
Versicherung kann auch witzig sein. Der südafrikanische Versicherungsmakler „1st for Women“ macht sich in einem TV-Spot über Männer lustig: Drei Kerle in einem fahrenden Auto lassen ihren Kumpel hinterherlaufen, nachdem dieser am Straßenrand eine Pinkelpause eingelegt hat. Immer wenn der Zurückgelassene aufholt, gibt der Mann am Steuer Gas. Weil der Fahrer statt nach vorn nur in den Rückspiegel zu seinem fluchenden Kumpel schaut, stürzt der Wagen einen Abhang hinunter. Im Abspann läuft der Slogan: „Warum wir nur Frauen versichern.“
Dass junge Männer im Straßenverkehr höhere Schäden verursachen als junge Frauen, ist hinreichend belegt. Für Kfz-Policen müssen laut Unternehmensberatung Oxera 20-jährige Männer 19 Prozent mehr zahlen als gleichaltrige Frauen.
Bild: APKrank gespart
Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit dem einheitlichen Krankenkassenbeitrag kaum noch eine Möglichkeit Mitglieder zu locken. Auch der Zusatzbeitrag ist zumindest auf absehbare Zeit bei keiner der Kassen ein Thema. Die letzten Kleinigkeiten, mit denen die Kassen sich attraktiver darstellen können sind freiwillig und jederzeit zu revidieren. Über Kürzungen werden die Mitglieder meist nur dezent und manchmal erst auf Nachfrage informiert. Eine Aufstellung, welche Kasse, welche Leistung streicht, ist nicht möglich, da viele Kassen über Ihre Pläne noch nicht abschließend beraten haben. Den Kunden bleibt nur, selber bei Ihrer oder einer anderen Krankenkasse nachzufragen, ob und in welchem Maße die freiwilligen Leistungen eingeschränkt werden. Dies betrifft vor allem die freiwillig Versicherten Mitglieder, die für die Krankenkassen in aller Regel besonders attraktive Mitglieder sind. Wenngleich Krankenkassen keine Aufnahmeanträge ablehnen dürfen, ist es gängige Praxis, jungen gesunden Mitgliedern etwas zu bieten und älteren Interessenten mit Hinweis auf eingeschränkte Leistungen die Mitgliedschaft wenig attraktiv erscheinen zu lassen. Nachfolgend eine Liste mit freiwilligen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, die Sie als Mitglied nutzen können und die bares Geld sparen können. Fragen Sie bei den Punkten, die Ihnen wichtig sind, bei Ihrer Krankenkasse nach, ob diese auch 2012 noch die freiwilligen Leistungen erfüllen oder sie schmälern wird.
Bild: Robert Kneschke - Fotolia.comZahnprophylaxe
Gesunde Zähne sind viel wert. Die jährliche Vorsorgeuntersuchung ist wichtig, um nicht etwaige Zuschüsse beim Zahnersatz zu verlieren. Allein aus hygienischen Gründen empfiehlt sich zusätzlich die professionelle Zahnreinigung oder Prophylaxe. Einige Krankenkassen zahlten bis Ende 2011 noch zwei dieser Reinigungen pro Jahr. Künftig kann es sein, dass die Prophylaxe, die je nach Zahnarzt zwischen 50 und 200 Euro kosten kann, nur noch einmal im Jahr übernommen wird.
Bild: dpaBonusheft
Mit gesundem Lebensstil Geld sparen – das ist das Versprechen der Bonushefte, mit denen verschiedene Krankenkassen Geld ausbezahlen, zum Beispiel für einen gesunden Body Mass Index, die Bestätigung Nichtraucher zu sein oder der aktiven Mitgliedschaft in einem Sportverein. Wer das Bonusheft 2012 neben die Ausgabe von 2011 legt, kann unter Umständen feststellen, dass die ausgelobten Prämien von 20 auf 10 Euro halbiert werden oder die Hürden deutlich höher gelegt werden. Grundsätzlich werden die Scheckhefte auch weiterhin angeboten, die einzelnen Auflagen aber strenger gehandhabt.
Bild: Robert Kneschke - Fotolia.comGesundheitskurse
Auf Kosten der Krankenkasse zum Yoga oder Rückentraining – der Zuschuss wird unter Umständen gesenkt. Einzelne Kassen tragen künftig nicht mehr die vollen Kosten, sondern nur noch anteilig und unter Umständen nur bis zu einem Maximalbetrag, der unter den Kosten des Kursus liegen kann.
Bild: gmsAkupunktur
Mit Nadeln gegen den Schmerz – eine umstrittene Therapie, die bislang nicht vom gesetzlichen Katalog der Leistungen umfasst wurde. Einige Kassen haben die Therapie dennoch getragen. Das kann 2012 anders sein.
Bild: dpaImpfungen
Bei einer Safari wilde Tiere sehen oder im Dschungel ganz nah bei den Tieren sein – manche Reisen bergen das Risiko, sich mit Malaria oder einer anderen Krankheit anzustecken. Impfungen bei Auslandsreisen sind eine freiwillige Leistung der Krankenkasse, die schnell auf die Prüf- und anschließend die Streichliste der Kasse kommen kann.
Bild: Peter Atkins - Fotolia.comHeilmittel
Nach einer Operation helfen Schienen oder Bandagen, die Wunde oder den Bruch schneller heilen zu lassen. Im besten Falle sind dies angepasste Modelle. Künftig kann es passieren, dass Ihre Kasse nur noch die Kosten für die Schiene von der Stange übernimmt. Das kostet Sie zwar erstmal nicht mehr Geld, wenn Sie jedoch die bestmögliche Versorgung wünschen, müssen sie unter Umständen bei Ihrer Kasse selbst in die Tasche greifen.
Bild: dpaKuren
Eltern-Kind-Kuren gehören für viele Kassen zu den Lockangeboten, mit denen vor allem junge Familien als Mitglieder geworben werden. Die Zusage zu erhalten könnte jedoch je nach Vorgaben der Krankenkasse immer schwieriger werden. Da lohnt es sich, die genauen Vorgaben anzuschauen.
Bild: dpaRehabilitation
Die Erholung nach einer schweren Operation trägt maßgeblich zur vollständigen Genesung bei. Künftig kann es Ihnen passieren, dass Ihre Krankenkasse zum einen den Aufenthalt in einer Rehaklinik ablehnt und Sie auffordert, diese ambulant von daheim aus zu gestalten und ferner, dies Reha-Phase auch von vier auf drei Wochen zu verkürzen. Sollte bei Ihnen eine Operation absehbar sein, lohnt es sich zu fragen, was Ihre Kasse künftig leisten wird.
Krank gespart
Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit dem einheitlichen Krankenkassenbeitrag kaum noch eine Möglichkeit Mitglieder zu locken. Auch der Zusatzbeitrag ist zumindest auf absehbare Zeit bei keiner der Kassen ein Thema. Die letzten Kleinigkeiten, mit denen die Kassen sich attraktiver darstellen können sind freiwillig und jederzeit zu revidieren. Über Kürzungen werden die Mitglieder meist nur dezent und manchmal erst auf Nachfrage informiert. Eine Aufstellung, welche Kasse, welche Leistung streicht, ist nicht möglich, da viele Kassen über Ihre Pläne noch nicht abschließend beraten haben. Den Kunden bleibt nur, selber bei Ihrer oder einer anderen Krankenkasse nachzufragen, ob und in welchem Maße die freiwilligen Leistungen eingeschränkt werden. Dies betrifft vor allem die freiwillig Versicherten Mitglieder, die für die Krankenkassen in aller Regel besonders attraktive Mitglieder sind. Wenngleich Krankenkassen keine Aufnahmeanträge ablehnen dürfen, ist es gängige Praxis, jungen gesunden Mitgliedern etwas zu bieten und älteren Interessenten mit Hinweis auf eingeschränkte Leistungen die Mitgliedschaft wenig attraktiv erscheinen zu lassen. Nachfolgend eine Liste mit freiwilligen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, die Sie als Mitglied nutzen können und die bares Geld sparen können. Fragen Sie bei den Punkten, die Ihnen wichtig sind, bei Ihrer Krankenkasse nach, ob diese auch 2012 noch die freiwilligen Leistungen erfüllen oder sie schmälern wird.
Vom 21. Dezember an ist damit Schluss, jedenfalls bei allen neu abgeschlossenen Versicherungspolicen. Laut einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2011 müssen die Versicherer ihre Tarife für Neukunden geschlechtsneutral kalkulieren (Unisex). Männer und Frauen zahlen dann gleich viel Prämie. Der EuGH-Entscheid gilt für alle Versicherungssparten, aber nur für neue Verträge. Bei bereits bestehenden Policen mit geschlechtsspezifischen Tarifen ändert sich nichts.
Wie sich die Beiträge durch die Einheitstarife verändern
Zur Modellrechnung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fordert Einheitstarife mit gleichen Prämien für Männer und Frauen. Diese Tarife werden im Dezember eingeführt. Altverträge sind vom EuGH-Gebot nicht betroffen, sie müssen nicht auf Einheitstarife umgestellt werden. Die Modellrechnung beruht auf dem Branchenschnitt der Prämienunterschiede zwischen Männern und Frauen in den alten Tarifen; es wird unterstellt, dass der Frauenanteil in den neuen, für Frauen günstigeren Einheitstarifen, deutlich höher sein wird als in den alten, geschlechtsspezifischen Tarifen.
Quelle: MLP
Private Krankenversicherung
Beitragsveränderung:
Männer
Alter / Veränderung
25 Jahre / +25 %
30 Jahre / +23 %
35 Jahre / +21 %
40 Jahre / +19 %
45 Jahre / +17 %
50 Jahre / +14 %
55 Jahre / +11 %Frauen
25 Jahre / -5 %
30 Jahre / -4 %
35 Jahre / -4 %
40 Jahre / -4 %
45 Jahre / -4 %
50 Jahre / -3 %
55 Jahre / -2 %Berufsunfähigkeit
Beitragsveränderung:
Männer
Alter / Veränderung
25 Jahre / +8 %
30 Jahre / +9 %
35 Jahre / +10 %
40 Jahre / +10 %
45 Jahre / +9 %
50 Jahre / +5 %
55 Jahre / +2 %Frauen
25 Jahre / -2 %
30 Jahre / -2 %
35 Jahre / -2 %
40 Jahre / -2 %
45 Jahre / -2 %
50 Jahre / -1 %
55 Jahre / 0 %Private Rentenversicherung
Beitragsveränderung:
Männer
Alter / Veränderung
25 Jahre / +6 %
30 Jahre / +7 %
35 Jahre / +7 %
40 Jahre / +7 %
45 Jahre / +8 %
50 Jahre / +8 %
55 Jahre / +8 %Frauen
25 Jahre / -2 %
30 Jahre / -2 %
35 Jahre / -2 %
40 Jahre / -2 %
45 Jahre / -2 %
50 Jahre / -2 %
55 Jahre / -2 %
Warten oder abschließen?
Für alle, die sich neu versichern wollen, stellt sich die Frage: Jetzt noch einen alten Tarif abschließen – oder lieber auf die neuen Unisex-Tarife warten?
Was besser ist, hängt von der jeweiligen Versicherungssparte ab. Bisher zahlt das Geschlecht, das den Versicherer mehr kostet, die höhere Prämie. Risikolebensversicherungen sind für Männer teurer, weil sie früher sterben. In der privaten Krankenversicherung (PKV) dagegen zahlen Frauen mehr, weil sie länger leben und damit länger medizinische Versorgung brauchen.
Wenn die Einheitstarife kommen, werden die Unterschiede beim geschlechtsspezifischem Risiko verwischt. Ganz neu ist das Prinzip nicht. Schon seit 2006 zahlen Männer und Frauen bei neuen, staatlich geförderten Riester-Lebensversicherungen für die gleiche Leistung auch den gleichen Beitrag – trotz unterschiedlicher Lebenserwartung.
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