Tarifwechsel Die Rabattfallen der Kfz-Versicherungen

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Andere Tarifmerkmale haben größeren Einfluss

Wann die Kfz-Versicherung zahlt
Haftpflicht, Teil- und Vollkasko: Welche Kfz-Versicherungen sind unverzichtbar und welche sind sinnvoll?Pflicht für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung. Sie ersetzt Schäden, die Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeugs zugefügt werden und leistet dabei sowohl für Sach-und Vermögensschäden wie auch für Personenschäden. Unerlässlich, aber nicht verpflichtend ist die Teilkasko: Sie übernimmt die Kosten für bestimmte Schäden, die Kfz-Besitzern am eigenen Fahrzeug entstehen – etwa Glasbruch oder auch Schäden durch Sturm, Hagel und Blitzschlag. Die Vollkasko-Versicherung übernimmt etwa die Reparaturkosten für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, wenn man selbst der Verursacher ist. Quelle: dpa
Gibt es Sonderfälle, bei denen die Kfz-Versicherung nicht greift und der Halter allein in der Pflicht bleibt?Ja, nämlich dann, wenn bei einem Wildunfall ein Ausweichmanöver versucht und dabei ein zusätzlicher Schaden verursacht wurde. Für diesen Schaden muss der Versicherungsnehmer aufkommen. Deshalb: Den Zusammenstoß vorbeugen, um nicht andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Quelle: dpa
Hilft eine Versicherung zum Beispiel bei einer Autopanne auch aktiv?Ja, sie hilft mit einem sogenannten Autoschutzbrief: Er kann beispielsweise dafür sorgen, dass die Versicherung Hilfsmaßnahmen organisiert und anfallende Kosten für Pannenhilfe und Abschleppen unterstützt. Quelle: dpa
In welche Schadensfreiheitsklasse werden Fahranfänger eingestuft?Wenn Sie ihren Führerschein gerade erst gemacht haben, dann steigen Sie in die Schadensfreiheitsklasse '0' ein. Je nach Kfz-Versicherungsanbieter macht das einen Schadenfreiheitsrabatt von 190 - 230 Prozent. Besitzt man den "Lappen" schon länger als drei Jahre, erfolgt eine Hochstufung in die Schadensfreiheitsklasse '0,5'. Quelle: dpa/dpaweb
Ist es möglich ein Auto zu verleihen?Ja. Allerdings wird im Schadensfall die Prämie des Versicherungsnehmers angehoben und nicht die des Unfallverursachers. Der Beitrag erhöht sich um den Betrag, der ohne den Rabatt für die Einschränkung des Nutzerkreises zu zahlen wäre. Quelle: dpa-tmn
Kann die Werkstatt im Schadensfall selbst gewählt werden?Es gibt bei einigen Kfz-Versicherungen sogar Preisnachlässe oder zusätzliche Serviceleistungen, wenn eine der festgelegten Partnerwerkstätten genutzt wird. Eine Besonderheit gibt es beim Neuwagenkauf: Dort kann die Herstellergarantie verfallen, wenn nicht die Vertragswerkstatt aufgesucht wird. Quelle: dpa
Was bietet eine Zusatz-Haftpflicht-Versicherung für Fahrzeuge, die im Ausland gemietet werden? Diese Versicherung soll eine Lücke schließen: Sie geht über die im Ausland geltenden Leistungsgrenzen hinaus und bis zu der Höhe, der vereinbarten Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht. Sie wird nur für die Dauer des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen und gilt dann für den Versicherungsnehmer, sowie den Menschen, der mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft lebt. Quelle: dpa/dpaweb

Leider gibt es große Unterschiede bei den Berechnungsmodellen und Staffelung der Rabattierungen zwischen den Versicherern. Zudem haben sich 2011 die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klasse) bei vielen Anbietern geändert. Während bei einigen Versicherungen der Rabatt für unfallfreies Fahren bis zu maximal 25 schadenfreien Jahren immer weiter zunimmt, geht dieses Spiel bei anderen Versicherern unter Umständen noch etliche Jahre weiter. Zudem sind die Zahl der Stufen und die notwendige unfallfreie Zeit bis zum Erreichen der nächsten Rabattstufe unterschiedlich. Und wenn es zum Schaden durch eigene Schuld kommt, wird der Autofahrer bei der einen Versicherung nur um eine Stufe, bei einem anderen Anbieter aber gleich mehrere Stufen hochgestuft, verliert somit bereits erreichte Rabatte wieder. "Sich da als Verbraucher aber durchzuwühlen und die unterschiedlichen Modelle für den Schadenfreiheitsrabatt vor Vertragsabschluss zu prüfen, ist nahezu unmöglich", sagt Verbraucherschützerin Boss vom BdV.

Als besonders tückisch kann sich auch ein Rabattschutz für den Erhalt der SF-Klasse beim Versicherungswechsel erweisen. Gegen Aufpreis bieten einige Policen den Erhalt der SF-Klasse für den Fall eines Schadens nach mehreren unfallfreien Jahren gegen Aufpreis an. Der Bund der Versicherten weist darauf hin, dass dieser Rabattschutz beim Versicherungswechsel verloren geht, weil dem neuen Versicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt wird, der ohne die Rabattschutzoption gültig wäre. Der neue Kfz-Versicherer holt somit die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes nach.

Wer auffährt, hat Schuld, oder?
Ganz klar: Mit Flip-Flops oder offenen Sandalen darf man nicht Autofahren und rechts auf keinen Fall überholen. Moment mal: Stimmt das wirklich? Die Frage, was im Straßenverkehr erlaubt oder verboten ist, erhitzt regelmäßig die Gemüter. Dabei haben sich im Laufe der Zeit viele Stammtischweisheiten entwickelt und Legenden gebildet, die sich zwar hartnäckig halten, jedoch nicht unbedingt wahr sind. Unser Überblick zeigt einige prominente Beispiele. Bitte beachten Sie aber: Die Inhalte sind allgemein und informativ und verstehen sich ausdrücklich nicht im Sinne einer juristischen Fachpublikation. Vorgestellte Urteile sind für andere Gerichte nicht rechtsverbindlich. Diese können einen Fall völlig anders bewerten. Quelle: Presse
Das Rechtsfahrgebot besagt zwar, dass möglichst rechts gefahren wird, aber nicht, dass sobald auf einer mehrspurigen Straße rechts eine Lücke auftaucht, diese auch genutzt werden muss. Der mittlere Fahrstreifen einer Autobahn beispielsweise darf auch über längere Zeit befahren werden, wenn er nicht zum Überholen genutzt wird. Jedoch dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden, was zum Beispiel bei dauerhaftem Tempo 100-Fahren auf der linken Spur der Fall wäre. Bei einem solchen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot wären 80 Euro und sogar ein Punkt in Flensburg fällig. Quelle: Presse
Keine Regel ohne Ausnahme: Telefonieren am Autosteuer ist zwar während der Fahrt verboten. Und die Begründung hierfür macht Sinn: Telefonieren lenkt Autofahrer stark vom Autofahren ab und erhöht zudem die Unfallgefahr. Selbst wer nur kurz aufs Handy schaut, ist abgelenkt und für einen Moment unachtsam auf den Verkehr. Auch das Telefonieren im stehenden Fahrzeug - etwa im Stau oder an einer roten Ampel - hat so manches deutsche Gericht bereits untersagt. Aber es gab auch schon Richter, die Verkehrssünder freisprachen, die an einer roten Ampel telefonierten. Weil der Motor ausgeschaltet war. Dabei ist es nach deutscher Rechtsprechung sogar verboten, für ein wichtiges Telefonat auf dem Seitenstreifen einer Autobahn anzuhalten, selbst wenn dabei der Motor ausgeschaltet wird. Quelle: Presse
Wer einem anderen hinten drauf fährt, hat Schuld. Das ist zwar häufig richtig, aber keine generell anwendbare Regel. Wenn der Auffahrende plausibel machen kann, dass der Fehler beim Vordermann lag, ist er aus dem Schneider. Die Beweislast liegt grundsätzlich bei dem, der Geld will. Quelle: Presse
Annahme: Festnehmen darf nur die Polizei. Erklärung: Grundsätzlich liegt das Gewaltmonopol beim Staat. Wenn man aber einen Straftäter auf frischer Tat ertappt, darf man ihn bis zum Eintreffen der Polizei auch festhalten oder notfalls selbst bei der Polizei abliefern. Falls nötig kann dabei Gewalt angewendet - allerdings nur, wenn die Gesundheit des Täters nicht gefährdet wird. Aber vorsicht: Wer den Falschen festsetzt, kann schnell wegen Freiheitsberaubung dran sein. Quelle: Presse
Die gute Nachricht für alle Schuh- und Freiluftfetischisten: Gleichgültig, ob mit Flip-Flops, High-Heels oder barfuß – Autofahren geht mit jedem oder sogar ganz ohne Schuhwerk. Verbote in diese Richtung gibt es nicht, daher droht bei einer Verkehrskontrolle auch kein Bußgeld. Jedoch weisen Versicherungsexperten darauf hin, dass sich der Autofahrer auch dünn-beschuht in der Lage sehen sollte, dem Straßenverkehr angemessen reagieren zu können. Geschieht nämlich ein Unfall, der womöglich auf das Schuhwerk zurückzuführen ist, muss der Frischluftfreund unter Umständen nicht nur eine Strafe wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht bezahlen (OLG Bamberg, Az.: 2 Ss OWI 577/06), sondern bekommt auch noch Probleme mit seiner Versicherung. Daher ist es ratsam, sich auch bei Flip-Flop-Wetter noch leichte, festere Schuhe zum Fahren ins Auto zu legen. Quelle: Presse
Annahme: Auf dem Weg zur Arbeit bin ich versichert. Erläuterung: Das ist zwar grundsätzlich richtig. Aber die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur, wenn auf dem direkten Arbeitsweg etwas passiert. Wer abbiegt und tankt, einen Abstecher zur Post oder zum Supermarkt macht, verliert diesen Versicherungsschutz. Quelle: Presse

Mit Vollkasko sparen

Sich als Autofahrer alle möglichen Beitragsrabatte zusätzlich über besondere Optionen zu sichern, macht also nur eingeschränkt Sinn. Andere Tarifmerkmale haben einen viel größeren Einfluss auf die Beitragshöhe und bieten somit auch deutlich größeres Einsparpotenzial. Das beginnt zunächst mit der Auswahl des Kasko-Schutzes und der vereinbarten Selbstbeteiligung. Eine Vollkasko-Versicherung, die auch für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt, lohnt sich vor allem für Fahrzeuge mit hohem Wiederbeschaffungswert, insbesondere für Neuwagen. Dann zahlt die Versicherung bei Beschädigungen durch fremde Personen und auch für den Schaden am eigenen Auto bei selbstverschuldeten Unfällen. Klar, dass dieser Schutz kostspielig ist. Wer auf den Vollkaskoschutz verzichtet und lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abschließt, kann leicht die Hälfte seiner Beiträge sparen, im Fallbeispiel des Vergleichsportals Check24 in der Spitze sogar 71 Prozent.

Wer statt des Vollkasko-Tarifs mit 300 Euro Selbstbeteiligung auf einen Teilkasko-Tarif mit 150 Euro Selbstbeteiligung umschwenkt, kann nach den Check24-Berechnungen immer noch satte 42 Prozent sparen. Bei einer Teilkasko sind dann allerdings Schäden am eigenen Fahrzeug nur noch bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges und mitversicherter Fahrzeugteile durch Feuer, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Wildunfälle, Glasbruch und Kurzschlüssen abgedeckt. Verschuldet der Fahrer selbst einen Unfall, bleibt er auf seinem Schaden sitzen. Wer aber ein älteres Auto fährt und glaubt, diese Schäden auch aus eigener Tasche begleichen zu können, sollte den Wechsel in die Teilkasko erwägen.

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