Hinzu kommen neue Probleme, vor allem dank der rekordniedrigen Zinsen. Rentenversicherer ziehen sich aus dem Markt zurück, weil sie die Beitragsgarantie sowie den Garantiezins der Rentenversicherung kaum noch erwirtschaften können. Aggressiv verkauft werden zurzeit Wohn-Riester und Bausparverträge. Ein Blick auf den eigenen Vertrag lohnt sich in jedem Fall – wer unzufrieden ist, kann ihn austauschen und verändern.
Unterstützt wird er dabei auch vom Gesetzgeber. Ab dem Sommer soll ein Produktinformationsblatt Anlagestrategien und Kosten der Riester-Angebote besser darstellen. Zudem könnten die Kosten eines Anbieterwechsels begrenzt werden. Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz steckt allerdings noch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat fest.
Viele Sparer und jetzt auch die Parlamentarier haben gemerkt, dass in der Werbung dick aufgetragen wurde, die Produkte aber nicht halten, was sie versprachen. Wer etwa vorzeitig aus seinem Vertrag aussteigt, zahlt drauf – und wer nicht mindestens 80 Jahre alt wird, kann mit Riester sehr wohl Geld verlieren. Auch die Kinderzulage wird oft überschätzt. Nach der Geburt eines Kindes fällt der Steuervorteil beispielsweise um die gezahlte Kinderzulage. Einen echten finanziellen Nutzen haben Sparer meist erst ab dem dritten Kind – oder als Geringverdiener.
Was Riesternde wissen müssen
Eingeführt wurde die Riester-Rente, um die Rentenkürzung aus dem Jahr 2001 aufzufangen. Weil wenige aus eigenem Antrieb die Rentenlücke schließen, unterstützt der Staat sie durch Zulagen und Steuervorteile.
Er verlangt von Anlegern einen Eigenbeitrag, dessen Höhe abhängig vom Einkommen ist. Um die volle Grundzulage in Höhe von jährlich 154 Euro zu bekommen, müssen Riester-Sparer vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen – maximal 2100 Euro pro Jahr. Wer weniger einzahlt, dem wird die Zulage anteilig gekürzt. Anspruch haben alle, die in der gesetzlichen Rentenkasse pflichtversichert sind, sowie Hartz-IV-Empfänger und Beamte.
Auch Ehepartner ohne eigenen Anspruch auf Förderung bekommen die 154 Euro Grundzulage, wenn sie jährlich 60 Euro in einen eigenen Vertrag einzahlen. Die Kinderzulage von 185 Euro pro Kind, für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro, können sie jedoch nur für einen der beiden Verträge kassieren.
Frühestens ab dem 60. Lebensjahr kommen Sparer bei älteren Riester-Verträgen an ihr Geld heran, neuere Verträge müssen sie bis 62 besparen. Zu Rentenbeginn dürfen sie sich maximal 30 Prozent der gesparten Summe auszahlen lassen, der andere Teil muss in monatlichen Raten als Rente fließen, die voll versteuert wird.
Erfahrene Anleger, die ihre Altersvorsorge in die eigene Hand nehmen wollen, können freier sparen und bessere Ergebnisse schaffen als die Produkte von der Stange – selbst wenn sie dann, anders als bei der Riester-Rente, auf Erträge Abgeltungsteuer zahlen müssen. Trotz Zulagen und Steuervorteilen bringt Riester-Sparen über die komplette Ein- und Auszahlungsdauer nur bei sehr langer Lebensdauer eine auskömmliche Rendite. Die Rente Marke Eigenbau dürfte vielen aber zu schwierig sein. Riestern, so viel steht heute fest, ist besser, als gar nichts fürs Alter zurückzulegen.