ThemaAltersvorsorge

alles zum Thema
_

Kommentar Versicherung: Das Rätsel der Rente

von Cornelia Schmergal

Warum kann die Rentenversicherung, was die gesetzliche Krankenversicherung nicht kann? Beide Sozialkassen häufen Milliardenüberschüsse an, sinken werden die Beitragssätze aber nur für die Altersvorsorge.

Rente Quelle: dpa
Nach neuesten Zahlen der Rentenversicherung, kann der Rentenbeitragssatz im nächsten Jahr rechnerisch von derzeit 19,6 auf 18,9 Prozent schrumpfen Quelle: dpa

Die Kassen sind so voll wie lange nicht. In der Sozialversicherung bahnen sich milliardenschwere Überschüsse an, die die Republik seit Jahren nicht gesehen hat: Schätzungen zufolge häufen sich in der Rentenversicherung bis Jahresende Rücklagen von über 28,8 Milliarden Euro an. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung schlummern satte Reserven. Sie werden sich Ende 2012 vermutlich auf weit über 20 Milliarden Euro addieren. Allerdings bleibt da ein kleines Rätsel: Wie kommt es eigentlich, dass der Rentenbeitragssatz im nächsten Jahr weit nach unten sinken wird, der zur gesetzlichen Krankenversicherung aber vermutlich gar nicht?

Anzeige

Nach neuesten Zahlen der Rentenversicherung, über die das „Handelsblatt“ berichtet, kann der Rentenbeitragssatz im nächsten Jahr rechnerisch von derzeit 19,6 auf 18,9 Prozent schrumpfen. Bislang war die Selbstverwaltung davon ausgegangen, dass der Wert nur auf 19,0 Prozent sinken würde. Dagegen bleibt der allgemeine Krankenkassen-Beitragssatz vermutlich dort, wo er jetzt auch liegt: bei 15,5 Prozent. Obwohl auch hier mathematisch eine Absenkung möglich wäre.

Der Unterschied liegt  im System. Bei der Rentenkasse findet sich der Mechanismus schon im Gesetz: Demnach muss die Regierung den Beitragssatz drücken, wenn die Reserven die Höhe von 1,5 Monatsausgaben erreichen.  In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Lage komplexer. Erstens verteilen sich ihre Reserven auf zwei Töpfe, den Gesundheitsfonds und die Rücklagen der Krankenkassen selbst. Und zweitens ist der Beitragsmechanismus nicht ganz so klar festgeschrieben wie bei der Rente.

Die großen Altersvorsorger
1997: Norbert Blüm
Von 1982 bis 1998 war er Bundesminister für Arbeit und Soziales im Kabinett Kohl. Seinen Demografiefaktor setzte Rot-Grün erst aus und dann um.

Bild: AP

Komplizierte Rechtslage     

Rund zehn Milliarden an Überschüssen schlummern im staatlichen Gesundheitsfonds, der Beiträge und Steuermittel sammelt, um sie an die Kassen weiterzuleiten. Es ist der Gesundheitsminister selbst, der seit der letzten großen Reform den allgemeinen Beitragssatz festlegt.  Erst im vergangenen Jahr hatte die Regierung ihn von 14,9 auf 15,5 Prozent hochgeschraubt. Allerdings scheut Daniel Bahr es derzeit, diesen Satz wieder zu senken, und verweist auf die unsichere Konjunkturlage. Fünf Milliarden des Finanzpolsters sind ohnehin nicht frei verfügbar, da der Fonds sie als ständige Rücklage und Reserven für einen Sozialausgleich bunkern muss.

Weitere Artikel

Bahr drängt daher die liquiden Kassen, Prämien an ihre Versicherten auszuzahlen. Auch das wäre eine Beitragssenkung, schließlich schlummern in den Kassenbilanzen zehn Milliarden Euro. Allerdings ist die Rechtslage kompliziert – und das beginnt schon bei der Frage, ab wann ein Bonus gezahlt werden muss. Kassenfunktionäre argumentieren, sie müssten erst dann Geld ausschütten, wenn ihre Rücklagen 2,5 Monatsausgaben erreichten.  Beamte beim Bundesversicherungsamt indes glauben, dass die Grenze schon bei 1,5 Monatsausgaben liege, also viel niedriger, und verweisen dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes.  Die meisten liquiden Kassen haben sich ohnehin auf einen anderen Weg eingestellt: Sie zahlen den Versicherten nicht Beitragsgelder zurück, sondern bieten zusätzliche Leistungen an.

Wer im nächsten Jahr auf seiner Lohnabrechnung mehr Netto bemerkt, wird bei der Suche nach den Ursachen also in der Zeile mit dem Rentenversicherungsbeitrag nachlesen müssen.

2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 03.08.2012, 12:37 UhrDer.Monetarian

    Der Rentenbeitragsatz soll sinken? Klingt gut, oder? Oder auch nicht. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine Lohn- vor allem aber um eine Rentenkürzung. Und ich bin mir sicher, nur die Wenigsten werden diese Aussage verstehen.

  • 02.08.2012, 18:55 UhrMalocher

    Zwar geht in Demokratien alle Macht vom Volke aus und infolge dessen sind auch die Leistungsträger gesetzlicher Sozialversicherung vom Souverän unweigerlich dazu angehalten, vor allem einschlägige Forschungsarbeiten auf den Gebieten der Rehabilitation des Einzelnen zu fördern ( siehe: § 31 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 5 SGB VI). Selbst noch von der Generaldirektion Forschung der Kommission Europäischer Gemeinschaften ausdrücklich anerkannte Arbeiten in dieser ausnahmslos wichtigen Frage, weist aber nicht zuletzt die Deutsche Rentenversicherung Bund in ungeheuerlichen Anflügen eines zweifelsfrei zutiefst umnachteten Geistes mit der schieren Behaupung, darin frei zu sein, rundweg ab. Fraglich daher, ob angesichts von derlei äußerst unbefugtem Handeln aus lediglich opportunistischen Gründen zulasten Dritter wie beispielsweise der Krankenversicherung deren Vertreter noch innerhalb ihres von der Allgemeinheit verliehenen Mandats zeichnen.

Alle Kommentare lesen

Tool: Immobilienscout24

Immobilien-Wertfinder

Was Mieten und Kaufen in Ihrer Region kostet.

weitere Fotostrecken

Blogs

Es kann bis 9000 gehen
Es kann bis 9000 gehen

Die Rally läuft, und sich dagegen zu stemmen, ist gefährlich. Mindestens ein kräftiger Schub sollte noch kommen – nach...

Das Aktuelle Heft

Wirtschaftswoche

WirtschaftsWoche 21 vom 18.05.2013

iTunes Vorschau - WirtschaftsWoche

    Folgen Sie uns im Social Web

Deutsche Unternehmerbörse - www.dub.de
DAS PORTAL FÜR FIRMENVERKÄUFE
– Provisionsfrei, unabhängig, neutral –
Angebote Gesuche




.