Versicherung: Der beste Rechtsschutz für alle Fälle - Seite 2

Versicherung: Der beste Rechtsschutz für alle Fälle

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Rechtsschutzversicherungen im Vergleich
Rechtsschutzversicherungen im Vergleich

Bei WGV sichern sich die Musterkunden im Test bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro schon für 142,40 Euro Jahresbeitrag ab. Bei der BGV zahlen Singles – je nach Alter – 130 bis 145 Euro.

Interessenten, die einen besonders umfangreichen Schutz suchen, fahren mit der Rechtsschutz Union am besten. Im Leistungsranking siegt sie mit Abstand vor dem zweitplatzierten Versicherer, Auxilia. Vorbildlich etwa: Wenn die Rechtsschutz Union künftig ihre Leistungen verbessert, gelten die neuen Konditionen auch für Kunden mit alten Verträgen. Das gilt allerdings nur dann, wenn für die neuen Leistungen nicht auch der Beitrag gestiegen ist.

Kein anderer Versicherer bietet diesen nachträglichen Service. Bei der DMB Rechtsschutz gibt es einen ähnlichen Service ("Automatische Leistungsaktivierung") zwar ebenfalls, allerdings nur als Option, die extra gewählt werden muss. Außerdem können unzufriedene Kunden der Rechtsschutz Union schon nach dem ersten Rechtsschutzfall außerordentlich kündigen – nur sechs der 27 getesteten Versicherer gestehen ihren Kunden dies zu. Doch umsonst ist nichts, Kundenfreundlichkeit hat ihren Preis: Ein Single zahlt bei der Rechtsschutz Union im Tarif ohne Selbstbeteiligung 292 Euro pro Jahr, 84 Euro mehr als beim günstigsten Konkurrenten. Generell sind die Preisunterschiede zwischen den Anbietern groß, der Vergleich lohnt sich. So müssen Versicherte des günstigsten Anbieters teilweise nur die Hälfte des Beitrags der teuersten Assekuranz zahlen.

Große Leistungsunterschiede

Die Versicherer im Test unterscheiden sich auch in ihren Leistungen deutlich. Besonders teure Policen müssen nicht immer besonders gut sein. Negativ fielen vor allem Debeka und HDI-Gerling auf, die teure und kundenunfreundliche Policen haben. So räumt sich die Debeka als einziger Versicherer schon nach dem ersten Rechtsschutzfall ein außerordentliches Kündigungsrecht ein. HDI-Gerling lässt seine Versicherten zum Beispiel beim Streit um Aufhebungsverträge allein – anders als zwei Drittel der Testkandidaten.

Für einige besonders häufig auftretende Rechtsprobleme will kein Versicherer einstehen: Probleme beim Bau eines Hauses oder beim Kauf einer Wohnung schließen etwa alle Versicherer aus. „Das führt immer wieder zu Ärger“, hat Köster vom Bund der Versicherten beobachtet. Auch Kapitalanleger, die nach verlustreichen Börsen- und Spekulationsgeschäften Beistand suchen, werden meist enttäuscht. „In der Krise haben viele Versicherer Geldanlagethemen aus dem Schutz herausgenommen“, sagt Versicherungsberater Rieger.

Wer eine alte Police zugunsten eines günstigeren Tarifes kündigen will, sollte daher zunächst Bedingungen und die abgedeckten Versicherungssummen vergleichen. Neukunden können sich nur noch in wenigen, teuren Premium-Tarifen Unterstützung für Streitfälle um Kapitalanlagen sichern – zum Beispiel im Tarif Roland Kompakt Plus (für Anlagen bis 50.000 Euro) und DAS Optimal (bis 20.000 Euro). Versicherte sollten generell vor allem existenzbedrohende oder zumindest extrem teure Risiken absichern. Diese goldene Regel gilt auch für Rechtsschutz. Dass nur jeder siebte Anbieter im Test für den Streit um das Knöllchen nach falschem Parken aufkommt, ist zu verschmerzen.

Auf Stillhaltezeit achten

Autofahrer, die sich nach einem Führerscheinverlust gegen Behörden wehren wollen, brauchen hingegen oft einen langen Atem und tiefe Taschen. 16 der 27 Testkandidaten zahlen Verkehrsrechtsstreitigkeiten mit Behörden, ohne dass der Kunde nach Vertragsabschluss eine Wartezeit absitzen muss. Bei den anderen elf Anbietern sind Kunden in den ersten drei Monaten noch nicht geschützt.

Auf eine Stillhaltezeit müssen Neukunden sich auch beim Arbeitsrechtsschutz einlassen. Die meisten Versicherer springen erst frühestens drei Monate, nachdem der Vertrag unterzeichnet wurde, in die Bresche. Debeka und Jurpartner genehmigen sich sogar sechs Monate Wartefrist. Zu kurz vor einer möglichen Kündigung sollten Arbeitnehmer ihre Police also nicht abschließen.

* Name von der Redaktion geändert

16 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 14.10.2011, 10:26 UhrAnonymer Benutzer: Michael Köhn

    betr.: DMb Rechtsschutz - mit einem völlig UNGNÜGEND Service! Wer als Kunde nicht laufend nachfragt ob die Kostenübernahme durch ist, die Gerichtskosten eingezahlt worden sind usw.usf und das noch in der mehrfacher Vielfalt von FAX, TELEFON und E-MAiL steht wahrhaftig im Dunkel.
    ich bin jetzt bei der iDEAL RS. - für mich ein Musterbeispiel an Service!!!

  • 11.03.2011, 02:13 UhrAnonymer Benutzer: Tracy

    Auch die HUK, welche ich seit Jahren immer als solide und gute Versicherung kannte, ist nicht mehr das, was sie mal war. Seit mehr als 30 Jahren habe ich dort alle Versicherungen abgeschlossen. Und nun benötige ich eine davon- grundlos abgelehnt! Dabei habe ich gerade solche Dinge mit eingeschlossen im Vertrag. Also- lieber Finger weg! Kündigung droht bereits nach zwei Schadensmeldungen- egal welcher Art.

  • 30.09.2010, 22:10 UhrAnonymer Benutzer: WGV-Kunde

    WGV Rechtsschutz - günstig für alle, die ihn nie brauchen. wenn's drauf ankommt, man sowieso schon den Schaden hat, dann hat man hier auch noch den Spott ... Lieber mehr beitrag und dafür faire Leistung.

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