Für den 50-Jährigen beträgt der sinnvolle Aktienanteil am Depot 50 Prozent, analog der Rechnung 100-50=50. Da hier der Anteil im Depot kleiner ist als bei den vorgenannten Altersgruppen, stellt sich auch hier die Frage, ob der Aktienanteil nicht durch einen ETF abgedeckt werden sollte. Je kleiner nämlich der Aktienanteil, desto stärker fallen die für die zwingend erforderliche Streuung anfallenden Gebühren ins Gewicht. Das ist zwar bei vermögenden 50-Jährigen nicht unbedingt der Fall. Bei einem durchschnittlichen Depot machen sich die Nebenkosten aber bemerkbar.
Was arbeitswillige Rentner wissen sollten
Jenseits des regulären Rentenalters darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Für alle, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, liegt die Grenze bei 65 Jahren. Für die später Geborenen erhöht sie sich schrittweise auf 67 Jahre.
Ja. Allerdings werden Rentenleistungen dann entsprechend gekürzt oder ganz gestrichen. Minijobs bis zu einem Monatsverdienst von 400 Euro werden nicht angerechnet.
Ja. Es gilt wie für die Rente der individuelle Steuersatz.
Vollrentner sind von der Versicherung befreit. Nur wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, muss Beiträge zahlen. Wer als Rentner arbeitet, muss da bei der Rentenversicherung anmelden.
Mit 77,91 Euro monatlicher Sparrate ist ein 50-jähriger Mann dabei, wenn er 17 Jahre später in Rente gehen will und eine private Zusatzrente von monatlich 100 Euro erreichen möchte. Bei 1000 Euro Zusatzrente werden 767 Euro fällig. Für eine Frau wird es ähnlich teuer: Für 100 Euro monatliche Zusatzrente müssen sie 89,84 Euro monatlich sparen, bei 1000 Euro monatlicher Rente werden laut GDV 889,27 Euro im Monat fällig.