Riester soll besser werden. Transparent, kostengünstig, renditestark und einfach. Klingt gut. Und Anleger würden sich über Verbesserungen durchaus freuen. Das Ansehen der Riester-Rente hat in den vergangenen Jahren massiv gelitten, obwohl mittlerweile 15,6 Millionen Deutsche eine solche Zusatzrente abgeschlossen haben. Leider ist das schlechte Image in den meisten Fällen berechtigt. Die realistischen Renditen aus den Riester-Verträgen entsprechen sehr häufig nicht den vollmundigen Versprechen von Anbietern und Politikern ("Geschenke vom Staat", "lohnt sich immer").
Nun hat der Bundestag das Altersvorsorgeverbesserungsgesetz beschlossen. Der sperrige Name sollte nicht täuschen: Im Gesetz stecken tatsächlich einige Verbesserungen, die zum 1. Juli 2013 in Kraft treten sollen. Doch - das muss leider vorweg gesagt werden - ob sie so wirklich Gesetz werden, ist unklar. Der Bundesrat hat ein Wörtchen mitzureden. Und da SPD, Grüne und die Linke die Änderungen bislang kritisch sehen, ist die Zustimmung der Länderkammer alles andere als sicher.
An Nachbesserungen bei der Riester-Rente wird aber keine Regierung vorbeikommen, egal wie die Bundestagswahl im September ausgeht. Der Blick auf die jetzt geplanten Änderungen lohnt also. Was bringen die neuen Regeln im Detail? Von reiner Kosmetik bis zu echter Verbesserung ist alles dabei.
Überblick: Das neue Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz
Die Regierung begründet die Änderungen bei der Riester-Rente so:
„Die deutsche Gesellschaft steht, ähnlich wie diejenige anderer Industrieländer, vor starken und nachhaltigen demografischen Veränderungen. Sinkende bzw. dauerhaft niedrige Geburtenraten und eine zunehmende Lebenserwartung werden dazu führen, dass eine wachsende Zahl von Menschen im Rentenalter einer abnehmenden Zahl von Personen im aktiven Erwerbsleben gegenübersteht.“
Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG)
10 Jahre nach der Einführung der Riester-Rente und sieben Jahre nach Einführung der Basisrente zeige sich Anpassungsbedarf insbesondere in Hinblick auf den Verbraucherschutz.
– Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge
– Vereinfachung der Eigenheimrente
– Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes
– Stärkung der Verbraucher im Markt
– Verbesserung des Anlegerschutzes
„Zur Erhöhung der Transparenz und der Vergleichbarkeit von geförderten Altersvorsorgeprodukten wird statt der bisherigen vorvertraglichen Informationspflichten ein verpflichtendes Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen zertifizierter Altersvorsorgeverträge eingeführt. Dieses Produktinformationsblatt soll dem Verbraucher in gebündelter, leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen.“
bei der Basisversorgung im Alter:
– Anhebung der Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro auf 24.000 Euro
– Verbesserung der steuerlich begünstigten Absicherung der Berufsunfähigkeit beziehungsweise verminderten Erwerbsfähigkeit
– Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes bei Altersvorsorgeverträgen
– Meldung bei Übertragungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs auch bei ausschließlich ungefördertem Altersvorsorgevermögen
– Streichung der Bescheinigungspflicht der Erträge (§ 94 Absatz 1 EStG)
– Verbesserungen bei der Ausgestaltung des genossenschaftlichen Riester-Anlageprodukts
– jederzeitige Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum in der Ansparphase
– jederzeitige Einmal-Besteuerung des Wohnförderkontos während der Auszahlungsphase
– Erleichterungen im Hinblick auf die Absicherung der weiteren Geschäftsanteile einer Genossenschaft
– Flexibilisierung und Verlängerung des Reinvestitionszeitraums
– Zulassung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags zwischen 75 und 100 Prozent des geförderten Kapitals
– Absenkung der jährlichen Erhöhung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge von 2 auf 1 Prozent
– rechtzeitiger Antrag auf Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags vor der Auszahlungsphase
– Einbeziehung eines Umbaus zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung in die Eigenheimrenten-Förderung
Kosten und Transparenz
Riester-Sparer sollen mehr von ihrem Geld haben. Die Anbieter sollen ihnen künftig weniger für Verwaltung und Provisionen von ihren Sparbeiträgen abziehen dürfen. Außerdem sollen die Kosten schon vor Vertragsabschluss besser sichtbar und damit vergleichbar werden - damit Kunden sich dann gezielt für kostengünstige Anbieter entscheiden können. Spezielle Beipackzettel ("Produktinformationsblätter") sollen den Kunden hier die nötigen Infos bieten. Die Kosten beim Wechsel von einem Riester-Anbieter zu einem anderen sollen künftig auf 150 Euro gedeckelt werden.
Bewertung: Viele Worthülsen, bislang wenig Inhalt. Informationen und Transparenz schaden nie. Doch genau dort, wo es spannend wird, ducken sich die Politiker erst einmal weg: bei der Kostenbegrenzung. Dass Kunden beim Anbieterwechsel nur noch 150 Euro zahlen sollen, ist ja schön. Allerdings erhebt schon heute kaum ein Anbieter mehr. Und dass der neue Anbieter erneut Abschlusskosten verlang, ist nach bisherigem Stand auch nicht unzulässig. Da fällt schnell sehr viel mehr an Kosten an. Im Vergleich zu den laufenden Kosten, vor allem bei Riester-Rentenversicherungen und -Fondssparplänen, fallen die Einmal-Wechselkosten sowieso kaum ins Gewicht. Wie diese laufenden Kosten begrenzt werden sollen, ist offen. Ein Gutachten soll Lösungsansätze aufzeigen. Verbraucherschützer halten schon die geplante Kostentransparenz für Augenwischerei. Da mehrere Kostenkennzahlen zum Einsatz kommen sollen, wären Kunden mit dem Vergleich überfordert.
Wohn-Riester
Wohn-Riester galt als bürokratisches Monster, ist mittlerweile aber zum Favoriten unter den Riester-Varianten geworden. Im dritten Quartal 2012 schlossen 70 Prozent der Riester-Neukunden einen solchen Vertrag ab. Vor allem die Kreditvariante gilt als äußerst lohnend. Hier können Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie mit ihren Riester-Sparraten einen aufgenommenen Kredit abzahlen. So tilgen sie den Kredit deutlich schneller und haben oft einen Vorteil von mehreren Tausend Euro im Vergleich zu einem ungeförderten Immobilienkredit.
Obwohl Wohn-Riester ohnehin schon beliebt und lohnend ist, bringen die geplanten Änderungen hier den größten Vorteil. Bislang konnten Riester-Kunden Geld aus einem bestehenden Sparvertrag (etwa einem Riester-Banksparplan oder Riester-Fondssparplan) nur bei Bau oder Kauf der Immobilie oder zu Rentenbeginn aus dem Vertrag nehmen und es für die Immobilienfinanzierung einsetzen. Künftig soll das jederzeit, also auch bei einer laufenden Finanzierung, möglich sein. Das steigert die Flexibilität. Finanziell attraktiver wird Wohn-Riester weil die Steuerregeln überarbeitet werden. Anders als bei den Sparvarianten fließt bei Wohn-Riester später ja keine Rente, der Riester-Kreditkunde erspart sich nur die sonst anfallende Miete. Da auch Wohn-Riester-Verträge aber erst im Ruhestand besteuert werden, muss hier eine fiktive "Rentenzahlung" besteuert werden. Dazu werden alle laufenden Zahlungen bis zum Ruhestand, also die Kreditraten (sowohl eigene Zahlungen als auch staatliche Zulagen), auf einem fiktiven Steuerkonto festgehalten ("Wohnförderkonto"). Bislang wurde der Stand dieses fiktiven Kontos jährlich mit zwei Prozent verzinst. Künftig soll es nur noch mit einem Prozent verzinst werden.
Riesterrente von A bis Z
Das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Altersvermögensgesetz soll dem sinkenden Rentenniveau entgegenwirken: Wegen der Förderung bestimmter privater Altersvorsorgeprodukte erhalten Bürger den Anreiz, in einer kapitalgedeckten Rentenversicherung für ihr Alter zu sparen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist das für die Riesterprodukte zuständige Ministerium.
Für die Beantragung der Zulage werden Angaben über Familie, Einkommen und Kindergeldbezug benötigt. Die Anbieter des Riesterproduktes müssen diese Daten abfragen und bearbeiten. Die Daten werden dann an die zentrale Zulagenstelle übermittelt, die die Zulage vorläufig berechnet und an den Anbieter auszahlt. Danach finden Überprüfungen der gemachten Angaben statt. Zu diesem Zweck steht die zentrale Zulagenstelle im Datenaustausch mit Behörden wie Finanzämtern und Besoldungsstellen.
Die Beiträge in die Riesterrente können zwar vorteilhaft während der Ansparzeit als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Doch die Riesterrente hat auch steuerliche Nachteile: Während der Auszahlung im Rentenalter ist die Riesterrente zu versteuern. Bemessungsgrundlage ist dabei nicht nur – wie bei anderen Privatrenten – der so genannte Ertragsanteil, sondern der volle Betrag der Riesterrente.
Die staatliche Förderung setzt sich aus der Zulage und einem Steuervorteil (Beiträge als Sonderausgabe) zusammen. Förderfähige Sparformen sind Banksparplan, Rentenversicherung, Fondsrentenversicherung, Fondssparplan und auch Sparleistungen für das Eigenheim.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH, Az.: C-269/07) wurde bestimmt: Wohnt jemand in Deutschland, arbeitet aber im Ausland, so besteht, wenn die ausländische Pflicht zur Einzahlung in eine gesetzliche Rentenversicherung vor dem 1. Januar 2010 begründet wurde und der Riester-Vertrag bereits ebenso vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossen wurde, weiterhin unmittelbare Zulageberechtigung.
Der ehemalige Gewerkschaftsfunktionär und Politiker Walter Riester (SPD) war von 1998 bis 2002 im Kabinett Gerhard Schröder Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. In dieser Zeit wurde auf seine Initiative die staatlich bezuschusste private Altersvorsorge, die „Riester-Rente, eingeführt.
Die geleisteten Beiträge und die Zulage können zusammen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung bis zu 2100 Euro pro Jahr (seit 2008) berücksichtigt werden. Zulagen und Steuereffekt werden miteinander verrechnet, wobei jeweils das für den Sparer günstigere Verfahren Anwendung findet. Ergibt sich keine Steuerersparnis, enthält der Bescheid über die Einkommensteuer den Passus: „Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeträge (10 EStG) in Höhe von … kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist.“ Ergibt sich eine Steuerersparnis, wird die Zulage trotzdem gewährt und es „erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage.“
Auch für die Finanzierung einer Wohnung oder selbstgenutzten Immobilie kann seit 2008 das steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen genutzt werden. Nach dem Wohn-Riester oder der Eigenheimrente werden eine Wohnung in einem eigenen Haus, eine eigene Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung gefördert. Voraussetzung ist, dass diese Wohnung vom Zulageberechtigten selbst genutzt wird, die Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Zulageberechtigten darstellt. Voraussetzung für die Förderung war nach dem Gesetz, dass die Immobilie im Inland liegt.
Mit seinem Urteil vom 10. September 2009 hat der Europäische Gerichtshof gerügt, dass es Grenzarbeitnehmern nicht gestattet ist, die Zulagenförderung für eine Immobilie im Ausland zu verwenden. Dies verstößt seiner Auffassung nach gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft. Kompliziert ist beim Wohn-Riester auch die nachgelagerte Besteuerung geregelt: Über ein fiktives Wohnförderkonto werden der Entnahmebetrag, die geförderten Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen verbucht und addiert. Zu Beginn der Auszahlungsphase wird der aktuelle Stand des Wohnförderkontos durch die Anzahl der Jahre bis zum 85. Lebensjahr des Förderberechtigten geteilt. Diesen Teilbetrag muss der Förderberechtigte dann jedes Jahr in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Er wird dann Jahr für Jahr dem zu versteuernden Einkommen des Förderberechtigten hinzugerechnet.
Die ZfA führt als Verwaltungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund die Berechnung, Kontrolle, Auszahlung und Rückforderung von Zulagen der Riesterrente durch.
Gefördert werden nur so genannte „zertifizierte Altersvorsorgeprodukte“. Voraussetzung dafür sind unter anderem, dass zu Beginn der Auszahlungsphase vom Anbieter mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung und staatliche Zulage) garantiert werden, die Auszahlung nur in Form einer Leibrente (lebenslange Rente) oder eines ab dem 85. Lebensjahr mit einer Leibrente verbundenen Auszahlplan erfolgt und die Beiträge laufend entrichtet werden. Zulage besteht aus einer Grundzulage von 154 Euro pro Person und Jahr.
Die Zulage besteht aus einer Grundzulage von 154 Euro pro Person und Jahr, und kann sich um eine Kinderzulage erhöhen. Ansprüche auf eine Kinderzulage haben Eltern, die im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bekommen. Die Kinderzulage beträgt für bis einschließlich 2007 geborene Kinder 185 Euro pro Kind und Jahr, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Voraussetzung für die volle Zulage ist jedoch ein bestimmter Eigenbeitrag der Riester-Sparer.
Im Ruhestand können die Eigenheimbesitzer die Steuerschuld dann in Raten oder auf einen Schlag begleichen (dann sogar mit 30 Prozent Rabatt). Auch hier ist eine Neuerung geplant: Bisher mussten sich Wohn-Riester-Kunden zu Ruhestandbeginn für Raten- oder Einmalzahlung der Steuer entscheiden. Künftig können sie mit einer Ratenzahlung beginnen und später die Restschuld auf einen Schlag tilgen. Das gibt mehr Flexibilität und macht Wohn-Riester lukrativer, denn wenn es finanziell drin ist, rechnet sich die Einmalzahlung auf jeden Fall.
Bewertung: Wohn-Riester wird noch attraktiver und sollte bei einer Baufinanzierung auf jeden Fall in Betracht gezogen werden. Aufgrund der komplexen Regeln sollten sich Kunden zwar gut beraten lassen, aber keinesfalls von der Aufnahme eines Wohn-Riester-Kredits pauschal abbringen lassen. Viele Berater kennen sich nur bruchstückhaft aus und wollen die Wohn-Riester-Variante gar nicht erst durchrechnen. Leider stoßen gerade die Besserungen bei Wohn-Riester bei SPD, Grünen und der Linken auf Vorbehalte.
Rürup-Rente und Absicherung gegen Erwerbsminderung/Berufsunfähigkeit
Rürup-Rente
Selbstständige, die keinen Anspruch auf Riester-Förderung haben, können mehr Geld in eine Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) stecken. Statt 20.000 Euro pro Jahr sollen künftig maximal 24.000 Euro steuerlich zu 76 Prozent berücksichtigt werden. Die neue Förderhöchstgrenze gilt bei Arbeitnehmern auch für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Auch für die Rürup-Rente soll es Beipackzettel für mehr Kostentransparenz geben.
Bewertung: Private Altersvorsorge ist für Selbstständige ein wichtiges Thema, doch die Rürup-Rente hat hier auch in Zukunft ihre Haken. So muss der Vertrag zwingend später eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen. Anders als bei der Riester-Rente können sich Kunden nicht für eine Einmalauszahlung entscheiden. Selbst bei Vertragskündigung kommen sie nicht sofort ans eingezahlte Geld, sondern erhalten daraus später die Rente. So sollten Rürup-Kunden den Abschluss besonders gut bedenken.
Absicherung gegen Erwerbsminderung/Berufsunfähigkeit
Hier soll es zwei Änderungen geben: Zum einen eine stärker geförderter Erwerbsminderungsschutz bei Riester-Verträgen und zum anderen eine stärkere Förderung eigenständiger Berufsunfähigkeitsversicherungen.
1. Bislang konnten Riester-Sparer maximal 15 Prozent ihres Beitrags in eine Vertragskomponente für den Erwerbsminderungsschutz stecken. Damit schützen sie sich für den Fall, dass sie wegen einer physischen oder psychischen Erkrankung nicht oder nur eingeschränkt berufstätig sein können. Dieser Schutz soll ausgebaut werden, im Gespräch ist, dass 20 Prozent des Beitrags für einen solchen Schutz genutzt werden dürfen.
Bewertung: Generell raten Verbraucherschützer dazu, reine Altersvorsorge (wie mit einer Rentenversicherung) von der Risikovorsorge (wie der Schutz vor Erwerbungsminderung) zu trennen. Sonst kann der Betroffene im Fall eines finanziellen Engpasses nicht die Altersvorsorgezahlungen reduzieren, ohne den Risikoschutz zu gefährden. Ein integrierter Schutz vor Erwerbsminderung bei der Riester-Rente (egal in welcher Höhe) hilft daher kaum und wird bei dieser Beitragshöhe auch kaum zu einer nennenswerten Erwerbsminderungsrente führen.
2. Künftig sollen im Rahmen der Höchstgrenzen einer Basisrente auch eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU-Versicherungen) steuerlich gefördert werden. Solche BU-Policen bieten einen umfassenderen Schutz als Erwerbsminderungspolicen. Dabei ist die Förderung an bestimmte Kriterien gebunden, die der Vertrag vorsehen soll - so zum Beispiel die Zahlung einer lebenslangen Rente.
Bewertung: Diese Förderung ist für Versicherte eine Verbesserung. Schnell werden die Beiträge für eine BU-Police recht hoch, so dass die stärkere steuerliche Förderung helfen kann.