Für die schon erworbenen Ansprüche gibt es spezielle Regeln: Ärzte, die jünger als 50 sind und weniger als acht Jahre lang versichert waren, haben die Wahl, ob sie ihre Anwartschaften zum neuen Versorgungswerk mitnehmen oder im alten Versorgungswerk belassen. Sind sie länger als acht Jahre Mitglied, bleibt die Anwartschaft automatisch im alten Versorgungswerk. Diese Mitglieder bekommen später vom alten und vom neuen Versorgungswerk eine Rente. Anwälte haben bei Umzügen bis zum 45. Lebensjahr generell ein Wahlrecht, ob sie Anwartschaften mitnehmen oder nicht. Sind sie schon älter, können sie freiwillig im bisherigen Versorgungswerk bleiben und dort weiter einzahlen.
Muss ein Mitglied sein Versorgungswerk wechseln, kann die prognostizierte Gesamtrente deutlich sinken. Für Betroffene ist das ärgerlich. Gerichte haben die Praxis jedoch immer wieder abgesegnet. Versicherte hätten kein Wahlrecht, an der jeweils günstigsten Versorgungsmöglichkeit festzuhalten, entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg erst Ende Juli.
Geringere Belastungen
Große Auswahl haben auch Angestellte bei ihrer betrieblichen Altersvorsorge nicht. Sie müssen darauf hoffen, dass ihr Arbeitgeber ihnen eine attraktive Vorsorge bietet und möglichst viel selbst zuschießt. Nur der Anspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung ist gesetzlich festgeschrieben. Dabei zahlen die Angestellten ihre Vorsorgebeiträge aus unversteuertem Einkommen, auch Sozialabgaben fallen nicht an. Erst für die spätere Rente müssen die Versicherten die Abgaben zahlen, meist ist die Belastung dann allerdings geringer. So begünstigt werden Beiträge von maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, aktuell entspricht das 224 Euro im Monat.
Prinzipiell können Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter aus fünf Typen der betrieblichen Altersvorsorge auswählen. Viele Arbeitgeber scheuten aber davor zurück, eine Altersvorsorge anzubieten, für die der Betrieb am Ende geradestehen müsse, sagt Peter Hadasch, Vorstand der Nestlé Pensionskasse und Chef des Verbands der Firmenpensionskassen.
Direktversicherung hat niedrigere Verwaltungskosten
Trifft der Arbeitgeber keine andere Wahl, muss er die Beiträge des Mitarbeiters in eine Direktversicherung stecken. Die Kapitalanlage übernimmt dann ein privater Lebensversicherer. Immerhin liegen die Verwaltungskosten der Direktversicherungen meist deutlich unter denen von privat abgeschlossenen Verträgen.
Oft ist eine betriebliche Altersvorsorge auch per Tarifvertrag festgelegt und dann Pflicht für alle. So etwa die Presseversorgung, die alle Journalisten abschließen müssen. Dahinter steckt eine Direktversicherung, die 5,2 Milliarden Euro Kapital legen mehrere Versicherer an, federführend ist die Allianz.