Riester soll besser werden. Transparent, kostengünstig, renditestark und einfach. Klingt gut. Und Anleger würden sich über Verbesserungen durchaus freuen. Das Ansehen der Riester-Rente hat in den vergangenen Jahren massiv gelitten, obwohl mittlerweile 15,6 Millionen Deutsche eine solche Zusatzrente abgeschlossen haben. Leider ist das schlechte Image in den meisten Fällen berechtigt. Die realistischen Renditen aus den Riester-Verträgen entsprechen sehr häufig nicht den vollmundigen Versprechen von Anbietern und Politikern ("Geschenke vom Staat", "lohnt sich immer").
Nun hat der Bundestag das Altersvorsorgeverbesserungsgesetz beschlossen. Der sperrige Name sollte nicht täuschen: Im Gesetz stecken tatsächlich einige Verbesserungen, die zum 1. Juli 2013 in Kraft treten sollen. Doch - das muss leider vorweg gesagt werden - ob sie so wirklich Gesetz werden, ist unklar. Der Bundesrat hat ein Wörtchen mitzureden. Und da SPD, Grüne und die Linke die Änderungen bislang kritisch sehen, ist die Zustimmung der Länderkammer alles andere als sicher.
An Nachbesserungen bei der Riester-Rente wird aber keine Regierung vorbeikommen, egal wie die Bundestagswahl im September ausgeht. Der Blick auf die jetzt geplanten Änderungen lohnt also. Was bringen die neuen Regeln im Detail? Von reiner Kosmetik bis zu echter Verbesserung ist alles dabei.
Überblick: Das neue Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz
Die Regierung begründet die Änderungen bei der Riester-Rente so:
„Die deutsche Gesellschaft steht, ähnlich wie diejenige anderer Industrieländer, vor starken und nachhaltigen demografischen Veränderungen. Sinkende bzw. dauerhaft niedrige Geburtenraten und eine zunehmende Lebenserwartung werden dazu führen, dass eine wachsende Zahl von Menschen im Rentenalter einer abnehmenden Zahl von Personen im aktiven Erwerbsleben gegenübersteht.“
Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG)
10 Jahre nach der Einführung der Riester-Rente und sieben Jahre nach Einführung der Basisrente zeige sich Anpassungsbedarf insbesondere in Hinblick auf den Verbraucherschutz.
– Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge
– Vereinfachung der Eigenheimrente
– Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes
– Stärkung der Verbraucher im Markt
– Verbesserung des Anlegerschutzes
„Zur Erhöhung der Transparenz und der Vergleichbarkeit von geförderten Altersvorsorgeprodukten wird statt der bisherigen vorvertraglichen Informationspflichten ein verpflichtendes Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen zertifizierter Altersvorsorgeverträge eingeführt. Dieses Produktinformationsblatt soll dem Verbraucher in gebündelter, leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen.“
bei der Basisversorgung im Alter:
– Anhebung der Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro auf 24.000 Euro
– Verbesserung der steuerlich begünstigten Absicherung der Berufsunfähigkeit beziehungsweise verminderten Erwerbsfähigkeit
– Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes bei Altersvorsorgeverträgen
– Meldung bei Übertragungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs auch bei ausschließlich ungefördertem Altersvorsorgevermögen
– Streichung der Bescheinigungspflicht der Erträge (§ 94 Absatz 1 EStG)
– Verbesserungen bei der Ausgestaltung des genossenschaftlichen Riester-Anlageprodukts
– jederzeitige Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum in der Ansparphase
– jederzeitige Einmal-Besteuerung des Wohnförderkontos während der Auszahlungsphase
– Erleichterungen im Hinblick auf die Absicherung der weiteren Geschäftsanteile einer Genossenschaft
– Flexibilisierung und Verlängerung des Reinvestitionszeitraums
– Zulassung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags zwischen 75 und 100 Prozent des geförderten Kapitals
– Absenkung der jährlichen Erhöhung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge von 2 auf 1 Prozent
– rechtzeitiger Antrag auf Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags vor der Auszahlungsphase
– Einbeziehung eines Umbaus zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung in die Eigenheimrenten-Förderung
Kosten und Transparenz
Riester-Sparer sollen mehr von ihrem Geld haben. Die Anbieter sollen ihnen künftig weniger für Verwaltung und Provisionen von ihren Sparbeiträgen abziehen dürfen. Außerdem sollen die Kosten schon vor Vertragsabschluss besser sichtbar und damit vergleichbar werden - damit Kunden sich dann gezielt für kostengünstige Anbieter entscheiden können. Spezielle Beipackzettel ("Produktinformationsblätter") sollen den Kunden hier die nötigen Infos bieten. Die Kosten beim Wechsel von einem Riester-Anbieter zu einem anderen sollen künftig auf 150 Euro gedeckelt werden.
Bewertung: Viele Worthülsen, bislang wenig Inhalt. Informationen und Transparenz schaden nie. Doch genau dort, wo es spannend wird, ducken sich die Politiker erst einmal weg: bei der Kostenbegrenzung. Dass Kunden beim Anbieterwechsel nur noch 150 Euro zahlen sollen, ist ja schön. Allerdings erhebt schon heute kaum ein Anbieter mehr. Und dass der neue Anbieter erneut Abschlusskosten verlang, ist nach bisherigem Stand auch nicht unzulässig. Da fällt schnell sehr viel mehr an Kosten an. Im Vergleich zu den laufenden Kosten, vor allem bei Riester-Rentenversicherungen und -Fondssparplänen, fallen die Einmal-Wechselkosten sowieso kaum ins Gewicht. Wie diese laufenden Kosten begrenzt werden sollen, ist offen. Ein Gutachten soll Lösungsansätze aufzeigen. Verbraucherschützer halten schon die geplante Kostentransparenz für Augenwischerei. Da mehrere Kostenkennzahlen zum Einsatz kommen sollen, wären Kunden mit dem Vergleich überfordert.