Tool der Woche – GKV-Zusatzbeitrag Bei 27 Krankenkassen wird es für Sie teurer

Die 118 Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben entschieden: 27 erhöhen in diesem Jahr den Zusatzbeitrag. Kassenpatienten haben ein verkürztes Sonderkündigungsrecht – sollten aber trotzdem mit Nachsicht handeln.

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Einige Krankenkassen haben ihre Beiträge zum Jahreswechsel angepasst. Quelle: dpa

Frankfurt Die Termine sind bei allen 118 Gesetzlichen Krankenkassen in der Regel lange geblockt. In der Vorweihnachtszeit kommt überall der Verwaltungsrat zusammen und beschließt über Zusatzbeträge, die die Mitglieder ab dem neuen Jahr zu zahlen haben. Denn das System funktioniert so: Bei 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen liegt der allgemeine Beitragssatz für jeden Kassenpatienten. Den Betrag bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte – macht also 7,3 Prozent für jeden. Dazu können die Kassen dann abhängig von ihrem erwarteten Finanzbedarf individuell einen Zusatzbeitrag bestimmen.

Nachdem sich nun alle Krankenkassen entschieden haben, steht fest: 27 von ihnen haben erhöht. Allerdings sind nur 3,8 Millionen Versicherte und damit lediglich sieben Prozent aller Mitglieder in Gesetzlichen Krankenkassen betroffen. Das zeigt eine Auswertung des Portals www.krankenkassen.net.

Vorwiegend betrifft die Beitragserhöhung demnach Mitglieder kleinerer und mittlerer Betriebskrankenkassen. Mehr als die Hälfte der Kassen, die erhöht haben, zählen weniger als 25.000 Mitglieder. Ebenfalls interessant: Erstmals gibt es in Deutschland keine Kasse mehr, die ohne Zusatzbeiträge auskommt. Welche Krankenversicherung für Sie die richtige ist, können Sie anhand dieses Tools prüfen.

Dass es indes nicht zu einer flächendeckenden Beitragserhöhung kam, lag an der Bundesregierung. Eine Sonderzahlung von 1,5 Milliarden Euro für den Gesundheitsfonds hatte sie schon vor geraumer Zeit beschlossen, um im Wahljahr 2017 das Volk nicht zu verärgern. Damit bleibt vorerst vieles, wie es ist. Bei 15,7 Prozent liegt im Schnitt der Beitragssatz, der sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem jeweils individuellen Zusatzbeitrag zusammensetzt. Den können die Versicherer jedoch künftig nach oben anpassen – je nachdem, wie dringend sie Geld benötigen.

Und hier stieg der Bedarf in der laufenden Legislaturperiode bereits kräftig. Teils ist von bis zu 40 Milliarden Euro die Rede, die für steigende Kosten für Medikamente, Behandlungen und Arzthonorare fällig wurden. Die große Rechnung dürfte Kassenpatienten deshalb ab 2018 präsentiert werden. Bis Ende des Jahrzehnts rechnet Doris Pfeiffer, Vorsitzende des GKV-Gesamtverbandes, mit einem Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrages von heute 1,1 Prozent auf dann 1,8 Prozent.


Die BKK Vital ist am teuersten

Der Versicherte kann also leicht prüfen, ob seine Krankenkasse zu den günstigen oder teuren im Land gehört. Einige wenige wie die AOK Sachsen-Anhalt und die Metzinger BKK schaffen es dabei sogar, mit 14,9 Prozent unter der Marke von 15 Prozent zu bleiben.

Andere wie die BKK Pfalz und die IKK Classic sind hingegen bei 16,0 Prozent, die Viactiv Krankenkasse sogar bei 16,3 Prozent. Spitzenreiter und damit teuerste Kasse ist die kleine BKK Vital mit 9179 Mitgliedern. Sie verlangt neuerdings einen weiteren Zuschlag von 0,5 Prozent – der Zusatzbeitrag steigt auf 1,8 Prozent und der Gesamtbeitrag auf 16,4 Prozent. Die größte Erhöhung des Zusatzbeitrages kam mit 0,6 Prozent von der BKK RWE. Deren rund 43.000 Mitglieder müssen jetzt einen Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent und damit insgesamt 15,9 Prozent entrichten.

Versicherte sollten sich aber nicht unter Druck gesetzt fühlen. Mit dem Wettbewerb um die Höhe der Zusatzbeiträge ist schließlich auch ein Ringen um zusätzlichen Service entbrannt – etwa um Zusatzleistungen wie Besuche beim Heilpraktiker oder Rabattleistungen bei besonderer gesundheitsförderndem Verhalten. Sowohl der Preis als auch die Leistung sind somit entscheidend.

Wer als Kunde einer Gesetzlichen Krankenkasse nun einen höheren Zusatzbeitrag leisten muss, der hat bis zum 31. Januar ein verkürztes Sonderkündigungsrecht. Ansonsten beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Noch haben Kassenpatienten genügend Auswahl. Absehbar ist aber schon jetzt, dass die Zahl der Krankenkassen von Jahr zu Jahr geringer wird. Grund ist der Kostendruck, der gerade kleinere Häuser zu Fusionen zwingt. So wird demnächst aus BKK Braun Gillette und Pronova BKK die Pronova BKK, aus BKK VBU und Vereinigte BKK die BKK VBU, aus Energie BKK und Eon BKK die Energie BKK sowie aus Barmer GEK und Deutsche BKK die Barmer.

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