Sie erfährt zum Beispiel, wenn ich irgendwo ein Konto eröffne, einen Kredit aufnehme oder eine Kreditkarte bekomme. Auch der Abschluss von Mobilfunk-, Leasing- oder Ratenzahlungsverträgen wird von den 8500 Vertragspartnern der Schufa – neben Banken auch Telekomfirmen, Versandhändler und andere – umgehend gemeldet. Die Schufa aber speichert bisweilen falsche Informationen oder löscht Daten nicht rechtzeitig. Zuletzt holten im August zehn Kollegen des „Handelsblatts“ Schufa-Auskünfte ein und stießen auf mehrere Fehler; so war zum Beispiel ein Kredit eingetragen, der bereits vor zehn Jahren getilgt wurde.
Die Schufa verweist darauf, dass der unabhängige Ombudsmann – der jüngst verstorbene Ex-Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer – 2013 nur 32 Fehler bemängelt habe. Das allerdings sind nur Fehler, die auch von Kunden bemerkt wurden.
Fehler können gravierende Folgen haben. Wenn etwa ein getilgter Kredit noch eingetragen und die Rückzahlung nicht vermerkt ist, verschlechtert das meine Bonitätsnote – was wiederum dazu führen kann, dass mir Kredite zu miesen Konditionen angeboten oder ganz verweigert werden. Umso wichtiger also, dass die Auskunftei keine falschen Daten speichert.
Streit um den "score"
Doch die Schufa spannt mich auf die Folter; drei Wochen dauert es, bis die Selbstauskunft im Briefkasten liegt. Immerhin ist alles korrekt, zumindest so weit ich das überprüfen kann. So steht darin, wo ich Girokonten eröffnet und Kreditkartenverträge abgeschlossen habe. Der gemeinsam mit meiner Frau aufgenommene Immobilienkredit ist ebenfalls vermerkt, inklusive Summe und Fälligkeit. Da sämtliche Konten und Verträge noch laufen und der Kredit – leider – noch nicht getilgt ist, gibt es keinen Grund, bei der Schufa Korrekturen oder Löschungen zu beantragen. Automatisch gelöscht werden Kredite drei Jahre nach der Rückzahlung (bis dahin Vermerk „erledigt“), Giro- und Kreditkartenkonten sofort nach Auflösung.
Diese Fristen gelten bei Löschung von Schufa-Daten
Wer schon einmal Zahlungsschwierigkeiten hatte, hat sicherlich Interesse daran, dass Informationen darüber nicht allzu lange bei der Schufa bleiben. Doch das ist oft nicht der Fall. Infos über Kreditanfragen, Verträge und Insolvenzverfahren bleiben monate- oft jahrelang in den Verzeichnissen der Auskunftei. Ein Überblick über die Löschungsfristen.
Quelle: Anhang einer Schufa-Verbraucherauskunft
Kreditanfragen löscht die Schufa erst nach 12 Monaten. In den Auskünften stehen diese Angaben Schufas Vertragspartnern aber nur zehn Tage lang zur Verfügung.
-Kredite ab dem Zeitpunkt der Rückzahlung
-Infos über nicht erfüllte Zahlungen. Als Referenzdatum gilt hierbei der Zeitpunkt der Speicherung. Voraussetzung für die Löschung nach drei Jahren ist, dass sich die Zahlungsunregelmäßigkeiten erledigt haben.
-Informationen über Kreditkartenkonten. Referenzdatum: Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Kreditgeber
-Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amts- und der zentralen Vollstreckungsgerichte. Wenn die Informationen jedoch bei den Gerichten selbst schon gelöscht sind, dann löscht auch die Schufa sie vor Ablauf der Dreijahresfrist.
-Informationen über eine Restschuldbefreiung (Erteilung oder Versagung)
-Infos über die Aufhebung eines Insolvenzverfahrens.
Informationen über Zahlungsschwierigkeiten und nicht erfüllte Verträge können bis zu vier Jahre lang gespeichert werden, wenn diese Dinge unerledigt bleiben. In besonders gravierenden Fällen – etwa bei einer unausgeglichenen titulierten Forderung – darf Schufa die Daten noch länger speichern.
Informationen über die Abweisung eines Insolvenzverfahrens oder über die Einstellung des Verfahrens mangels Masse löscht Schufa auf den Tag genau nach fünf Jahren.
Informationen über die Ankündigung einer Restschuldbefreiung bleiben sechs Jahre lang in der Schufa-Kartei. Ebenso die Infos über die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Wichtig: Das Merkmal „Insolvenzverfahren eröffnet“ wird jedoch schon nach drei Jahren nach der Aufhebung oder der Einstellung des Verfahrens gelöscht.
Informationen über Girokonten löscht die Schufa, sobald das Konto selbst gelöscht wird. Bei Versandhauskonten verschwinden die Infos aus der Kartei, sobald die Forderungen gegenüber dem Anbieter beglichen sind.
Allerdings kann ich auch hier wieder nicht alle Daten überprüfen. Denn neben Informationen, die Banken und andere über mich übermittelt haben, schickt mir die Schufa auch mehrere „Score“-Werte, die sie auf Basis meiner Daten ermittelt hat.
Der Basis-Score drückt aus, mit welcher Wahrscheinlichkeit ich meine künftigen Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann. Hinzu kommen noch 17 Einzel-Scores, die zeigen, wie hoch diese Wahrscheinlichkeit gegenüber verschiedenen Geschäftspartnern ist, darunter Banken, Telekomanbieter und Versandhandel.
Die Rechnungsmethode ist unbekannt
Meine Score-Werte sind okay, somit muss ich nicht einschreiten. Aber auch wenn sie überraschend niedrig wären, könnte ich nicht prüfen, ob die Schufa richtig gerechnet hat. Denn die gibt zwar an, welche Kriterien einfließen, etwa die Anzahl der „Kreditaktivitäten“ oder Zahlungsausfälle. Aber die Rechenmethode gibt sie nicht preis – „Geschäftsgeheimnis“. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof im Januar entschied. Die Richter wiesen die Klage einer Frau ab, für die die Schufa Score-Werte von zum Teil nur knapp über 80 Prozent errechnet hat. Es reiche, wenn die Schufa die Kriterien nenne, die in die Berechnung einflössen.
Zudem habe die Auskunftei ihre Rechenmethode vor Datenschützern offengelegt. Das letzte Wort hat nun das Bundesverfassungsgericht.
Vorerst kann daher kein Kunde prüfen, wie Scores berechnet werden, ob die Methode sinnvoll ist und ob sich womöglich Fehler eingeschlichen haben. Immerhin können Verbraucher der Schufa Scores zu ihrer Person untersagen. Doch Verweigerer machen sich verdächtig, sie bekommen oft weder Kredit noch Handyvertrag. Und wer versucht, ein „Schufa-freies“ Darlehen zu bekommen, landet meist schnurstracks bei Kredithaien.
Dann doch lieber mitmachen. Und die Grundlage der Scores – die gespeicherten Daten – penibel prüfen.