Tool der Woche Geladen und versichert

Regulierung im Anflug: Wer eine größere Drohne steigen lässt, braucht ab Oktober einen Führerschein. Eine Versicherungspflicht gilt aber auch für kleinere Modelle. Was Hobby- und Berufsflieger beachten müssen.

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In Innenstädten und in der Nähe von Flughäfen sind Drohnenflüge untersagt. Quelle: dpa

Frankfurt Bei der Feuerwehr sollen sie gefahrlos nach Vermissten suchen. Bei der Post sollen sie im Minutentakt Pakete zustellen. Und in der Landwirtschaft sollen sie helfen, Schädlinge zu bekämpfen: Innerhalb kürzester Zeit haben ferngesteuerte Drohnen den deutschen Luftraum erobert. Allein 2016 wurden nach Angaben des Handelsverbands Spielwaren mehr als 300.000 Kameradrohnen verkauft. Das Fachblatt „Drohnen-Journal“ schätzt auf dieser Basis, dass hierzulande bis Ende 2017 rund 1,1 Millionen Drohnen in der Luft sein werden – also gut ein Gerät pro 75 Bürger. Zum Vergleich: Die deutschen Fluggesellschaften haben zusammen gerade einmal rund 675 Flugzeuge in ihrer Flotte.

Doch wo viel Verkehr herrscht, braucht es Regeln: Das drastisch steigende Interesse an den sogenannten Multicoptern ruft auch Regulierungsbehörden auf den Plan. Ab dem 1. Oktober werden die Regeln für Drohnenpiloten deutlich strenger. Wer ein Gerät schwerer als zwei Kilogramm fliegen will, braucht künftig einen Führerschein. Wer ihn ausstellen darf, entscheidet das Bundesluftfahrtamt, das derzeit deutschlandweit elf Stellen dazu berechtigt hat. Wiegt die Drohne mehr als fünf Kilogramm oder fliegt auf einer Höhe von mehr als 100 Metern, braucht es darüber hinaus auch eine Flugerlaubnis der örtlichen Luftfahrtbehörde – ebenso, wenn nachts oder durch sensible Zonen wie etwa Innenstädte oder Naturschutzgebiete geflogen werden soll.

Neu ist auch eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen. Eigentümer müssen künftig ihren Namen sowie ihre Adressdaten auf einem feuerfesten Schild auf dem Gerät anbringen, um den Halter beispielsweise bei einem Unfall identifizierbar zu machen. Damit es hier nicht zu einem bösen Erwachen kommt, hat der Gesetzgeber bereits 2005 eine Versicherungspflicht für sogenannte „unbemannte Luftfahrtsysteme“ (UAS) eingeführt. Auch für Hobbyflieger reicht die private Haftpflichtversicherung dabei in der Regel nicht aus. Und ohne Versicherung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Sebastian Schneider, Luftfahrtversicherungs-Experte bei der Zurich Gruppe, sagt: „Auch für den privaten Gebrauch muss meist eine Halterhaftpflicht für Drohnen und Multicopter abgeschlossen werden.“ Die Kosten dafür orientierten sich an der Verwendung des Geräts, der Versicherungssumme und den Bereichen, in denen geflogen werden soll. „Für Gewerbetreibende können zudem Kaskoversicherungen interessant sein.“ Damit lassen sich auch Schäden am eigenen Gerät abdecken.

Bei der Zurich können Kunden mit einem Tarifrechner ermitteln, wie hoch der Jahresbeitrag für die entsprechende Versicherung ausfällt. Die Haftpflicht für eine privat genutzte Drohne mit einem Gewicht von bis zu 25 Kilogramm lässt sich beispielsweise für 71,40 Euro pro Jahr versichern. Dabei beträgt die Deckungssumme drei Millionen Euro, der Selbstbehalt 250 Euro. Geflogen werden darf dafür in Europa inklusive der Mittelmeer-Anrainerstaaten. Fällt der Selbstbehalt weg, erhöht sich der Beitrag auf 89,25 Euro. Auch die gewerbliche Nutzung kostet einen Aufschlag: Insgesamt 178,50 Euro Jahresbeitrag fallen hier ohne Selbstbehalt an. Soll die Drohne zusätzlich kaskoversichert werden, fallen weitere 178,50 Euro an, bei einem Listenpreis der Drohne von 1000 Euro.

Um verschiedene Angebote zu vergleichen, bietet sich der Dienst „Drohnen-Versicherung-Direkt“ an, der derzeit acht verschiedene Versicherer in einer Tabelle listet und damit nach eigener Aussage den kompletten Markt abdeckt. Neben der Zurich sind das R+V, Allianz, HDI, Signal Iduna, Nürnberger Versicherung, Delvag sowie Degenia. Während die Zurich den deutschen Privatpiloten derzeit das günstigste Angebot bietet, punktet bei den Gewerblichen die Signal Iduna mit einem Mindestbeitrag von 125 Euro – allerdings darf hier nur innerhalb der Bundesrepublik gestartet werden. Kaskoversicherungen bieten demnach die Zurich, HDI, Degenia und die Nürnberger an.

Samuel Khalidi, Mitgründer der Plattform, sagt: „Zwar gibt es bei manchen privaten Haftpflichtversicherungen eine sogenannte Drohnen-Klausel. Die springt aber nur ein, wenn der Pilot tatsächlich Schuld bei einem Unfall hat.“ Stürze eine Drohne beispielsweise wegen einer Windböe oder eines Greifvogels auf ein Auto, greife der Schutz nicht. „In diesem Fall hilft nur die Gefährdungshaftung einer speziellen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung.“ Er empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro.


Auch Kurzzeit-Schutz möglich

Die angebotenen Policen unterscheiden sich in privater und gewerblicher Nutzungserlaubnis der Drohne, Anzahl der Piloten und bestimmten technischen Eigenschaften. So versichern manche Anbieter auch die bisher noch eher experimentelle Funktionen der Drohnen wie autonomes Fliegen. „Preislich sind Unterschiede von bis zu 30 Prozent möglich. Es lohnt sich deshalb, genau auf die benötigten Leistungen und den Versicherungsumfang zu schauen“, so Khalidi. Wichtig ist auch die Frage, wo geflogen werden soll: europaweit oder auf der ganzen Welt? Wegen der teilweise hohen Streitwerte in Zivilklagen schließen alle Versicherer Flüge in den USA aus.

Wer bereits im Vorfeld weiß, dass er seine Drohne nur sporadisch einsetzen möchte, kann statt einer Jahrespolice auch einen Kurzzeit-Schutz von einem bis zu 30 Tagen beantragen. Die Kosten dafür belaufen sich beispielsweise bei der HDI auf rund zehn bis 30 Euro sowohl für gewerbliche wie auch private Nutzer.

Verschiedene Anwendungen, verschiedene Tarife

Auf der Webseite zeigt das Vergleichsportal mehrere Anwendungsfälle, die unterschiedlichen Versicherungsschutz benötigen: So ist es beispielsweise für einen Fotografen wichtig, dass seine Versicherung auch gewerbliche Foto- und Videoaufnahmen und das Fliegen außerhalb von Modellflugplätzen zulässt. Für Vermessungstechniker dagegen dürfte ein hohes zulässiges Gewicht entscheidend sein, weil die Ausrüstung einer Vermessungsdrohne zusätzliche Kilos auf die Waage bringt. Eine Kaskoversicherung hält Khalidi in diesem Fall deshalb ebenfalls für empfehlenswert: „Für gewerbliche Kunden ist eine Drohnen-Kaskoversicherung ein Muss, um Verdienstausfälle zu vermeiden.“ Die Kosten dafür lassen sich steuerlich absetzen. Hat die Drohne zusätzliches Gepäck geladen, lasse sich das in manchen Tarifen auch versichern, so der Experte. Hier hilft ein Blick in die Konditionen.

Für Privatnutzer sind Kaskoversicherungen bisher allerdings Mangelware. Im Branchenvergleich bietet derzeit allein Degenia einen entsprechenden Tarif an, im Basismodell für 119 Euro pro Jahr. Der umfasst eine Deckungssumme von 2000 Euro bei einer Selbstbeteiligung von 100 Euro je Schadensfall. Vorausgesetzt wird bei den Drohnen allerdings eine sogenannte „Coming Home“-Funktion, die dafür sorgt, dass die Drohne beispielsweise nach einem Signalverlust automatisch zum Piloten zurückkehrt. Ein eingebauter Flugdatenschreiber ist ebenfalls Pflicht. Flüge bei extremen Witterungsbedingungen schließen alle beobachteten Versicherer vorsorglich aus. Experte Khalidi empfiehlt: „Kostet die Drohne mehr als 1000 Euro, lohnt sich die Kasko definitiv auch für Privatnutzer.“

Abgedeckt werden bei den meisten Anbietern klassische Sturz- und Abprallschäden, Wetterschäden, gelegentlich auch Diebstahl und Schäden durch Dritte. Vor allem letzteres könnte mit einer zunehmenden Zahl an Drohnen in der Luft relevanter werden: Anfang August schoss zum Beispiel ein österreichischer Jäger eine 1600 Euro teure Drohne aus der Luft, weil er laut eigener Aussage Tiere schützen wollte. In einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom im März 2016 gaben immerhin acht Prozent der Befragten an, die zivile Nutzung von Drohnen generell abzulehnen. In Argentinien griff ein Fußballfan im Stadion sogar zu einer Rolle Klopapier, um das Gerät eines anderen Fans (erfolgreich) vom Himmel zu holen.

Wo zumindest mit behördlicher Erlaubnis geflogen werden darf, können Hobbypiloten mit der Drohnen-App der Deutschen Flugsicherung prüfen. Das Programm ist für Apples iOS und Googles Android verfügbar und kennt alle Flugverbotszonen, kann Flugdaten speichern und so auch Flüge dokumentieren – etwa, falls es beim nächsten Klopapier-Angriff zu Streitigkeiten über die Flugerlaubnis kommen sollte.

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