Auch in anderen Versicherungssparten sind viele Verbraucher enttäuscht von den Versicherungen, wenn ein Schaden reguliert wird. Das beginnt bereits bei der Unterscheidung zwischen Neu- und Zeitwert beschädigter Gegenstände. Während zum Beispiel die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung in der Regel den Neuwert versichern und somit die Kosten einer Neuanschaffung bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernehmen, erstatten Haftpflicht- und Kfz-Kaskoversicherungen meist nur den Zeitwert, also das, was das irreparabel beschädigte Objekt zum Zeitpunkt des Schadeneintritts noch Wert ist. Ist das nicht über Gebrauchtwarenmärkte oder Schätzlisten zu ermitteln, muss ein Gutachter ran.
Wer etwa eine Vollkasko-Versicherung für sein Auto abgeschlossen hat, und denkt, bei einem selbstverschuldeten Totalschaden bekommt er den kompletten Zeitwert des Fahrzeugs erstattet, erlebt gleich die nächste Enttäuschung. Die Versicherung bezahlt zwar den Zeitwert, darf aber den Restwert des Schrottautos abziehen. Den kalkuliert ein Gutachter. Der Versicherte bleibt aber zunächst auf den Überresten seines Autos sitzen und muss selbst versuchen, diese zum geschätzten Wert zu verkaufen.
Abzüge gibt es auch für Vorschäden, die vor dem Unfall bereits vorhanden waren. Das ist nachvollziehbar, weil die Delle im Kotflügel oder der Hagelschaden auf dem Wagendach den Restwert schmälern. Schwierig wird es aber, wenn Vorschäden vom Versicherungskunden verschwiegen wurden und sich die Versicherung getäuscht sieht. Dann kann es vorkommen, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt. Die Angaben an die Assekuranz sollten Versicherte daher immer gründlich und lückenlos machen.
Zehn nützliche Tipps zur Autoversicherung
Bei einem BMW ist die Diebstahlrate deutlich höher als bei einem Familienvan, ein VW-Golf ist häufiger in Unfälle verwickelt als ein Fiat Panda. Fahrzeugtyp und Klasse sind entscheidend, wenn es um die Beitragshöhe geht. Mehr Informationen über die Typklassen gibt es beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft.
Quelle: knip.de
In Großstädten wie Berlin ist sowohl das Diebstahlrisiko als auch die Unfallgefahr größer, was die Versicherung teuerer macht als in der Kleinstadt. Wer sein Auto hingegen in einer ländlichen Gegend anmeldet, verringert das Risiko und kann somit auch Geld sparen. Mehr Informationen zu den Regionalklassen gibt es beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft.
Bei verheirateten Paaren mit Kindern geht man eher von einem vorsichtigen Fahrstil und somit einem geringen Unfallrisiko aus - dementsprechend sind auch die Beiträge für Familienmitglieder geringer.
Fahranfänger haben anfangs noch keinen Schadenfreiheitsrabatt, können aber sparen: einfach von der Zweitwagenregelung Gebrauch machen und das Fahrzeug zum Beispiel bei den Eltern mitversichern. Schon wird der Anfänger nicht mehr als solcher eingestuft.
Kaputte Schläuche durch Marderbisse sind häufig durch die Versicherung abgedeckt. Folgeschäden jedoch nicht. Für den Fall, dass der Schaden aber eine Weile unentdeckt bleibt, sollten diese mitversichert werden.
"Haarwild", das sind Wildschweine, Rehe und Hasen. Unfälle mit Haarwild sind meist abgedeckt. Vögel und Nutztiere, wie zum Beispiel Kühe oder Schafe, gehören jedoch nicht dazu, sollten aber bestenfalls eingeschlossen werden.
Mit einer Werkstattbindung fällt der Versicherungsbeitrag niedriger aus. Insgesamt können die Reparaturkosten aber steigen, weil Vertragswerkstätten der Versicherer teurer sein können.
Versicherungsnehmer sollten ihre Beiträge jährlich statt monatlich zahlen - das ist billiger.
Schäden durch Sturm, Hagel, herabfallende Äste oder Vandalismus sind meist in der Teilkaskoversicherung inbegriffen. Wohnt man allerdings in risikoreichen Gebieten, die zum Beispiel häufig von Überschwemmungen betroffen sind, sollten diese Risiken in den Versicherungstarif mit aufgenommen werden.
Pro schadenfreiem Jahr sinkt der Beitrag für die Versicherung. Bei Unfällen steigen hingegen die Beitragssummen. Bei kleinen Sachschäden sollte man auf jeden Fall gegenrechnen und den Schaden selbst bezahlen. Dann wird die Versicherung im nächsten Jahr nicht teurer. Die Versicherungen berechnen auf Wunsch, bis zu welchem Betrag sich das lohnt.
Einige Versicherer bieten aber auch eine Neuwert-Versicherung für Autos an. Die sind aber an spezielle Bedingungen geknüpft, zum Beispiel einen Unfall in den ersten sechs Monaten nach dem Fahrzeugkauf. Sind die Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Kasko-Versicherung den Kaufpreis des Fahrzeugs - abzüglich des Restwerts. Wer eine solche Police abschließt, sollte unbedingt das Kleingedruckte lesen, da jede Versicherung ihre eigenen Bedingungen hierzu hat. Sind diese im Schadensfall nicht erfüllt, sind die höheren Beiträge für eine Neuwertversicherung zum Fenster rausgeworfen und es wird nur der Zeitwert erstattet.
Blitz, Sturm und Überschwemmung sind nicht immer abgedeckt
Fehleinschätzungen zum Versicherungsschutz sind laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auch oft bei der Wohngebäude- und Hausratversicherungen anzutreffen. Dabei geht es in diesem Bereich oft um hohe Schadensummen.
Grundsätzlich schätzen laut Verbraucherschützern viele den Umfang ihrer Police falsch ein. So sind etwa Schäden durch Blitz, Hagel und Sturm in der Wohngebäudeversicherung grundsätzlich abgedeckt. Aber Überschwemmungen infolge von Starkregen oder eine Sturmflut sind ohne zusätzlichen Elementarschutz nicht abgedeckt. Steht der Keller unter Wasser, weil nach Starkregen die Kanalisation überläuft, zahlt nur eine Elementarschadenversicherung. Die kostet aber extra und ist in Risikogebieten mitunter schwer zu bekommen.
Überspannungsschäden an Elektrogeräten, die nach Blitzeinschlägen in Nachbargebieten auftauchen, müssen ebenfalls gesondert abgesichert sein, sonst zahlt die Versicherung gar nichts. Im Standardvertrag sind Blitzschäden nur abgedeckt, wenn der Blitz ins eigene Grundstück einschlägt – was weit seltener vorkommen dürfte. Dieses Risiko schätzen viele Immobilieneigentümer falsch ein. Eine Erweiterungsklausel für Wohngebäude- und Hausratpolice zum Einschluss von Überspannungsschäden ist daher ratsam.