Platz 6: Fahrer
In 35 Fällen geht es um unzulässige Beförderungen. Es werden Fahrten vorgenommen, ohne dass die dazu eingesetzten Personen über die erforderlichen Personenbeförderungsscheine verfügen. Zudem verfügen die Unternehmer über keine Konzession zur Durchführung der Fahrten.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen gehören -Kostenersparung - abgeschafft Die Abrechungen sind direkt an die zuständige Krankenkasse zu leiten und von dort quartalsweise an die Versicherten zur Kenntnis zu geben.
Ohne Kontrolle -siehe Griechenland- ist Tür und Tor geöffnet..

Dem Kommentar von Bluecher59 ist nichts hinzuzufügen ... Recht hat er!

Und das Problem wird solange weiter bestehen, wie die Patienten nicht in die Prüfung der Abrechnungen eingebunden werden.
Gleichzeitig muß es für die Patienten (finanziell) lukrativ sein, genau zu prüfen (wie bei einer KFZ-Reparatur, die man auch aus eigener Tasche zahlen muß).
D.h.: Nach JEDER Leistung sofort eine Quittung des Behandlers an den Patienten. Von der Krankenversicherung - wie bei der Bank - z.B monatlich einen "Kontoauszug" der abgerechneten Leistungen.
Und eine Beitragsrückerstattung / Prämie bei Nachweis von Abrechnungsfehlern.
Schaunmermal wie schnell die Ärzte, Apotheker und Anderen im Gesundheitssystem ehrlich werden.
Keine Kontrolle = keine Ehrlichkeit - da muß man nur nach Griechenland schauen . . .