Schufa, HIS und Co. Was Auskunfteien alles über Sie wissen

Banken und Versicherer sammeln und speichern massenhaft Informationen, zum Teil mithilfe spezialisierter Dienstleister. Was wissen sie über mich, welche Nachteile drohen mir dadurch – und wie kann ich mich schützen? Ein Selbstversuch.

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Die Schufa sammelt viele Informationen und nicht selten schleichen sich da Fehler ein. Wie schwer es ist eine Auskunft zu bekommen und diese zu korrigieren zeigt unser Selbstversuch Quelle: dpa

Die Nachricht war kurz und schmerzhaft. Man könne ihm keine private Krankenversicherung anbieten, teilte der Deutsche Ring einem Interessenten aus Karlsruhe vor wenigen Wochen mit – ohne Angabe von Gründen. Erst als sein Finanzmakler Frank Rindermann nachhakte, erhielt der abgeblitzte Kunde eine Liste mit ärztlichen Diagnosen.

Die Liste enthielt jedoch nicht nur Erkrankungen, die der Mann in seiner „Risikovoranfrage“ genannt hatte, sondern auch ärztliche Befunde aus den Jahren vor 2010, sagt Rindermann. Erkrankungen aus dieser Zeit aber waren faktisch verjährt – der Deutsche Ring hatte diese deshalb nicht abgefragt. Die Daten stammten aus einer Anfrage aus dem Jahr 2010, die der Deutsche Ring ebenfalls abgelehnt hatte.

Die Frage ist nun: Durfte der Deutsche Ring, eine Tochter der Signal Iduna, die Informationen aus der 2010er-Anfrage noch nutzen? Der Deutsche Ring teilt dazu mit, dass es sich um ein Versehen handele. Daten aus Risikovoranfragen würden normalerweise nur für ein Jahr „vorgehalten“.

Tatsächlich dürfen private Kassen Gesundheitsdaten laut Datenschutz-Selbstverpflichtung der Branche für bis zu drei Jahre speichern, „wenn der Vertrag nicht zustande kommt“. Weiter heißt es jedoch, dass die Frist am Ende des Jahres der „Antragstellung“ beginnt. Die Klausel bezieht sich somit auf offizielle Anträge; von „Risikovoranfragen“ ist nicht die Rede.

Sammelwut bei Finanzdaten

Rindermann bezweifelt deshalb, dass es überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Datenspeicherung nach abgelehnten Voranfragen gibt. Laut Deutschem Ring ist ein Jahr notwendig, um sie „sachgemäß“ zu bearbeiten. Schließlich würden Voranfragen bisweilen von Maklern modifiziert, und manchmal kämen „noch Gutachten und Nachfragen ins Spiel“.

Die alten Daten des Karlsruhers hat der Versicherer inzwischen gelöscht. Trotzdem muss der Mann, der sich mit einer privaten Zusatzpolice absichern wollte, nun anderswo sein Glück versuchen.

Der Streit zeigt: Die Finanzbranche speichert massenhaft Daten – bisweilen auf zumindest fragwürdiger rechtlicher Grundlage und über vereinbarte Fristen hinaus. Während die Datensammeleien von Geheimdiensten wie der NSA den Durchschnittsbürger eher kalt lassen, kann die Sammelwut bei Finanzdaten gravierende Folgen haben, bis hin zur Verweigerung von existenziellen Versicherungen.

Wie Sie herausfinden, was Auskunfteien über Sie speichern

Auch Bankkunden kann ein laxer Umgang mit Daten teuer zu stehen kommen. So können Kreditanträge abgelehnt werden, wenn Informationen bei der Bonitätsauskunft Schufa nicht rechtzeitig gelöscht oder gar falsche Angaben gespeichert werden. Jeder Verbraucher sollte deshalb wissen, welche Daten Finanzdienstleister über ihn horten. Bei der eigenen Bank und Versicherung ist das klar. Aber was haben sie an andere Unternehmen oder Datenbanken weitergegeben? Und sind die Daten korrekt? Was ist noch aus etwaigen abgelehnten Anträgen hinterlegt? Ich habe versucht, das herauszufinden – und dabei überraschende Erkenntnisse gewonnen.

Abfrage bei der Datenbank

Zunächst will ich wissen, was das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) über mich hergibt (siehe Kasten). Meine Vermutung ist: gar nichts. Denn das HIS ist eine Datenbank, die vor allem der „Prävention von Versicherungsbetrug“ dient.

Versicherer melden dazu „Auffälligkeiten“ wie Schadensmeldungen kurz nach Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie „atypische Schadenshäufigkeiten“. In der Haftpflicht-, Hausrat- und Gebäudeversicherung führen drei Schäden binnen zwei Jahren zu einem Eintrag. In der Kfz- und Rechtsschutzversicherung liegt die Schwelle mit vier Schäden in zwölf Monaten etwas höher.

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