Schutz gegen Risiken Wo Verbraucher schlechter versichert sind, als sie denken

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Kfz-Vollkasko nicht so voll

Auch in anderen Versicherungssparten sind viele Verbraucher enttäuscht von den Versicherungen, wenn ein Schaden reguliert wird. Das beginnt bereits bei der Unterscheidung zwischen Neu- und Zeitwert beschädigter Gegenstände. Während zum Beispiel die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung in der Regel den Neuwert versichern und somit die Kosten einer Neuanschaffung bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernehmen, erstatten Haftpflicht- und Kfz-Kaskoversicherungen meist nur den Zeitwert, also das, was das irreparabel beschädigte Objekt zum Zeitpunkt des Schadeneintritts noch Wert ist. Ist das nicht über Gebrauchtwarenmärkte oder Schätzlisten zu ermitteln, muss ein Gutachter ran.

Wer etwa eine Vollkasko-Versicherung für sein Auto abgeschlossen hat, und denkt, bei einem selbstverschuldeten Totalschaden bekommt er den kompletten Zeitwert des Fahrzeugs erstattet, erlebt gleich die nächste Enttäuschung. Die Versicherung bezahlt zwar den Zeitwert, darf aber den Restwert des Schrottautos abziehen. Den kalkuliert ein Gutachter. Der Versicherte bleibt aber zunächst auf den Überresten seines Autos sitzen und muss selbst versuchen, diese zum geschätzten Wert zu verkaufen.

Abzüge gibt es auch für Vorschäden, die vor dem Unfall bereits vorhanden waren. Das ist nachvollziehbar, weil die Delle im Kotflügel oder der Hagelschaden auf dem Wagendach den Restwert schmälern. Schwierig wird es aber, wenn Vorschäden vom Versicherungskunden verschwiegen wurden und sich die Versicherung getäuscht sieht. Dann kann es vorkommen, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt. Die Angaben an die Assekuranz sollten Versicherte daher immer gründlich und lückenlos machen.

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Einige Versicherer bieten aber auch eine Neuwert-Versicherung für Autos an. Die sind aber an spezielle Bedingungen geknüpft, zum Beispiel einen Unfall in den ersten sechs Monaten nach dem Fahrzeugkauf. Sind die Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Kasko-Versicherung den Kaufpreis des Fahrzeugs - abzüglich des Restwerts. Wer eine solche Police abschließt, sollte unbedingt das Kleingedruckte lesen, da jede Versicherung ihre eigenen Bedingungen hierzu hat. Sind diese im Schadensfall nicht erfüllt, sind die höheren Beiträge für eine Neuwertversicherung zum Fenster rausgeworfen und es wird nur der Zeitwert erstattet.

Blitz, Sturm und Überschwemmung sind nicht immer abgedeckt

Fehleinschätzungen zum Versicherungsschutz sind laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auch oft bei der Wohngebäude- und Hausratversicherungen anzutreffen. Dabei geht es in diesem Bereich oft um hohe Schadensummen.

Richtiges Verhalten bei einem Wildunfall
Was-fällt-eigentlich-unter-„Wildunfall“? Quelle: Fotolia
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Grundsätzlich schätzen laut Verbraucherschützern viele den Umfang ihrer Police falsch ein. So sind etwa Schäden durch Blitz, Hagel und Sturm in der Wohngebäudeversicherung grundsätzlich abgedeckt. Aber Überschwemmungen infolge von Starkregen oder eine Sturmflut sind ohne zusätzlichen Elementarschutz nicht abgedeckt. Steht der Keller unter Wasser, weil nach Starkregen die Kanalisation überläuft, zahlt nur eine Elementarschadenversicherung. Die kostet aber extra und ist in Risikogebieten mitunter schwer zu bekommen.

Überspannungsschäden an Elektrogeräten, die nach Blitzeinschlägen in Nachbargebieten auftauchen, müssen ebenfalls gesondert abgesichert sein, sonst zahlt die Versicherung gar nichts. Im Standardvertrag sind Blitzschäden nur abgedeckt, wenn der Blitz ins eigene Grundstück einschlägt – was weit seltener vorkommen dürfte. Dieses Risiko schätzen viele Immobilieneigentümer falsch ein. Eine Erweiterungsklausel für Wohngebäude- und Hausratpolice zum Einschluss von Überspannungsschäden ist daher ratsam.

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