Riester-Rente So sichern Sie sich die vollen Zulagen bis Jahresende

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Riester-Vertrag prüfen, Änderungen mitteilen

Um die Zulagenberechtigung auszuschöpfen, lohnt es sich daher, den Riester-Vertrag noch deutlich vor Jahresende zu prüfen und nötigenfalls die zu erhöhen. Wer statt des jährlichen Zulagenantrags an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) einen Dauerzulagenantrag gestellt hat, kann sich nur scheinbar zurücklehnen. Er darf zwar darauf vertrauen, dass sein Einkommen den Daten der Deutschen Rentenversicherung entnommen wird, muss aber jede förderungsrelevante Änderung seines Einkommens oder seiner Familienverhältnisse – vor allem in Bezug auf Kinder – dem Anbieter des Riester-Sparvertrags und der ZfA mitteilen. Zahlt der Sparer die davon abhängigen Mindestbeiträge, bekommt er auch für das laufende Jahr noch die vollen Zulagen.

Die 10 schlimmsten Fehler bei der Vorsorge
Schlecht informiertDie Deutschen kaufen Autos, Computer, Küchengeräte und gehen auf Reisen. Vor dem Kauf werden oft zahlreiche Testberichte gelesen. Geht es allerdings um Versicherungen und die eigene Vorsorge, sieht dies anders aus. Dabei sind ausreichende Informationen wichtig, um teure Fehlabschlüsse zu vermeiden. Quelle: Institut GenerationenBeratung IGB Quelle: Fotolia
Lückenhafte VorsorgeOft werden einzelne, wichtige Teile der Altersvorsorge vergessen. Dazu gehören: 1) individuelle Vorsorgevollmacht 2) Patientenverfügung 3) Klärung der Finanzen im Pflegefall 4) Testament Quelle: Fotolia
Die falschen Berater„Freunde, Familie und Bekannte in alle Vorsorgefragen einzubeziehen, ist wichtig und stärkt die Bindung zueinander. Doch sich allein auf ihren Rat zu verlassen, wäre fatal“, sagt Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung. Denn nur ausgebildete Finanzberater könnten auch in Haftung genommen werden. Sie sind verpflichtet, alle besprochenen Versicherungen und Vorsorgeprodukte zu dokumentieren. Quelle: Fotolia
Vorsorge ist nicht gleich VorsorgeJeder sollte seine Altersvorsorge an seine eigenen Bedürfnisse anpassen, pauschale Tipps von Beratern oder Freunden taugen in der Regel wenig. Je nach Familiensituation können andere Versicherung und Vorsorgeleistungen wichtig sein. „Vor allem in Patchwork-Situationen oder bei angeheirateten Ehepartnern gelten andere Spielregeln in der Vorsorge", sagt Winkler. Quelle: Fotolia
Schwarze Schafe Deshalb ist bei der Auswahl des Beraters Vorsicht geboten, in der Branche sind schwarze Schafe unterwegs. Geht ein Berater nicht auf die persönliche Situation ein oder preist ein bestimmtes Produkt besonders an, sollten die Kunden hellhörig werden.
Informiert ins GesprächWer Fehlern im Zuge von Falschberatung entgehen will, der muss sich vorher selber informieren. Je besser der Kunde im Beratungsgespräch selber informiert ist, desto eher kann er schlechte Berater enttarnen. Quelle: Fotolia
Vorsorge-FlickenteppichBeraterin Winkler warnt davor, zu viele Verträge bei vielen verschiedenen Beratern abzuschließen. Am Ende drohten Versicherte, den Überblick zu verlieren, besser sei eine ganzheitliche Lösung, die auf die individuelle Situation abgestimmt ist. Quelle: Fotolia

Die volle Grundzulage von 154 Euro gibt es nur, wenn mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden, maximal jedoch 2100 Euro im Jahr. Für Kinder gibt es zusätzliche Zulagen: Wer zulagenberechtigt ist, erhält 300 Euro im Jahr pro Kind, für vor 2008 geborene Kinder sind es je 185 Euro im Jahr, solange Anspruch auf Kindergeld besteht. Die staatlichen Zulagen mindern wiederum den Mindestsparbetrag, den der Riester-Sparer aus eigener Tasche einzahlen muss.

Jahresbeitrag für volle Zulagen berechnen

Der jährliche Sparbeitrag, der für eine vollständige Zulagenberechtigung nötig ist, hängt vom rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen ab. Wie hoch das ist, können Angestellte am einfachsten ihrer Dezember-Gehaltsabrechnung entnehmen. Viele Arbeitgeber weisen darin die Jahressumme als sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen für die Rentenversicherung (z.B. als „SV-Brutto RV“) aus. Ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen nicht extra aufgeführt, kann das sozialversicherungspflichtige Einkommen herangezogen werden, das ebenfalls aufgeführt wird.

Das hat auch die Stiftung Warentest jüngst bestätigt: Riester-Fondssparpläne sind die einzigen Riester-Verträge, die noch nennenswert Renditechancen bieten. Das sind die Vor- und Nachteile der jeweiligen Produkte.
von Heike Schwerdtfeger

Alternativ finden Angestellte das relevante Einkommen in ihren „Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung“, die sie von ihrem Arbeitgeber bekommen, wenn sich die Beiträge zu den Sozialversicherungen geändert haben, üblicherweise am Jahresende für das gesamte Jahr. Dort steht in der letzten Zeile das „Entgelt in Euro“, das den Sozialversicherungsträgern mitgeteilt wurde. Manche Arbeitgeber versenden aber mehrere Meldebescheinigungen im Jahr. Dann ist immer auf den abgedeckten Zeitraum zu achten. Für alle zwölf Monate des Vorjahres zusammen ergibt sich aus den Meldungen ebenfalls das sozialversicherungspflichtige Jahreseinkommen für den Zulagenantrag.

Lohnersatz, Beamte und Selbständige

Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Krankengeld zählen ebenfalls zum relevanten Einkommen, wirken sich aber wie in allen Fällen erst im Folgejahr auf den Riester-Vertrag und die staatlichen Zulagen aus. Bezogenes Elterngeld wird hingegen nicht eingerechnet.

Beamte müssen das relevante Einkommen bei ihrer Besoldungstelle erfragen, die immer bis Ende März des Folgejahres entsprechende Berechnungen vornehmen muss. Selbständige sind nur dann zulagenberechtigt, wenn sie in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, ebenso über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler. Bei ihnen gilt das der Rentenversicherung mitgeteilte Einkommen.

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