Rentenversicherung Riester-Rente: Was die Änderungen bringen

Der Bundestag will die Riester-Rente verbessern. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Einige der geplanten Änderungen bringen Riester-Sparern echte Vorteile, andere nicht. Wir bewerten die neuen Regeln im Detail.

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Was Sparer gegen schlechte Riester-Verträge tun können
Günstiges Produkt wählenUm eine spätere Enttäuschung mit dem Riester-Produkt zu vermeiden, sollten Sie schon vor dem Vertragsabschluss prüfen, welches Produkt passt und was es kostet. Allen Riester-Produkten gemein ist die Kapitalgarantie. Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen also zumindest die eingezahlten Beiträge sowie die gewährten staatlichen Zulagen vorhanden sein. Bei den Kosten und den möglichen Renditen gibt es jedoch große Unterschiede, je nachdem, ob Sie zu einer Versicherung, einem Fonds- oder Banksparplan oder zum Wohn-Riester greifen. Viele Experten betrachten Wohn-Riester als die rentabelste Form der staatlich bezuschussten Altersvorsorge. Quelle: Fotolia
Vertrag beitragsfrei stellenWer nicht mehr in seinen Riester-Vertrag einzahlen möchte, weil er sich als unrentabel erweist oder weil einfach das Geld in der Haushaltskasse fehlt, kann seinen Vertrag zunächst beitragsfrei stellen. Dann fließen weder neue Einzahlungen noch staatliche Zulagen in den Vertrag. Die bis zu diesem Tag einzahlten Beiträge und Zulagen bleiben im Vertrag stehen und werden am Ende der Vertragslaufzeit auch mit den aufgelaufenen Zinsen ausgezahlt – Anleger machen also keine zusätzlichen Verluste. Diese Beitragsfreistellung ist auch für Menschen interessant, die sich selbständig machen. Weil Selbständige nicht zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet sind, haben sie keinen Anspruch auf die staatlichen Zulagen. Aber was in den Vorjahren bereits gewährt wurde, geht trotz Beitragsfreistellung auch nicht verloren. Kehrt der Selbständige wieder in ein Angestelltenverhältnis zurück, kann er zudem den ruhenden Vertrag neu aufleben lassen. Quelle: Fotolia
Beiträge reduzierenEine andere mögliche Variante ist es, die Beitragszahlungen zu reduzieren. Das sorgt für Entspannung in der Haushaltskasse, aber die Altersvorsorge wird zumindest weiter angespart. Damit aber auch weiter die staatlichen Zulagen fließen, muss der Riester-Sparer weiterhin mindestens 60 Euro im Jahr – also fünf Euro im Monat – in den Vertrag einzahlen. Sonst gehen die Riester-Zulagen verloren – und damit auch ein wesentlicher Vorteil des Riester-Vertrags. Wer also die fünf Euro nicht mehr aufbringen will oder kann, sollte den Vertrag lieber ganz beitragsfrei stellen oder sogar kündigen – oder eventuell aussetzen (siehe nächstes Bild). Quelle: Fotolia
Beiträge vorübergehend aussetzenWer glaubt, nur vorübergehend nicht das Geld für einen Riester-Vertrag aufbringen zu können, und den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt weiter besparen möchte, muss nicht gleich kündigen. Beim „riestern“ kann sich der Sparer auch eine Auszeit gönnen. Praktisch ist diese Variante vor allem, wenn Elternzeit, Krankheit oder vorübergehende Arbeitslosigkeit das Einkommen schmälern. Bessert sich die Einkommenslage wieder, können die monatlichen Raten wieder aufgenommen werden. Es fehlen dann zum Ende der Laufzeit allerdings die ausgesetzten Einzahlungsmonate, die Ablaufleistung ist entsprechend niedriger. Quelle: Fotolia
Kündigung: Ende mit SchreckenWer ganz aus seinem Riester-Vertrag raus möchte, kann dies grundsätzlich jederzeit tun. Schließlich ist bei allzu schlechter Rendite ein Ende mit Schrecken einem Schrecken ohne Ende vorzuziehen. Allerdings ist eine üppige Kündigungsfrist zu beachten. Sie ist immer nur zum Quartalsende möglich, wenn mindestens drei Monate vorher gekündigt wurde. Bei der Rückzahlung des angesparten Kapitals ist außerdem mit empfindlichen Einbußen zu rechnen (siehe Bild 9). Was zurückgezahlt wird, dürfte deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen liegen. Dafür hat der Sparer wieder mehr monatlichen Spielraum, um Geld auf anderem Wege an die Seite zu legen sowie weniger Papierkram, weil er die Riester-Zuschüsse nicht mehr beantragen muss. Quelle: Fotolia
Vertrag wechselnEtwas anders stellt sich die Situation dar, wenn mit Wirksamwerden der Kündigung gleich ein anderer Riester-Vertrag angespart wird. Das kann sich unter Renditeaspekten durchaus lohnen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat ausgerechnet, dass bei einer monatlichen Zahlung von 100 Euro und mit einer Laufzeit von 30 Jahren eine nur um einen Prozentpunkt höhere Rendite am Tag der Auszahlung 13.000 Euro Plus ausmacht. Zwar entstehen mitunter nochmal beträchtliche Kosten. Es werden für den Wechsel üblicherweise von 50 bis 125 Euro fällig, im Einzelfall auch deutlich mehr. Allerdings möchte die Bundesregierung die Wechselgebühren in Zukunft auf 150 Euro begrenzen. Quelle: Fotolia
Rechtzeitig neuen Vertrag suchenWer wechselwillig ist, sollte sich zunächst auf die Suche nach einem geeigneten Produkt machen und den alten Riester-Anbieter erst anschließend über seine Wechselabsichten informieren. Dadurch lässt sich vermeiden, dass die Sparsumme samt staatlicher Zulagen zunächst ausgezahlt wird. Stattdessen sollte das Guthaben aus dem Riester-Vertrag gleich in den neuen Vertrag fließen. Wichtig: Der Riester-Sparer ist selbst dafür verantwortlich, dass der aktualisierte Zulagenantrag mit den Daten des neuen Anbieters den Behörden zugeht. Sonst gehen die monatlichen Grundzulagen und Kinderboni verloren. Bei den Rentenversicherungsprodukten ist noch zu beachten, dass zum Jahresbeginn der staatlich garantierte Zins auf die Ersparnisse von 2,25 auf 1,75 Prozent gesenkt wurde. Mitunter lässt sich je nach Produkt und Gesellschaft auch nur die Anlagestrategie ändern, etwa indem der Anleger in einen anderen Riester-Fondssparplan des gleichen Anbieters wechselt. Dann werden keine oder nur geringe Wechselkosten fällig. Quelle: Fotolia

Riester soll besser werden. Transparent, kostengünstig, renditestark und einfach. Klingt gut. Und Anleger würden sich über Verbesserungen durchaus freuen. Das Ansehen der Riester-Rente hat in den vergangenen Jahren massiv gelitten, obwohl mittlerweile 15,6 Millionen Deutsche eine solche Zusatzrente abgeschlossen haben. Leider ist das schlechte Image in den meisten Fällen berechtigt. Die realistischen Renditen aus den Riester-Verträgen entsprechen sehr häufig nicht den vollmundigen Versprechen von Anbietern und Politikern ("Geschenke vom Staat", "lohnt sich immer").

Nun hat der Bundestag das Altersvorsorgeverbesserungsgesetz beschlossen. Der sperrige Name sollte nicht täuschen: Im Gesetz stecken tatsächlich einige Verbesserungen, die zum 1. Juli 2013 in Kraft treten sollen. Doch - das muss leider vorweg gesagt werden - ob sie so wirklich Gesetz werden, ist unklar. Der Bundesrat hat ein Wörtchen mitzureden. Und da SPD, Grüne und die Linke die Änderungen bislang kritisch sehen, ist die Zustimmung der Länderkammer alles andere als sicher.

An Nachbesserungen bei der Riester-Rente wird aber keine Regierung vorbeikommen, egal wie die Bundestagswahl im September ausgeht. Der Blick auf die jetzt geplanten Änderungen lohnt also. Was bringen die neuen Regeln im Detail? Von reiner Kosmetik bis zu echter Verbesserung ist alles dabei.

Überblick: Das neue Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz

Kosten und Transparenz

Riester-Sparer sollen mehr von ihrem Geld haben. Die Anbieter sollen ihnen künftig weniger für Verwaltung und Provisionen von ihren Sparbeiträgen abziehen dürfen. Außerdem sollen die Kosten schon vor Vertragsabschluss besser sichtbar und damit vergleichbar werden - damit Kunden sich dann gezielt für kostengünstige Anbieter entscheiden können. Spezielle Beipackzettel ("Produktinformationsblätter") sollen den Kunden hier die nötigen Infos bieten. Die Kosten beim Wechsel von einem Riester-Anbieter zu einem anderen sollen künftig auf 150 Euro gedeckelt werden.

Bewertung: Viele Worthülsen, bislang wenig Inhalt. Informationen und Transparenz schaden nie. Doch genau dort, wo es spannend wird, ducken sich die Politiker erst einmal weg: bei der Kostenbegrenzung. Dass Kunden beim Anbieterwechsel nur noch 150 Euro zahlen sollen, ist ja schön. Allerdings erhebt schon heute kaum ein Anbieter mehr. Und dass der neue Anbieter erneut Abschlusskosten verlang, ist nach bisherigem Stand auch nicht unzulässig. Da fällt schnell sehr viel mehr an Kosten an. Im Vergleich zu den laufenden Kosten, vor allem bei Riester-Rentenversicherungen und -Fondssparplänen, fallen die Einmal-Wechselkosten sowieso kaum ins Gewicht. Wie diese laufenden Kosten begrenzt werden sollen, ist offen. Ein Gutachten soll Lösungsansätze aufzeigen. Verbraucherschützer halten schon die geplante Kostentransparenz für Augenwischerei. Da mehrere Kostenkennzahlen zum Einsatz kommen sollen, wären Kunden mit dem Vergleich überfordert.

Wohn-Riester

Hier ist die Rentenangst am größten
Platz 10Von den Menschen, die im Ernährungswesen tätig sind, also zum Beispiel Bäcker, Diätassistenten oder Fitnessberater, sorgen sich 41 Prozent besonders stark um ihre finanzielle Zukunft. Quelle: dapd
Platz 9Bei Bank- und Versicherungsfachleuten glauben 42 Prozent, dass ihre gesetzliche Rente später nicht zum Leben reichen wird. Quelle: Fotolia
Platz 843 Prozent der Bürger, die in sozialen Berufen beschäftigt sind, also zum Beispiel Pädagogen oder Sozialarbeiter, fürchten um ihre Versorgung im Alter. Quelle: dpa
Platz 7Von den Beschäftigten in der Metallkonstruktion (z.B. Industriemechaniker) oder Installation (z.B. Heizungsinstallateur) glauben 45 Prozent nicht, dass ihre Rente später ausreichen wird. Quelle: dapd
Platz 6Wer als Hilfsarbeiter, also etwa als Kellner, tätig ist, sorgt sich oft um seine Zukunft; 46 Prozent fürchten um ihre finanzielle Absicherung im Rentenalter. Quelle: AP
Platz 5Ebenfalls 46 Prozent der Beschäftigten im Gesundheitsdienst, also etwa Kranken- oder Altenpfleger, sorgen sich um ihre gesetzliche Rente. Quelle: dpa
Platz 4Von den Bürgern, die in Hotels, Gaststätten, oder in der Hauswirtschaft arbeiten, glauben 49 Prozent nicht an eine ausreichende gesetzliche Altersvorsorge. Quelle: AP

Wohn-Riester galt als bürokratisches Monster, ist mittlerweile aber zum Favoriten unter den Riester-Varianten geworden. Im dritten Quartal 2012 schlossen 70 Prozent der Riester-Neukunden einen solchen Vertrag ab. Vor allem die Kreditvariante gilt als äußerst lohnend. Hier können Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie mit ihren Riester-Sparraten einen aufgenommenen Kredit abzahlen. So tilgen sie den Kredit deutlich schneller und haben oft einen Vorteil von mehreren Tausend Euro im Vergleich zu einem ungeförderten Immobilienkredit.

Obwohl Wohn-Riester ohnehin schon beliebt und lohnend ist, bringen die geplanten Änderungen hier den größten Vorteil. Bislang konnten Riester-Kunden Geld aus einem bestehenden Sparvertrag (etwa einem Riester-Banksparplan oder Riester-Fondssparplan) nur bei Bau oder Kauf der Immobilie oder zu Rentenbeginn aus dem Vertrag nehmen und es für die Immobilienfinanzierung einsetzen. Künftig soll das jederzeit, also auch bei einer laufenden Finanzierung, möglich sein. Das steigert die Flexibilität. Finanziell attraktiver wird Wohn-Riester weil die Steuerregeln überarbeitet werden. Anders als bei den Sparvarianten fließt bei Wohn-Riester später ja keine Rente, der Riester-Kreditkunde erspart sich nur die sonst anfallende Miete. Da auch Wohn-Riester-Verträge aber erst im Ruhestand besteuert werden, muss hier eine fiktive "Rentenzahlung" besteuert werden. Dazu werden alle laufenden Zahlungen bis zum Ruhestand, also die Kreditraten (sowohl eigene Zahlungen als auch staatliche Zulagen), auf einem fiktiven Steuerkonto festgehalten ("Wohnförderkonto"). Bislang wurde der Stand dieses fiktiven Kontos jährlich mit zwei Prozent verzinst. Künftig soll es nur noch mit einem Prozent verzinst werden.

Riesterrente von A bis Z

Im Ruhestand können die Eigenheimbesitzer die Steuerschuld dann in Raten oder auf einen Schlag begleichen (dann sogar mit 30 Prozent Rabatt). Auch hier ist eine Neuerung geplant: Bisher mussten sich Wohn-Riester-Kunden zu Ruhestandbeginn für Raten- oder Einmalzahlung der Steuer entscheiden. Künftig können sie mit einer Ratenzahlung beginnen und später die Restschuld auf einen Schlag tilgen. Das gibt mehr Flexibilität und macht Wohn-Riester lukrativer, denn wenn es finanziell drin ist, rechnet sich die Einmalzahlung auf jeden Fall.

Bewertung: Wohn-Riester wird noch attraktiver und sollte bei einer Baufinanzierung auf jeden Fall in Betracht gezogen werden. Aufgrund der komplexen Regeln sollten sich Kunden zwar gut beraten lassen, aber keinesfalls von der Aufnahme eines Wohn-Riester-Kredits pauschal abbringen lassen. Viele Berater kennen sich nur bruchstückhaft aus und wollen die Wohn-Riester-Variante gar nicht erst durchrechnen. Leider stoßen gerade die Besserungen bei Wohn-Riester bei SPD, Grünen und der Linken auf Vorbehalte.

Rürup-Rente und Absicherung gegen Erwerbsminderung/Berufsunfähigkeit

Rürup-Rente

Selbstständige, die keinen Anspruch auf Riester-Förderung haben, können mehr Geld in eine Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) stecken. Statt 20.000 Euro pro Jahr sollen künftig maximal 24.000 Euro steuerlich zu 76 Prozent berücksichtigt werden. Die neue Förderhöchstgrenze gilt bei Arbeitnehmern auch für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Auch für die Rürup-Rente soll es Beipackzettel für mehr Kostentransparenz geben.

Bewertung: Private Altersvorsorge ist für Selbstständige ein wichtiges Thema, doch die Rürup-Rente hat hier auch in Zukunft ihre Haken. So muss der Vertrag zwingend später eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen. Anders als bei der Riester-Rente können sich Kunden nicht für eine Einmalauszahlung entscheiden. Selbst bei Vertragskündigung kommen sie nicht sofort ans eingezahlte Geld, sondern erhalten daraus später die Rente. So sollten Rürup-Kunden den Abschluss besonders gut bedenken.

Absicherung gegen Erwerbsminderung/Berufsunfähigkeit

Hier soll es zwei Änderungen geben: Zum einen eine stärker geförderter Erwerbsminderungsschutz bei Riester-Verträgen und zum anderen eine stärkere Förderung eigenständiger Berufsunfähigkeitsversicherungen.

1. Bislang konnten Riester-Sparer maximal 15 Prozent ihres Beitrags in eine Vertragskomponente für den Erwerbsminderungsschutz stecken. Damit schützen sie sich für den Fall, dass sie wegen einer physischen oder psychischen Erkrankung nicht oder nur eingeschränkt berufstätig sein können. Dieser Schutz soll ausgebaut werden, im Gespräch ist, dass 20 Prozent des Beitrags für einen solchen Schutz genutzt werden dürfen.

Bewertung: Generell raten Verbraucherschützer dazu, reine Altersvorsorge (wie mit einer Rentenversicherung) von der Risikovorsorge (wie der Schutz vor Erwerbungsminderung) zu trennen. Sonst kann der Betroffene im Fall eines finanziellen Engpasses nicht die Altersvorsorgezahlungen reduzieren, ohne den Risikoschutz zu gefährden. Ein integrierter Schutz vor Erwerbsminderung bei der Riester-Rente (egal in welcher Höhe) hilft daher kaum und wird bei dieser Beitragshöhe auch kaum zu einer nennenswerten Erwerbsminderungsrente führen.

2. Künftig sollen im Rahmen der Höchstgrenzen einer Basisrente auch eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU-Versicherungen) steuerlich gefördert werden. Solche BU-Policen bieten einen umfassenderen Schutz als Erwerbsminderungspolicen. Dabei ist die Förderung an bestimmte Kriterien gebunden, die der Vertrag vorsehen soll - so zum Beispiel die Zahlung einer lebenslangen Rente.

Bewertung: Diese Förderung ist für Versicherte eine Verbesserung. Schnell werden die Beiträge für eine BU-Police recht hoch, so dass die stärkere steuerliche Förderung helfen kann.

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