Kommentare zu: Der beste Rechtsschutz für alle Fälle

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16 Kommentare
  • 09.04.2010, 15:08 UhrAnonymer Benutzer: Reger/München

    interessanter Vergleich. Die "billige" Allrecht kostet gem. akt. Tarifsoftware für Privat-beruf-Verkehr bei Single 256EUR. bei Sb EUR 150. Wie kommen die auf €105. Die Auxila mit EUR 199, die in der Finanztest 8/2009 mit ihrem Jurafirma noch mit Platz 2 bewertet wurde, landet hier auf Platz 11 und das trotz des beinhalteten Spezial-Straf-Rechtsschutzes auch für den privaten bereich und unbegrenzter VS. Die Concordia bietetn den SSR nur im beruflichen und ehrenamtlichen bereich, hat eine VS von 400.000 und landet auf Platz 4. Mir scheint, hier wurde wieder einmal sehr fundiert recherchiert.

  • 09.04.2010, 15:22 UhrAnonymer Benutzer: @reger

    man nehme zwei lohnschreiber und ein gänzlich unbekanntes "institut" namens disq, die ein bisschen zum thema versicherungen dilletieren dürfen und schon hat man wieder ein paar zeilen zusammengeschustert. kennen Sie irgendeinen kunden der dieses vermeintliche verbraucherschutz gesabbere noch ernst nimmt?

  • 09.04.2010, 15:55 UhrAnonymer Benutzer: Niklas Hoyer

    @Reger/München: Das Disq bezieht sich aus Vergleichsgründen jeweils auf die Police eines Anbieters mit dem günstigsten Jahresbeitrag einschließlich aller Nebenkosten für Verträge mit einjähriger Laufzeit, bei jährlicher Zahlungsweise. Vielleicht erklärt dies ihre abweichenden Angaben. Die Auxilia erzielt im Leistungsbereich des Tests übrigens einen sehr guten 2. Platz - die umfassenden Leistungen finden also berücksichtigung.

  • 09.04.2010, 15:56 UhrAnonymer Benutzer: Kritik am Verfahren

    Was ebenfalls stört ist, dass jeweils nur einer (nicht benannter) Tarif jeder Gesellschaft berechnet wurde.
    Ebenfalls interessant ist natürlich auch das Regulierungsverhalten der Gesellschaften. Ein paar der gut getesteten standen schon des Öfteren negativ in den Schlagzeilen. (Siehe bspw. rsv-blog.de)

    @Reger: Welche Tarifsoftware haben Sie genutzt? CVWin?

    Noch eine fachliche Ungenauigkeit: „in der Krise haben viele Versicherer Geldanlagethemen aus dem Schutz herausgenommen“
    bereits in den ARb 2004 sind Geldanlagen raus, nicht erst in der (jetzigen?) Krise.

  • 11.04.2010, 18:09 UhrAnonymer Benutzer: Helbar

    Herrn Hoyer und Frau Reimann aus dem Tal der Ahnungslosen kann ich nur Empfehlen, sich besser sachkundig zu machen, bevor man einen so schlechten Vergleich -Der Vergleich bezieht sich auf Famielientarife- bewehrtet und kommentiert -Der bericht bezieht sich auf Single-Tarife-.

  • 11.04.2010, 22:22 UhrAnonymer Benutzer: Freiberufler

    Leider ist einer der von ihnen als "gut" bewerteten Versicherer ein Anhänger des sogenannten "Schadenmanagements".

    Dies bedeutet, dass sich in der Praxis rund 30 bis 40 % der Versicherer mittels Vertragsbruch weigern, für außergerichtliche Kosten (beratung und Korrespondenz) vor Allem im Arbeitsrecht aufzukommen, weil dieses angeblich vermeidbare Kosten seien.

    Die branche ist zwar im letzten Sommer vor dem bGH mit ihrer dahingehenden Klausel in dem bedingungswerk gescheitert und musste die Klage auf Hinweis eines bGH- Richters zurücknehmen.

    Sie hofft aber, dass Versicherungsnehmer dies nicht wissen und keine Gegenwehr leisten, bzw. dass der typische Amtsrichter, der dann über die Eintrittspflicht des Versicherers zu entscheiden hat, die Rechtsansichten des bGH nicht kennt und "den Versicherern aus der Hand frisst".

    Ordentliche Versicherungen sind b. b. HUK, advocard, Allianz, R+V.

  • 12.04.2010, 11:47 UhrAnonymer Benutzer: Niklas Hoyer

    @Helbar: Das stimmt so nicht. Der Vergleich bezieht sich auf vier Musterfälle, sowohl Familien- als auch Single-Tarife - einmal mit, einmal ohne Selbstbehalt. Dies ist im Artikel auch beschrieben. in der Tabelle ist nur beispielhaft der beitrag für eine der getesteten Policen angegeben.

  • 15.04.2010, 13:24 UhrAnonymer Benutzer: Niklas Hoyer

    Liebe Leser, in einer ersten Version des Artikels hatten sich bei den Preisangaben teilweise Fehler eingeschlichen, da Versicherer dem Deutschen institut für Service-Qualität die Preise von Spezialtarifen mitgeteilt hatten. Gefragt waren aber die Normaltarife. Wir bedauern den Fehler, den wir nun korrigiert haben.

  • 20.04.2010, 11:18 UhrAnonymer Benutzer: ralph

    Schade, dass Sie in ihrem Artikel nicht darstellen, wie sich die Punktebewertung zusammensetzt. Der beste Versicherer bekommt 75 Punkte, der schlechteste 37. Und das, wenn Sie schreiben, dass die Deckungssumme im in- und Ausland sowie die Wartezeit im Arbeitsrecht bewertet wird. Die Wartezeit ist bei fast allen Versicherern die gleiche. Die Deckungssumme jenseits der 300.000 € ist m.E. vollkommen uninteressant. Sie werden keinen Fall bilden können, der für ihre Familie mit 2 Kindern teurer ist als 100.000 €.
    Mal wieder ein Artikel der von anderen abschreibt ohne sich vernünftig mit der Materie zu befassen. Schade um die Zeit, die Sie für das Verfassen und ich fürs Lesen verschwendet habe.

  • 21.04.2010, 13:39 UhrAnonymer Benutzer: Niklas Hoyer

    @ralph: Die Leistungsbewertung setzt sich aus 24 Einzelkriterien zusammen - diese jeweils mit Gewichtung und bewertungskriterien anzugeben, würde leider den Rahmen eines solchen Artikels sprengen. Während bei einzelnen Kriterien die Leistungen weitgehend deckungsgleich sind, gibt es bei anderen schon deutliche Unterschiede - wie Sie ja selbst an der Spannbreite (im Leistungsbereich von 50 bis 96 Punkte) ablesen können. Generell hat das Deutsche institut für Service-Qualität eine benchmark-bewertung genutzt, die Leistungen der Versicherer also jeweils im Verhältnis zum besten Anbieter bewertet. Die Preisbewertung setzt sich jeweils aus acht Preisdaten zusammen (vier Musterfälle, Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung).

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