Stromkosten Ostdeutsche können auf Entlastung hoffen

Für den Ausbau der Stromautobahnen wurden sie kräftig zur Kasse gebeten. Dank der Neuverteilung der Kosten für das Stromnetz werden Haushalte und Betriebe in Ost- und Norddeutschland beim Strompreis zukünftig entlastet.

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Ost- und Teile von Norddeutschland können auf Entlastung beim Strompreis hoffen. Quelle: dpa

Berlin Haushalte und Betriebe vor allem in Ostdeutschland können auf Entlastung bei den Stromrechnungen hoffen. Grund ist, dass die Bundesregierung die Stromnetz-Kosten künftig auf alle Regionen gleichmäßig verteilen will, wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, der der Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag vorlag.

Ostdeutschland und Teile von Norddeutschland mussten zuletzt über ihre Rechnung für die großen Stromautobahnen besonders viel zahlen, da diese in den vergangenen Jahren aufgrund des wachsenden Windstroms deutlich ausgebaut wurden.

Bislang muss jede der vier Netzzonen in Deutschland seine Leitungskosten alleine tragen. Süd- und westdeutsche Haushalte und Betriebe kamen dabei meist besser weg. Jetzt sollen die Ausbaukosten über ganz Deutschland gleichmäßig verteilt werden, was so wiederum höhere Tarife für West- und Süddeutschland bedeutet.

Von einer weiteren Neuregelung werden ebenfalls Nord- und Ostdeutschland am meisten profitieren: Die sogenannten vermiedenen Netzentgelte sollen zunächst eingefroren und dann über die nächsten zehn Jahre ganz auslaufen.

Vermiedene Netzentgelte sind Zahlungen an Betreiber von kleineren Kraftwerken, deren Strom regional verbraucht wird und die großen Übertragungsleitungen daher nicht belastet. Dieser Bonus wird bislang ebenfalls über die Netzumlage auf den Rechnungen von allen Verbrauchern bezahlt. Der Wegfall wird damit gerechtfertigt, dass vor allem der Ökostrom-Ausbau nun die kleineren Netze belastet, die dann wiederum ausgebaut werden müssen.

Insgesamt fallen jährlich Netzkosten, die über die Umlage bezahlt werden, von rund 17 Milliarden Euro an. Zehn Prozent davon werden den Ausgleichzahlungen für „vermiedene Netzkosten“ zugerechnet.

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