Wer im Internet eine Pauschalreise bucht, kommt um die Versicherungsfrage nicht herum. Wer beispielsweise beim Reiseportal opodo eine neuntägige Reise nach Kreta bucht, bekommt noch vor der Angabe der Zahlungsdetails die passende Versicherung angeboten. Vom Vermarktungspartner HanseMerkur gibt es entweder die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung für die entsprechende Reise zum Preis von 84 Euro oder gleich das Jahrespaket für 118 Euro. Auch wer keinen Versicherungsschutz wünscht, muss ein Häkchen setzen, um überhaupt zum Ende der Buchung zu gelangen. Viele Anbieter bieten auch ein Komplettpaket an, welches zusätzlich noch eine Reisekranken- und eine Gepäckversicherung enthält.
Das Portfolio an kostenpflichtigen Schutzmaßnahmen für Urlauber ist groß. Doch bei vielen stellt sich die Frage, ob die zusätzlichen Ausgaben sich lohnen. Müssen Reisende wirklich jeden Schritt ihres Urlaubs versichern?
Im Gegenteil. Wie bei vielen anderen Versicherungen gilt auch hier das Motto „Weniger ist oft mehr“. Insbesondere von derartigen Pauschalangeboten raten Experten ab. „Bei Kombiprodukten sind die einzelnen Versicherungen und Tarife für den Verbraucher nicht frei wählbar“, sagt Birgit Brümmel von der Stiftung Warentest. Oft bekomme der Versicherte damit nicht den optimalen Schutz oder er kaufe Versicherungen ein, die er eigentlich gar nicht braucht.
Um trotzdem entspannt reisen zu können, bleibt dem Urlauber also nichts anderes übrig, als sich separat mit den einzelnen Versicherungen zu beschäftigen. Damit unnötige Policen die Urlaubskasse nicht belasten, geben wir einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen:
Reisekrankenversicherung
Bergsteigen am 8000er im Himalaya, Ultra-Marathon in der Arktis oder Hai-Schwimmen auf Hawaii – die Urlaubswünsche vieler Touristen werden immer extremer, der Kampf um Individualität drängt viele zu riskanten Abenteuern. Damit steigt auch die Gefahr für Knochenbrüche oder Bisswunden.
Kein Wunder, dass der ADAC, einer der größten Anbieter für Reisekrankenversicherungen, immer mehr Schadensfälle zu vermelden hat. Im vergangenen Jahr fielen bei den gelben Engeln mehr als 14.000 Rücktransporte an – bei insgesamt knapp 53.000 Schadensfällen unter den Versicherten.
Egal ob Abenteuerurlaub oder Pauschalreise auf die Balearen, die Reisekrankenversicherung gehört zu den wenigen Reisepolicen, die für die meisten Experten unbedingt ins Gepäck muss. „Die Reisekrankenversicherung ist die wichtigste Police unter den Reiseversicherungen“, sagt Brümmel. Wiege man Kosten und Risiken gegeneinander ab, komme man schnell zu dem Schluss, dass es sich mit der Police deutlich entspannter reist als ohne.
Denn im Ausland ist krank werden oft teuer. In Ländern wie den USA oder Australien sind die Kosten für eine Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus um ein vielfaches höher als in Deutschland. Selbst für einen kurzen Besuch beim Doktor aufgrund von Ohrenschmerzen werden schnell mehrere hundert Dollar fällig. „Urlauber, die nicht ausreichend versichert sind, verzichten im Zweifel aus Kostengründen auf eine notwendige Behandlung und gefährden damit langfristig ihre Gesundheit“, sagt Brümmel.
Rücktransport kann teuer werden
Wichtig ist die zusätzliche Reisekrankenversicherung vor allem aufgrund des Rücktransports. Denn ist ein Urlauber so schwer krank, dass er im Reiseland nicht ausreichend behandelt werden kann oder eine Rückreise aus psychologischen Gründen sinnvoll ist, muss er zurücktransportiert werden. Selbst wenn dafür ein Linienflug ausreicht, können hohe Kosten entstehen. Ist sogar eine fliegende Intensivstation notwendig, droht ohne zusätzliche Versicherung schnell die Privatinsolvenz.
Insbesondere bei Reisen innerhalb Europas verzichten allerdings viele Reisende auf eine zusätzliche Krankenversicherung. Schließlich gilt die gesetzliche Versicherung nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland. Das ist zwar richtig, allerdings sind auch hier Grenzen gesetzt. Denn bei Erstattungen richten sich die Versicherer immer nach den im jeweiligen Reiseland geltenden gesetzlichen Regeln. Wer beispielsweise in Spanien einen Arzt aufsuchen musste, bekommt die Rechnung nur erstattet, wenn es ein Kassenarzt war. Wird der Urlauber allerdings, wie es in Touristenhochburgen oft der Fall ist, zu einem Privatarzt geschickt, geht er am Ende vermutlich leer aus.
Noch wichtiger: Den Rücktransport in die Heimat zahlt keine gesetzliche Kasse, weder innerhalb Europas noch weltweit. Die privaten Krankenversicherungen (PKV) haben zwar oft einen Auslandsschutz mit in den Verträgen, der Rücktransport fehlt allerdings in der Regel auch da. PKV-Versicherte sollten sich also mit dem Kleingedruckten ihrer Versicherung vertraut machen, bevor sie die Koffer packen. Das gilt vor allem für Freunde von langen Fernreisen: Oft ist der Auslandsschutz zeitlich begrenzt. Wer mehrere Wochen am Stück unterwegs ist, sollte vor der Abreise prüfen, ob die Versicherung zwischendurch ausläuft.
Die Kosten für eine Reisekrankenversicherung sind vergleichsweise niedrig. Ab zehn Euro pro Jahr können sich Einzelne versichern, für knapp 20 Euro ist bereits ein Familientarif drin. Der sichert nicht nur die gesamte Familie ab, sondern gilt auch bei Alleingängen. Fahren Sohn oder Tochter auf Klassenreise ins Ausland, greift im Ernstfall die Reisekrankenversicherung der Familie. Das erspart lästige Einzelverträge.
Sicherheit für die Reisekasse
Sowohl der Bundesverband deutscher Banken (BdB) als auch der Deutsche Reiseverband (DRV) raten, sich sicherheitshalber nie auf ein Zahlungsmittel zu verlassen. Der Bankenverband empfiehlt darüber hinaus, nicht mehr als ein Drittel des Budgets in bar mitzunehmen. Es sei jedoch für den Anreisetag ratsam, vor allem bei Nicht-Euro-Ländern, bereits eine kleine Summe in Landeswährung im Portemonnaie zu haben. Der Wechsel kann in der heimischen Bank günstiger sein als vor Ort. Vorsicht: Einige Länder haben Obergrenzen bei der Einführung von Devisen.
Beim Abheben oder Zahlen mit der EC-Karte im Ausland gelten die gleichen Sicherheitshinweise wie in Deutschland. Am Geldautomaten sollte die PIN verdeckt eingegeben werde, damit niemand von der Seite oder von hinten die Geheimnummer ausspähen kann. Das Gleiche gilt beim Bezahlen beim Einzelhändler. „Vor allem sollte man sich seine PIN nirgends notieren“, sagt eine Sprecherin des BdB. Wenn der Kunde seine Pin leichtfertig verwendet, zahlt die Bank den entstandenen Schaden nicht. Die Beweislast kann dann beim Kunden liegen.
Banken begrenzen vielfach aus Sicherheitsgründen für das Ausland das Abhebelimit. Bei vereinzelten Instituten, etwa der Deutschen Bank, ist das Limit außerhalb Europas sogar auf null gesetzt. Um nicht gleich zu Beginn des Urlaubs mit leeren Händen dazustehen, ist es ratsam, vor Reiseantritt bei der Bank anzurufen oder online zu überprüfen, wie hoch der Verfügungsrahmen angesetzt ist und ihn gegebenenfalls zu ändern. Bei der Deutschen Bank steht auf der Karte die 24-Stunden-Hotline, um die Karte mit sofortiger Wirkung freizuschalten.
Sollte es allen Vorsichtsmaßnahmen zum Trotz passieren, dass die Bank- oder Kreditkarte abhandenkommt, sollte die Karte schnellstmöglich gesperrt werden. Dazu kann die Bank direkt kontaktiert werden oder, wie der Deutsche Reiseverband empfiehlt, der Sperr-Notruf, der unter der Telefonnummer 0049 116 116 zu erreichen ist. Der BdB empfiehlt den SOS-Infopass, der eine Vielzahl möglicher Sperrnummern enthält und online verfügbar ist.
Eine Variante zu Bargeld und Bankkarten bieten noch immer Reiseschecks. „Für Touristenorte sind Schecks aber eigentlich nicht notwendig“, sagt die BdB-Sprecherin. Im außereuropäischen Ausland und bei längeren Fernreisen seien Schecks in Dollar dennoch eine sichere Alternative. Die Schecks werden an vielen Stellen wie Bargeld behandelt und können ansonsten gegen Unterschrift und Vorzeigen des Ausweises eingetauscht werden.
Reiseschecks müssen vor Reiseantritt erworben werden und kosten bis zu zwei Prozent des Kaufwerts. Dafür sind sie über ihren vollen Wert versichert und werden bei Verlust meist innerhalb von 24 Stunden ersetzt. Auch hier sollten Verbraucher möglichst rasch nach Verlust eines Schecks das ausstellende Finanzinstitut anrufen. Wichtig: Vor der Reise müssen Kunden immer einmal auf dem Scheck unterschreiben. Die zweite Unterschrift erfolgt dann beim Tausch gegen Bargeld. Eine Alternative können Prepaid-Kreditkarten sein.
Bei der Auswahl des richtigen Tarifs sollten Globetrotter vor allem auf den jeweiligen Angebotskatalog und die Konditionen achten. Werden die Kosten für den Rücktransport bis in unbestimmte Höhe übernommen? Zahlt die Versicherung auch bei provisorischem Zahnersatz? Welche Behandlungsformen, etwa bei psychischen Erkrankungen, werden finanziert? Von den insgesamt 40 von der Stiftung Warentest untersuchten Tarifen schnitten 14 mit „sehr gut“ ab, darunter Versicherungen der Allianz, der Ergo Direkt und von Neckermann. Der ADAC wurde diesmal aufgrund von Tarifneuerungen nicht überprüft, im vergangenen Jahr erhielten die gelben Engel nur die Note „befriedigend“.
Nicht ganz so leicht haben es chronisch Kranke bei der Suche nach einer geeigneten Reiseversicherung. Oft zahlen zusätzliche Reiseversicherungen zwar, allerdings nicht für Arzt-Besuche, die im Zusammenhang mit der Krankheit stehen. Bricht sich ein Diabetiker den Fuß, werden die Kosten übernommen. Landet er allerdings wegen einem Zuckerschock im Krankenhaus, wird die Versicherung die Rechnung kaum zahlen. Allerdings gibt es ein Schlupfloch: „Wer chronische Vorerkrankungen hat und deshalb von Versicherern abgewiesen wird, muss sich das von den jeweiligen Anbietern schriftlich bestätigen lassen“, sagt Brümmel. Ein Paragraf im Sozialgesetzbuch stellt sicher, dass in dem Fall die gesetzliche Versicherung die Kosten für die Behandlung übernehmen muss.
Reiserücktrittsversicherung
Die Wandertour in Peru ist schon seit Monaten gebucht, und obwohl das dadurch entstandene Loch in der Haushaltskasse so tief ist wie ein Vulkankrater ist die Vorfreude groß – umso ärgerlicher ist der Fahrradunfall eine Woche vorher, bei dem sich der Wanderer in spe den Fuß gebrochen hat. Wer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, kann sich in dem Fall freuen und bekommt zumindest einen Teil seiner Kosten erstattet. Die Police greift bei unvorhersehbaren Komplikationen, wie Unfällen, Todesfällen in der Familie oder auch einem Feuer am Haus.
Im Fall einer solchen teuren und lange im Voraus geplanten Reise rät beispielsweise die Verbraucherzentrale Hessen zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Dabei müsse allerdings darauf geachtet werden, dass die Police auch für Kosten zahlt, die durch ein vorzeitiges Ende der Reise entstehen. Derartige Reiseabbruchversicherungen werden in der Regel zusammen mit der Rücktrittsversicherung angeboten.
Wer allerdings nur innerhalb Europas reist, sollte sich lieber dreimal überlegen, ob sich eine solche Police wirklich lohnt. „Je teurer die Reise ist, desto sinnvoller ist die Reiserücktrittsversicherung“, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Wann die EC-und Kreditkarten im Ausland nicht funktionieren
Mit Maestro-Karten, die das Girokonto sofort belasten, können Bankkunden normalerweise weltweit zahlen oder Geld abheben. Besonders viele Vertragspartner und Geldautomaten stehen in Europa. Trotzdem funktionieren die Karten häufig nicht. Das kann mehrere Gründe haben. Vor Reiseantritt notieren sich Urlauber für alle Fälle Karten- und Kontonummer.
Bei jeder von einer EC-Karte ausgelösten Buchung läuft im Rechenzentrum der Banken eine Sicherheitssoftware mit, die Betrug frühzeitig erkennen und durch Kartensperren verhindern soll. Dabei kann es auch zu ungewollten Sperren kommen. Für Kunden ist es schwierig, sich darauf einzustellen. So zog ein Institut in Barcelona die Karte eines Studenten wegen auffälliger Bewegungen ein. Er hatte in kurzer Zeit zweimal hintereinander am selben Automaten Geld abgehoben.
Postbank, Deutsche Bank sowie einige Volks- und Raiffeisenbanken haben die Möglichkeit zur Überziehung bei den EC-Karten fürs außereuropäische Ausland gesperrt. De facto gilt hier ein Null-Limit. Kunden können es auf Anfrage vor einer Reise heraufsetzen lassen. Wer das nicht tut, steht womöglich mit leeren Händen da. Nötig ist dazu ein Anruf in der Filiale.
Ist das Konto im Minus, bewegt sich aber innerhalb des Verfügungsrahmens können Kunden im Inland problemlos Geld mit ihrer Karte ziehen. Im Ausland steht dieser Verfügungsrahmen bei manchen Banken plötzlich nicht mehr zur Verfügung. Vor allem Länder außerhalb der Eurozone sind von dieser Regelung oft betroffen.
Neben Defekten an Chips oder Magnetstreifen ist ein weiterer Grund für das Nichtfunktionieren der Karten die Umstellung der Institute auf ein neues Bezahlsystem. So wird bei EC-Karten in Deutschland seit einigen Jahren mit dem Maestro-System bezahlt. Das ist ein Abbuchungsdienst vom Kreditkarten-Unternehmen MasterCard, das mittels Magnetstreifen funktioniert. Da Chipkarten als sicherer gelten, führen manche Institute so genanntes V-Pay ein, das Konkurrenz-Produkt von Visa. Vor allem die Postbank rüstet hier um. Wermutstropfen: Einkaufen mit der neuen Karte Glückssache. Denn längst nicht alle Händler haben umgerüstet. Und in beliebten Urlaubsländern wie den USA oder Ägypten funktioniert die Technik generell nicht.
Mit ihnen kann man grundsätzlich weltweit zahlen, solange Vertragspartner und Bankautomaten die jeweiligen Karten annehmen. Zum Geldabheben sind Kreditkarten allerdings meist teurer als EC-Karten. Zudem wird selten beim Bezahlen im Inland der PIN verlangt. Viele Kreditkartenbesitzer sollten sich ihre Geheimnummer daher vor dem Urlaub gut einprägen und sich vor Reiseantritt die Kartennummer notieren. Zudem sollten sie sicherstellen, dass die letzte Abrechnung bezahlt ist.
Manche Reiseveranstalter, Airlines und Hotels lassen bei einer Reservierung die entsprechende Summe oft im Voraus blocken. Dann ist der Rahmen schneller ausgereizt als gedacht.
Auch bei Kreditkarten sind auffällige Kontenbewegungen und die Auslieferung von defekten Karten ein Thema. Bei auffälligen Käufen oder Abhebungen können Sicherheitsbeamte ohne Nachfrage die Bezahlfunktion abstellen.
Sie können vor Antritt der Reise gegen Gebühr in der entsprechenden Landeswährung gekauft werden. Zahlreiche Geldinstitute nehmen sie weltweit an. Vorteil: Die Schecks sind versichert und werden bei Verlust vor Ort binnen 24 Stunden ersetzt, sofern sich der Kunde als Käufer ausweisen kann.
Auch wenn es verpönt ist, Cash gehört in jede Urlaubskasse. In einigen Ländern gelten allerdings Obergrenze für die Einführung von Devisen.
Wenn alle Stricke reißen, das Portemonnaie futsch ist und Urlauber ohne Geld dastehen, besteht die Möglichkeit einer Blitzüberweisung. Der Finanzdienstleister Western Union bietet sie in Zusammenarbeit mit der Postbank und der Reisebank an. Auch MoneyGram ist hier in Kooperation mit den Sparkassen tätig. Damit kann binnen weniger Minuten Geld von einer Postfiliale an eine Auszahlstelle im Urlaubsland überwiesen werden. Wer nicht selbst Online-Kunde bei der Postbank ist, braucht eine Vertrauensperson, die während des Urlaubs in Deutschland ist und sich in eine Postfiliale begeben kann. Nach dem Ausfüllen eines Formulars informiert sie den Urlauber über die Auftragsnummer und teilt mit, wo er sich sein Geld auszahlen lassen kann. Der Empfänger sucht die Agentur auf und erhält mit der Auftragsnummer und der persönlichen Identifikation das Geld.
Aber auch hier kommt es wie so oft auf das Kleingedruckte an. Ein Blick auf die Stornokosten des Reiseanbieters liefert einen ersten Eindruck von den möglichen Ausgaben. Nur so kann abgewogen werden, ob sich die Versicherung lohnt. Oft sind die Stornogebühren allerdings gut versteckt, so dass danach gesucht werden muss. Einige der Policen verlangen einen Eigenanteil von den Versicherten, die sollten in jedem Fall vermieden werden. Grundsätzlich unterscheiden sich die Angebote der einzelnen Versicherer allerdings kaum. Auch gegen die Angebote der Reiseveranstalter spricht laut Becker-Eiselen nichts.
Von derartigen Lockangeboten sollten sich insbesondere Reisende, die einen Billig-Flug gebucht haben, nicht in die Irre führen lassen. In der Regel erstatten die Versicherungen nur den reinen Flugpreis, aber nicht Steuern und Gebühren. Gerade bei billigen Tickets ist der reine Preis oft minimal.
Gepäckversicherung
Der teure Koffer von Rimowa, das Goldkettchen für den Abend in der Cocktailbar und die neue Gucci-Handtasche – wer reist, meint oft sein Gepäck gegen Diebstahl versichern zu müssen. „Eine Gepäckversicherung ist unnötig“, sagt Becker-Eiselen. Auch die Verbraucherzentrale Hessen rät von einer solchen Police ab. Während des Fluges sei der Koffer sowieso über die Fluglinie oder den Reiseveranstalter versichert, sagt Becker-Eiselen. Außerdem vergessen viele, dass die normale Hausratversicherung in der Regel auch bei Diebstahl im Ausland greift. Wird das Hotelzimmer oder –safe aufgebrochen, sollten Betroffene den Diebstahl mit Fotos dokumentieren und die örtliche Polizei einschalten. Normalerweise übernimmt dann die Hausratversicherung den Schaden. Auch die Haftpflichtversicherung gilt in der Regel weltweit.
Wem allerdings beim Sonnenbad am Strand die teure Fotokamera geklaut wird, wird es selbst als Besitzer einer Gepäckversicherung schwer haben. Denn normalerweise unterstellen Versicherer ihrem Kunden in solchen Fällen, er habe nicht gut genug aufgepasst. Oft wird daher nur ein Teil des eigentlichen Wertes ersetzt.
Schutz fürs Auto
Auf der Fahrt in den Urlaub mit dem Auto liegenzubleiben ist ärgerlich. Automobilclubs wie der ADAC bieten ihren Mitgliedern in einigen Tarifen Pannen- und Unfallhilfe auch im europäischen Ausland an. Wer den entsprechenden Tarif nicht hat, kann zusätzlich einen Schutzbrief abschließen. Bei einem Unfall wird dann beispielsweise ein Mietwagen zur Verfügung gestellt. Der Bund der Versicherten rät allerdings nur Touristen, die viel mit dem Auto in den Urlaub reisen, zu so einer Police. Vor dem Abschluss sollte jeder erst einmal nachschauen, welche Leistungen bereits von der herkömmlichen Haftpflicht abgedeckt werden.
Wer vor Ort gern mobil ist und viel mit einem Mietwagen urlaubt, kennt vermutlich auch die sogenannte Mallorca-Police, eine Zusatzversicherung für den Mietwagen. Denn oft ist der Versicherungsschutz in anderen Ländern niedrig, mit der Mallorca-Police lässt er sich erhöhen. Allerdings braucht es dafür nicht zwingend eine Versicherung, bei den meisten Vermietern lässt sich die Selbstbeteiligung im Schadensfall auch gegen eine Gebühr reduzieren. Auch einige normale Kfz-Versicherungen enthalten Schutz für den Mietwagen im Ausland.
Insgesamt gilt das Motto: "Weniger ist oft mehr" bei kaum einer Versicherung so sehr wie bei Reiseversicherungen. Wer genau hinterfragt, was wirklich notwendig ist, reist entspannter!