Schadenregulierung nach Unfall Was tun beim Autocrash mit dem Ausland?

Autounfälle sind Ärgernis genug, kompliziert wird es aber, wenn der Unfallgegner aus dem Ausland stammt. Was schief laufen kann und wie Betroffene schneller und besser ihre Schadenersatzansprüche durchsetzen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Blechschaden nach Autounfall, am besten fotografieren. Quelle: Getty Images

Es hat gekracht. Der unglückselige Fahrer aus Polen bemerkte zu spät, dass die anderen beiden Fahrzeuge vor einem Fußgängerüberweg gehalten hatten, fuhr dem bereits stehenden Auto mit Karacho hinten drauf und schob dieses auch noch auf das davor stehende Fahrzeug. Die Autos sind zerbeult, die Insassen schockiert und auch ein Schleudertrauma nicht ausgeschlossen. Zwei Geschädigte also und ein Unfallverursacher. Zum Glück bleibt es beim Blechschaden – und für den muss die Versicherung des Fahrers zahlen, der den anderen hinten drauf fuhr. Eigentlich eine klare Sache – doch am Ende sollte es sechs Monate dauern, bis die Geschädigten ihren Blechschaden ersetzt bekamen.

Zwischen zwei deutschen Versicherungen laufen diese Verfahren zumeist reibungslos. Ist die Schuldfrage eindeutig und es wird auch nicht über Unfallhergang und Schadenhöhe gestritten, regulieren die Versicherungen den Schaden in nur wenigen Wochen. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) schildert einen konkreten Beispielfall. Der Fahrer war nur leicht verletzt und zehn Tage lang arbeitsunfähig, das Schmerzenzgeld lag bei 550 Euro und der Sachschaden belief sich auf rund 4000 Euro.. „In diesem Fall hat der Geschädigte sein Geld bereits nach 19 Tagen erhalten“, sagt Kathrin Jarosch vom GDV. Das dürfte so ziemlich der Idealfall sein.

66.000 Autocrashs mit ausländischen Autos

Stammt das Fahrzeug des Unfallverursachers hingegen aus dem Ausland, wird es trotz gleicher Sachlage gleich komplizierter. 2014 gab es nach GDV-Angaben 66.000 Kfz-Unfälle mit ausländischer Beteiligung in Deutschland, die offiziell gemeldet wurden.

Ist ein ausländisches Auto in den Unfall verwickelt, sollten sich Geschädigte darauf einstellen, dass die Regulierung durch die Versicherungen länger dauert. Eine Regulierungsdauer von sechs Monaten wie im eingangs geschilderten Fall ist zwar extrem, zumal einige ungünstige Faktoren zusammenkamen. Deutlich länger dauert es in der Regel dennoch, wenn sich ausländische und inländische Versicherungen verständigen müssen. Das liegt oft allein daran, dass die Korrespondenz mehr Zeit benötigt.

Umso wichtiger ist es für Geschädigte, die Schadenregulierung gleich richtig in Angriff zu nehmen. Für die zügige Durchsetzung der Schadenersatzansprüche ist es wichtig, schnell und richtig zu reagieren.

Besser die Polizei holen

Ist der Unfall passiert, sollte der erste Schritt sein, die Polizei zu rufen. Die kommt zwar nicht immer freiwillig bei einfachen Blechschäden, aber mit Hinweis auf ein ausländisches Fahrzeug sollte sie sich davon überzeugen lassen, dass sie gebraucht wird. Die Polizei kann wesentlich dazu beitragen, Kennzeichen, Unfallhergang, Personalien sowie die gegnerische Versicherung festzustellen. Zudem sind die Gesetzeshüter zwingend zu rufen, wenn es einen Personenschaden gab.

Im Beispielfall war verbale Verständigung mit dem polnischen Unfallverursacher jedoch kaum möglich, zudem hatte er keinen Versicherungsnachweis dabei. Die Polizei war also hilfreich dabei, die Angaben des Fahrers zu erfassen und die vorgefundene Unfallsituation zu protokollieren. Ein polizeilicher Unfallbericht unterstützt in jedem Fall eine rasche Regulierung.

Sofortmaßnahmen am Unfallort

Gibt es Verletzte, hat natürlich das Rufen von Krankenwagen sowie gegebenenfalls Feuerwehr über die universelle Notrufnummer 112 Priorität.

Sind aber zunächst keine Personenschäden erkennbar, gilt es zunächst, alle wichtigen Daten zu erfassen und den Unfall zu dokumentieren.

• Kennzeichen notieren – Das Kennzeichen ist im Zweifel wichtiger als die Aufnahme der Personalien des Fahrers, denn versichert ist das Fahrzeug, nicht die Person hinter dem Steuer. Über das Kennzeichen lassen sich im Notfall immer noch Fahrzeughalter und Versicherung ermitteln.
• Personalien: Geschädigte sollten sich einen Lichtbildausweis zeigen lassen und Namen, Adresse und Ausweisnummer abschreiben. Schließlich können man kaum wissen, ob die Person hinter dem Steuer auch der Eigentümer des Fahrzeugs ist.
• Fotos: Mit Kamera oder Smartphone lassen sich Position der Fahrzeuge, Bremsspuren und Schäden am Auto gut festhalten. Lieber zu viele als zu wenige Aufnahmen machen. Auch Kennzeichen und Unfallbeteiligte lassen sich so festhalten. Sind die Fotos mit Datum und Uhrzeit versehen, hilft das bei der Rekonstruktion der Unfallzeit. Auch die Polizisten machen in der Regel Bilder von der Unfallsituation
• Zeugen notieren: Sind umstehende Zeugen verfügbar, sollten Geschädigte deren Namen und Telefonnummer notieren. Auch die Polizei kann Zeugenaussagen aufnehmen und deren Kontaktdaten erfassen.
• Versicherungsnachweis: Unfallbeteiligte sollten noch an Ort und Stelle die Versicherungsdaten austauschen. Am besten Anhand von Versicherungskarten, die speziell für Unfälle immer im Auto bereitliegen sollten.

• Arzt aufsuchen: Gerade bei Auffahrunfällen stellen sich Schmerzen oft erst ein, wenn der erste Schock abgeklungen ist. Dann sollte sofort ein Arzt oder eine Klinik aufgesucht werden. Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, wird die gegnerische Versicherung später dort ein ärztliches Protokoll anfordern. Wird ein Arzt erst Tage später konsultiert, macht sich der Geschädigte unglaubwürdig.

Wann die Kfz-Versicherung zahlt
Haftpflicht, Teil- und Vollkasko: Welche Kfz-Versicherungen sind unverzichtbar und welche sind sinnvoll?Pflicht für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung. Sie ersetzt Schäden, die Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeugs zugefügt werden und leistet dabei sowohl für Sach-und Vermögensschäden wie auch für Personenschäden. Unerlässlich, aber nicht verpflichtend ist die Teilkasko: Sie übernimmt die Kosten für bestimmte Schäden, die Kfz-Besitzern am eigenen Fahrzeug entstehen – etwa Glasbruch oder auch Schäden durch Sturm, Hagel und Blitzschlag. Die Vollkasko-Versicherung übernimmt etwa die Reparaturkosten für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, wenn man selbst der Verursacher ist. Quelle: dpa
Gibt es Sonderfälle, bei denen die Kfz-Versicherung nicht greift und der Halter allein in der Pflicht bleibt?Ja, nämlich dann, wenn bei einem Wildunfall ein Ausweichmanöver versucht und dabei ein zusätzlicher Schaden verursacht wurde. Für diesen Schaden muss der Versicherungsnehmer aufkommen. Deshalb: Den Zusammenstoß vorbeugen, um nicht andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Quelle: dpa
Hilft eine Versicherung zum Beispiel bei einer Autopanne auch aktiv?Ja, sie hilft mit einem sogenannten Autoschutzbrief: Er kann beispielsweise dafür sorgen, dass die Versicherung Hilfsmaßnahmen organisiert und anfallende Kosten für Pannenhilfe und Abschleppen unterstützt. Quelle: dpa
In welche Schadensfreiheitsklasse werden Fahranfänger eingestuft?Wenn Sie ihren Führerschein gerade erst gemacht haben, dann steigen Sie in die Schadensfreiheitsklasse '0' ein. Je nach Kfz-Versicherungsanbieter macht das einen Schadenfreiheitsrabatt von 190 - 230 Prozent. Besitzt man den "Lappen" schon länger als drei Jahre, erfolgt eine Hochstufung in die Schadensfreiheitsklasse '0,5'. Quelle: dpa/dpaweb
Ist es möglich ein Auto zu verleihen?Ja. Allerdings wird im Schadensfall die Prämie des Versicherungsnehmers angehoben und nicht die des Unfallverursachers. Der Beitrag erhöht sich um den Betrag, der ohne den Rabatt für die Einschränkung des Nutzerkreises zu zahlen wäre. Quelle: dpa-tmn
Kann die Werkstatt im Schadensfall selbst gewählt werden?Es gibt bei einigen Kfz-Versicherungen sogar Preisnachlässe oder zusätzliche Serviceleistungen, wenn eine der festgelegten Partnerwerkstätten genutzt wird. Eine Besonderheit gibt es beim Neuwagenkauf: Dort kann die Herstellergarantie verfallen, wenn nicht die Vertragswerkstatt aufgesucht wird. Quelle: dpa
Was bietet eine Zusatz-Haftpflicht-Versicherung für Fahrzeuge, die im Ausland gemietet werden? Diese Versicherung soll eine Lücke schließen: Sie geht über die im Ausland geltenden Leistungsgrenzen hinaus und bis zu der Höhe, der vereinbarten Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht. Sie wird nur für die Dauer des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen und gilt dann für den Versicherungsnehmer, sowie den Menschen, der mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft lebt. Quelle: dpa/dpaweb

Idealerweise kann der Unfallgegner eine grüne Versicherungskarte vorlegen, die seit vielen Jahren bei europäischen Kfz-Haftpflichtversicherern Standard ist. Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. (DBGK) – der Zusammenschluss der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer – harmonisiert das Chaos der unterschiedlichen Gesetze und Regeln in Europa und gibt die bekannten grünen Versicherungskarten aus, mit denen Autofahrer ihren Versicherungsschutz im europäischen Ausland nachweisen können.

Ist Ihre Kfz-Versicherung zu teuer? Durch den Wechsel der Kfz-Versicherung können Sie sparen. Mit dem Versicherungsrechner der WirtschaftsWoche finden Sie die günstigsten Angebote.

Der Vorteil: Für jede Versicherung im europäischen Ausland gibt es einen Korrespondenzversicherer auf deutscher Seite. Der übernimmt die Stelle der ausländischen Versicherung im Inland und bearbeitet die Schadenregulierung so, als wäre der ausländische Fahrer bei ihm versichert. Allein Deutschlands größter Versicherer, die Allianz, bearbeitet pro Jahr etwa 6500 Schadenfälle in Deutschland mit Beteiligung eines ausländischen Fahrzeugs. 5000 wickelt sie dabei im Auftrag eines ausländischen Versicherers ab.

Wichtig: Bei Unfällen in Deutschland gilt immer deutsches Recht. Damit kennt sich der Korrespondenzversicherer in der Regel besser aus, als die gegnerische Versicherung im Ausland.

Korrespondenzversicherer ermitteln

Wer also einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland hat, sollte also im nächsten Schritt online oder per Telefon erfragen, welche deutsche Versicherung den Schaden stellvertretend für die Versicherung des ausländischen Fahrzeugs reguliert. Das ist einerseits über das DBGK (www.gruene-karte.de – Unfallmeldung) möglich, oder über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800/2502600. Beide Stellen helfen auch weiter, wenn ein deutsches Fahrzeug im europäischen Ausland in einen Unfall verwickelt ist und ein Ansprechpartner vor Ort benötigt wird. Zudem hilft oft die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung bei Fragen nach dem richtigen Ansprechpartner weiter.

Die Autos mit den wenigsten tödlichen Unfällen
Honda Pilot Quelle: Honda
Volvo XC90 Quelle: REUTERS
Toyota Sequoia Quelle: Toyota
Toyota Highlander Quelle: dpa
Subaru Legacy Quelle: AP
Mercedes GL-Klasse Quelle: dpa/dpaweb
Lexus RX Quelle: obs

Dass die Regulierung im Beispielfall so lange gedauert hat, war umso ärgerlicher, als dass der Geschädigte innerhalb von nur drei Tagen die Schadenmitteilung, den Unfallbericht der Polizei, Fotos, Skizze sowie den ausgefüllten Fragebogen zum Personenschaden – Kopfschmerzen im Bereich der Halswirbelsäule – an die zuständige Versicherung geschickt hatte. Sogar ein Gutachten durch einen Sachverständigen hatte der Versicherte auf eigenes Risiko bereits vornehmen lassen und die Kontaktdaten des Gutachters auch übermittelt. Nur eine Woche später legte dieser sein Gutachten nebst Rechnung vor. Auf den Rat des Gutachters schaltete der Geschädigte zur diesem Zeitpunkt auch gleich einen Anwalt ein. Bei Unfällen mit ausländischer Beteiligung sei dies grundsätzlich empfehlenswert, so der Gutachter.

Eigenen Gutachter einschalten

Die Wahl des Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens obliegt übrigens immer dem Geschädigten. Auch wenn die gegnerische Versicherung einen Gutachter vorschlägt, muss der Halter des beschädigten Fahrzeugs diesen nicht akzeptieren. Wer seine Interessen wahren will, sollte den Sachverständigen daher selbst wählen. Sofern kein Eigenverschulden vorliegt, muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in jedem Fall tragen.

Allerdings sollte das Gutachten auch nicht zu lange auf sich warten lassen, der Schaden sollte möglichst schnell in Augenschein genommen werden. Daher ist es ratsam, sich möglichst rasch nach dem Unfall einen Gutachter zu suchen. Der wird dem Autobesitzer in der Regel keine Rechnung stellen, sofern die Haftung einer Versicherung unbestritten ist, sondern direkt mit dem Versicherer abrechnen. Erst wenn das zu lange dauert, wird er sich mit seinen Forderungen an den Auftraggeber wenden, der diese gegebenenfalls von der Versicherung zurückfordern muss. Auch bei solchen Schwierigkeiten ist ein Anwalt hilfreich.

Tipps zum Wechsel der Kfz-Versicherung

Letztes Druckmittel Klage

„Bei Auslandsschäden sind Verzögerungen durchaus üblich. Das einzige Druckmittel, das Geschädigte haben, ist die Klageerhebung“, sagt Axel Dammer, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Nettetal, nahe der niederländischen Grenze. „Dann hat die gegnerische Versicherung zwei Wochen Zeit für die sogenannte Verteidigungsanzeige und weitere zwei Wochen für die Klageerwiderung. Hinzu kommt die Zeit, die das Gericht benötigt, um das Verfahren zu eröffnen.“ Bei einfachen und relativ eindeutigen Fällen laufen die Verfahren für den Geschädigten rein schriftlich ab. Vor Gericht muss er nur erscheinen, wenn Unfallhergang und Schuldfrage umstritten oder zweifelhaft sind.

Deckungszusage einholen

Wer keine Mitschuld trägt, läuft nicht Gefahr, hohe Anwaltskosten tragen zu müssen. „Gerade bei unstreitiger Haftung hat die gegnerische Versicherung die Kosten des Rechtsanwalts zu erstatten – ohne Wenn und Aber“, erklärt Verkehrsrechtsanwalt Dammer. „Laut Rechtsprechung sind Anwaltskosten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung Bestandteil der Schadenersatzansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das ist so geregelt, weil ein juristischer Laie den Versicherern haushoch unterlegen ist“, erklärt Anwalt Dammer. Geschädigte können und sollten daher von Anfang an einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate ziehen.

Trotzdem scheuen sich viele Unfallopfer zunächst einen Anwalt zu konsultieren, sondern vertrauen leichtfertig auf das freundliche Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung. Die verfolgt aber ihre eigenen Interessen. „Wer der gegnerischen Versicherung die Regulierung der eigenen Ansprüche überlässt, macht schlichtweg den Bock zum Gärtner“, so Dammer.

Arten des Versicherungsbetrugs

Entschließt sich der Geschädigte schließlich doch zur Klage, muss er zunächst für die Anwalts- und Gerichtskosten gerade stehen. Stellt das Gericht die Schuld des Unfallgegners eindeutig fest, wird dessen Versicherung auch diese Kosten übernehmen müssen. Im Beispielfall riet der Anwalt daher nach drei Monaten ohne Reaktion der gegnerischen Seite zur Klage.

Dann sollte allerdings zumindest die Deckungszusage des Korrespondenzversicherers vorliegen. Mit der Deckungszusage bestätigt dieser zumindest seine Zuständigkeit. Ansonsten besteht das Restrisiko, dass sich die Klage gegen die falsche Versicherung richtet, etwa weil weil der Unfallgegner falsche Angaben zu seiner Versicherung gemacht hatte oder der Versicherungsschutz bereits erloschen war. Dann weist das Gericht die Klage ab und der Kläger bleibt auf den Anwaltskosten sitzen. Und die können je nach Gegenstandswert der Klage leicht mehrere Hundert oder Tausend Euro ausmachen.

Im beschriebenen Fall kam die Deckungszusage leider erst nach mehrfachem telefonischen Insistieren des Anwalts – nach vier Monaten. Später entschuldigte sich die Versicherung dafür, die lange Bearbeitungsdauer entspräche nicht dem üblichen Standard. Zudem habe es lange Zeit benötigt, bis sich der polnische Fahrer und der dritte Beteiligte zum Unfallhergang geäußert hätten.

Nach Aussagen von ADAC und Allianz muss es aber gar nicht zu großen Verzögerungen kommen. Bei klaren Standardfällen und zeitnaher Übersendung der erforderlichen Unterlagen sollte die Regulierung nicht wesentlich länger dauern dauern als bei reinen Inlandsschäden. Dauert es trotzdem länger als sechs bis acht Wochen, bis der Schaden ersetzt wird, läuft irgendetwas schief. Zum Beispiel können auch unterschiedlichen nationale Vorschriften und Versicherungsbedingungen die Zusammenarbeit der Versicherungen erschweren. Dann sollten der Geschädigte und sein Anwalt dringend Gas geben und nachhaken - oder sogar klagen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%