Schufa, HIS und Co. Was Auskunfteien alles über Sie wissen

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Die PKV speichert selbst

Die privaten Krankenversicherer (PKV) machen beim HIS nicht mit. Sie speichern – wie der Fall Deutscher Ring zeigt – Daten aus abgelehnten Voranfragen und Anträgen selbst, leiten sie aber nicht an eine Datenbank weiter. Woanders landen können sie trotzdem, denn die Versicherer speichern Gesundheitsdaten auch, „um mögliche Anfragen weiterer Versicherungen beantworten zu können“.

Nach Angaben des Krankenversicherer-Verbands gibt es aber keine standardmäßigen Rundfragen bei der Konkurrenz, wenn Anträge oder Voranfragen geprüft werden. Stattdessen wird gezielt nachgefragt, wenn ein Antragsteller angibt, dass in den letzten drei Jahren ein Antrag bei einem anderen Unternehmen angelehnt wurde. Danach erkundigen sich Versicherer in ihren Formularen explizit.

Aber wird nach Ablauf von Fristen tatsächlich gelöscht? Finanzmakler Rindermann fürchtet, dass zahlreiche Versicherer mit Daten arbeiten, die Kunden längst vernichtet wähnen. „Ich erlebe immer wieder, dass Risikovoranfragen oder Anträge völlig überraschend abgelehnt werden – sei es bei Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen.“ Meist gebe es keine Begründung.

Keine Selbstauskunft beim HIS

Rindermann empfiehlt Kunden, die Versicherung nach einer abgelehnten Risikovoranfrage aufzufordern, die Daten umgehend zu löschen und dies zu bestätigen. Bei abgelehnten offiziellen Anträgen ist dies nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist zwar ausdrücklich vorgesehen – aber es schadet trotzdem nicht, dies zu überprüfen.

In der Krankenversicherung können noch weitere Informationen über Versicherte in der Branche umherschwirren, ohne dass diese das wissen. Das liegt am „System der Versichertenumfrage“, mit dem die Krankenversicherer Betrug bei Bestandskunden bekämpfen wollen. Namen von Antragstellern, mit denen kein Vertrag zustande gekommen ist, werden laut PKV-Verband dagegen nicht gespeichert. Verbandssprecher Dominik Heck versichert, angewandt werde das System nur als „seltene Ausnahme“ bei ernsthaften und schwerwiegenden Verdachtsmomenten.

„Im Bereich der Krankentagegeldversicherung etwa kommt es vor, dass Personen sich bei verschiedenen Gesellschaften versichern“, so Heck. Wer so handelt, könnte sich absichtlich verletzen und dann hohe Krankentagegelder einstreichen. Fällt einem Versicherer etwas auf, füllt er eine Karteikarte aus und faxt die an den Verband, der jedem Mitgliedsunternehmen per Post eine Kopie schickt und danach die Daten „sofort“ löscht, so Heck.

"Das System ist intransparent"

Das Gleiche gelte für die Versicherer, wenn die gemeldete Person nicht zu ihren Kunden gehört, der Verdacht auf betrügerische Doppelversicherung sich also nicht bestätigt. „Dazu haben sich die teilnehmenden Unternehmen gegenüber den Datenschutzbehörden verpflichtet“, sagt Heck. Das Problem: Kontrollieren kann das keiner. Denn anders als beim HIS gibt es keine Auskunft darüber, welche Daten über mich kursieren. Meinen Plan, dies per Selbstauskunft herauszubekommen, muss ich begraben.

„Das System der privaten Krankenversicherer ist intransparent“, sagt Rindermann. Auch Thilo Weichert, oberster Datenschützer in Schleswig-Holstein, hält das Verfahren für „nicht vereinbar mit unserem Datenschutzrecht“. Laut „Handelsblatt“ will sich der PKV-Verband in den kommenden Monaten dem HIS anschließen.

Nachdem die HIS-Auskunft einen überraschenden Eintrag zutage gefördert und die Recherchen in Sachen PKV ins Nichts geführt haben, bin ich besonders gespannt, was die Schufa über mich weiß. Das Gemeinschaftsunternehmen der Banken und Sparkassen gehört zu den eifrigsten Datensammlern des Landes; es hortet 682 Millionen Informationen zu 66,3 Millionen Personen und 4,2 Millionen Firmen.

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