Leider gibt es große Unterschiede bei den Berechnungsmodellen und Staffelung der Rabattierungen zwischen den Versicherern. Zudem haben sich 2011 die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klasse) bei vielen Anbietern geändert. Während bei einigen Versicherungen der Rabatt für unfallfreies Fahren bis zu maximal 25 schadenfreien Jahren immer weiter zunimmt, geht dieses Spiel bei anderen Versicherern unter Umständen noch etliche Jahre weiter. Zudem sind die Zahl der Stufen und die notwendige unfallfreie Zeit bis zum Erreichen der nächsten Rabattstufe unterschiedlich. Und wenn es zum Schaden durch eigene Schuld kommt, wird der Autofahrer bei der einen Versicherung nur um eine Stufe, bei einem anderen Anbieter aber gleich mehrere Stufen hochgestuft, verliert somit bereits erreichte Rabatte wieder. "Sich da als Verbraucher aber durchzuwühlen und die unterschiedlichen Modelle für den Schadenfreiheitsrabatt vor Vertragsabschluss zu prüfen, ist nahezu unmöglich", sagt Verbraucherschützerin Boss vom BdV.
Als besonders tückisch kann sich auch ein Rabattschutz für den Erhalt der SF-Klasse beim Versicherungswechsel erweisen. Gegen Aufpreis bieten einige Policen den Erhalt der SF-Klasse für den Fall eines Schadens nach mehreren unfallfreien Jahren gegen Aufpreis an. Der Bund der Versicherten weist darauf hin, dass dieser Rabattschutz beim Versicherungswechsel verloren geht, weil dem neuen Versicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt wird, der ohne die Rabattschutzoption gültig wäre. Der neue Kfz-Versicherer holt somit die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes nach.
Mit Vollkasko sparen
Sich als Autofahrer alle möglichen Beitragsrabatte zusätzlich über besondere Optionen zu sichern, macht also nur eingeschränkt Sinn. Andere Tarifmerkmale haben einen viel größeren Einfluss auf die Beitragshöhe und bieten somit auch deutlich größeres Einsparpotenzial. Das beginnt zunächst mit der Auswahl des Kasko-Schutzes und der vereinbarten Selbstbeteiligung. Eine Vollkasko-Versicherung, die auch für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt, lohnt sich vor allem für Fahrzeuge mit hohem Wiederbeschaffungswert, insbesondere für Neuwagen. Dann zahlt die Versicherung bei Beschädigungen durch fremde Personen und auch für den Schaden am eigenen Auto bei selbstverschuldeten Unfällen. Klar, dass dieser Schutz kostspielig ist. Wer auf den Vollkaskoschutz verzichtet und lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abschließt, kann leicht die Hälfte seiner Beiträge sparen, im Fallbeispiel des Vergleichsportals Check24 in der Spitze sogar 71 Prozent.
Wer statt des Vollkasko-Tarifs mit 300 Euro Selbstbeteiligung auf einen Teilkasko-Tarif mit 150 Euro Selbstbeteiligung umschwenkt, kann nach den Check24-Berechnungen immer noch satte 42 Prozent sparen. Bei einer Teilkasko sind dann allerdings Schäden am eigenen Fahrzeug nur noch bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges und mitversicherter Fahrzeugteile durch Feuer, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Wildunfälle, Glasbruch und Kurzschlüssen abgedeckt. Verschuldet der Fahrer selbst einen Unfall, bleibt er auf seinem Schaden sitzen. Wer aber ein älteres Auto fährt und glaubt, diese Schäden auch aus eigener Tasche begleichen zu können, sollte den Wechsel in die Teilkasko erwägen.