Tücken einer Scheidung Wenn der Ex-Partner die Versicherung behält

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Hausrat, Wohngebäude, Rechtsschutz und Kfz-Versicherung unkritisch

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung – mein Schrank, dein Haus

Für Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ist es unerheblich, ob die Versicherungsnehmer verheiratet sind oder nicht. Wichtig ist hingegen die Trennung, also das Ende des gemeinsamen Hausstandes. Im Fall der Hausratversicherung ist die Versicherung an den gebunden, der den Vertrag abgeschlossen hat. Dabei gilt der Vertrag für die Wohnung des Versicherungsnehmers.

Verlässt der Partner des Vertragsunterzeichners die gemeinsame Wohnung, passiert also zunächst nichts, lediglich die Versicherungssumme ist im Zweifel dann zu hoch angesetzt und kann angepasst werden. Für eine Übergangszeit von drei Monaten ist aber auch der Hausrat des Ausgezogenen mitversichert, nach Ablauf der Frist braucht der eine eigene Police. Zieht der Versicherungsnehmer aus, muss er die Versicherung ohnehin über den neuen Wohnsitz informieren. Der in der Wohnung Verbliebene benötigt dann einen eigenen Vertrag.

Die Wohngebäudeversicherung ist hingegen an eine Immobilie gebunden. Versicherungsnehmer ist, wem die Immobilie gehört, also wer im Grundbuch eingetragen ist. Im Scheidungsfall müssen daher die Besitzverhältnisse geklärt werden. Bleiben beide im Grundbuch als Eigentümer vermerkt, gibt es zunächst keinen Handlungsbedarf. Wird die Immobilie auf einen der Geschiedenen übertragen – in der Regel gegen eine entsprechende Ausgleichszahlung – kann der alleinige Eigentümer den Vertrag behalten oder innerhalb eines Monats kündigen. Entschließt sich das Ex-Paar zum Verkauf der Immobilie, kann der neue Eigentümer ebenfalls den Vertrag übernehmen.

Rechtsschutzversicherung schützt nicht bei Scheidung

Kaum eine Rechtsschutzversicherung zahlt bei Scheidungsstreitigkeiten. Vielmehr gilt der gemeinsame Rechtsschutz bis zur Scheidung. Bis dahin sind Ehepartner und Kinder mitversichert. Nach der Scheidung erlischt der Versicherungsschutz für den Partner. Läuft die Police auf beide Ex-Partner, muss die Versicherung informiert und der Vertrag geändert werden.

Kfz-Versicherung – neu mit Rabatt

Wird der Zweitwagen über den Ehepartner versichert, um in den Genuss eines günstigeren Schadenfreiheitsrabatts zu kommen und das Gericht spricht die Scheidung aus, braucht der Ex-Partner eine eigene Versicherung für sein Fahrzeug. Allerdings bieten viele Versicherungen die Möglichkeit, einen Teil des zuvor über den Partner gewährten Rabatts in einen neuen Vertrag zu übertragen. Vergleichsportale helfen, beim Filtern passender Tarifangebote.

Insgesamt ist die Aufteilung oder Umstellung der Versicherungsverträge nur beim Thema Lebens- und Krankenversicherung wirklich problematisch oder kostspielig. Daher empfiehlt es sich im Scheidungs- oder Trennungsfall insbesondere bei diesen beiden Policentypen, externen Rat bei Anwälten und den Versicherern einzuholen. Auch der Bund der Versicherten und Verbraucherschützer können helfen – damit es für die Scheidenden nicht unnötig teuer wird.

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