unterstützt allerdings das traditionelle Provisionsmodell, ein Provisionsverbot ist vom Tisch. Die Versicherungswirtschaft begrüßt das ausdrücklich mit dem Argument, der provisionsbasierte Vertrieb habe sich bewährt und für ein breit verfügbares Beratungsangebot gesorgt.

Regulierern und Verbraucherschützern sind hingegen vor allem die hohen Abschlussprovisionen ein Dorn im Auge. Sie befürchten, dass Vermittler Verbraucher deshalb möglichst schnell zum Abschluss drängen und dabei Produkte empfehlen, die ihnen besonders hohe Provisionseinnahmen versprechen. Die Gefahr bestehe, dass Kunden viel Geld für die Vermittlung bezahlen, aber am Ende mit einem unpassenden Versicherungsschutz dastehen. Die Kundenbedürfnisse wären dann nachrangig.

Besonders deutlich wird das beim Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung sowie bei der privaten Krankenvollversicherung. Hier sind die gezahlten Abschlussprovisionen am höchsten, die Bestandprovisionen hingegen gering. Mit dem Abschluss erhält der Vermittler mitunter Tausende Euro als Provision vom Versicherer. Dass die provisionsbasierte Beratung zu besseren Vertragsabschlüssen führt, lässt sich allerdings nicht feststellen. Nur etwa ein Drittel der Versicherungsnehmer hält ihren Vertrag durch, ein Drittel wird schon innerhalb der ersten drei Jahre durch den Versicherungsnehmer gekündigt. Nur bei einem Vertragsstorno innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre müssen Vermittler einen Teil ihrer Provision zurückgeben. Wird ein Vertrag zum Beispiel nach zwei Jahren gekündigt, muss der Vermittler drei Fünftel seiner Provision zurückzahlen.

Nettotarife sind provisionsfrei

Bei einem Honorarberater wird hingegen für die Beratung ein Stundensatz oder eine Pauschale vereinbart. Das Rating- und Beratungsunternehmen Assekurata schätzt, dass Verbraucher für eine Stunde eines Honorarberaters im Schnitt etwa 150 Euro zahlen. Wer nach zweistündiger Beratung über den Honorarberater eine Lebensversicherung abschließt, zahlt somit nur einen Bruchteil der sonst fälligen Provision.

Weil keine Provision fließt, bieten Honorarberater sogenannte Nettotarife an. Da die hohen Provisionszahlungen hier fehlen, ist der Tarif für den Kunden in der Regel günstiger. Gäbe es von jeder Versicherung für sämtliche Policen auch einen Nettotarif, gäbe es für den Berater auch keinen finanziellen Anreiz mehr, ein bestimmtes Produkt zu vermitteln. Der Bedarf des Kunden stünde im Fokus und Honorarberater könnten auf die gleich Produktpalette zurückgreifen, wie ein von Produktanbietern unabhängiger Versicherungsmakler, der provisionsbasiert berät.

An dem bisherigen Entwurf kritisiert der Bund der Versicherten aber, dass weder die Merkmale eines Nettotarifs näher spezifiziert sind, noch die Annahme eines Honorars von einem Versicherungsvermittler oder einer Versicherung klar verboten wird. Zudem fehle die Pflicht für die Versicherer, ihre Produkte auch in einem Nettotarif anzubieten. Interessenkonflikte zwischen Honorarberater und Produktanbieter seien daher, so der BdV, nicht auszuschließen.

Wiedervorlage Provisionsweitergabeverbot

Besonderes Augenmerk lag zuletzt auf dem umstrittenen, eingangs bereits erwähnten Provisionsweitergabeverbot. Das Urteil des OLG Köln zugunsten des Online-Anbieter Moneymeets erlaubt zwar grundsätzlich das Aufteilen der Provision zwischen Kunde und Vermittler, eine Berufung ist nicht möglich. Geschäftsmodelle wie das von Moneymeets sind damit abgesegnet. Umso erstaunlicher ist daher, dass im Entwurf für die nationale Umsetzung der EU-Vorgaben zur Regulierung des Versicherungsmarktes die Provisionsweitergabe durch den Berater wieder verboten werden soll.

Tatsächlich hat die Versicherungslobby dafür gesorgt, dass laut Gesetzentwurf Vermittler ihre Provision nicht mit dem Kunden teilen dürfen. Der Versicherungsverband GDV sieht in der Provisionsweitergabe laut Stellungnahme die Gefahr, dass sich Kunden dann für rabattierte Produkte entscheiden könnten, die nicht ihrem Bedarf entsprechen. Die nötige Sachkenntnis billigt der GDV damit nur dem Vermittler zu, selbst fachkundige Kunden profitieren nicht vom geringeren Beratungsaufwand.

Ähnlich argumentieren Verbraucherschützer allerdings auch gegen hohe Provisionen für den Vermittler. Auch die könnten blind für den Bedarf des Kunden machen. Der BdV hält das Verbot einer Provisionsweitergabe an den Kunden zumindest für problematisch. Dadurch würde die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle – insbesondere im Fintech-Bereich – behindert. Offenbar wollte genau das das OLG Köln mit seinem Urteil verhindern: Dass das Versicherungsgeschäft weiter ausschließlich in der Hand des provisionsbasierten Vertriebs bleibt.

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