Versicherung Die strahlendsten Zahnzusatztarife

Zahnarztbehandlungen sind teuer, Kassenpatienten müssen vor allem Zahnersatz großenteils selbst zahlen. Wie private Zusatzpolicen funktionieren, was sie leisten und welche empfehlenswert sind.

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Ein Gebiss auf Geldscheinen Quelle: dpa

Stellt der Zahnarzt beim Patienten fest, dass eine Krone oder Brücke nötig ist, erstellt er einen Heil- und Kostenplan. Der enthält alle Kosten, von der ärztlichen Behandlung bis hin zu Materialkosten. Diesen Plan reicht der Patient an seine Krankenkasse weiter.

Die Kasse entscheidet, welchen Anteil sie übernehmen wird. Gesetzliche Krankenkassen berechnen für Zahnersatz in einfacher Ausführung einen festen Zuschuss von 50 Prozent (Regelleistung). Geht der Patient zehn Jahre lang regelmäßig zum Zahnarzt, steigt der Anteil auf 65 Prozent. Die Regelleistung ist ein Festbetrag, der nach einer standardisierten Diagnose (zum Beispiel: „Ein Zahn fehlt“) fällig wird. Wie viel der Zahnarzt tatsächlich in Rechnung stellt, hat auf die Höhe des Festzuschusses keinen Einfluss.

Die Kassen zahlen zum Beispiel nicht für Keramikkronen. Das führt dazu, dass Kassenpatienten in der Regel mehr als 50 Prozent der Kosten für Zahnersatz tragen müssen. Ein Beispiel: Eine voll verblendete Brücke kostet 1140 Euro. Die Kasse setzt als Regelleistung Eine Brücke in einfachster Ausführung für 594 Euro an. Davon zahlt sie als Festzuschuss 297 Euro. Demnach müsste der Kassenpatient 843 Euro aus eigener Tasche zahlen.

Private Zusatzpolicen nehmen dem Patienten einen Teil des Eigenanteils ab. In der Regel geben die Versicherer ihre Zuzahlung als Quote der Gesamtrechnung an (siehe Tabelle, fünfte Spalte). Das können im Einzelfall mehrere Tausend Euro sein. Billigtarife für etwa sechs Euro im Monat bieten nur wenig mehr als die Kassen zahlen. Meist stocken sie den Festzuschuss der Kassen nur auf 100 Prozent der Regelleistung auf. Die WirtschaftsWoche und das Finanzanalyseunternehmen Softfair haben nur Tarife analysiert, die folgende Mindestkriterien erfüllen:

  • Implantate und Inlays werden bezahlt;
  • Kosten für privatärztliche Behandlung ohne Vorleistung der Krankenkasse werden übernommen;
  • der Versicherer verzichtet auf das Recht, ordentlich zu kündigen.
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