Tücken einer Scheidung Wenn der Ex-Partner die Versicherung behält

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Krankenversicherung aus dem Unterhalt

Bei einer Risikolebensversicherung über Kreuz, mit der sich Partner gegenseitig und gegen den Tod des Anderen versichern, wird im Scheidungsfall in jedem Fall eine Vertragsumstellung notwendig. Da der Versicherungsnehmer im Grunde das Leben seines Ex-Partners versichert, dürfte er kein Interesse mehr an weiteren Einzahlungen haben. Daher bietet es sich an, den Versicherungsnehmer zu wechseln, also die Police vom Ex-Partner übernehmen zu lassen.

Steht in einer Lebenspolice lediglich allgemein der „jeweilige Ehegatte“ als Begünstigter und kommt es zur Scheidung, wären im Todesfall dessen Erben zum Empfang der Versicherungssumme berechtigt. Wer also nicht sofort wieder heiratet, muss die Police ändern lassen.

Die größten Finanzfallen bei Scheidungen
Ein Ehevertrag ist besonders für Selbstständige sinnvoll, um das Unternehmen vor Schaden zu bewahren. Allerdings sollte man nicht glauben, nur wegen eines Ehevertrags ungeschoren aus einer Ehe rauszukommen. Es gibt keine 100-prozentige Vermögensaufteilung in einem Ehevertrag. Ist beispielsweise die Frau seit 20 Jahren komplett aus dem Beruf ausgestiegen, um die Kinder großzuziehen, muss der Mann ihr Unterhalt zahlen, auch wenn der Ehevertrag den Unterhaltsverzicht vorsieht. Um sich vor solchen unerwarteten Kosten zu schützen, muss im Vertrag genau aufgeschrieben sein, in welcher familiären Situation sich die Partner befinden und wie die Aufgaben in der Ehe verteilt sind. Sollten sich die wesentlichen Punkte ändern - das Paar entscheidet sich nun doch für Kinder - sollte der Vertrag angepasst werden können. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Auch teure Hochzeitsgeschenke von Freunden und Familie können bei einer Scheidung Kummer bereiten. Wer nicht nachweisen kann, dass das Geschenk explizit ihm beziehungsweise ihr gegeben wurde, muss damit rechnen, dass die Zuwendung zum gemeinsamen Vermögen gezählt wird. Und das wird bei einer Scheidung aufgeteilt. Eine Karte, die sich an den Empfänger richtet und dem (Geld-) Geschenk beiliegt, kann das verhindern. Quelle: dpa
Geschenke machen aber auch später noch Probleme. Nämlich dann, wenn einer der Partner bevor er die Scheidung einreicht, sein Vermögen verschenkt, beispielsweise an Kinder aus erster Ehe. Gerade bei Immobilien ist eine Schenkung zu Lebzeiten für die Kinder steuerlich deutlich attraktiver, da sie die Erbschaftssteuer sparen. Auf diese Weise bringen viele ihre Vermögenswerte - Geld, Autos, Immobilien, Aktien - in Sicherheit, um später weniger mit dem Partner teilen zu müssen. Gegen diese Geldflucht hilft nur Wachsamkeit bis hin zum regelmäßigen Blick ins Grundbuch. Quelle: Fotolia
Ist einer von beiden Partnern selbstständig, kann es bei der Trennung ebenfalls Probleme geben. Denn die Feststellung des Einkommens ist in diesem Fall nicht leicht. Und von dem hängt zum einen der Streitwert der Scheidung ab und zum anderen bemisst sich am Einkommen auch der Unterhalt. meist gar nicht so leicht. Davon hängt aber ab, wie hoch der Unterhalt für Ex-Frau und Kinder ist. Dagegen, dass der selbstständige Partner sein Einkommen oder die Gewinne des Unternehmens mit entsprechenden Kniffen klein rechnet, lässt sich leider kaum etwas tun. Quelle: dpa
Noch schwieriger kann es werden, wenn beide Partner gemeinsam ein Unternehmen führen. Denn: Wer bekommt das Unternehmen jetzt? Gibt es im Gesellschaftervertrag keine klare Regelung für diesen Fall, bleiben beide auch nach der privaten Trennung Gesellschafter. Deshalb sollte im Vertrag unbedingt geklärt sein, wer das Unternehmen im Falle einer Scheidung weiterführt. Sonst bleiben nur drei Möglichkeiten: Ein Partner zahlt den anderen aus, das Unternehmen wird verkauft und der Gewinn geteilt oder das laufende Geschäft wird abgewickelt und das Unternehmen anschließend aufgelöst - in diesem Fall gehen beide leer aus. Quelle: Fotolia
Im Falle einer Scheidung wird nicht nur die Beziehung, sondern oft auch das einstige Traumhaus ganz schnell zum Alptraum. Sind sich beide einig, wer das Haus behält, muss der Hausbesitzer den anderen für den Verlust des halben Hauses entschädigen. Hat das Haus zum Zeitpunkt der Trennung einen Wert von 250.000 Euro, bekommt der Partner, der auszieht, also 125.000 Euro. Da nur die wenigsten eine solche Summe zur Verfügung haben, wird in der Regel die Immobilie verkauft und der Erlös geteilt. Quelle: Fotolia
Sind sich die Parteien uneinig, wird das Gericht einem von beiden, in der Regel dem, der die Kinder behält, die Nutzung des Hauses zusprechen. Selbst wenn einer der Partner die Immobilie in die Ehe eingebracht hat und der Ehevertrag die Nutzungsrechte im Scheidungsfall regelt: Spätestens wenn Kinder im Spiel sind, werden Verträge und Eigentum hinfällig. In die Ehe eingebrachte Gegenstände fallen zwar nicht in die Aufteilungsmasse, ist aber ein Partner existenziell auf die Nutzung der Wohnung angewiesen, wird ihm Nutzungsrecht zugesprochen - egal, wem die Immobilie gehört. Wie lange diese genau dauert, hängt vom Einzelfall ab, im Extremfall ist die Wohnung für fünf Jahre weg. Ist eines der Kinder behindert, verlängert sich die zugesprochene Nutzungszeit. Quelle: Fotolia

Krankenkasse oder privat versichert entscheidet

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die kostenlose Mitversicherung von Ehepartner und Kindern ein großer Pluspunkt. Voraussetzung ist, dass der Ehepartner und die Kinder kein eigenes Einkommen haben. Im Falle einer Scheidung hat der mitversicherte Partner dann noch drei Monate Zeit, eine eigene Krankenversicherung abzuschließen, während die Kinder einfach beim berufstätigen Elternteil mitversichert bleiben.

Bei privaten Krankenversicherungen laufen die Versicherungsverträge auch nach einer Scheidung weiter und werden höchstens aufgrund von Partnerrabatten angepasst. Sind nach einer Scheidung Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner fällig, bekommt der Unterhaltsberechtigte auch für die private Krankenversicherung Geld vom Ex.

Die Krankenversicherung von Kindern richtet sich in der Regel danach, wie der Elternteil versichert ist, bei dem sie leben. Ist ein Partner aber gesetzlich und der andere privat versichert, kann das Kind nach einer Scheidung in jedem Fall mit in die gesetzliche Versicherung.

Um diese Kosten kommen Sie bei einer Scheidung nicht herum

Haftpflichtversicherung – einer hat sie, der andere braucht sie

Üblicherweise sparen sich Ehepartner unnötige Versicherungsbeiträge und doppelte Policen. Bei der privaten Haftpflichtversicherung sind Ehepartner und Kinder nämlich eingeschlossen. Im Scheidungsfall muss die Versicherung deshalb zwingend geändert werden. Sie gilt dann nur für den Unterzeichner der Police und dessen Kinder. Der geschiedene Partner muss eine eigene Versicherung abschließen, um sich vor Schadenersatzansprüchen zu schützen. Sind beide als Vertragsnehmer eingetragen, muss die Versicherung gekündigt oder darüber informiert werden, wer die Police übernimmt.

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