Der Vorstoß der Eiopa
Bild: dpaIrrtum 1: Riestern bringt hohe Steuervorteile
Dichtung:
"Die Riester Rente lohnt sich vielfach, vor allem für Familien mit Kindern", schreibt die Hannoversche Versicherung. Der Staat zahle Grundzulage und Kinderzulage. "Außerdem können Sie die Beiträge von der Steuer absetzen. Diese Vorteile machen die Riester Rente zu einem der rentabelsten Wege, für den Ruhestand vorzusorgen." Nicht übel - wer zahlt schon gerne Steuern. Doch da gibt es ein Problem...
Bild: dpaIrrtum 1: Riestern bringt hohe Steuervorteile
Wahrheit:
Richtig ist: Riester-Sparer dürfen ihre Beiträge aus dem unversteuerten Brutto-Einkommen zahlen. Jedes Jahr erstattet das Finanzamt ihnen den Steuervorteil für die gezahlten Riester-Beiträge. Ein Steuerspar-Trick ist das trotzdem nicht: Im Gegenzug wird im Ruhestand die ausgezahlte Riester-Rente voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Die Steuer ist also nur gestundet. Bislang ergibt sich meist dadurch ein Vorteil, dass die Steuersätze der Rentner unter den Steuersätzen der Erwerbstätigen liegen. Da der Fiskus künftig im Alter stärker zugreifen will, wird dieser steuerliche Vorteil jedoch sinken. Sparer sollten darauf nicht bauen. Im Vergleich zu anderen abgeltungsteuerpflichtigen Anlagen bietet Riester aber tatsächlich einen Vorteil: Sparer müssen in der Ansparphase keine Abgeltungsteuer auf die Erträge zahlen.
Bild: dpaIrrtum 2: Mit Riester können Sparer kein Geld verlieren
Dichtung:
"Selbst wenn die Geldanlage im schlimmsten Fall keine Wertentwicklung verzeichnet, machen Sparer noch Gewinne", schreibt zum Beispiel die Stiftung Warentest 2008 in einem Artikel zur Riester-Rente. Auf der Internetseite der Genossenschaftsbank Unterallgäu heißt es zum angebotenen Riester-Fondssparplan: "So können wir Ihnen garantieren, dass von Ihren eingezahlten Beiträgen kein Cent verloren geht." Tatsächlich müssen alle Riester Riester-Anbieter garantieren, dass zu Rentenbeginn wenigstens die Summe aus eingezahlten Beiträgen und staatlichen Zulagen auf dem Sparkonto liegt. Es scheint daher logisch, dass Riester-Sparer kein Geld verlieren können – warum es trotzdem nur Dichtung ist?
Bild: dpaIrrtum 2: Mit Riester können Sparer kein Geld verlieren
Wahrheit:
Das Riester-Guthaben zu Beginn der Rentenzahlung ist aus Sicht der Sparer eine fiktive Summe: Sie können auf dieses Guthaben nicht komplett zugreifen. Lassen sie sich ihr Guthaben auf einen Schlag auszahlen, müssen sie alle erhaltenen Vorteile zurückzahlen, sowohl Zulagen als auch Steuervorteile. Allenfalls 30 Prozent der Summe sind frei verfügbar, ohne dass sie die staatliche Förderung erstatten müssen. Im Regelfall erhalten Sparer aus dem Guthaben aber eine lebenslange Rente. Wie viel Geld der Riester-Sparer insgesamt bekommt, hängt daher vor allem von seiner Lebensdauer ab: Wer vor Erreichen des 80. Lebensjahres stirbt, kann mit Riester sehr wohl Geld verlieren. Auch in der Ansparphase sind Verluste möglich. Wer dann aus seinem Vertrag aussteigt, verliert ebenfalls Geld. Im schlimmsten Fall machen Riester-Sparer also anders als dargestellt keinen Gewinn, sondern Verluste.
Bild: dpaIrrtum 3: Kinder bringen Riester-Sparern viel Geld
Dichtung:
"Bei Familien mit Kindern meint es der Staat besonders gut: Für jedes Kind zahlt er bei einem Riester-Vertrag eine Zulage von 185 EUR", wirbt der Versicherer Hanse Merkur 24 in einer Beispielrechnung. Für alle seit 2008 geborenen Kinder gibt es sogar 300 Euro. Klingt gut - ist es oft aber nicht.
Bild: dpaIrrtum 3: Kinder bringen Riester-Sparern viel Geld
Wahrheit:
In den meisten Fällen ändert sich die Rendite der Riester-Sparer durch die Geburt eines Kindes nicht. Zwar erhalten Sparer nach der Geburt zusätzlich zu ihrer eigenen Zulage (154 Euro) tatsächlich noch die Kinderzulage (185 Euro, für seit 2008 geborene Kinder 300 Euro). Doch neben den Zulagen gibt es auch noch einen Steuervorteil. Das Problem: Das Finanzamt zieht vom rechnerischen Steuervorteil (Gesamt-Riesterbeitrag multipliziert mit dem persönlichen Steuersatz) alle bereits ausgezahlten Zulagen ab – sowohl die eigene Zulage als auch alle Kinderzulagen. Daher fällt nach der Geburt eines Kindes der Steuervorteil meist genau um den Betrag der Kinderzulage. Solange der rechnerische Steuervorteil über der Summe der Zulagen liegt – und das ist in der Regel so –, verändert sich die Förderung insgesamt nicht. Die Summe aus Zulagen und tatsächlichem Steuervorteil bleibt dann nach der Geburt des Kindes gleich. Einen echten finanziellen Nutzen durch den Nachwuchs haben nur kinderreiche Sparer (etwa ab dem dritten Kind) oder Geringverdiener (unter 40 000 Euro).
Bild: dpaIrrtum 4: Sparpläne vermeiden eine Beitragsverrentung
Dichtung:
"Bei der Riester-Rente entscheiden Sie sich zuerst für ein Vorsorgeprodukt, mit dem Sie Kapital für Ihr Alter ansparen wollen. Das kann etwa eine private Rentenversicherung, ein Fondssparplan oder ein Banksparplan sein", schreibt das Bundesfinanzministerium zur geförderten Altersvorsorge. Falsch ist das nicht. Die ganze Wahrheit aber auch nicht...
Bild: dapdIrrtum 4: Sparpläne vermeiden eine Beitragsverrentung
Wahrheit:
Auch wer sich für ein anderes Riester-Produkt, etwa einen Fondssparplan oder einen Banksparplan entscheidet, bekommt indirekt eine Rentenversicherung. Zwar fließt die spätere Rente anfangs in der Regel direkt aus dem angesparten Guthaben im Sparplan. Damit die Anbieter der Sparpläne ihnen aber wirklich eine lebenslange Rente garantieren können, schließen diese zu Rentenbeginn für die Kunden bei einem Versicherer eine Rentenversicherung ab. Die Police übernimmt dann alle Auszahlungen vom 85. Lebensjahr an. Tatsächlich muss also bei allen Riester-Sparprodukten eine Rentenversicherung genutzt werden. Nur wer vorzeitig aussteigt, kann diese Police meiden.
Irrtum 1: Riestern bringt hohe Steuervorteile
Dichtung:
"Die Riester Rente lohnt sich vielfach, vor allem für Familien mit Kindern", schreibt die Hannoversche Versicherung. Der Staat zahle Grundzulage und Kinderzulage. "Außerdem können Sie die Beiträge von der Steuer absetzen. Diese Vorteile machen die Riester Rente zu einem der rentabelsten Wege, für den Ruhestand vorzusorgen." Nicht übel - wer zahlt schon gerne Steuern. Doch da gibt es ein Problem...
Die europäische Aufsicht Eiopa hat erst jüngst mehr Transparenz von den Betriebsrentenfonds verlangt, um unter anderem Stresstests durchzuführen und ihre Kapitalausstattung wie schon bei Versicherungen zu durchleuchten. Halten Sie den Vorstoß für sinnvoll?
Wir wissen noch nicht genau, was da aus den EU-Gremien kommt. Wir haben in Deutschland spezifische Lösungen bei der betrieblichen Altersvorsorge. Das sind vielfach Selbstverwaltungsgremien oder genossenschaftliche Lösungen für die Betriebsrente, die nicht wie Versicherungen funktionieren. Die sollten wir nicht so einfach aufgeben. Im Kern geht es der Eiopa aber um etwas anderes: Diversifikation – also die vielfältige Streuung der Anlagen zur Risikominderung. Das ist das Entscheidende: Auch ein Pensionsfonds oder ein Versorgungswerk muss sich gefallen lassen, dass es bestimmten Diversifikationsrichtlinien genügen muss. Da haben wir einiges zu tun. Das gilt auch und vor allem für Anbieter von Vorsorgeprodukten, die sich über Staatsschuldentitel refinanzieren. Das ist keine Kapitaldeckung, sondern nur eine verbriefte Form von Umlage.
Muss bei der betrieblichen Altersversorgung nicht auch was passieren, damit Arbeitnehmer bei einem Jobwechsel ihre Verträge oder Ersparnisse leichter mitnehmen können?
Das ist natürlich ein Problem. Nicht so sehr der großen Unternehmen, die in der Regel zuverlässige Arbeitgeber mit entsprechenden Vorsorgelösungen sind, sondern mehr im Mittelstand. Da herrscht noch großer Diskussionsbedarf. Aber selbst versicherungsmathematisch ist die Frage der Portabilität nur sehr schwer zu lösen.
Ist aus Ihrer Sicht eine Vorsorgepflicht für Selbstständige sinnvoll?
Im Moment haben wir hier eigentlich gar kein Problem. Im Regelfall haben die Selbstständigen vorgesorgt. Diejenigen, die im Alter in die Sozialhilfe fallen, sind nur einzelne, die in den Talkshows herumgereicht werden. Bezogen auf Gesamtdeutschland ist deren Zahl ein Witz. Die Frage ist jedoch, was in 20 oder 30 Jahren mit den Scheinselbstständigen passiert. Wenn wir diese nicht herausfiltern und sozialversicherungspflichtig machen können, könnte diese Gruppe in der Zukunft zu einem größeren Problem werden, weil sie in der Regel nicht für das Alter vorsorgt. Was da auf uns zukommt, lässt sich heute noch nicht sagen. Wer aus dieser Gruppe keine ausreichende Vorsorge nachweisen kann, der sollte in die Rentenversicherung. So, wie es heute schon viele Selbstständige sind.
Was halten Sie von den Vorstößen der Politik bei Mindestrente und Kombirente?
Sie machen das System der Altersvorsorge instabiler und überfrachten es. Warum haben wir die Mindestrente in Deutschland – die wir früher durch die Aufstockung der Entgeltpunkte faktisch hatten - damals abgeschafft? Einfach weil die Armutsbekämpfung nicht vom Beitragszahler getragen werden darf. Das ist Sache des Steuerzahlers. Jetzt sollen arme Rentner besser gestellt werden als andere Arme. Das Geld dafür soll aus dem Bundeszuschuss kommen.
Ist das ungerecht?
Das ist ein fataler Fehler. Nach unserem Sozialstaatsprinzip ist jeder Arme gleich zu behandeln, egal ob jung oder alt, ob Mann oder Frau. Wer zu wenig hat, muss sich vom Sozialamt helfen lassen. Die Rentenversicherungsträger können keine Bedürftigkeitsprüfung leisten. Sie erfahren nicht, ob Vermögen oder betriebliche Renten vorhanden sind. Am Ende bekäme der Vermögensmillionär auch noch die Rente aufgestockt. Das Ganze ist so unausgegoren, wir sollten es lieber lassen.
Rechnen Sie trotzdem mit einer Mindestrenten-Reglung?
Sie wird bestimmt kommen. Aber es ist unsystematisch für die Rentenversicherung. Man sollte den Fehler, den die Regierung gerade erst behoben hat, nicht wiederholen.

























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Alle Kommentare lesen11.11.2012, 12:32 UhrAnonymer Benutzer:g.joerg
Ich würde Ihnen alles unterschreiben, denn so kann ich diesen Staat nicht mehr als Bürger tolerieren. In einer Zeit der Korruption, und "macht- und geldgeilen Parteien, frage ich mich allen ernstes, was man hier noch soll.
Riester hiflt nur Versicherern, das Volk geht langsam zu Grunde, aber keinen Mensch von der Regierung interressiert das. Merkel ist machtversessen und der Rest der Truppe nur Marionetten in einem üblen Schauspiel.
Und Korruption läßt grüßen.
09.07.2012, 10:44 UhrAnonymer Benutzer:Experte
Aber vielleicht glaubt er ja wirklich an das was er hier von sich gibt. Wenn das der Fall sein sollte, kann er einem nur leid tun und sollte seinen Job wechseln!
09.07.2012, 08:34 UhrAnonymer Benutzer:Experte
Ich glaube, dass der liebe Raffelhüschen mal aufwachen sollte!! Und ein Rentenexperte ist er sicherlich nicht. Wer ihm vertraut, kann mir einfach nur leid tun.