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Steuern: Schwarzgeld schnell loswerden

von Martin Gerth

Wer Schwarzgeld erbt, muss mit Nachzahlungen rechnen. Wie Erben den Schaden minimieren und Strafen vermeiden.

Manchmal wird auch Schwarzgeld Quelle: dpa
Manchmal wird auch Schwarzgeld vererbt Quelle: dpa

Um das Erbe tobt ein verbissener Kampf. 36 Parteien streiten derzeit vor dem Kölner Landgericht um den Nachlass der persischen Ex-Kaiserin Soraya – und das schon seit Herbst 2006. Keiner will nachgeben, schließlich geht es um ein millionenschweres Vermögen – inklusive Schwarzgeld aus Liechtenstein. Das in der Stiftung „Zucarella“ am Fiskus vorbeigeschleuste Geld ist erst im Frühjahr 2003, eineinhalb Jahre nach dem Tod Sorayas aufgetaucht.

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Ungewöhnlich ist das nicht. Geschätzte 485 Milliarden Euro haben gut verdienende Bundesbürger am Finanzamt vorbei ins Ausland geschafft. Selbst Ehepartner, meist die Hauptbegünstigten im Erbfall, haben davon mitunter keinen Schimmer.

Unkenntnis schützt die Erben allerdings nicht vor dem Zugriff des Fiskus. Ihnen fällt nicht nur das Vermögen des Verblichenen in den Schoß, sie müssen auch ausbaden, was ihre Vorfahren angerichtet haben. „Als Rechtsnachfolger haften die Erben auch für noch nicht aufgedeckte Steuerschulden“, sagt Franz-Georg Lauck, Fachanwalt für Erbrecht in Dresden.

Die finanziellen Folgen können dramatisch sein. Erben müssen nicht nur Einkommensteuer für die vergangenen zehn Jahre nachzahlen, sondern auch noch zusätzlich sechs Prozent pro Jahr Hinterziehungszinsen. Obendrauf kommt die Erbschaftsteuer. Dass die Steuernachzahlungen inklusive Strafzins das erbschaftsteuerpflichtige Vermögen mindern, ist ein schwacher Trost.

Selbst dieses Trostpflaster können die Erben verlieren, wenn sie sich mit ihrer Ehrlichkeit zu viel Zeit lassen. So verweigerte das Finanzgericht Düsseldorf einem Erben, nachgezahlte Steuern plus Zinsen auf die Erbschaftsteuer anzurechnen, weil er erst zwei Jahre nach dem Tod seines Vaters ein Guthaben in Luxemburg von etwa 900.000 Mark offenlegte (4 K 104/02).

Ganz heikel wird es für Erben, die von unversteuerten Kapitalerträgen des Verstorbenen bereits Wind bekommen haben, es aber gegenüber dem Finanzamt verschweigen. „Zwar ist niemand zu Nachforschungen verpflichtet, aber wenn Verdachtsmomente vorliegen und der Erbe dies nicht meldet, kann er sich der Steuerhinterziehung strafbar machen“, warnt Claus-Henrik Horn, Anwalt für Erbrecht in der Düsseldorfer Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek. Für einen Verdacht sei es ausreichend, wenn etwa Kontoauszüge von Steueroasen wie Liechtenstein oder den Cayman Islands vorlägen. Dann könnten sich die Erben nicht mehr herausreden.

Selbstanzeige ist nicht die einzige Möglichkeit, sich bei Schwarzgeld reinzuwaschen. Im Notfall kann der Erbe auf den Nachlass verzichten, wenn etwa nicht nur die Erträge, sondern auch das Vermögen an sich nicht versteuert wurde. Dann können die Steuerschulden plus Zinsen höher sein als der Nachlass. So ein Steuer-GAU entsteht, wenn beispielsweise ein Handwerker Bareinnahmen für Schwarzarbeit oder ein Zahnarzt Privathonorare unversteuert ins Ausland schafft. „Um das Erbe auszuschlagen bleiben allerdings nur sechs Wochen nach Testamentseröffnung“, warnt Anwalt Lauck.

Für den Fall, dass der Verstorbene einen Testamentsvollstrecker einsetzt, wird den Erben die Entscheidung abgenommen, ob sie sich selbst anzeigen sollen oder nicht. Der Vollstrecker ist rechtlich verpflichtet, alle Vermögenswerte dem Finanzamt offenzulegen und gegebenenfalls Steuererklärungen der Vorjahre nachträglich zu ändern. Die Erben werden also auf jeden Fall zur Kasse gebeten.

Besonders pikant ist, dass mittlerweile viele Banken für ihre vermögenden Kunden die Rolle des Testamentsvollstreckers übernehmen. Dieses Recht erstritt die Commerzbank 2004 vor dem Bundesgerichtshof. Inzwischen haben einige Großbanken wie die Deutsche Bank eigene Abteilungen zu diesem Zweck aufgebaut und werben mit dem Service im Internet. Das Motiv ist klar: Die Erben sollen als Kunden für die Vermögensanlage geworben werden, damit sie das frisch erworbene Geld nicht zur Konkurrenz tragen.

Der neue Geschäftszweig ist problematisch. „Banken sind wie alle Testamentsvollstrecker rechtlich verpflichtet, Schwarzgeld offenzulegen, auch solches, das sie im Auftrag des Kunden in ausländischen Stiftungen geparkt haben. Tun sie das nicht, droht den Verantwortlichen eine Strafe“, warnt Anwalt Horn. Der Service wird zum Bumerang – für Bank und Erben.

5 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 18.03.2008, 04:52 UhrAnonymer Benutzer: Reue und Selbstanzeige

    Das deutsche Steuersystem ist viel zu kompliziert,
    ohne Steuerberater kaum zu bewältigen.
    Eine Vereinfachung würde das Gefühl der ungerechtigkeit
    doch mildern.

  • 04.03.2008, 18:24 UhrAnonymer Benutzer: Siegfried Ebers

    die Herren und Damen im Finanzministerium und dazugehörigen behörden sollten endlich den Mut haben sich mit ihrer eigenen traurigen Vergangangenheit auseinanderzusetzten. Diese Methoden der Abzockerei wuden in der Nazidiktatur bestens eingegeübt und leider fleissig weitergeführt. Wie lange lassen sich das die Sklaven noch bieten?
    Wir brauchen dringend eine einheitliche Europäische Steuerregelung!

  • 04.03.2008, 18:17 UhrAnonymer Benutzer: jonny

    DE Regierung

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