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26.04.2012

Reingefallen: Wenn die Versicherung nicht zahlt

Die Versicherer schließen im Kleingedruckten mancherlei aus, um möglichst wenig auszuzahlen. Wer Ausnahmen nicht kennt, bleibt auf Schäden schnell sitzen. Ein Ratgeber zu zwanzig großen Missverständnissen.

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Die Waschmaschine darf eine Stunde ohne Aufsicht laufen? - Stimmt nicht!Eine Stunde darf die Waschmaschine ohne Aufsicht laufen, hört man immer wieder. Doch wenn bei einer Waschmaschine oder dem Geschirrspüler der Schlauch platzt oder abrutscht, steht eine Wohnung schnell unter Wasser, die Schäden können erheblich sein. Sind beim Mieter im Stockwerk darunter Wasserflecken an der Decke zu beheben, so kommt dafür die private Haftpflichtversicherung auf. Wie lange die Waschmaschine unbeaufsichtigt war, spielt dabei keine Rolle - in der privaten Haftpflichtversicherung gibt es keine Einschränkungen wegen grober Fahrlässigkeit. Anders sieht es aus bei Schäden an eigenem Mobiliar, etwa weil Teppiche oder Schränke nass wurden. Hier kann der Versicherer die Leistung grundsätzlich teilweise oder ganz verweigern, wenn dem Kunden grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist. Eine laufende Wasch- oder Geschirrspülmaschine unbeaufsichtigt oder die Wasserzulaufverbindung ständig unter Druck zu lassen, führt also möglicherweise dazu, dass der Versicherungsschutz aussetzt. Mehr Sicherheit gibt es mit den „Aqua-Stopp“-Ventilen: Bei geplatzten Schläuchen bemerken diese Ventile den Druckabfall und sorgen dafür, dass kein weiteres Wasser austritt. Deshalb urteilten bei Streitereien einige Gerichte in jüngster Zeit, dass der Versicherungskunde zumindest nicht dauerhaft anwesend sein müsse (u.a. Oberlandesgericht Koblenz, Az: 10 U 1124/99). Quelle: dpa
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Die Waschmaschine darf eine Stunde ohne Aufsicht laufen? - Stimmt nicht!

Eine Stunde darf die Waschmaschine ohne Aufsicht laufen, hört man immer wieder. Doch wenn bei einer Waschmaschine oder dem Geschirrspüler der Schlauch platzt oder abrutscht, steht eine Wohnung schnell unter Wasser, die Schäden können erheblich sein.

Sind beim Mieter im Stockwerk darunter Wasserflecken an der Decke zu beheben, so kommt dafür die private Haftpflichtversicherung auf. Wie lange die Waschmaschine unbeaufsichtigt war, spielt dabei keine Rolle - in der privaten Haftpflichtversicherung gibt es keine Einschränkungen wegen grober Fahrlässigkeit.

Anders sieht es aus bei Schäden an eigenem Mobiliar, etwa weil Teppiche oder Schränke nass wurden. Hier kann der Versicherer die Leistung grundsätzlich teilweise oder ganz verweigern, wenn dem Kunden grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist. Eine laufende Wasch- oder Geschirrspülmaschine unbeaufsichtigt oder die Wasserzulaufverbindung ständig unter Druck zu lassen, führt also möglicherweise dazu, dass der Versicherungsschutz aussetzt.

Mehr Sicherheit gibt es mit den „Aqua-Stopp“-Ventilen: Bei geplatzten Schläuchen bemerken diese Ventile den Druckabfall und sorgen dafür, dass kein weiteres Wasser austritt. Deshalb urteilten bei Streitereien einige Gerichte in jüngster Zeit, dass der Versicherungskunde zumindest nicht dauerhaft anwesend sein müsse (u.a. Oberlandesgericht Koblenz, Az: 10 U 1124/99).

Bild: dpa
Quelle: Handelsblatt OnlineBild: 8 von 21
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