Von diesem Einkommenswert müssen mindestens vier Prozent als Eigenbeitrag abzüglich der staatlichen Zulagen in den Riester-Vertrag fließen, damit die vollen Zulagen gewährt werden.
Ein Beispiel:
Ein alleinstehender, kinderloser Angestellter hat im Jahr ein rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen von 40.000 Euro. Er muss im Jahr 1600 Euro abzüglich der 154 Euro in den Riester-Vertrag einzahlen, also 1464 Euro.
Hat der gleiche Angestellte jedoch eine Gehaltserhöhung von beispielsweise zehn Prozent, also 4000 Euro im Jahr erhalten, steigt der geforderte Eigenbeitrag bereits auf 1760 Euro abzüglich der Grundzulage, also 1606 Euro. Passt der Sparer seine Einzahlungen nicht an, wird die Zulage um 8,9 Prozent gekürzt – ebenso viel wie wenn der Sparbeitrag zu niedrig ausfällt.
Hat der gleiche Angestellte zudem Kinder, für die noch Kindergeldanspruch besteht, bekommt er auch für diese Zulagen. Hat er etwa zwei Söhne, die 2009 und 2012 geboren wurden, kommen auf die Grundzulage nochmals 600 Euro vom Staat drauf. Hätte er bei seinem alten Gehalt also im Jahr nur 846 Euro einzahlen müssen (1600 Euro abzüglich Grund- und Kinderzulagen von 754 Euro) einzahlen müssen, kürzt ihm die Zulagenstelle die Riester-Zulagen, wenn er nicht fortan 1006 Euro im Jahr in den Riester-Vertrag spart. Unterlässt er die Anpassung, fallen die Zulagen um 8,4 Prozent, also um 63,34 Euro im Jahr, niedriger aus.
Etwas komplizierter wird es, wenn es sich um einen vom Ehepartner abgeleiteten Riester-Vertrag handelt und sich Einkommens- oder Familienverhältnisse geändert haben. Ehepartner oder Partner aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erhalten die volle Grundzulage von 154 Euro nämlich schon, wenn sie nur einen Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr in einen eigenen Riester-Vertrag einzahlen. Das gilt auch, wenn der Partner gar kein eigenes Einkommen vorweisen kann. Kommt ein Kind hinzu, entsteht zunächst ein Anspruch auf Kindergeld und damit grundsätzlich auch Anspruch auf die Kinderzulage. Diese mindert aber zugleich den Mindesteigenbeitrag für den Riester-Vertrag. In solchen Fällen ist eine Beratung durch den Anbieter des Riester-Produkts dringend zu empfehlen. Denn wer mehr als nötig einzahlt, drückt zugleich die Rendite seiner Riester-Rente.
Altersvorsorge: So viel Rente darf der Standardrentner erwarten
Die Prognosen beziehen sich auf den sogenannten Standardrentner, der 45 Jahre Beiträge gezahlt und immer das Durchschnittseinkommen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verdient hat. Die angegebene Bruttostandardrente versteht sich vor Steuern. Das Sicherungsniveau vor Steuern gibt das Verhältnis der Renten im Vergleich zum Durchschnittseinkommen der beitragszahlenden Beschäftigten abzüglich der durchschnittlichen Sozialversicherungsbeiträge an.
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2015, Deutsche Rentenversicherung Bund, Stand: November 2015
Beitragssatz zur GRV: 19,9 %
Bruttostandardrente: 1224 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 51,6 %
Beitragssatz zur GRV: 18,7 %
Bruttostandardrente: 1372 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 47,7 %
Beitragssatz zur GRV: 18,7 %
Bruttostandardrente: 1517 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 47,6 %
Beitragssatz zur GRV: 20,4 %
Bruttostandardrente: 1680 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 46,0 %
Beitragssatz zur GRV: 21,5 %
Bruttostandardrente: 1824 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 44,6 %
Erzielt der bislang nicht erwerbstätige Partner nun aber ein Einkommen – etwa nach einer Rückkehr in den Job nach längerer Erziehungszeit - muss dies der Zulagenstelle mitgeteilt und der Eigenbeitrag in einem eigenen Vertrag auf vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens erhöht werden, um volle Zulagen zu erhalten. Da aber das Vorjahreseinkommen für die Zulagenbewilligung entscheidend ist, genügt im Jahr des Einkommenszuwachses noch der Sockelbetrag von 60 Euro, um volle Zulagen zu erhalten.
Wer aufgrund der geänderten Umstände unsicher ist, kann sich an die – allerdings kostenpflichtige – Beratungsstelle der ZfA unter der Rufnummer 03381 / 21222324 wenden.
Der einfachste Weg, eine Anpassung des Einzahlungsbetrages vorzunehmen, führt über die Kontaktaufnahme zum Anbieter des Riester-Vertrags. Dort wird nachgerechnet, die nötige Erhöhung, etwa durch Abbuchung, eingeleitet und der Zulagenantrag angepasst. Wichtig ist dabei nur, dass die Erhöhung noch in diesem Jahr verbucht wird, wenn sich das Einkommen im Vorjahr erhöht hat. Dann fließen die vollen Zulagen auch noch für 2016.
Ob sich ein Riester-Vertrag damit unter dem Strich lohnt, ist aber auch bei vollen Zulagen keinesfalls sicher, sondern sehr vom Einzelfall abhängig. „Im persönlichen Einzelfall kann riestern gut sein. Generell lässt sich nicht sagen, ob sich ein Riester-Vertrag rentiert oder nicht“, konstatiert Kleinlein vom Bund der Versicherten. „Aber wenn man in einen Riester-Vertrag spart, sollte man es auch optimiert tun – und das heißt, keine Zulagen zu verschenken.“