
Die Kassen sind so voll wie lange nicht. In der Sozialversicherung bahnen sich milliardenschwere Überschüsse an, die die Republik seit Jahren nicht gesehen hat: Schätzungen zufolge häufen sich in der Rentenversicherung bis Jahresende Rücklagen von über 28,8 Milliarden Euro an. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung schlummern satte Reserven. Sie werden sich Ende 2012 vermutlich auf weit über 20 Milliarden Euro addieren. Allerdings bleibt da ein kleines Rätsel: Wie kommt es eigentlich, dass der Rentenbeitragssatz im nächsten Jahr weit nach unten sinken wird, der zur gesetzlichen Krankenversicherung aber vermutlich gar nicht?
Nach neuesten Zahlen der Rentenversicherung, über die das „Handelsblatt“ berichtet, kann der Rentenbeitragssatz im nächsten Jahr rechnerisch von derzeit 19,6 auf 18,9 Prozent schrumpfen. Bislang war die Selbstverwaltung davon ausgegangen, dass der Wert nur auf 19,0 Prozent sinken würde. Dagegen bleibt der allgemeine Krankenkassen-Beitragssatz vermutlich dort, wo er jetzt auch liegt: bei 15,5 Prozent. Obwohl auch hier mathematisch eine Absenkung möglich wäre.
Der Unterschied liegt im System. Bei der Rentenkasse findet sich der Mechanismus schon im Gesetz: Demnach muss die Regierung den Beitragssatz drücken, wenn die Reserven die Höhe von 1,5 Monatsausgaben erreichen. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Lage komplexer. Erstens verteilen sich ihre Reserven auf zwei Töpfe, den Gesundheitsfonds und die Rücklagen der Krankenkassen selbst. Und zweitens ist der Beitragsmechanismus nicht ganz so klar festgeschrieben wie bei der Rente.
Bild: APDie großen Altersvorsorger
1997: Norbert Blüm
Von 1982 bis 1998 war er Bundesminister für Arbeit und Soziales im Kabinett Kohl. Seinen Demografiefaktor setzte Rot-Grün erst aus und dann um.
Bild: AP2001: Walter Riester
Von 1998 bis 2002 Bundesarbeitsminister im Kabinett unter Gerhard Schröder. Er erfand die staatlich geförderte und geforderte Privatvorsorge - die nach ihm benannte Riester-Rente.
Bild: AP2007: Franz Müntefering
Von 2005 bis 2007 war er Vizekanzler und Bundesarbeitsminister im ersten Kabinett unter Angela Merkel. Er setzte die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 durch.
Bild: dpa2009: Olaf Scholz
Nachdem Franz Müntefering das Kabinett vorzeitig verlassen hatte, übernahm Olaf Scholz das Amt von 2007 bis 2009. Als die große Koalition der Mut verließ, garantierte er den Deutschen per Gesetz: Auch wenn Löhne und Gehälter sinken - die Rente wird nicht gekürzt
Bild: dpa2012: Ursula von der Leyen
Die Amtsinhaberin will nach Jahren der Rentenaskese die Leistungen ausweiten.
Die großen Altersvorsorger
1997: Norbert Blüm
Von 1982 bis 1998 war er Bundesminister für Arbeit und Soziales im Kabinett Kohl. Seinen Demografiefaktor setzte Rot-Grün erst aus und dann um.
Komplizierte Rechtslage
Rund zehn Milliarden an Überschüssen schlummern im staatlichen Gesundheitsfonds, der Beiträge und Steuermittel sammelt, um sie an die Kassen weiterzuleiten. Es ist der Gesundheitsminister selbst, der seit der letzten großen Reform den allgemeinen Beitragssatz festlegt. Erst im vergangenen Jahr hatte die Regierung ihn von 14,9 auf 15,5 Prozent hochgeschraubt. Allerdings scheut Daniel Bahr es derzeit, diesen Satz wieder zu senken, und verweist auf die unsichere Konjunkturlage. Fünf Milliarden des Finanzpolsters sind ohnehin nicht frei verfügbar, da der Fonds sie als ständige Rücklage und Reserven für einen Sozialausgleich bunkern muss.
Bahr drängt daher die liquiden Kassen, Prämien an ihre Versicherten auszuzahlen. Auch das wäre eine Beitragssenkung, schließlich schlummern in den Kassenbilanzen zehn Milliarden Euro. Allerdings ist die Rechtslage kompliziert – und das beginnt schon bei der Frage, ab wann ein Bonus gezahlt werden muss. Kassenfunktionäre argumentieren, sie müssten erst dann Geld ausschütten, wenn ihre Rücklagen 2,5 Monatsausgaben erreichten. Beamte beim Bundesversicherungsamt indes glauben, dass die Grenze schon bei 1,5 Monatsausgaben liege, also viel niedriger, und verweisen dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes. Die meisten liquiden Kassen haben sich ohnehin auf einen anderen Weg eingestellt: Sie zahlen den Versicherten nicht Beitragsgelder zurück, sondern bieten zusätzliche Leistungen an.
Wer im nächsten Jahr auf seiner Lohnabrechnung mehr Netto bemerkt, wird bei der Suche nach den Ursachen also in der Zeile mit dem Rentenversicherungsbeitrag nachlesen müssen.























