Ruhestand im Ausland So geht Auswandern ohne böse Überraschungen

Palmen, Sonne und Meer: Von einem entspannten Ruhestand träumt so mancher. Aber Auswandern muss gekonnt sein, sonst kommt es zu bösen Überraschungen bei Rente, Steuern und Versicherungen – ein Überblick.

Der Auswanderungs-Trend Viele Deutsche träumen davon, Deutschland irgendwann einmal den Rücken zu kehren und ins Ausland zu ziehen. Warum Rente in Deutschland beziehen, wenn man auch unter der spanischen Sonne den Ruhestand genießen kann? Vier von zehn Deutschen (38 Prozent) können sich vorstellen, den Rest ihres Lebens im Ausland zu verbringen, so das Marktforschungsunternehmen Ipsos. Besonders beliebt: Schweiz, Österreich und Amerika. Laut der Deutschen Rentenversicherung werden 220.000 Renten an Deutsche gezahlt, die derzeit im Ausland leben. Doch wer auswandern will, muss sich frühzeitig mit Themen wie Finanzierung, Visum, Krankenversicherung, Steuern- und Rentenregelungen auseinandersetzen. Quelle: Fotolia
FinanzierungViele Auswanderer lockt das günstige Leben in fernen Ländern. In Ländern wie Thailand oder der Türkei ist die Kaufkraft von Rentnern mit 1.000 Euro deutsche Rente deutlich höher als in Berlin oder Frankfurt am Main. Trotzdem gilt: Wer auswandert, geht immer ein Risiko ein. Das Leben in Deutschland, Haus, Familie und Freunde werden zurückgelassen. Oftmals gehen damit auch finanzielle Sicherheiten verloren. In der Regel ist auf die Rente trotzdem Verlass. Stefan Braatz von der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt der „Welt“: „Grundsätzlich erhalten Deutsche ihre Rente weltweit ohne irgendwelche Einschränkungen oder Abschläge". Voraussetzung ist, dass Auslandsrentner ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten, sonst büßen sie 30 Prozent der Rente ein. Zusätzlich müssen sie einmal im Jahr für einen „jährlichen Lebensnachweis“ für die Rentenversicherung erreichbar sein. Quelle: Fotolia
SteuernWer im Ruhestand die Sonne genießen will, muss trotzdem seine Rente in Deutschland versteuern. Mit der Reform der Rentenbesteuerung vor knapp zehn Jahren stieg der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Renten schlagartig von 27 auf 50 Prozent. Dieser Anteil wächst jährlich um zwei Prozentpunkte. Heißt: Wer 2014 in Rente geht, muss schon 68 Prozent seiner Bezüge versteuern. Viele Rentner müssen Steuern zahlen, weil ihre Rente den Freibetrag übersteigt. Aber es gibt Ausnahmen: „Es gibt mit einigen Ländern Abkommen, denen zufolge der neue Wohnsitzstaat die Rente besteuern darf“, sagt Oliver Braun, Steuerberater bei Ecovis in Grafing bei München. Dazu zählen Spanien, Schweiz, Amerika und Griechenland. In Frankreich, Italien, Kroatien oder Österreich kommen die Auslandsrentner allerdings nicht um den Fiskus herum. Quelle: Fotolia
Erwerbsminderungs- und Riester-RenteGrundsätzlich bekommt jeder Auswanderer seine Rente auch im Ausland ausgezahlt. Problematisch wird es allerdings bei Erwerbsminderungsrenten. Da kann es außerhalb der EU-Staaten und der Schweiz zu Zahlungseinschränkungen kommen. Auch bei der Riester-Rente müssen Auswanderer vorsichtig sein. Wer in der EU bleibt, hat keine Probleme. 2009 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Rentner in dem Fall ihre staatliche Förderung behalten dürfen. Schwieriger wird es für die, die ins außereuropäische Ausland wollen. Hier gilt: Die steuerliche Förderung muss vollständig zurückgezahlt werden. Allerdings macht grade die Förderung einen Großteil der Rendite des Riester-Produkts aus. Quelle: Fotolia
KrankenversicherungNeben Steuern und Rente muss auch bei der Krankenversicherung aufgepasst werden. Nach Angaben der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) des GKV-Spitzenverbandes unterliegt jeder Auswanderer im europäischen Ausland den Richtlinien der deutschen Krankenversicherung. Trotzdem beziehen sich die Leistungen auf die Vorschriften des neuen Wohnorts. Im Klartext heißt das: Wer nach Amerika oder Asien auswandert, verliert seinen deutschen Krankenversicherungsschutz vollständig. Dort muss man sich entweder neu versichern oder eine langfristige (fünf Jahre) Auslandskrankenversicherung abschließen. Quelle: Fotolia
PflegeversicherungWer einen ambulanten Pflegedienst benötigt, muss im Ausland einiges dafür zahlen. Denn Sachleistungen werden nicht erstattet. Hier muss eine zusätzliche private Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Quelle: Fotolia
Steuerfreibetrag und EhegattensplittingIm Ausland können Auswanderer nicht von allen in Deutschland geltenden Vorteilen weiter profitieren. In Deutschland gibt es einen Freibetrag von 8.354 Euro pro Person. Der fällt im Ausland allerdings weg. Genauso wie das Ehegattensplitting. Deshalb muss jeder Rentner im Ausland Steuern bezahlen – und das nicht erst ab einer bestimmten Höhe.   Quelle: Fotolia
VisumAuch um eine Aufenthaltsgenehmigung müssen sich Auslandsrentner früh genug kümmern. In vielen Ländern gibt es spezielle Visa, mit denen Rentner dauerhaft im Wunschland bleiben dürfen. Häufig müssen sie als Voraussetzung einen Rentennachweis liefern. Wer nach Thailand auswandern will, kann mit monatlichen Einkünften von 1.200 Euro ein spezielles Visum bekommen, das jährlich neu beantragt werden muss. Auch für Südafrika gibt es ein ähnliches Visum, wenn die Einkünfte bei knapp 2.000 Euro monatlich liegen. Es kann anfangs für vier Jahre beantragt und danach dauerhaft verlängert werden. Besonders schwierig ist das Auswandern nach Amerika, denn ein Rentenvisum gibt es nicht.
Alternative: ZweitwohnsitzWer eine finanziell lohnenswerte Alternative sucht, sollte statt auszuwandern lieber einen Zweitwohnsitz im Ausland anmelden. Dort fallen die Nachteile bei Rente und Krankenversicherung weg. Wer also nur vorübergehend im Ausland verweilt, etwa zum "überwintern" im wärmeren Süden, muss die Besonderheiten nicht beachten. Quelle: Fotolia
„Unbeschränkte Steuerpflicht“Auswanderer können eine „unbeschränkte Steuerpflicht“ beantragen, wenn mindestens 90 Prozent der gesamten Einkünfte der deutschen Steuer unterliegen. Damit können sich sämtliche Vergünstigungen gesichert werden. Wer also hauptsächlich von einer gesetzlichen Rente, einer Betriebsrente oder einem berufsständischen Versorgungswerk lebt, kann problemlos „unbeschränkte Steuerpflicht“ beantragen.   Wenn zusätzlich hohe Kapitalerträge kassiert werden, wird es aber eng. Denn Zinsen und Dividenden sind am Wohnsitz im Ausland steuerpflichtig. Unterliegen dennoch weniger als 90 Prozent der Einkünfte der deutschen Steuer, kann die „unbeschränkte Steuerpflicht“ nur beantragt werden, wenn die Auslandseinkünfte unter 8.004 Euro liegen. Quelle: Fotolia
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