Wohn-Riester galt als bürokratisches Monster, ist mittlerweile aber zum Favoriten unter den Riester-Varianten geworden. Im dritten Quartal 2012 schlossen 70 Prozent der Riester-Neukunden einen solchen Vertrag ab. Vor allem die Kreditvariante gilt als äußerst lohnend. Hier können Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie mit ihren Riester-Sparraten einen aufgenommenen Kredit abzahlen. So tilgen sie den Kredit deutlich schneller und haben oft einen Vorteil von mehreren Tausend Euro im Vergleich zu einem ungeförderten Immobilienkredit.
Obwohl Wohn-Riester ohnehin schon beliebt und lohnend ist, bringen die geplanten Änderungen hier den größten Vorteil. Bislang konnten Riester-Kunden Geld aus einem bestehenden Sparvertrag (etwa einem Riester-Banksparplan oder Riester-Fondssparplan) nur bei Bau oder Kauf der Immobilie oder zu Rentenbeginn aus dem Vertrag nehmen und es für die Immobilienfinanzierung einsetzen. Künftig soll das jederzeit, also auch bei einer laufenden Finanzierung, möglich sein. Das steigert die Flexibilität. Finanziell attraktiver wird Wohn-Riester weil die Steuerregeln überarbeitet werden. Anders als bei den Sparvarianten fließt bei Wohn-Riester später ja keine Rente, der Riester-Kreditkunde erspart sich nur die sonst anfallende Miete. Da auch Wohn-Riester-Verträge aber erst im Ruhestand besteuert werden, muss hier eine fiktive "Rentenzahlung" besteuert werden. Dazu werden alle laufenden Zahlungen bis zum Ruhestand, also die Kreditraten (sowohl eigene Zahlungen als auch staatliche Zulagen), auf einem fiktiven Steuerkonto festgehalten ("Wohnförderkonto"). Bislang wurde der Stand dieses fiktiven Kontos jährlich mit zwei Prozent verzinst. Künftig soll es nur noch mit einem Prozent verzinst werden.
Riesterrente von A bis Z
Das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Altersvermögensgesetz soll dem sinkenden Rentenniveau entgegenwirken: Wegen der Förderung bestimmter privater Altersvorsorgeprodukte erhalten Bürger den Anreiz, in einer kapitalgedeckten Rentenversicherung für ihr Alter zu sparen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist das für die Riesterprodukte zuständige Ministerium.
Für die Beantragung der Zulage werden Angaben über Familie, Einkommen und Kindergeldbezug benötigt. Die Anbieter des Riesterproduktes müssen diese Daten abfragen und bearbeiten. Die Daten werden dann an die zentrale Zulagenstelle übermittelt, die die Zulage vorläufig berechnet und an den Anbieter auszahlt. Danach finden Überprüfungen der gemachten Angaben statt. Zu diesem Zweck steht die zentrale Zulagenstelle im Datenaustausch mit Behörden wie Finanzämtern und Besoldungsstellen.
Die Beiträge in die Riesterrente können zwar vorteilhaft während der Ansparzeit als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Doch die Riesterrente hat auch steuerliche Nachteile: Während der Auszahlung im Rentenalter ist die Riesterrente zu versteuern. Bemessungsgrundlage ist dabei nicht nur – wie bei anderen Privatrenten – der so genannte Ertragsanteil, sondern der volle Betrag der Riesterrente.
Die staatliche Förderung setzt sich aus der Zulage und einem Steuervorteil (Beiträge als Sonderausgabe) zusammen. Förderfähige Sparformen sind Banksparplan, Rentenversicherung, Fondsrentenversicherung, Fondssparplan und auch Sparleistungen für das Eigenheim.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH, Az.: C-269/07) wurde bestimmt: Wohnt jemand in Deutschland, arbeitet aber im Ausland, so besteht, wenn die ausländische Pflicht zur Einzahlung in eine gesetzliche Rentenversicherung vor dem 1. Januar 2010 begründet wurde und der Riester-Vertrag bereits ebenso vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossen wurde, weiterhin unmittelbare Zulageberechtigung.
Der ehemalige Gewerkschaftsfunktionär und Politiker Walter Riester (SPD) war von 1998 bis 2002 im Kabinett Gerhard Schröder Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. In dieser Zeit wurde auf seine Initiative die staatlich bezuschusste private Altersvorsorge, die „Riester-Rente, eingeführt.
Die geleisteten Beiträge und die Zulage können zusammen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung bis zu 2100 Euro pro Jahr (seit 2008) berücksichtigt werden. Zulagen und Steuereffekt werden miteinander verrechnet, wobei jeweils das für den Sparer günstigere Verfahren Anwendung findet. Ergibt sich keine Steuerersparnis, enthält der Bescheid über die Einkommensteuer den Passus: „Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeträge (10 EStG) in Höhe von … kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist.“ Ergibt sich eine Steuerersparnis, wird die Zulage trotzdem gewährt und es „erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage.“
Auch für die Finanzierung einer Wohnung oder selbstgenutzten Immobilie kann seit 2008 das steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen genutzt werden. Nach dem Wohn-Riester oder der Eigenheimrente werden eine Wohnung in einem eigenen Haus, eine eigene Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung gefördert. Voraussetzung ist, dass diese Wohnung vom Zulageberechtigten selbst genutzt wird, die Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Zulageberechtigten darstellt. Voraussetzung für die Förderung war nach dem Gesetz, dass die Immobilie im Inland liegt.
Mit seinem Urteil vom 10. September 2009 hat der Europäische Gerichtshof gerügt, dass es Grenzarbeitnehmern nicht gestattet ist, die Zulagenförderung für eine Immobilie im Ausland zu verwenden. Dies verstößt seiner Auffassung nach gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft. Kompliziert ist beim Wohn-Riester auch die nachgelagerte Besteuerung geregelt: Über ein fiktives Wohnförderkonto werden der Entnahmebetrag, die geförderten Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen verbucht und addiert. Zu Beginn der Auszahlungsphase wird der aktuelle Stand des Wohnförderkontos durch die Anzahl der Jahre bis zum 85. Lebensjahr des Förderberechtigten geteilt. Diesen Teilbetrag muss der Förderberechtigte dann jedes Jahr in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Er wird dann Jahr für Jahr dem zu versteuernden Einkommen des Förderberechtigten hinzugerechnet.
Die ZfA führt als Verwaltungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund die Berechnung, Kontrolle, Auszahlung und Rückforderung von Zulagen der Riesterrente durch.
Gefördert werden nur so genannte „zertifizierte Altersvorsorgeprodukte“. Voraussetzung dafür sind unter anderem, dass zu Beginn der Auszahlungsphase vom Anbieter mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung und staatliche Zulage) garantiert werden, die Auszahlung nur in Form einer Leibrente (lebenslange Rente) oder eines ab dem 85. Lebensjahr mit einer Leibrente verbundenen Auszahlplan erfolgt und die Beiträge laufend entrichtet werden. Zulage besteht aus einer Grundzulage von 154 Euro pro Person und Jahr.
Die Zulage besteht aus einer Grundzulage von 154 Euro pro Person und Jahr, und kann sich um eine Kinderzulage erhöhen. Ansprüche auf eine Kinderzulage haben Eltern, die im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bekommen. Die Kinderzulage beträgt für bis einschließlich 2007 geborene Kinder 185 Euro pro Kind und Jahr, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Voraussetzung für die volle Zulage ist jedoch ein bestimmter Eigenbeitrag der Riester-Sparer.
Im Ruhestand können die Eigenheimbesitzer die Steuerschuld dann in Raten oder auf einen Schlag begleichen (dann sogar mit 30 Prozent Rabatt). Auch hier ist eine Neuerung geplant: Bisher mussten sich Wohn-Riester-Kunden zu Ruhestandbeginn für Raten- oder Einmalzahlung der Steuer entscheiden. Künftig können sie mit einer Ratenzahlung beginnen und später die Restschuld auf einen Schlag tilgen. Das gibt mehr Flexibilität und macht Wohn-Riester lukrativer, denn wenn es finanziell drin ist, rechnet sich die Einmalzahlung auf jeden Fall.
Bewertung: Wohn-Riester wird noch attraktiver und sollte bei einer Baufinanzierung auf jeden Fall in Betracht gezogen werden. Aufgrund der komplexen Regeln sollten sich Kunden zwar gut beraten lassen, aber keinesfalls von der Aufnahme eines Wohn-Riester-Kredits pauschal abbringen lassen. Viele Berater kennen sich nur bruchstückhaft aus und wollen die Wohn-Riester-Variante gar nicht erst durchrechnen. Leider stoßen gerade die Besserungen bei Wohn-Riester bei SPD, Grünen und der Linken auf Vorbehalte.