Tarifwechsel Die Rabattfallen der Kfz-Versicherungen

Immer mehr Tarifmerkmale bestimmen die Versicherungsprämie. Dabei sind die Rabattoptionen mit größter Vorsicht zu genießen. Wer falsch abschließt, riskiert sogar ein Bußgeld von der Versicherung.

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Die günstigste Versicherung ist nicht unbedingt die beste. Quelle: imago / jochen tack

Für alle, die einen Wechsel der Kfz-Versicherung erwägen, gibt es eine brandneue Variante, Versicherungsbeiträge zu sparen. Als erster Anbieter will die auf Autoversicherungen spezialisierte Sparkassentochter S-Direkt mittels einer Telematik-Box im versicherten Fahrzeug das Verhalten ihrer Kunden im Straßenverkehr auswerten und so von der Fahrweise abhängige Tarife berechnen. Wer sein Auto defensiv durch den Verkehr steuert, soll mit einer niedrigeren Prämie belohnt werden. Im Pilotprojekt sollten ab Januar 2014 bis zu 1000 S-Direkt-Kunden zusätzlich zu ihrer Kfz-Versicherung diese Chance auf niedrigere Beiträge nutzen können. Nur Datenschützern stehen die Haare zu Berge.

Die neue Telematik-Variante ist nur eines der üblichen mehr als 50 Tarifmerkmale, die über die Höhe des Versicherungsbeitrags entscheiden. Wer also Versicherungstarife vergleichen will, um in einen günstigeren Kfz-Tarif zu wechseln, begibt sich in ein unüberschaubares Tarifdickicht von mehr als 100 Kfz-Versicherern, von denen jeder gleich etliche Tarife und Tarifvarianten anbietet.

Wer aber die Kfz-Versicherung nicht wechselt, dem entgehen erhebliche Einsparpotenziale, zumal die Autoversicherer im Durchschnitt ab dem kommenden Jahr die Prämien erhöhen. Insbesondere der Vollkaskoschutz soll laut dem Vergleichsportal Transparo zufolge um 7,6 Prozent teurer werden. Wer sparen will, muss sich etwas beeilen: In den meisten Fällen die Kündigung des alten Vertrages bis zum 30. November der Versicherung vorliegen, damit pünktlich zum 1. Januar 2014 der neue, günstigere Versicherungsschutz greifen kann. Jederzeit wechseln kann hingegen, wer ein neues Auto erwirbt oder innerhalb eines Monats, nachdem der Versicherer eine Preiserhöhung mitgeteilt hat. Auch beim Umzug an einen Wohnort in einen anderen Zulassungsbezirk oder ein anderes Bundesland ist eine Kündigung unter Umständen möglich.

Zwar erleichtern die Vergleichsportale und Online-Angebote der Versicherungsgesellschaften im Internet die Tarifsuche, aber in den Details wird es dann doch kompliziert. Verbraucher dürfen daher trotz weitgehend standardisierter Kfz-Policen nicht vernachlässigen, dass billig nicht immer am besten ist. "Die Frage, wie der Autofahrer den günstigsten Versicherungstarif findet, steht eindeutig im Mittelpunkt", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. "Wichtiger ist jedoch aus unserer Sicht, dass der Leistungsumfang stimmt. So sollte etwa auf die Einrede des Versicherers wegen grober Fahrlässigkeit verzichtet werden und die Kfz-Haftpflicht Schäden bis zu einer Summe von 100 Millionen Euro decken." Per Gesetz vorgeschrieben ist den Versicherern hier nur eine Deckungssumme von 7,5 Millionen Euro.

Über diese Versicherungen informieren sich die Deutschen im Netz

Viele Wege die Risiken zu mindern

Bevor sich Verbraucher also mit der Beitragshöhe beschäftigen, sollte der gewünschte Schutz im Fokus stehen. Dann aber können die Rabattangebote vieler Versicherer besonders verlockend wirken. Wer zum Beispiel angibt, Wohneigentum oder eine abschließbare Einzelgarage zu besitzen oder darauf verzichtet, auch andere Personen mit dem versicherten Auto fahren zu lassen, wird je nach Versicherung mit deutlichen Prämienrabatten belohnt. Wer solche Tarifmerkmale wählt, senkt in den Augen der Versicherung die Schadenrisiken durch Diebstahl, Vandalismus oder einen weniger erfahrenen, der Versicherung unbekannten Fahrer. Auch das Vorhandensein einer Jahreskarte für den Nahverkehr, einer Bahncard und die Mitgliedschaft in einem Automobilclub wird von vielen Anbieter honoriert. In der Summe können Autofahrer mit diesen Tarifmerkmalen einen Beitragsrabatt bis in den zweistelligen Prozentbereich erzielen.

Das kann sich aber auch als Fallstrick für den Versicherten erweisen, denn er muss sich an die Vorgaben halten, den Wagen also über Nacht in die Garage stellen oder den Wagen nicht verleihen. Weicht er davon ab, ist er laut Versicherungsbedingungen aber auch verpflichtet, dies der Versicherung unverzüglich mitzuteilen. "Die zusätzlichen Rabattmerkmale müssen für den Versicherten auch tatsächlich erfüllbar sein, sonst drohen Vertragsstrafen bis zur Höhe eines Jahresbeitrags", warnt Boss vom BdV. Es lohnt sich also, gut zu überlegen und genauer hinzuschauen.

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