Rentenerhöhung Wie gewonnen, so zerronnen

Die gesetzliche Rente steigt so deutlich wie seit Jahren nicht. Aber dann schlagen die Steuer, Kranken- und Pflegeversicherung zu. Wie viel von der Rentenerhöhung übrig bleibt.

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Was sich zum 1. Juli ändert
Rentenerhöhung Quelle: dpa
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Kriegs- und Wehrdienstopfer Quelle: dpa/dpaweb

Für rund 20 Millionen Rentner in Deutschland fängt der Monat gut an. Zum 1. Juli steigt ihre monatliche Rente spürbar, im Westen um 2,1 Prozent, im Osten um 2,5 Prozent. Die stärkste Rentenerhöhung seit Jahren geht auf des Konto des Arbeitsmarktes: Durch die Lohnsteigerungen im vergangenen Jahr, die in der Rentenformel maßgeblich für die Entwicklung des Rentenniveaus verantwortlich sind, ist die Rentenerhöhung möglich geworden. In den vergangenen Jahren waren die Löhne kaum gestiegen.

Auch 2016 dürften die Ruhestandsgelder nochmal kräftig steigen. Im kommenden Jahr winkt den Rentnern dann ein deutlich satterer Aufschlag. „Vier Prozent sind durchaus möglich, genau lässt sich das aber erst im nächsten Frühjahr sagen“, so Alexander Gunkel, Arbeitgebervertreter im Bundesvorstand der Rentenversicherung. Hauptgrund: Aufgrund von EU-Vorgaben wurde für 2015 eine zentrale Rechengröße, das Niveau der Durchschnittslöhne, niedriger ausgewiesen. Dieser Statistikeffekt wird aber wieder ausgeglichen.

Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Axel Reimann, unterstrich, wegen der Inflationsrate nahe Null bedeute das real mehr Einkommen. Zudem werde der Abstand zwischen Ost und West kleiner. „Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Rentenangleichung“, sagte er.

Doch abzüglich der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällt die Freude über den Rentenanstieg verhalten aus. Wer bisher 1000 Euro Rente bekommt, erhält nun in den alten Ländern brutto 20,97 Euro mehr, in den neuen Bundesländern sind es 25,01 Euro. Damit erhält ein Ost-Rentner 92,6 Prozent der westlichen Rente, nur ein klein wenig mehr als im Vorjahr. Im bundesweiten Schnitt lag die Altersrente 2014  im Schnitt bei 805 Euro.

Wer an die Mindestrente glaubt - und wer nicht

Von der monatlichen Rente sind dann noch Steuern und Versicherungsbeiträge zu berappen. Wie viel im Einzelfall zu zahlen ist, hängt dabei vom Jahr des Renteneintritts sowie vom persönlichen Steuersatz und den Gesamteinkünften eines Jahres ab. Problematisch bei der Berechnung der Steuerschuld ist, dass zwar der zu versteuernde Rentenanteil nach Renteneintritt  - zum Beispiel 60 Prozent bei Renteneintritt im Jahr 2010 - konstant bleibt, die Rentenerhöhungen jedoch voll zu versteuern sind. Mit jeder Rentenerhöhung steigt daher das steuerpflichtige Einkommen des Ruheständlers überproportional.

Neurentner aus diesem Jahr müssen 70 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Weil seit 2005 dieser Steueranteil – beginnend mit 50 Prozent – steigt, zahlen Rentner für jedes Jahr, dass sie früher in Rente gegangen sind, auf einen um jeweils zwei Prozentpunkte niedrigeren Rentenanteil Einkommensteuer, seit 2014 zum Beispiel auf 68 Prozent der Rentenzahlung. 2016 werden Neurentner entsprechend ein um zwei Prozentpunkte höherer Anteil der Steuer unterworfen, also 72 Prozent der erstmaligen Rente.

Weil Rentner aber weiterhin Steuerfreibeträge haben und zumindest immer der Grundfreibetrag steuerfrei bleibt, schlägt das Finanzamt erst bei höheren Renten zu. Für das Steuerjahr 2014 lag der Grundfreibetrag  bei 8354 Euro, für Ehepaare gilt immer der doppelte Betrag, also 16.708 Euro. Wer darunter bleibt, muss auch keine Steuererklärung abgeben.

Zum Beispiel zahlt ein alleinstehender Rentner mit Renteneintritt 2014 und mit 1021 Euro Rente im Monat trotz der jüngsten Rentenerhöhung (ohne weitere Einkünfte  und nach Abzug von Freibeträgen und pauschalen Werbungskosten sowie Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen) im Endeffekt keine Steuern. Weil das Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, muss er dennoch eine Steuererklärung abgeben.

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