Ratschläge für Angehörige Was tun im Pflegefall?

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Keine höheren Zuschüsse für pflegende Angehörige

Eine junge Frau reicht einer Seniorin einen Trinkbecher Quelle: dpa

Was ist zu tun, wenn der Antrag bewilligt wurde und die Pflegestufe stimmt?

Was viele nicht wissen: Pflegebedürftige haben ein gesetzliches Recht auf kostenlose Beratung. Beantragen Sie daher am besten gleich eine umfangreiche Pflegefachberatung nach § 7a + b SGB XI. Zuständig sind die Pflegestützpunkte oder die Pflegekassen. Nach neuestem Recht bekommen Sie innerhalb von 14 Tagen einen Beratungstermin. Bereiten Sie sich aber gut auf den Termin vor. Je besser Sie Bescheid wissen und je präzisere Informationen Sie über den Pflegebedürftigen haben, desto besser.

Wie kann sich die Familie auf den Pflegefall vorbereiten?

Die Familie ist für ihre pflegebedürftigen Angehörigen verantwortlich, der Staat tritt nur unterstützend in Erscheinung - oder wenn die Familie es nicht kann. Deshalb müssen die Angehörigen rechtzeitig entscheiden, ob sie einen Teil der Pflege selbst übernehmen wollen, können oder müssen.

Reichen die Auszahlungen aus der Pflegeversicherung?

Die Zahlungen sind nur eine Grundsicherung. Je nach Schwere des Falles kommt an Heimkosten ein Eigenanteil von mindestens 1500 Euro monatlich hinzu – und die Pflegebedürftigkeit kann viele Jahre dauern. Pflegende Angehörige können meist nur mit den Geldleistungen der Pflegeversicherung rechnen - nicht aber mit den wesentlich höheren Sachleistungen. Darauf haben nur Pflegeeinrichtungen mit Kassenvertrag Anrecht.

Zum Vergleich: Die Sachleistungen betragen bei Pflegestufe II 1100 Euro monatlich, die Geldleistungen lediglich 440 Euro. Oft entscheiden also finanzielle Erwägungen darüber, ob der Pflegebedürftige von der Familie oder von einer Einrichtung gepflegt wird. Die Leistung der Pflegeversicherung kann aber auch in Geld- und Sachleistungen aufgeteilt werden.

Was gibt es außer den Finanzen zu beachten?

"Der Pflegebedürftige empfindet oft einen Verlust seiner Würde", sagt Gerhard Habicht. Diese seelischen Verletzungen belasteten die Pflege meist stärker als körperliche Defizite - und eine Demütigung könne schnell in Aggressivität umschlagen. Die Angehörigen müssten sich daher mit dem Pflegebedürftigen zusammensetzen - solange er sich noch klar äußern kann. Andernfalls wird alles schwerer und belastender. Wichtig ist eine Patientenverfügung und entsprechende Vollmachten für Vertrauenspersonen.

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