Schadenregulierung nach Unfall Was tun beim Autocrash mit dem Ausland?

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Korrespondenzversicherer ermitteln

Wer also einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland hat, sollte also im nächsten Schritt online oder per Telefon erfragen, welche deutsche Versicherung den Schaden stellvertretend für die Versicherung des ausländischen Fahrzeugs reguliert. Das ist einerseits über das DBGK (www.gruene-karte.de – Unfallmeldung) möglich, oder über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800/2502600. Beide Stellen helfen auch weiter, wenn ein deutsches Fahrzeug im europäischen Ausland in einen Unfall verwickelt ist und ein Ansprechpartner vor Ort benötigt wird. Zudem hilft oft die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung bei Fragen nach dem richtigen Ansprechpartner weiter.

Die Autos mit den wenigsten tödlichen Unfällen
Honda Pilot Quelle: Honda
Volvo XC90 Quelle: REUTERS
Toyota Sequoia Quelle: Toyota
Toyota Highlander Quelle: dpa
Subaru Legacy Quelle: AP
Mercedes GL-Klasse Quelle: dpa/dpaweb
Lexus RX Quelle: obs

Dass die Regulierung im Beispielfall so lange gedauert hat, war umso ärgerlicher, als dass der Geschädigte innerhalb von nur drei Tagen die Schadenmitteilung, den Unfallbericht der Polizei, Fotos, Skizze sowie den ausgefüllten Fragebogen zum Personenschaden – Kopfschmerzen im Bereich der Halswirbelsäule – an die zuständige Versicherung geschickt hatte. Sogar ein Gutachten durch einen Sachverständigen hatte der Versicherte auf eigenes Risiko bereits vornehmen lassen und die Kontaktdaten des Gutachters auch übermittelt. Nur eine Woche später legte dieser sein Gutachten nebst Rechnung vor. Auf den Rat des Gutachters schaltete der Geschädigte zur diesem Zeitpunkt auch gleich einen Anwalt ein. Bei Unfällen mit ausländischer Beteiligung sei dies grundsätzlich empfehlenswert, so der Gutachter.

Eigenen Gutachter einschalten

Die Wahl des Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens obliegt übrigens immer dem Geschädigten. Auch wenn die gegnerische Versicherung einen Gutachter vorschlägt, muss der Halter des beschädigten Fahrzeugs diesen nicht akzeptieren. Wer seine Interessen wahren will, sollte den Sachverständigen daher selbst wählen. Sofern kein Eigenverschulden vorliegt, muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in jedem Fall tragen.

Allerdings sollte das Gutachten auch nicht zu lange auf sich warten lassen, der Schaden sollte möglichst schnell in Augenschein genommen werden. Daher ist es ratsam, sich möglichst rasch nach dem Unfall einen Gutachter zu suchen. Der wird dem Autobesitzer in der Regel keine Rechnung stellen, sofern die Haftung einer Versicherung unbestritten ist, sondern direkt mit dem Versicherer abrechnen. Erst wenn das zu lange dauert, wird er sich mit seinen Forderungen an den Auftraggeber wenden, der diese gegebenenfalls von der Versicherung zurückfordern muss. Auch bei solchen Schwierigkeiten ist ein Anwalt hilfreich.

Tipps zum Wechsel der Kfz-Versicherung

Letztes Druckmittel Klage

„Bei Auslandsschäden sind Verzögerungen durchaus üblich. Das einzige Druckmittel, das Geschädigte haben, ist die Klageerhebung“, sagt Axel Dammer, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Nettetal, nahe der niederländischen Grenze. „Dann hat die gegnerische Versicherung zwei Wochen Zeit für die sogenannte Verteidigungsanzeige und weitere zwei Wochen für die Klageerwiderung. Hinzu kommt die Zeit, die das Gericht benötigt, um das Verfahren zu eröffnen.“ Bei einfachen und relativ eindeutigen Fällen laufen die Verfahren für den Geschädigten rein schriftlich ab. Vor Gericht muss er nur erscheinen, wenn Unfallhergang und Schuldfrage umstritten oder zweifelhaft sind.

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